Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Direktion der Wirthschaft. geschickten und rechtlichen Administrator mehrentheils zur Zufriedenheit beiderTheile aus. Aber sie wird schwierig in Ansehung der Meliorationen. Diese vermindern immer den Kassenüberschuß, und wenn nach solchem nur die Quote bestimmt werden soll: so gereichen sie zum Nachtheile des Administrators, und er muß ein edeldenkender Mann seyn, wenn er in der Hinsicht nicht manche unter- läßt. Deshalb wird nun freilich über Meliorationen oft etwas besonderes be- stimmt, und die aus der Wirthschaftskasse darauf verwandten Kosten werden zum reinen Ertrage gezählt. Aber damit ist bei weitem noch nicht genug geschehen; denn die wichtigsten Meliorationen werden durch eine Aufopferung des Ertrages in den ersten Jahren und größere Anstrengung der Wirthschaftskräfte bewirkt, und dieses läßt sich sehr schwer evident nachweisen. Diese Schwierigkeit kann nur durch einen langen, vielleicht lebenslänglichen Kontrakt gehoben werden, wo der Administrator den auch auf ihn fallenden Theil des durch Aufopferungen in den ersten Jahren um so stärker für die Folge erhöheten Ertrages sich und der Wirthschaft aufspart. Einen solchen Kontrakt geht aber niemand gern ein. Ich gestehe deshalb, daß ich bestimmte Salarien vorziehe, wobei aber die Für eine sehr unangemessene Einrichtung halte ich es, den obern Wirth- §. 207. Uebrige Direktion der Wirthſchaft. geſchickten und rechtlichen Adminiſtrator mehrentheils zur Zufriedenheit beiderTheile aus. Aber ſie wird ſchwierig in Anſehung der Meliorationen. Dieſe vermindern immer den Kaſſenuͤberſchuß, und wenn nach ſolchem nur die Quote beſtimmt werden ſoll: ſo gereichen ſie zum Nachtheile des Adminiſtrators, und er muß ein edeldenkender Mann ſeyn, wenn er in der Hinſicht nicht manche unter- laͤßt. Deshalb wird nun freilich uͤber Meliorationen oft etwas beſonderes be- ſtimmt, und die aus der Wirthſchaftskaſſe darauf verwandten Koſten werden zum reinen Ertrage gezaͤhlt. Aber damit iſt bei weitem noch nicht genug geſchehen; denn die wichtigſten Meliorationen werden durch eine Aufopferung des Ertrages in den erſten Jahren und groͤßere Anſtrengung der Wirthſchaftskraͤfte bewirkt, und dieſes laͤßt ſich ſehr ſchwer evident nachweiſen. Dieſe Schwierigkeit kann nur durch einen langen, vielleicht lebenslaͤnglichen Kontrakt gehoben werden, wo der Adminiſtrator den auch auf ihn fallenden Theil des durch Aufopferungen in den erſten Jahren um ſo ſtaͤrker fuͤr die Folge erhoͤheten Ertrages ſich und der Wirthſchaft aufſpart. Einen ſolchen Kontrakt geht aber niemand gern ein. Ich geſtehe deshalb, daß ich beſtimmte Salarien vorziehe, wobei aber die Fuͤr eine ſehr unangemeſſene Einrichtung halte ich es, den obern Wirth- §. 207. 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Direktion der Wirthſchaft.
geſchickten und rechtlichen Adminiſtrator mehrentheils zur Zufriedenheit beider
Theile aus. Aber ſie wird ſchwierig in Anſehung der Meliorationen. Dieſe
vermindern immer den Kaſſenuͤberſchuß, und wenn nach ſolchem nur die Quote
beſtimmt werden ſoll: ſo gereichen ſie zum Nachtheile des Adminiſtrators, und
er muß ein edeldenkender Mann ſeyn, wenn er in der Hinſicht nicht manche unter-
laͤßt. Deshalb wird nun freilich uͤber Meliorationen oft etwas beſonderes be-
ſtimmt, und die aus der Wirthſchaftskaſſe darauf verwandten Koſten werden zum
reinen Ertrage gezaͤhlt. Aber damit iſt bei weitem noch nicht genug geſchehen;
denn die wichtigſten Meliorationen werden durch eine Aufopferung des Ertrages
in den erſten Jahren und groͤßere Anſtrengung der Wirthſchaftskraͤfte bewirkt,
und dieſes laͤßt ſich ſehr ſchwer evident nachweiſen. Dieſe Schwierigkeit kann
nur durch einen langen, vielleicht lebenslaͤnglichen Kontrakt gehoben werden, wo
der Adminiſtrator den auch auf ihn fallenden Theil des durch Aufopferungen in
den erſten Jahren um ſo ſtaͤrker fuͤr die Folge erhoͤheten Ertrages ſich und der
Wirthſchaft aufſpart. Einen ſolchen Kontrakt geht aber niemand gern ein.
Ich geſtehe deshalb, daß ich beſtimmte Salarien vorziehe, wobei aber die
Ausſicht auf Gratifikationen gegeben werden kann, wenn ſich der Ertrag nach einer
Reihe von Jahren nachhaltig vergroͤßert.
Fuͤr eine ſehr unangemeſſene Einrichtung halte ich es, den obern Wirth-
ſchaftsbeamten Deputate von Viktualien zu ihrer Konſumtion zu geben, mit dem
Rechte, das Uebrige zu verkaufen. Es kann vielleicht nichts mehr wie dieſes
einen noch ſchwankenden oder ſchwachen Mann zur Unrechtlichkeit verleiten. Nur
der erſte Schritt koſtet, und zu dieſem findet ſich eben hierdurch ſo leicht Gelegen-
heit, die zuerſt vielleicht nicht den Mann ſelbſt, aber die Frau oder Hausgenoſſen
reizet, ſich einen unerlaubten Vortheil zu machen. Man gebe daher den obern
Beamten durchaus Alles, was ſie von den Erzeugniſſen der eignen Wirthſchaft
gebrauchen; geſtehe ihnen aber auch nicht den geringſten Handel fuͤr eigene Rech-
nung zu.
§. 207.
Auf großen Guͤtern iſt gewoͤhnlich dem erſten Wirthſchaftsbeamten ein Kaſ-
ſen- und Rechnungsfuͤhrer oder Rentmeiſter, und ein Korn- und
Viktualienſchreiber, oder wie er an einigen Orten heißt, Kaſtner, Ka-
Uebrige
Wirthſchafts-
Beamte.
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