verhält sich der Boden nach dem Abmähen einer halmigen Getreidefrucht. Seine Oberfläche ist fest geschlossen, mit einer Borke überzogen und dürre, und oben- drein mit Unkraut aller Art bedeckt, so daß er ein mehrmaliges Pflügen erfordert, bevor er zur Aufnahme einer andern Saat geschickt wird.
Aber die starken tiefer eindringenden Wurzeln dieser Gewächse äußern auch, abgesehen von der chemischen, eine höchst vortheilhafte mechanische Wirkung auf den bindigen Boden. Abgestorben, aber noch nicht verweset, bilden sie lauter hohle Röhren, welche den Boden trennen, locker erhalten und der atmosphärischen Luft Zutritt verschaffen. Sie versetzen dadurch die Stelle eines mehrmaligen Auf- lockerns durch den Pflug, und machen eine einfährige Bestellung zureichend.
Diese Hülsenfrüchte scheinen also, selbst wenn sie reifen und nahrhaften Samen tragen, den Boden, nach allgemeiner Erfahrung, wenig zu entziehen, was sie ihm nicht auf eine andere Art wiedergeben, wenn man auch nicht anneh- men will, daß sie ein verschiedenes Verhältniß von Urstoffen gebrauchen. Werden sie aber grün vor der Bildung des Samens gemäht, so ist es unverkennbar, daß sie den Boden wirklich bereichern und in den Stand setzen, eine Frucht zu tragen, wozu er vorher unvermögend war. Eine unerläßliche Bedingung ist es aber, daß sie dicht und üppig stehen, indem sie sonst alle diese Vortheile nicht gewähren, vielmehr das Gegentheil thun, den Boden dicht und hart machen. Deshalb ist es nothwendig, sie in der vollen Kraft des Ackers zu säen, wenigstens auf keinem andern Boden, als der ihnen besonders zusagt, wie der kalkhaltige Lehm es thut. Und da ihr Gedeihen dennoch manchen Zufälligkeiten unterworfen ist, so wird der weiter hinausdenkende Landwirth sie grün abmähen oder unterpflügen, sobald ihr Mißrathen entschieden ist.
§. 362.
Wenn diejenigen Gewächse, welche wir unter dem Namen der Hackfrüchte begreifen, und ebenfalls unter die verbessernden Zwischenfrüchte zählen, zwar, wie oben gesagt, dem Boden einen Theil seiner nährenden Stoffe entziehen, und also, wenn dies nicht merklich werden soll, eine stärkere Düngung erfordern, wie nöthig gewesen wäre, wenn man statt derselben eine reine Brache gehalten hätte, so ver- treten sie doch durch ihre Bearbeitung, die man ihnen vermittelst zweckmäßiger
Erster Theil. X x
Der Fruchtwechſel.
verhaͤlt ſich der Boden nach dem Abmaͤhen einer halmigen Getreidefrucht. Seine Oberflaͤche iſt feſt geſchloſſen, mit einer Borke uͤberzogen und duͤrre, und oben- drein mit Unkraut aller Art bedeckt, ſo daß er ein mehrmaliges Pfluͤgen erfordert, bevor er zur Aufnahme einer andern Saat geſchickt wird.
Aber die ſtarken tiefer eindringenden Wurzeln dieſer Gewaͤchſe aͤußern auch, abgeſehen von der chemiſchen, eine hoͤchſt vortheilhafte mechaniſche Wirkung auf den bindigen Boden. Abgeſtorben, aber noch nicht verweſet, bilden ſie lauter hohle Roͤhren, welche den Boden trennen, locker erhalten und der atmoſphaͤriſchen Luft Zutritt verſchaffen. Sie verſetzen dadurch die Stelle eines mehrmaligen Auf- lockerns durch den Pflug, und machen eine einfaͤhrige Beſtellung zureichend.
Dieſe Huͤlſenfruͤchte ſcheinen alſo, ſelbſt wenn ſie reifen und nahrhaften Samen tragen, den Boden, nach allgemeiner Erfahrung, wenig zu entziehen, was ſie ihm nicht auf eine andere Art wiedergeben, wenn man auch nicht anneh- men will, daß ſie ein verſchiedenes Verhaͤltniß von Urſtoffen gebrauchen. Werden ſie aber gruͤn vor der Bildung des Samens gemaͤht, ſo iſt es unverkennbar, daß ſie den Boden wirklich bereichern und in den Stand ſetzen, eine Frucht zu tragen, wozu er vorher unvermoͤgend war. Eine unerlaͤßliche Bedingung iſt es aber, daß ſie dicht und uͤppig ſtehen, indem ſie ſonſt alle dieſe Vortheile nicht gewaͤhren, vielmehr das Gegentheil thun, den Boden dicht und hart machen. Deshalb iſt es nothwendig, ſie in der vollen Kraft des Ackers zu ſaͤen, wenigſtens auf keinem andern Boden, als der ihnen beſonders zuſagt, wie der kalkhaltige Lehm es thut. Und da ihr Gedeihen dennoch manchen Zufaͤlligkeiten unterworfen iſt, ſo wird der weiter hinausdenkende Landwirth ſie gruͤn abmaͤhen oder unterpfluͤgen, ſobald ihr Mißrathen entſchieden iſt.
§. 362.
Wenn diejenigen Gewaͤchſe, welche wir unter dem Namen der Hackfruͤchte begreifen, und ebenfalls unter die verbeſſernden Zwiſchenfruͤchte zaͤhlen, zwar, wie oben geſagt, dem Boden einen Theil ſeiner naͤhrenden Stoffe entziehen, und alſo, wenn dies nicht merklich werden ſoll, eine ſtaͤrkere Duͤngung erfordern, wie noͤthig geweſen waͤre, wenn man ſtatt derſelben eine reine Brache gehalten haͤtte, ſo ver- treten ſie doch durch ihre Bearbeitung, die man ihnen vermittelſt zweckmaͤßiger
Erſter Theil. X x
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Der Fruchtwechſel.
verhaͤlt ſich der Boden nach dem Abmaͤhen einer halmigen Getreidefrucht. Seine
Oberflaͤche iſt feſt geſchloſſen, mit einer Borke uͤberzogen und duͤrre, und oben-
drein mit Unkraut aller Art bedeckt, ſo daß er ein mehrmaliges Pfluͤgen erfordert,
bevor er zur Aufnahme einer andern Saat geſchickt wird.
Aber die ſtarken tiefer eindringenden Wurzeln dieſer Gewaͤchſe aͤußern auch,
abgeſehen von der chemiſchen, eine hoͤchſt vortheilhafte mechaniſche Wirkung auf
den bindigen Boden. Abgeſtorben, aber noch nicht verweſet, bilden ſie lauter
hohle Roͤhren, welche den Boden trennen, locker erhalten und der atmoſphaͤriſchen
Luft Zutritt verſchaffen. Sie verſetzen dadurch die Stelle eines mehrmaligen Auf-
lockerns durch den Pflug, und machen eine einfaͤhrige Beſtellung zureichend.
Dieſe Huͤlſenfruͤchte ſcheinen alſo, ſelbſt wenn ſie reifen und nahrhaften
Samen tragen, den Boden, nach allgemeiner Erfahrung, wenig zu entziehen,
was ſie ihm nicht auf eine andere Art wiedergeben, wenn man auch nicht anneh-
men will, daß ſie ein verſchiedenes Verhaͤltniß von Urſtoffen gebrauchen. Werden
ſie aber gruͤn vor der Bildung des Samens gemaͤht, ſo iſt es unverkennbar, daß
ſie den Boden wirklich bereichern und in den Stand ſetzen, eine Frucht zu tragen,
wozu er vorher unvermoͤgend war. Eine unerlaͤßliche Bedingung iſt es aber, daß
ſie dicht und uͤppig ſtehen, indem ſie ſonſt alle dieſe Vortheile nicht gewaͤhren,
vielmehr das Gegentheil thun, den Boden dicht und hart machen. Deshalb iſt
es nothwendig, ſie in der vollen Kraft des Ackers zu ſaͤen, wenigſtens auf keinem
andern Boden, als der ihnen beſonders zuſagt, wie der kalkhaltige Lehm es thut.
Und da ihr Gedeihen dennoch manchen Zufaͤlligkeiten unterworfen iſt, ſo wird der
weiter hinausdenkende Landwirth ſie gruͤn abmaͤhen oder unterpfluͤgen, ſobald ihr
Mißrathen entſchieden iſt.
§. 362.
Wenn diejenigen Gewaͤchſe, welche wir unter dem Namen der Hackfruͤchte
begreifen, und ebenfalls unter die verbeſſernden Zwiſchenfruͤchte zaͤhlen, zwar, wie
oben geſagt, dem Boden einen Theil ſeiner naͤhrenden Stoffe entziehen, und alſo,
wenn dies nicht merklich werden ſoll, eine ſtaͤrkere Duͤngung erfordern, wie noͤthig
geweſen waͤre, wenn man ſtatt derſelben eine reine Brache gehalten haͤtte, ſo ver-
treten ſie doch durch ihre Bearbeitung, die man ihnen vermittelſt zweckmaͤßiger
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/391>, abgerufen am 22.02.2025.
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