Verhältnisse der Wirthschaftssysteme gegen einander.
§. 396.
Erklärung der Tabellen.In Ansehung der Columnen ist folgendes zu merken:
a. enthält unter der Bestimmung der Wirthschaftsart die Folge der Früchte oder die Rotation der Schläge.
In Ansehung der Früchte ist zu bemerken, daß nur die gewöhnlichen hier an- genommen sind, die jede Wirthschaftsart bauen kann und in der Regel bauen wird. Die in starkem Düngerstande befindlichen würden edlere Fruchtarten und Handelsgewächse mit noch größerem Vortheile bauen können, wie Weizen, Raps, Mais, Taback u. s. w., und sie sind häufig von uns darauf berechnet wor- den. Sie bleiben dann aber in gar keinem Verhältnisse mit den übrigen, und deshalb ist solcher Früchte hier nicht erwähnt. Bei dem hohen Düngerstande der Wirthschaft No. 7., 8. und 9. wird schon ein jeder von selbst darauf verfallen. In dem Schlage der behackten Früchte sind durchaus nur Kartoffeln angenommen, ungeachtet andere Futtergewächse einen höheren Ertrag geben, oder beim Ueber- flusse des Futters auch behackte Bohnen, Mais oder Handelsgewächse in einem Theile dieses Schlages vortheilhafter gebauet werden könnten.
b. giebt die Morgenzahl der Schläge an.
c. die Einsaat, so wie sie bei einer guten Vertheilung der Saat, wenn sie mit der Hand und ohne besondere Instrumente zum Unterbringen geschiehet, der allgemeinen Erfahrung nach erforderlich ist, ohne Rücksicht auf die Prin- zipien, die man bei Veranschlagungen in gewissen Gegenden angenommen hat.
d. der Ertrag per Magdeburger Morgen nach Berliner Scheffeln, -- wohl zu merken -- nicht das wie vielste Korn oder die Vermehrung der Aussaat. Diese Bestimmung des Ertrages ist, wie man bei genauerer Erwägung leicht be- merken wird, keinesweges willkührlich, sondern theils nach den §. 250. u. f. an- gegebenen Grundsätzen und Verhältnissen, theils nach allgemeinen Erfahrungen angenommen; jedoch ist dieser Ertrag, besonders wo er höher hinangeht, immer etwas heruntergesetzt, um dem Zufalle das Gehörige zu zollen. Wem er über das Gewöhnliche der gewöhnlichen Wirthschaften hinauszugehen scheint, den bitte ich das Ungewöhnliche der Verbindungen, woraus er hervorgeht, zu beachten. Uebrigens ist eine untadelhafte Bestellung und möglichste Schonung bei der Ernte vorausgesetzt. Der Ertrag des Klees und der Kartoffeln hätte insbesondere bei
Verhaͤltniſſe der Wirthſchaftsſyſteme gegen einander.
§. 396.
Erklaͤrung der Tabellen.In Anſehung der Columnen iſt folgendes zu merken:
a. enthaͤlt unter der Beſtimmung der Wirthſchaftsart die Folge der Fruͤchte oder die Rotation der Schlaͤge.
In Anſehung der Fruͤchte iſt zu bemerken, daß nur die gewoͤhnlichen hier an- genommen ſind, die jede Wirthſchaftsart bauen kann und in der Regel bauen wird. Die in ſtarkem Duͤngerſtande befindlichen wuͤrden edlere Fruchtarten und Handelsgewaͤchſe mit noch groͤßerem Vortheile bauen koͤnnen, wie Weizen, Raps, Mais, Taback u. ſ. w., und ſie ſind haͤufig von uns darauf berechnet wor- den. Sie bleiben dann aber in gar keinem Verhaͤltniſſe mit den uͤbrigen, und deshalb iſt ſolcher Fruͤchte hier nicht erwaͤhnt. Bei dem hohen Duͤngerſtande der Wirthſchaft No. 7., 8. und 9. wird ſchon ein jeder von ſelbſt darauf verfallen. In dem Schlage der behackten Fruͤchte ſind durchaus nur Kartoffeln angenommen, ungeachtet andere Futtergewaͤchſe einen hoͤheren Ertrag geben, oder beim Ueber- fluſſe des Futters auch behackte Bohnen, Mais oder Handelsgewaͤchſe in einem Theile dieſes Schlages vortheilhafter gebauet werden koͤnnten.
b. giebt die Morgenzahl der Schlaͤge an.
c. die Einſaat, ſo wie ſie bei einer guten Vertheilung der Saat, wenn ſie mit der Hand und ohne beſondere Inſtrumente zum Unterbringen geſchiehet, der allgemeinen Erfahrung nach erforderlich iſt, ohne Ruͤckſicht auf die Prin- zipien, die man bei Veranſchlagungen in gewiſſen Gegenden angenommen hat.
d. der Ertrag per Magdeburger Morgen nach Berliner Scheffeln, — wohl zu merken — nicht das wie vielſte Korn oder die Vermehrung der Ausſaat. Dieſe Beſtimmung des Ertrages iſt, wie man bei genauerer Erwaͤgung leicht be- merken wird, keinesweges willkuͤhrlich, ſondern theils nach den §. 250. u. f. an- gegebenen Grundſaͤtzen und Verhaͤltniſſen, theils nach allgemeinen Erfahrungen angenommen; jedoch iſt dieſer Ertrag, beſonders wo er hoͤher hinangeht, immer etwas heruntergeſetzt, um dem Zufalle das Gehoͤrige zu zollen. Wem er uͤber das Gewoͤhnliche der gewoͤhnlichen Wirthſchaften hinauszugehen ſcheint, den bitte ich das Ungewoͤhnliche der Verbindungen, woraus er hervorgeht, zu beachten. Uebrigens iſt eine untadelhafte Beſtellung und moͤglichſte Schonung bei der Ernte vorausgeſetzt. Der Ertrag des Klees und der Kartoffeln haͤtte insbeſondere bei
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Verhaͤltniſſe der Wirthſchaftsſyſteme gegen einander.
§. 396.
In Anſehung der Columnen iſt folgendes zu merken:
Erklaͤrung der
Tabellen.
a. enthaͤlt unter der Beſtimmung der Wirthſchaftsart die Folge der Fruͤchte
oder die Rotation der Schlaͤge.
In Anſehung der Fruͤchte iſt zu bemerken, daß nur die gewoͤhnlichen hier an-
genommen ſind, die jede Wirthſchaftsart bauen kann und in der Regel bauen
wird. Die in ſtarkem Duͤngerſtande befindlichen wuͤrden edlere Fruchtarten und
Handelsgewaͤchſe mit noch groͤßerem Vortheile bauen koͤnnen, wie Weizen,
Raps, Mais, Taback u. ſ. w., und ſie ſind haͤufig von uns darauf berechnet wor-
den. Sie bleiben dann aber in gar keinem Verhaͤltniſſe mit den uͤbrigen, und
deshalb iſt ſolcher Fruͤchte hier nicht erwaͤhnt. Bei dem hohen Duͤngerſtande der
Wirthſchaft No. 7., 8. und 9. wird ſchon ein jeder von ſelbſt darauf verfallen.
In dem Schlage der behackten Fruͤchte ſind durchaus nur Kartoffeln angenommen,
ungeachtet andere Futtergewaͤchſe einen hoͤheren Ertrag geben, oder beim Ueber-
fluſſe des Futters auch behackte Bohnen, Mais oder Handelsgewaͤchſe in einem
Theile dieſes Schlages vortheilhafter gebauet werden koͤnnten.
b. giebt die Morgenzahl der Schlaͤge an.
c. die Einſaat, ſo wie ſie bei einer guten Vertheilung der Saat, wenn ſie
mit der Hand und ohne beſondere Inſtrumente zum Unterbringen geſchiehet, der
allgemeinen Erfahrung nach erforderlich iſt, ohne Ruͤckſicht auf die Prin-
zipien, die man bei Veranſchlagungen in gewiſſen Gegenden angenommen hat.
d. der Ertrag per Magdeburger Morgen nach Berliner Scheffeln, — wohl
zu merken — nicht das wie vielſte Korn oder die Vermehrung der Ausſaat.
Dieſe Beſtimmung des Ertrages iſt, wie man bei genauerer Erwaͤgung leicht be-
merken wird, keinesweges willkuͤhrlich, ſondern theils nach den §. 250. u. f. an-
gegebenen Grundſaͤtzen und Verhaͤltniſſen, theils nach allgemeinen Erfahrungen
angenommen; jedoch iſt dieſer Ertrag, beſonders wo er hoͤher hinangeht, immer
etwas heruntergeſetzt, um dem Zufalle das Gehoͤrige zu zollen. Wem er uͤber das
Gewoͤhnliche der gewoͤhnlichen Wirthſchaften hinauszugehen ſcheint, den bitte ich
das Ungewoͤhnliche der Verbindungen, woraus er hervorgeht, zu beachten.
Uebrigens iſt eine untadelhafte Beſtellung und moͤglichſte Schonung bei der Ernte
vorausgeſetzt. Der Ertrag des Klees und der Kartoffeln haͤtte insbeſondere bei
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft02_1810/38>, abgerufen am 22.02.2025.
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