Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Das Feldersystem. denken müssen, wenn ihr Gespann seine zureichende Ernährung bezahlen soll. Wirdes aber durch stärkere Benutzung der Brache verwickelter gemacht, so müssen seine ar- beitenden Kräfte sogleich vermehrt werden, oder es kommt in den geschäftvollen Zeiten mit der Arbeit im Rückstand, und erleidet davon mannigfaltigen Schaden. Der Vorzug, den andere Systeme durch eine gleichmäßigere Beschäftigung des Zugviehs und der Menschen haben, wird jedem einleuchten, der die Vertheilung der Arbeiten durch jede Jahreszeit bei selbigem ins Auge faßt. §. 316. Ad 4. Daß Trägheit und Indolenz durch ein System befördert werde, kannEinfachheit §. 317. Ad 5. Jene Einrichtungen erschweren freilich die Vertauschung dieses SystemsEingeführte Erster Theil. Q q
Das Felderſyſtem. denken muͤſſen, wenn ihr Geſpann ſeine zureichende Ernaͤhrung bezahlen ſoll. Wirdes aber durch ſtaͤrkere Benutzung der Brache verwickelter gemacht, ſo muͤſſen ſeine ar- beitenden Kraͤfte ſogleich vermehrt werden, oder es kommt in den geſchaͤftvollen Zeiten mit der Arbeit im Ruͤckſtand, und erleidet davon mannigfaltigen Schaden. Der Vorzug, den andere Syſteme durch eine gleichmaͤßigere Beſchaͤftigung des Zugviehs und der Menſchen haben, wird jedem einleuchten, der die Vertheilung der Arbeiten durch jede Jahreszeit bei ſelbigem ins Auge faßt. §. 316. Ad 4. Daß Traͤgheit und Indolenz durch ein Syſtem befoͤrdert werde, kannEinfachheit §. 317. Ad 5. Jene Einrichtungen erſchweren freilich die Vertauſchung dieſes SyſtemsEingefuͤhrte Erſter Theil. Q q
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Das Felderſyſtem.
denken muͤſſen, wenn ihr Geſpann ſeine zureichende Ernaͤhrung bezahlen ſoll. Wird
es aber durch ſtaͤrkere Benutzung der Brache verwickelter gemacht, ſo muͤſſen ſeine ar-
beitenden Kraͤfte ſogleich vermehrt werden, oder es kommt in den geſchaͤftvollen Zeiten
mit der Arbeit im Ruͤckſtand, und erleidet davon mannigfaltigen Schaden. Der
Vorzug, den andere Syſteme durch eine gleichmaͤßigere Beſchaͤftigung des Zugviehs
und der Menſchen haben, wird jedem einleuchten, der die Vertheilung der Arbeiten
durch jede Jahreszeit bei ſelbigem ins Auge faßt.
§. 316.
Ad 4. Daß Traͤgheit und Indolenz durch ein Syſtem befoͤrdert werde, kann
wohl unmoͤglich demſelben zum Ruhme gereichen. So viele Kunſtfertigkeit, wie zur
Vollfuͤhrung jeder andern Beſtellungsart erforderlich iſt, kann auch dem einfaͤltigſten
und ſteifſten Menſchen beigebracht werden, wenn man nur ſelbſt den Willen und die
Thaͤtigkeit dazu hat. Der Erfolg wird zeigen, daß das Intereſſe, welches jeder
Menſch an den Fruͤchten ſeiner Arbeit nimmt, beſonders wenn ſie ihm kuͤnſtlicher
ſcheint, die Thaͤtigkeit und Aufmerkſamkeit vermehren. Ueber die Werkzeuge haben
wir uns ſchon an einem andern Orte erklaͤrt. Freilich iſt dieſe Kunſtfertigkeit und dieſe
Kenntniß der Werkzeuge noch nicht allgemein verbreitet; aber iſt es ein Grund, ſich
der Verbreitung einer anerkannt guten Sache zu widerſetzen, weil ſie noch nicht ver-
breitet iſt?
Einfachheit
ſeiner Hand-
griffe.
§. 317.
Ad 5. Jene Einrichtungen erſchweren freilich die Vertauſchung dieſes Syſtems
gegen ein anderes in den meiſten Laͤndern jedem einzelnen Landwirthe ſehr, und ma-
chen ſie ihm oft unmoͤglich. Es iſt deshalb auch dem einſichtsvollſten und thaͤtigſten
Landwirthe nicht zu verdenken, wenn er ſich den unendlichen, oft damit verbundenen
Schwierigkeiten nicht ausſetzen oder gar das Unmoͤgliche nicht unternehmen will, und
ich habe oft erklaͤrt, daß man ein vortrefflicher Landwirth ſeyn und dennoch bei die-
ſen Syſtemen bleiben koͤnne, vielleicht gar Unverſtand verriethe, wenn man bei der
jetzigen Lage der Dinge zu einem andern uͤbergehen wollte. Wenn aber von allgemei-
ner Nutzbarkeit und Vorzuge die Rede iſt, ſo kommen nur die Geſetze der Natur,
nicht die der Menſchen in Betracht, indem ſich dieſe vernunftmaͤßig jenen unterwerfen,
und in Uebereinſtimmung damit ſetzen muͤſſen. Dies kann und wird geſchehen allent-
halben, wo klare Begriffe uͤber Staats- und Landwirthſchaft in die Kabinette der
Eingefuͤhrte
und geſetzliche
Einrichtun-
gen.
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