Die Landwirthschaft ist ein Gewerbe, welches zum Zweck hat, durch Production (zuweilen auch durch fernere Bearbeitung) vegetabilischer und thierischer Substanzen Gewinn zu erzeugen oder Geld zu erwerben.
§. 2.
Je höher dieser Gewinn nachhaltig ist, desto vollständiger wird dieser Zweck erfüllt. Die vollkommenste Landwirthschaft ist also die, welche den möglich höch- sten, nachhaltigen Gewinn, nach Verhältniß des Vermögens, der Kräfte und der Umstände, aus ihrem Betriebe zieht.
Nicht die möglich höchste Production, sondern der höchste reine Gewinn, nach Abzug der Kosten -- welches beides in entgegengesetzten Verhältnissen stehen kann -- ist Zweck des Landwirths, und muß es seyn, selbst in Hinsicht auf das allge- meine Beste; den einzigen Fall ausgenommen, wo man der Wissenschaft wegen die Möglichkeit hoher Production, obwohl unter den bestehenden Verhältnissen mit geringerem Vortheil, zeigen wollte.
§. 3.
Die rationelle Lehre von der Landwirthschaft muß also zeigen, wie der möglich höchste reine Gewinn unter allen Verhältnissen aus diesem Betriebe gezogen wer- den könne.
§. 4.
Die Lehre des Ackerbaues kann dreierlei Art seyn, d. h. das Gewerbe kann auf dreierlei Weise gelehrt und erlernt werden: erstlich handwerksmäßig, zweitens kunstmäßig, drittens wissenschaftlich.
A 2
Begriff der rationellen Landwirthſchaft.
§. 1.
Die Landwirthſchaft iſt ein Gewerbe, welches zum Zweck hat, durch Production (zuweilen auch durch fernere Bearbeitung) vegetabiliſcher und thieriſcher Subſtanzen Gewinn zu erzeugen oder Geld zu erwerben.
§. 2.
Je hoͤher dieſer Gewinn nachhaltig iſt, deſto vollſtaͤndiger wird dieſer Zweck erfuͤllt. Die vollkommenſte Landwirthſchaft iſt alſo die, welche den moͤglich hoͤch- ſten, nachhaltigen Gewinn, nach Verhaͤltniß des Vermoͤgens, der Kraͤfte und der Umſtaͤnde, aus ihrem Betriebe zieht.
Nicht die moͤglich hoͤchſte Production, ſondern der hoͤchſte reine Gewinn, nach Abzug der Koſten — welches beides in entgegengeſetzten Verhaͤltniſſen ſtehen kann — iſt Zweck des Landwirths, und muß es ſeyn, ſelbſt in Hinſicht auf das allge- meine Beſte; den einzigen Fall ausgenommen, wo man der Wiſſenſchaft wegen die Moͤglichkeit hoher Production, obwohl unter den beſtehenden Verhaͤltniſſen mit geringerem Vortheil, zeigen wollte.
§. 3.
Die rationelle Lehre von der Landwirthſchaft muß alſo zeigen, wie der moͤglich hoͤchſte reine Gewinn unter allen Verhaͤltniſſen aus dieſem Betriebe gezogen wer- den koͤnne.
§. 4.
Die Lehre des Ackerbaues kann dreierlei Art ſeyn, d. h. das Gewerbe kann auf dreierlei Weiſe gelehrt und erlernt werden: erſtlich handwerksmaͤßig, zweitens kunſtmaͤßig, drittens wiſſenſchaftlich.
A 2
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[[3]/0033]
Begriff der rationellen Landwirthſchaft.
§. 1.
Die Landwirthſchaft iſt ein Gewerbe, welches zum Zweck hat, durch Production
(zuweilen auch durch fernere Bearbeitung) vegetabiliſcher und thieriſcher Subſtanzen
Gewinn zu erzeugen oder Geld zu erwerben.
§. 2.
Je hoͤher dieſer Gewinn nachhaltig iſt, deſto vollſtaͤndiger wird dieſer Zweck
erfuͤllt. Die vollkommenſte Landwirthſchaft iſt alſo die, welche den moͤglich hoͤch-
ſten, nachhaltigen Gewinn, nach Verhaͤltniß des Vermoͤgens, der Kraͤfte und
der Umſtaͤnde, aus ihrem Betriebe zieht.
Nicht die moͤglich hoͤchſte Production, ſondern der hoͤchſte reine Gewinn, nach
Abzug der Koſten — welches beides in entgegengeſetzten Verhaͤltniſſen ſtehen kann
— iſt Zweck des Landwirths, und muß es ſeyn, ſelbſt in Hinſicht auf das allge-
meine Beſte; den einzigen Fall ausgenommen, wo man der Wiſſenſchaft wegen die
Moͤglichkeit hoher Production, obwohl unter den beſtehenden Verhaͤltniſſen mit
geringerem Vortheil, zeigen wollte.
§. 3.
Die rationelle Lehre von der Landwirthſchaft muß alſo zeigen, wie der moͤglich
hoͤchſte reine Gewinn unter allen Verhaͤltniſſen aus dieſem Betriebe gezogen wer-
den koͤnne.
§. 4.
Die Lehre des Ackerbaues kann dreierlei Art ſeyn, d. h. das Gewerbe kann auf
dreierlei Weiſe gelehrt und erlernt werden: erſtlich handwerksmaͤßig, zweitens
kunſtmaͤßig, drittens wiſſenſchaftlich.
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/33>, abgerufen am 22.02.2025.
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