nach einer längern Ruhe, insbesondere auf loserm Boden, um so stärker zu seyn pflegt, oder wenigstens nicht in dem Maaße, daß er nicht zuweilen durch höhere Viehnutzung und ersparte Arbeitskosten genugsam wieder ersetzt würde.
5) Auf das Verhältniß der Wiesen, ob nämlich von selbigen so viel Heu gewonnen werde, daß nach Abzug dessen, was das Arbeitsvieh bedarf, für das auf die Weide zu haltende Nutzvieh genug zur Winterfutterung übrig bleibe, und auch der erforderliche Dünger daraus erzeugt werden könne.
Endlich 6) wie oben gesagt, auf die Größe des Gutes, die Lage des Feldes und die Verschiedenheit des Bodens. Die vortheilhafte Lage des Hofes gegen die Feldmark kann zuweilen einen Grund abgeben, die Zahl der Schläge mehr ein- zuschränken, weil sie sonst da, wo sie sich dem Hofe nähern, zu schmal wer- den würden.
§. 348.
Die gewöhnlichsten Einrichtungen der Schlagordnung sind folgende:Mecklenbur- gische Schlag- eintheilung.
Die Sechsschlägige. Sie hat eine große Brache, bauet drei Früchte nacheinander, und hat zwei Weideschläge. Sie ist beliebt auf denen Gütern, welche reichliche Wiesen und fruchtbaren Weidegrund besitzen. Sie bedarf des Düngers viel, theils wegen der Größe der Brache, theils weil eine zweijährige Ruhe die Kraft des Bodens minder wirksam, wie eine längere herstellt. Wo man sie auf schwächern Gütern des stärkern Kornbaues wegen einführte, ist der Erfolg schlecht gewesen.
Die Siebenschlägige hat eine Brache, drei Getreide- und drei Weide- schläge. Sie ist jetzt eine der beliebtesten, indem sich das Land, wie man zu sagen pflegt, in drei Jahren genugsam ausliegt, mit dem dritten Jahre im stärksten Graswuchse steht, die Brache leichter wie in der vorigen ausgedüngt werden kann, und zur Abtragung von drei Ernten gerade die nöthige Kraft erhält. Sie kann zwar mit mindern Wiesen wie die vorige ausreichen, jedoch nicht ohne einen be- trächtlichen Heugewinn. Es haben sie neuerlich einige mit vier Kornschlägen zu benutzen angefangen, welches aber ohne höchst fruchtbare Weide oder Futterbau in Nebenkoppeln Erschöpfung herbeiführen muß, es sey denn, daß man eine verbesserte Fruchtfolge wähle. Von dieser können wir erst in der Folge reden, und haben hier nur die gewöhnliche bei Aufzählung der Schlagordnungen im Sinne.
Erster Theil. T t
Die Koppelwirthſchaft.
nach einer laͤngern Ruhe, insbeſondere auf loſerm Boden, um ſo ſtaͤrker zu ſeyn pflegt, oder wenigſtens nicht in dem Maaße, daß er nicht zuweilen durch hoͤhere Viehnutzung und erſparte Arbeitskoſten genugſam wieder erſetzt wuͤrde.
5) Auf das Verhaͤltniß der Wieſen, ob naͤmlich von ſelbigen ſo viel Heu gewonnen werde, daß nach Abzug deſſen, was das Arbeitsvieh bedarf, fuͤr das auf die Weide zu haltende Nutzvieh genug zur Winterfutterung uͤbrig bleibe, und auch der erforderliche Duͤnger daraus erzeugt werden koͤnne.
Endlich 6) wie oben geſagt, auf die Groͤße des Gutes, die Lage des Feldes und die Verſchiedenheit des Bodens. Die vortheilhafte Lage des Hofes gegen die Feldmark kann zuweilen einen Grund abgeben, die Zahl der Schlaͤge mehr ein- zuſchraͤnken, weil ſie ſonſt da, wo ſie ſich dem Hofe naͤhern, zu ſchmal wer- den wuͤrden.
§. 348.
Die gewoͤhnlichſten Einrichtungen der Schlagordnung ſind folgende:Mecklenbur- giſche Schlag- eintheilung.
Die Sechsſchlaͤgige. Sie hat eine große Brache, bauet drei Fruͤchte nacheinander, und hat zwei Weideſchlaͤge. Sie iſt beliebt auf denen Guͤtern, welche reichliche Wieſen und fruchtbaren Weidegrund beſitzen. Sie bedarf des Duͤngers viel, theils wegen der Groͤße der Brache, theils weil eine zweijaͤhrige Ruhe die Kraft des Bodens minder wirkſam, wie eine laͤngere herſtellt. Wo man ſie auf ſchwaͤchern Guͤtern des ſtaͤrkern Kornbaues wegen einfuͤhrte, iſt der Erfolg ſchlecht geweſen.
Die Siebenſchlaͤgige hat eine Brache, drei Getreide- und drei Weide- ſchlaͤge. Sie iſt jetzt eine der beliebteſten, indem ſich das Land, wie man zu ſagen pflegt, in drei Jahren genugſam ausliegt, mit dem dritten Jahre im ſtaͤrkſten Graswuchſe ſteht, die Brache leichter wie in der vorigen ausgeduͤngt werden kann, und zur Abtragung von drei Ernten gerade die noͤthige Kraft erhaͤlt. Sie kann zwar mit mindern Wieſen wie die vorige ausreichen, jedoch nicht ohne einen be- traͤchtlichen Heugewinn. Es haben ſie neuerlich einige mit vier Kornſchlaͤgen zu benutzen angefangen, welches aber ohne hoͤchſt fruchtbare Weide oder Futterbau in Nebenkoppeln Erſchoͤpfung herbeifuͤhren muß, es ſey denn, daß man eine verbeſſerte Fruchtfolge waͤhle. Von dieſer koͤnnen wir erſt in der Folge reden, und haben hier nur die gewoͤhnliche bei Aufzaͤhlung der Schlagordnungen im Sinne.
Erſter Theil. T t
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[329/0375]
Die Koppelwirthſchaft.
nach einer laͤngern Ruhe, insbeſondere auf loſerm Boden, um ſo ſtaͤrker zu ſeyn
pflegt, oder wenigſtens nicht in dem Maaße, daß er nicht zuweilen durch hoͤhere
Viehnutzung und erſparte Arbeitskoſten genugſam wieder erſetzt wuͤrde.
5) Auf das Verhaͤltniß der Wieſen, ob naͤmlich von ſelbigen ſo
viel Heu gewonnen werde, daß nach Abzug deſſen, was das Arbeitsvieh bedarf,
fuͤr das auf die Weide zu haltende Nutzvieh genug zur Winterfutterung uͤbrig
bleibe, und auch der erforderliche Duͤnger daraus erzeugt werden koͤnne.
Endlich 6) wie oben geſagt, auf die Groͤße des Gutes, die Lage des Feldes
und die Verſchiedenheit des Bodens. Die vortheilhafte Lage des Hofes gegen die
Feldmark kann zuweilen einen Grund abgeben, die Zahl der Schlaͤge mehr ein-
zuſchraͤnken, weil ſie ſonſt da, wo ſie ſich dem Hofe naͤhern, zu ſchmal wer-
den wuͤrden.
§. 348.
Die gewoͤhnlichſten Einrichtungen der Schlagordnung ſind folgende:
Mecklenbur-
giſche Schlag-
eintheilung.
Die Sechsſchlaͤgige. Sie hat eine große Brache, bauet drei Fruͤchte
nacheinander, und hat zwei Weideſchlaͤge. Sie iſt beliebt auf denen Guͤtern,
welche reichliche Wieſen und fruchtbaren Weidegrund beſitzen. Sie bedarf des
Duͤngers viel, theils wegen der Groͤße der Brache, theils weil eine zweijaͤhrige
Ruhe die Kraft des Bodens minder wirkſam, wie eine laͤngere herſtellt. Wo man
ſie auf ſchwaͤchern Guͤtern des ſtaͤrkern Kornbaues wegen einfuͤhrte, iſt der Erfolg
ſchlecht geweſen.
Die Siebenſchlaͤgige hat eine Brache, drei Getreide- und drei Weide-
ſchlaͤge. Sie iſt jetzt eine der beliebteſten, indem ſich das Land, wie man zu ſagen
pflegt, in drei Jahren genugſam ausliegt, mit dem dritten Jahre im ſtaͤrkſten
Graswuchſe ſteht, die Brache leichter wie in der vorigen ausgeduͤngt werden kann,
und zur Abtragung von drei Ernten gerade die noͤthige Kraft erhaͤlt. Sie kann
zwar mit mindern Wieſen wie die vorige ausreichen, jedoch nicht ohne einen be-
traͤchtlichen Heugewinn. Es haben ſie neuerlich einige mit vier Kornſchlaͤgen zu
benutzen angefangen, welches aber ohne hoͤchſt fruchtbare Weide oder Futterbau
in Nebenkoppeln Erſchoͤpfung herbeifuͤhren muß, es ſey denn, daß man eine
verbeſſerte Fruchtfolge waͤhle. Von dieſer koͤnnen wir erſt in der Folge reden, und
haben hier nur die gewoͤhnliche bei Aufzaͤhlung der Schlagordnungen im Sinne.
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/375>, abgerufen am 21.02.2025.
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