Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Die Koppelwirthschaft. 3) Die Nebenkoppeln. Sie enthalten mehrentheils vorzügliches und nah Man konnte da nämlich die Zugochsen besser verpflegen und näher zur Hand ha- §. 331. Nach dem Zustande, worin sich die Schläge befinden, heißen sie 1) Weide-, §. 332. Roulirung der andern
Die Koppelwirthſchaft. 3) Die Nebenkoppeln. Sie enthalten mehrentheils vorzuͤgliches und nah Man konnte da naͤmlich die Zugochſen beſſer verpflegen und naͤher zur Hand ha- §. 331. Nach dem Zuſtande, worin ſich die Schlaͤge befinden, heißen ſie 1) Weide-, §. 332. Roulirung der andern
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Die Koppelwirthſchaft.
3) Die Nebenkoppeln. Sie enthalten mehrentheils vorzuͤgliches und nah
am Hofe belegenes Land, ſind mehrentheils eingezaͤunt, und den Woͤrthen oder
Wurthen der Felderwirthſchaft gleich zu ſchaͤtzen. Ihr Zweck iſt hauptſaͤchlich, dem
Zug- und Haushaltsvieh Weide zu geben, welches letztere man von dem Hollaͤnderei-
vieh, welches mehrentheils verpachtet iſt, unterſcheidet. Dann dienen ſie aber auch
zum Futterbau und Heugewinnung, und werden auch deshalb wohl Kleekoppeln ge-
nannt. Jedoch werden ſie auch wechſelsweiſe zum Getreidebau benutzt. Manche ha-
ben ſie neuerlich nach der Regel der Fruchtfolge zu bewirthſchaften angefangen, und
insbeſondere die vierſchlaͤgige Rotation von 1) behackten Fruͤchten, 2) Gerſte,
3) Klee, 4) Winterung dafuͤr gewaͤhlt. Ueberhaupt findet aber keine allgemeine und
regulaͤre Bewirthſchaftung derſelben ſtatt, ſondern man behandelt ſie willkuͤhrlich nach
dem Bedarf eines jeden Jahres und zur Beihuͤlfe der Hauptſchlaͤge. Ihre Groͤße iſt
mehrentheils nach dem Verhaͤltniſſe des erforderlichen Zug- und Haushaltsviehes ein-
gerichtet, weil ſie urſpruͤnglich nur zu deſſen Weide beſtimmt waren.
Man konnte da naͤmlich die Zugochſen beſſer verpflegen und naͤher zur Hand ha-
ben, wenn man ſie brauchte. Gewoͤhnlich trifft man drei ſolcher Koppeln, wovon nach
der urſpruͤnglichen Einrichtung eine mit Getreide beſtellt, eine andere zu Heu gemaͤ-
het, eine dritte zur Weide gebraucht und ſo alle zwei oder drei Jahre damit gewechſelt
werden ſollte.
§. 331.
Nach dem Zuſtande, worin ſich die Schlaͤge befinden, heißen ſie 1) Weide-,
2) Saat-, 3) Brachſchlaͤge. Wo in dem Umlaufe zwei Brachen, eine unmittelbar
nach dem Aufbruch der Weide, eine andere zwiſchen den Saaten gehalten wird, da
heißt erſtere Raubrache, gruͤne Brache, Dreeſchbrache, Ruhebrache,
Altbrache, und man ſagt dann, der Acker trage, weil er in der Regel hier keinen
Miſt erhaͤlt, aus der Ruhe, richtiger vermoͤge der Raſenfaͤulniß. Die andere heißt
Muͤrbebrache, Schwarzbrache, neue Brache, und weil ſie geduͤngt wird,
Miſt- oder fette Brache.
§. 332.
Dieſe Schlaͤge machen bei der Hollſteiniſchen ſowohl als Mecklenburgiſchen
Wirthſchaft einen Zirkel oder Umlauf, ſo daß alle Jahre einer in die Stelle des
andern
Roulirung der
Schlaͤge.
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