Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Das Kapital. §. 49. Das Grundkapital ist demnach dasjenige, wodurch sich der Landwirth inGrundkapital. Dieses Grundkapital oder der Werth des Landguts ist nicht gleichbleibend, son- §. 50. Das stehende Kapital besteht in dem Werthe der zum Betriebe der Land-Stehendes Es wird gewöhnlich das Inventarium genannt, und dazu wird hauptsäch- §. 51. Das umlaufende oder Betriebskapital, womit das Gesinde, die Ar-Betriebskapi- Von diesem Kapitale muß aber auch die Erhaltung des vorhergehenden oder Erster Theil. D
Das Kapital. §. 49. Das Grundkapital iſt demnach dasjenige, wodurch ſich der Landwirth inGrundkapital. Dieſes Grundkapital oder der Werth des Landguts iſt nicht gleichbleibend, ſon- §. 50. Das ſtehende Kapital beſteht in dem Werthe der zum Betriebe der Land-Stehendes Es wird gewoͤhnlich das Inventarium genannt, und dazu wird hauptſaͤch- §. 51. Das umlaufende oder Betriebskapital, womit das Geſinde, die Ar-Betriebskapi- Von dieſem Kapitale muß aber auch die Erhaltung des vorhergehenden oder Erſter Theil. D
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Das Kapital.
§. 49.
Das Grundkapital iſt demnach dasjenige, wodurch ſich der Landwirth in
Beſitz eines Landguts geſetzt hat oder ſetzen kann. Es iſt der Werth des im Beſitz
genommenen oder zu nehmenden Grundes und Bodens. Der allgemeinen Obſervanz
nach und mit zureichendem Grunde werden auch die Wirthſchaftsgebaͤude und Alles
auf dem Boden feſtſtehende hierher gerechnet. Außerdem aber auch alle dem Gute
anklebenden Gerechtſame, ſie moͤgen unmittelbaren Bezug auf die Landwirthſchaft
haben, oder nicht.
Grundkapital.
Dieſes Grundkapital oder der Werth des Landguts iſt nicht gleichbleibend, ſon-
dern veraͤnderlich, theils durch aͤußere Umſtaͤnde in Hinſicht ſeines Verhaͤltniſſes ge-
gen den Werth anderer Dinge oder des Geldes; theils aber und hauptſaͤchlich in und
durch ſich ſelbſt. Die Werthsveraͤnderungen letzterer Art nennt man Meliora-
tionen oder Deteriorationen. Durch Meliorationen wird das in ein Gut
belegte Kapital eben ſowohl, als durch den Ankauf eines neuen Grundes und Bo-
dens vermehrt.
§. 50.
Das ſtehende Kapital beſteht in dem Werthe der zum Betriebe der Land-
wirthſchaft noͤthigen Dinge, und iſt zu deren Ankauf verwandt.
Stehendes
Kapital.
Es wird gewoͤhnlich das Inventarium genannt, und dazu wird hauptſaͤch-
lich das Zug- und beſtaͤndige Nutzvieh, das Ackergeraͤth und Geſchirr gerechnet.
Nach dem Gebrauche einiger Laͤnder werden dazu auch die Einſaat, die nach der
Jahrszeit ſchon vollfuͤhrte Beſtellung des Feldes, und die von einer Ernte bis zur
andern zum Wirthſchaftsbetrieb erforderlichen ſelbſt gewonnenen Konſumtibilien ge-
rechnet. Eigentlich gehoͤrte letzteres aber zu der folgenden Art des Kapitals.
§. 51.
Das umlaufende oder Betriebskapital, womit das Geſinde, die Ar-
beiter, die anzukaufenden Beduͤrfniſſe, das wechſelnde Maſtvieh u. ſ. w. bezahlt
werden, beſteht in dem Geldvorrathe, welcher dazu in der Kaſſe bereit liegen muß,
oder in den Natural-Vorraͤthen, die man liegen hat, um dieſes Geld daraus loͤſen
zu koͤnnen.
Betriebskapi-
tal.
Von dieſem Kapitale muß aber auch die Erhaltung des vorhergehenden oder
des Inventariums, welches ſeiner Natur nach ſich immer verſchlechtert, beſtritten
Erſter Theil. D
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