Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

wird krank, und ist des Morgens todt. Das andere Töchterlein Sophia kommt sodann spielend zu Hause, und legt sich gleichfalls und stirbt. Bald darauf folgt ihm auch sein Sohn Philippus. Also nimmt der Vater seine zwei Töchter und seinen Sohn mit sich in das Grab hinein.

Micrälius, Altes Pommerland II. S. 117. 118.
Historische Nachricht von den alten Einwohnern in Pommern, von Christian Zickermann, S. 63.
92. Die ungerathenen Kinder in Stettin.

In der Stadt Stettin lebten zu einer Zeit zwei ungerathene Kinder, die ihren Eltern viel Herzeleid machten, und in ihrer Gottlosigkeit zuletzt so weit gingen, daß sie dieselben sogar schlugen. Dafür traf sie eine entsetzliche Strafe. Denn nachdem sie beide plötzlich gestorben waren, und man sie begraben hatte, streckte sich auf einmal von jedem die Hand aus dem Grabe heraus, mit welcher die Mißhandlung der Eltern verübt war. Das Schrecklichste dabei war, daß die Hände frisch und blutend waren, und nicht verwesen konnten. Man grub sie zwar in die Erde wieder hinein, allein das konnte nicht helfen, sie wuchsen immer wieder heraus. Da beschloß man zuletzt auf Berathung des Raths und der Geistlichkeit, daß man sie mit einem Spaten abstechen wolle. Das geschah, und man hing sie zum ewigen warnenden Andenken in der Kirche auf. In der Kirche St. Peter und Paul zu Stettin hängen sie noch jetzt in der Sacristei.

Auch in der Kirche zu Bergen auf Rügen zeigt man eine abgehauene Menschenhand vor, welche von einem Vatermörder seyn soll, und nach dessen Tode aus dem Grabe hervorgewachsen ist, und nicht wieder hat hinein gebracht werden können, so daß man sich zuletzt genöthigt gesehen hat, sie abzuhauen.

wird krank, und ist des Morgens todt. Das andere Töchterlein Sophia kommt sodann spielend zu Hause, und legt sich gleichfalls und stirbt. Bald darauf folgt ihm auch sein Sohn Philippus. Also nimmt der Vater seine zwei Töchter und seinen Sohn mit sich in das Grab hinein.

Micrälius, Altes Pommerland II. S. 117. 118.
Historische Nachricht von den alten Einwohnern in Pommern, von Christian Zickermann, S. 63.
92. Die ungerathenen Kinder in Stettin.

In der Stadt Stettin lebten zu einer Zeit zwei ungerathene Kinder, die ihren Eltern viel Herzeleid machten, und in ihrer Gottlosigkeit zuletzt so weit gingen, daß sie dieselben sogar schlugen. Dafür traf sie eine entsetzliche Strafe. Denn nachdem sie beide plötzlich gestorben waren, und man sie begraben hatte, streckte sich auf einmal von jedem die Hand aus dem Grabe heraus, mit welcher die Mißhandlung der Eltern verübt war. Das Schrecklichste dabei war, daß die Hände frisch und blutend waren, und nicht verwesen konnten. Man grub sie zwar in die Erde wieder hinein, allein das konnte nicht helfen, sie wuchsen immer wieder heraus. Da beschloß man zuletzt auf Berathung des Raths und der Geistlichkeit, daß man sie mit einem Spaten abstechen wolle. Das geschah, und man hing sie zum ewigen warnenden Andenken in der Kirche auf. In der Kirche St. Peter und Paul zu Stettin hängen sie noch jetzt in der Sacristei.

Auch in der Kirche zu Bergen auf Rügen zeigt man eine abgehauene Menschenhand vor, welche von einem Vatermörder seyn soll, und nach dessen Tode aus dem Grabe hervorgewachsen ist, und nicht wieder hat hinein gebracht werden können, so daß man sich zuletzt genöthigt gesehen hat, sie abzuhauen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0160" n="128"/>
wird krank, und ist des Morgens todt. Das andere Töchterlein Sophia kommt sodann spielend zu Hause, und legt sich gleichfalls und stirbt. Bald darauf folgt ihm auch sein Sohn Philippus. Also nimmt der Vater seine zwei Töchter und seinen Sohn mit sich in das Grab hinein.</p>
          <listBibl>
            <bibl>Micrälius, Altes Pommerland II. S. 117. 118.</bibl><lb/>
            <bibl>Historische Nachricht von den alten Einwohnern in Pommern, von Christian Zickermann, S. 63.</bibl><lb/>
          </listBibl>
        </div>
        <div n="2">
          <head>92. Die ungerathenen Kinder in Stettin.</head><lb/>
          <p>In der Stadt Stettin lebten zu einer Zeit zwei ungerathene Kinder, die ihren Eltern viel Herzeleid machten, und in ihrer Gottlosigkeit zuletzt so weit gingen, daß sie dieselben sogar schlugen. Dafür traf sie eine entsetzliche Strafe. Denn nachdem sie beide plötzlich gestorben waren, und man sie begraben hatte, streckte sich auf einmal von jedem die Hand aus dem Grabe heraus, mit welcher die Mißhandlung der Eltern verübt war. Das Schrecklichste dabei war, daß die Hände frisch und blutend waren, und nicht verwesen konnten. Man grub sie zwar in die Erde wieder hinein, allein das konnte nicht helfen, sie wuchsen immer wieder heraus. Da beschloß man zuletzt auf Berathung des Raths und der Geistlichkeit, daß man sie mit einem Spaten abstechen wolle. Das geschah, und man hing sie zum ewigen warnenden Andenken in der Kirche auf. In der Kirche St. Peter und Paul zu Stettin hängen sie noch jetzt in der Sacristei.</p>
          <p>Auch in der Kirche zu Bergen auf Rügen zeigt man eine abgehauene Menschenhand vor, welche von einem Vatermörder seyn soll, und nach dessen Tode aus dem Grabe hervorgewachsen ist, und nicht wieder hat hinein gebracht werden können, so daß man sich zuletzt genöthigt gesehen hat, sie abzuhauen.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[128/0160] wird krank, und ist des Morgens todt. Das andere Töchterlein Sophia kommt sodann spielend zu Hause, und legt sich gleichfalls und stirbt. Bald darauf folgt ihm auch sein Sohn Philippus. Also nimmt der Vater seine zwei Töchter und seinen Sohn mit sich in das Grab hinein. Micrälius, Altes Pommerland II. S. 117. 118. Historische Nachricht von den alten Einwohnern in Pommern, von Christian Zickermann, S. 63. 92. Die ungerathenen Kinder in Stettin. In der Stadt Stettin lebten zu einer Zeit zwei ungerathene Kinder, die ihren Eltern viel Herzeleid machten, und in ihrer Gottlosigkeit zuletzt so weit gingen, daß sie dieselben sogar schlugen. Dafür traf sie eine entsetzliche Strafe. Denn nachdem sie beide plötzlich gestorben waren, und man sie begraben hatte, streckte sich auf einmal von jedem die Hand aus dem Grabe heraus, mit welcher die Mißhandlung der Eltern verübt war. Das Schrecklichste dabei war, daß die Hände frisch und blutend waren, und nicht verwesen konnten. Man grub sie zwar in die Erde wieder hinein, allein das konnte nicht helfen, sie wuchsen immer wieder heraus. Da beschloß man zuletzt auf Berathung des Raths und der Geistlichkeit, daß man sie mit einem Spaten abstechen wolle. Das geschah, und man hing sie zum ewigen warnenden Andenken in der Kirche auf. In der Kirche St. Peter und Paul zu Stettin hängen sie noch jetzt in der Sacristei. Auch in der Kirche zu Bergen auf Rügen zeigt man eine abgehauene Menschenhand vor, welche von einem Vatermörder seyn soll, und nach dessen Tode aus dem Grabe hervorgewachsen ist, und nicht wieder hat hinein gebracht werden können, so daß man sich zuletzt genöthigt gesehen hat, sie abzuhauen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Google Books: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • als Grundlage dienen die Editionsrichtlinien von Wikisource.
  • Überschriebene „e“ über den Vokalen „a“, „o“ und „u“ werden als moderne Umlaute transkribiert.
  • Gesperrter Text wird kursiv
  • Der Seitenwechsel erfolgt bei Worttrennung nach dem gesamten Wort.
  • Einzüge werden nicht übernommen
  • Geviertstriche (—) wurden durch Halbgeviertstriche ersetzt (–).
  • Fußnoten der Vorlage sind fortlaufend nummeriert und folgen jeweils am Schluß des Textes.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/temme_volkssagen_1840
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/temme_volkssagen_1840/160
Zitationshilfe: Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/temme_volkssagen_1840/160>, abgerufen am 22.12.2024.