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Swift, Jonathan: Des Herrn Dr. Jonathan Swifts wo nicht unverbesserlicher doch wohlgemeynter Unterricht für alle Arten unerfahrner Bedienten, aus vieljähriger sorgfältiger Aufmerksamkeit und Erfahrung zusammengetragen [Übers.]. Frankfurt u. a., 1748.

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Wenn eure Frau euch nach ihrer Kammer hinaufholen läßt, euch etwas aufzutragen: so bleibet ja in der Thüre bestehen, haltet sie offen, spielet mit dem Schlosse, so lange sie mit euch redet, und lasset ja den Schlüssel nicht aus der Hand, ihr mögtet sonst vergessen, die Thüre wieder hinter euch zuzumachen.

Wenn es sich zuträgt, daß euch euer Herr oder eure Frau einmahl in ihrem Leben mit Unrecht einer Sache beschuldiget: so seyd ihr ein glücklicher Bedienter. Ihr dürft alsdenn weiter nichts thun, als bey jedem Fehler, den ihr begehet, so lange ihr in ihren Diensten seyd, sie dieser falschen Beschuldigung zu erinnern, und zu versichern, daß ihr in der Sache eben so unschuldig seyd.

Wenn ihr Lust habt, eure Herrschaft zu verlassen, und ihr seyd zu blöde dazu, ihnen den Dienst aufzukündigen, aus Furcht, sie böse zu machen: so ist das beste Mittel, daß ihr auf einmahl grob und unordentlich werdet, und zwar weit stärker, als ihr es gemeiniglich gewohnt seyd, bis die Herrschaft es nöthig findet, euch abzuschaffen. Wenn ihr weg seyd: so machet zur schuldigen Rache eurem Herrn und eurer Frau bey allen Bedienten, die ihr kennet, und die ausser Diensten sind,

Wenn eure Frau euch nach ihrer Kammer hinaufholen läßt, euch etwas aufzutragen: so bleibet ja in der Thüre bestehen, haltet sie offen, spielet mit dem Schlosse, so lange sie mit euch redet, und lasset ja den Schlüssel nicht aus der Hand, ihr mögtet sonst vergessen, die Thüre wieder hinter euch zuzumachen.

Wenn es sich zuträgt, daß euch euer Herr oder eure Frau einmahl in ihrem Leben mit Unrecht einer Sache beschuldiget: so seyd ihr ein glücklicher Bedienter. Ihr dürft alsdenn weiter nichts thun, als bey jedem Fehler, den ihr begehet, so lange ihr in ihren Diensten seyd, sie dieser falschen Beschuldigung zu erinnern, und zu versichern, daß ihr in der Sache eben so unschuldig seyd.

Wenn ihr Lust habt, eure Herrschaft zu verlassen, und ihr seyd zu blöde dazu, ihnen den Dienst aufzukündigen, aus Furcht, sie böse zu machen: so ist das beste Mittel, daß ihr auf einmahl grob und unordentlich werdet, und zwar weit stärker, als ihr es gemeiniglich gewohnt seyd, bis die Herrschaft es nöthig findet, euch abzuschaffen. Wenn ihr weg seyd: so machet zur schuldigen Rache eurem Herrn und eurer Frau bey allen Bedienten, die ihr kennet, und die ausser Diensten sind,

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[16/0032] Wenn eure Frau euch nach ihrer Kammer hinaufholen läßt, euch etwas aufzutragen: so bleibet ja in der Thüre bestehen, haltet sie offen, spielet mit dem Schlosse, so lange sie mit euch redet, und lasset ja den Schlüssel nicht aus der Hand, ihr mögtet sonst vergessen, die Thüre wieder hinter euch zuzumachen. Wenn es sich zuträgt, daß euch euer Herr oder eure Frau einmahl in ihrem Leben mit Unrecht einer Sache beschuldiget: so seyd ihr ein glücklicher Bedienter. Ihr dürft alsdenn weiter nichts thun, als bey jedem Fehler, den ihr begehet, so lange ihr in ihren Diensten seyd, sie dieser falschen Beschuldigung zu erinnern, und zu versichern, daß ihr in der Sache eben so unschuldig seyd. Wenn ihr Lust habt, eure Herrschaft zu verlassen, und ihr seyd zu blöde dazu, ihnen den Dienst aufzukündigen, aus Furcht, sie böse zu machen: so ist das beste Mittel, daß ihr auf einmahl grob und unordentlich werdet, und zwar weit stärker, als ihr es gemeiniglich gewohnt seyd, bis die Herrschaft es nöthig findet, euch abzuschaffen. Wenn ihr weg seyd: so machet zur schuldigen Rache eurem Herrn und eurer Frau bey allen Bedienten, die ihr kennet, und die ausser Diensten sind,

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Zitationshilfe: Swift, Jonathan: Des Herrn Dr. Jonathan Swifts wo nicht unverbesserlicher doch wohlgemeynter Unterricht für alle Arten unerfahrner Bedienten, aus vieljähriger sorgfältiger Aufmerksamkeit und Erfahrung zusammengetragen [Übers.]. Frankfurt u. a., 1748, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/swift_unterricht_1748/32>, abgerufen am 26.04.2024.