Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Begründung der Lehre. propter hoc.) Auch fehlt es leider! an einem bestimmten allgemeinen Merkmale,eine bloße Folge in der Zeit von einer Folge aus der Kraft zu unterscheiden. §. 17. Das häufige und wiederholte Beieinanderseyn berechtigt uns erst, die §. 18. Die meisten Erscheinungen aber, so wie wir sie in ihrem ganzen Complexus Um eine vollständige Kornähre hervorzubringen, wird erfordert: 1) ein gesundes Samenkorn mit unbeschädigtem Keime; 2) Erde, die gelockert und wohl vorbereitet ist; 3) Feuchtigkeit im gehörigen Maaße, weder zu viel noch zu wenig; 4) Wärme im gehörigen Grade. Dies wußte jeder, aber nun weiß man, daß auch erfordert werde: 5) Luft, denn im luftleeren Raume entwickelt sich kein Keim; 6) Sauerstoff in gehörigen Verhältnissen, denn in einer Luft, wo dieser fehlt, entwickelt sich ebenfalls der Keim nicht; 7) Kohlenstoff, denn ohne diesen kommt die Pflanze nur zur Blüthe, nicht zur Samenbildung; 8) Licht, denn ohne solches erkrankt die Pflanze, und stirbt ab vor der Reife. Es ist also das Hinzutreten aller dieser Stoffe und Potenzen, und vielleicht vie- §. 19.
Begruͤndung der Lehre. propter hoc.) Auch fehlt es leider! an einem beſtimmten allgemeinen Merkmale,eine bloße Folge in der Zeit von einer Folge aus der Kraft zu unterſcheiden. §. 17. Das haͤufige und wiederholte Beieinanderſeyn berechtigt uns erſt, die §. 18. Die meiſten Erſcheinungen aber, ſo wie wir ſie in ihrem ganzen Complexus Um eine vollſtaͤndige Kornaͤhre hervorzubringen, wird erfordert: 1) ein geſundes Samenkorn mit unbeſchaͤdigtem Keime; 2) Erde, die gelockert und wohl vorbereitet iſt; 3) Feuchtigkeit im gehoͤrigen Maaße, weder zu viel noch zu wenig; 4) Waͤrme im gehoͤrigen Grade. Dies wußte jeder, aber nun weiß man, daß auch erfordert werde: 5) Luft, denn im luftleeren Raume entwickelt ſich kein Keim; 6) Sauerſtoff in gehoͤrigen Verhaͤltniſſen, denn in einer Luft, wo dieſer fehlt, entwickelt ſich ebenfalls der Keim nicht; 7) Kohlenſtoff, denn ohne dieſen kommt die Pflanze nur zur Bluͤthe, nicht zur Samenbildung; 8) Licht, denn ohne ſolches erkrankt die Pflanze, und ſtirbt ab vor der Reife. Es iſt alſo das Hinzutreten aller dieſer Stoffe und Potenzen, und vielleicht vie- §. 19.
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Begruͤndung der Lehre.
propter hoc.) Auch fehlt es leider! an einem beſtimmten allgemeinen Merkmale,
eine bloße Folge in der Zeit von einer Folge aus der Kraft zu unterſcheiden.
§. 17.
Das haͤufige und wiederholte Beieinanderſeyn berechtigt uns erſt, die
Verbindung zweier Erſcheinungen, als Urſach und Wirkung, nur zu vermuthen.
Je oͤfterer es ſich wiederholt, deſto mehr ſteigt die Wahrſcheinlichkeit dieſer Verbin-
dung, und wird endlich zur moraliſchen Gewißheit fuͤr uns, welche jedoch aufhoͤrt
es zu ſeyn, wenn nur ein einziges Mal das eine ohne das andere erſcheint. Dann
duͤrfen wir wenigſtens das eine nicht fuͤr die alleinige Urſach oder Wirkung des
anderen halten.
§. 18.
Die meiſten Erſcheinungen aber, ſo wie wir ſie in ihrem ganzen Complexus
wahrnehmen, ſind nicht die Wirkung einer, ſondern oft mannigfaltig zuſammenge-
ſetzter und ſich vereinigender Urſachen. Wenn deren neun beiſammen ſind, und die
zehnte fehlt, ſo erfolgt auch die Wirkung nicht, oft die ganz entgegengeſetzte.
Um eine vollſtaͤndige Kornaͤhre hervorzubringen, wird erfordert:
1) ein geſundes Samenkorn mit unbeſchaͤdigtem Keime;
2) Erde, die gelockert und wohl vorbereitet iſt;
3) Feuchtigkeit im gehoͤrigen Maaße, weder zu viel noch zu wenig;
4) Waͤrme im gehoͤrigen Grade.
Dies wußte jeder, aber nun weiß man, daß auch erfordert werde:
5) Luft, denn im luftleeren Raume entwickelt ſich kein Keim;
6) Sauerſtoff in gehoͤrigen Verhaͤltniſſen, denn in einer Luft, wo dieſer fehlt,
entwickelt ſich ebenfalls der Keim nicht;
7) Kohlenſtoff, denn ohne dieſen kommt die Pflanze nur zur Bluͤthe, nicht
zur Samenbildung;
8) Licht, denn ohne ſolches erkrankt die Pflanze, und ſtirbt ab vor der Reife.
Es iſt alſo das Hinzutreten aller dieſer Stoffe und Potenzen, und vielleicht vie-
ler anderen noͤthig, um jene Wirkung oder Aehre, und ihr gerechtes Verhaͤltniß,
um eine vollkommne hervorzubringen. Ihr Mißrathen kann an dem Mangel
des einen oder des anderen liegen.
§. 19.
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