Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Werthschätzung eines Landguts. Bei den Obstgärten und Obstanlagen kömmt das dem Obstbau günstige Klima Ueber die Wiesen und Weiden und ihre Veranschlagungsart ist oben in den §. 97. Veranschla- In den gewöhnlichen Anschlägen schwankt die Benutzungsannahme einer Kuh Hundert Schafe werden zwischen 20 und 30 Rthlr. und ihre Außenweide dann Werthſchaͤtzung eines Landguts. Bei den Obſtgaͤrten und Obſtanlagen koͤmmt das dem Obſtbau guͤnſtige Klima Ueber die Wieſen und Weiden und ihre Veranſchlagungsart iſt oben in den §. 97. Veranſchla- In den gewoͤhnlichen Anſchlaͤgen ſchwankt die Benutzungsannahme einer Kuh Hundert Schafe werden zwiſchen 20 und 30 Rthlr. und ihre Außenweide dann <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0090" n="60"/> <fw place="top" type="header">Werthſchaͤtzung eines Landguts.</fw><lb/> <p>Bei den Obſtgaͤrten und Obſtanlagen koͤmmt das dem Obſtbau guͤnſtige Klima<lb/> neben dem Boden in Betracht. Es giebt Gegenden, wo man alle zwei, andre Ge-<lb/> genden, wo man kaum alle neun Jahr einen vollen Ertrag rechnen kann. In jenen,<lb/> wo es viele und groͤßere Obſtanlagen zu geben pflegt, iſt der Werth nach dem Durch-<lb/> ſchnittsertrage ziemlich beſtimmt; in dieſen wuͤrde ich, außer den Grund und Boden,<lb/> nur den Werth der Baͤume nach ihrer Groͤße, Geſundheit und Art anſchlagen, es<lb/> ſey denn, daß ein warmer, gegen ſchaͤdliche Winde beſonders gedeckter Platz mit<lb/> Obſtbaͤumen von guter Qualitaͤt ſtark beſetzt ſey, in welchem Falle ein dem Obſtbau<lb/> unguͤnſtiges Klima demſelben einen vorzuͤglichen Werth geben kann.</p><lb/> <p>Ueber die Wieſen und Weiden und ihre Veranſchlagungsart iſt oben in den<lb/> §. §. 70 — 80. geredet.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 97.</head><lb/> <p><note place="left">Veranſchla-<lb/> gung der Vieh-<lb/> nutzung.</note>In Anſehung der Viehnutzung koͤnnen die Anſchlagsprinzipien nicht anders als<lb/> hoͤchſt ſchwankend und verſchieden ſeyn. Man ſetzt ſie deshalb in den gewoͤhnlichen<lb/> Dreifelderſyſtems-Anſchlaͤgen kaum halb ſo hoch an, als ihre ſelbſt hier anerkannte<lb/> Benutzung iſt. Da man indeſſen Wieſen und Weide ſchon berechnet hat, und der<lb/> Werth des Duͤngers, um deſſen willen das Nutzvieh vorzuͤglich gehalten wird, beim<lb/> Ertrage des Ackers ſchon in Anſchlag gekommen iſt, ſo iſt es auch in der That genug.<lb/> Wenn Wieſen und Weiden gehoͤrig angeſchlagen werden, ſo duͤrfte fuͤr die Vieh-<lb/> nutzung weiter gar nichts berechnet werden, indem der hoͤhere Ertrag derſelben ledig-<lb/> lich der Induſtrie des Landwirths zuzuſchreiben iſt. Es verſteht ſich, daß das wirk-<lb/> lich zu uͤbergebende Vieh, nach gehoͤriger Taxation, zum Kapitalwerthe gerechnet<lb/> werden muͤſſe.</p><lb/> <p>In den gewoͤhnlichen Anſchlaͤgen ſchwankt die Benutzungsannahme einer Kuh<lb/> zwiſchen 3 und 10 Rthlr. Der letzte Satz findet jedoch bei der Dreifelderwirthſchaft<lb/> nur ſelten auf den fruchtbarſten Stromniederungsweiden Statt. Ein Drittel der<lb/> Kopfzahl wird als Jung- oder Guͤſtvieh gerechnet, und der Kopf von dieſen zu einem<lb/> Sechſtel des milchenden Viehes angeſchlagen. Jedoch nimmt man auch an, daß die<lb/> Außenweiden das Jung- und Guͤſtvieh erhalten, und berechnet alsdann entweder die-<lb/> ſes oder jenes gar nicht.</p><lb/> <p>Hundert Schafe werden zwiſchen 20 und 30 Rthlr. und ihre Außenweide dann<lb/> gar nicht gerechnet. Obwohl der Ertrag der Schaͤferei, ſelbſt ohne beſondere In-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [60/0090]
Werthſchaͤtzung eines Landguts.
Bei den Obſtgaͤrten und Obſtanlagen koͤmmt das dem Obſtbau guͤnſtige Klima
neben dem Boden in Betracht. Es giebt Gegenden, wo man alle zwei, andre Ge-
genden, wo man kaum alle neun Jahr einen vollen Ertrag rechnen kann. In jenen,
wo es viele und groͤßere Obſtanlagen zu geben pflegt, iſt der Werth nach dem Durch-
ſchnittsertrage ziemlich beſtimmt; in dieſen wuͤrde ich, außer den Grund und Boden,
nur den Werth der Baͤume nach ihrer Groͤße, Geſundheit und Art anſchlagen, es
ſey denn, daß ein warmer, gegen ſchaͤdliche Winde beſonders gedeckter Platz mit
Obſtbaͤumen von guter Qualitaͤt ſtark beſetzt ſey, in welchem Falle ein dem Obſtbau
unguͤnſtiges Klima demſelben einen vorzuͤglichen Werth geben kann.
Ueber die Wieſen und Weiden und ihre Veranſchlagungsart iſt oben in den
§. §. 70 — 80. geredet.
§. 97.
In Anſehung der Viehnutzung koͤnnen die Anſchlagsprinzipien nicht anders als
hoͤchſt ſchwankend und verſchieden ſeyn. Man ſetzt ſie deshalb in den gewoͤhnlichen
Dreifelderſyſtems-Anſchlaͤgen kaum halb ſo hoch an, als ihre ſelbſt hier anerkannte
Benutzung iſt. Da man indeſſen Wieſen und Weide ſchon berechnet hat, und der
Werth des Duͤngers, um deſſen willen das Nutzvieh vorzuͤglich gehalten wird, beim
Ertrage des Ackers ſchon in Anſchlag gekommen iſt, ſo iſt es auch in der That genug.
Wenn Wieſen und Weiden gehoͤrig angeſchlagen werden, ſo duͤrfte fuͤr die Vieh-
nutzung weiter gar nichts berechnet werden, indem der hoͤhere Ertrag derſelben ledig-
lich der Induſtrie des Landwirths zuzuſchreiben iſt. Es verſteht ſich, daß das wirk-
lich zu uͤbergebende Vieh, nach gehoͤriger Taxation, zum Kapitalwerthe gerechnet
werden muͤſſe.
Veranſchla-
gung der Vieh-
nutzung.
In den gewoͤhnlichen Anſchlaͤgen ſchwankt die Benutzungsannahme einer Kuh
zwiſchen 3 und 10 Rthlr. Der letzte Satz findet jedoch bei der Dreifelderwirthſchaft
nur ſelten auf den fruchtbarſten Stromniederungsweiden Statt. Ein Drittel der
Kopfzahl wird als Jung- oder Guͤſtvieh gerechnet, und der Kopf von dieſen zu einem
Sechſtel des milchenden Viehes angeſchlagen. Jedoch nimmt man auch an, daß die
Außenweiden das Jung- und Guͤſtvieh erhalten, und berechnet alsdann entweder die-
ſes oder jenes gar nicht.
Hundert Schafe werden zwiſchen 20 und 30 Rthlr. und ihre Außenweide dann
gar nicht gerechnet. Obwohl der Ertrag der Schaͤferei, ſelbſt ohne beſondere In-
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