Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840.Abergläubische Meinungen und Gebräuche in Pommern und Rügen. In Kassuben muß jeder Anverwandte dem Todten etwas von dem Seinigen mit in den Sarg geben, einige Haare vom Kopfe, ein Läppchen von seinem Rocke, vom Hemde, vom Halstuch o.d.g. Den gewesenen Säufern wird auch ein Fläschchen mit Branndwein in den Sarg gelegt. Die Kassuben halten sehr geheim mit ihrer Meinung bei diesem Gebrauche, der aber noch aus der Heidenzeit her bei ihnen besteht. Pomm. Provinzial-Blätter, III. S. 425. Die Kassubischen Hochzeiten werden immer an Wochentagen gehalten. Am nächsten Sonntage darauf hält das neue Ehepaar seinen Kirchgang, um Gott für die glücklich und nach christlichem Gebrauch vollendete Hochzeit zu danken. In der Zwischenzeit nun von der Hochzeit bis zum Kirchgange darf die junge Frau ja nicht ihre Eltern besuchen; sie würde sonst während ihrer ganzen Ehe kein Glück haben. Wenn sie unterdeß etwas mit ihnen zu sprechen hat, so darf sie zwar auf ihren Hof gehen, aber nicht über die Schwelle des Hauses. Sie bleibt vielmehr draußen vor der Thüre stehen, und schreiet dort so lange aus Leibeskräften, bis Jemand herauskommt, wo sie dann ihr Anliegen vorbringt und darauf schnell wieder umkehrt. Pomm. Provinzial-Blätter, II. S. 470.
Abergläubische Meinungen und Gebräuche in Pommern und Rügen. In Kassuben muß jeder Anverwandte dem Todten etwas von dem Seinigen mit in den Sarg geben, einige Haare vom Kopfe, ein Läppchen von seinem Rocke, vom Hemde, vom Halstuch o.d.g. Den gewesenen Säufern wird auch ein Fläschchen mit Branndwein in den Sarg gelegt. Die Kassuben halten sehr geheim mit ihrer Meinung bei diesem Gebrauche, der aber noch aus der Heidenzeit her bei ihnen besteht. Pomm. Provinzial-Blätter, III. S. 425. Die Kassubischen Hochzeiten werden immer an Wochentagen gehalten. Am nächsten Sonntage darauf hält das neue Ehepaar seinen Kirchgang, um Gott für die glücklich und nach christlichem Gebrauch vollendete Hochzeit zu danken. In der Zwischenzeit nun von der Hochzeit bis zum Kirchgange darf die junge Frau ja nicht ihre Eltern besuchen; sie würde sonst während ihrer ganzen Ehe kein Glück haben. Wenn sie unterdeß etwas mit ihnen zu sprechen hat, so darf sie zwar auf ihren Hof gehen, aber nicht über die Schwelle des Hauses. Sie bleibt vielmehr draußen vor der Thüre stehen, und schreiet dort so lange aus Leibeskräften, bis Jemand herauskommt, wo sie dann ihr Anliegen vorbringt und darauf schnell wieder umkehrt. Pomm. Provinzial-Blätter, II. S. 470.
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Abergläubische Meinungen und Gebräuche in Pommern und Rügen.
In Kassuben muß jeder Anverwandte dem Todten etwas von dem Seinigen mit in den Sarg geben, einige Haare vom Kopfe, ein Läppchen von seinem Rocke, vom Hemde, vom Halstuch o.d.g. Den gewesenen Säufern wird auch ein Fläschchen mit Branndwein in den Sarg gelegt. Die Kassuben halten sehr geheim mit ihrer Meinung bei diesem Gebrauche, der aber noch aus der Heidenzeit her bei ihnen besteht.
Pomm. Provinzial-Blätter, III. S. 425.
Die Kassubischen Hochzeiten werden immer an Wochentagen gehalten. Am nächsten Sonntage darauf hält das neue Ehepaar seinen Kirchgang, um Gott für die glücklich und nach christlichem Gebrauch vollendete Hochzeit zu danken. In der Zwischenzeit nun von der Hochzeit bis zum Kirchgange darf die junge Frau ja nicht ihre Eltern besuchen; sie würde sonst während ihrer ganzen Ehe kein Glück haben. Wenn sie unterdeß etwas mit ihnen zu sprechen hat, so darf sie zwar auf ihren Hof gehen, aber nicht über die Schwelle des Hauses. Sie bleibt vielmehr draußen vor der Thüre stehen, und schreiet dort so lange aus Leibeskräften, bis Jemand herauskommt, wo sie dann ihr Anliegen vorbringt und darauf schnell wieder umkehrt.
Pomm. Provinzial-Blätter, II. S. 470.
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Zitationshilfe: | Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840, S. [337]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/temme_volkssagen_1840/369>, abgerufen am 22.02.2025. |