Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 6. Stuttgart, 1868.fordert das Verständniß der äußeren und inneren Natur der Presse, II. Die ethische und die sociale Funktion der Presse. Obwohl nämlich jede einzelne Erscheinung der Presse zunächst als fordert das Verſtändniß der äußeren und inneren Natur der Preſſe, II. Die ethiſche und die ſociale Funktion der Preſſe. Obwohl nämlich jede einzelne Erſcheinung der Preſſe zunächſt als <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0063" n="47"/> fordert das Verſtändniß der äußeren und inneren Natur der Preſſe,<lb/> dieſe aber iſt eben die rechtliche Conſequenz derſelben. Eine Reihe von<lb/> Gründen hat bewirkt, daß die Verwaltungslehre ſich mit der erſtern ſo<lb/> gut als gar nicht beſchäftigt, und bloß beim Recht ſtehen geblieben iſt.<lb/><hi rendition="#g">Daher</hi> ſtammt unſerer Ueberzeugung nach der Mangel einer Geſchichte,<lb/> auch des Preßrechts, und das theilweiſe ſich Verlieren der Literatur<lb/> des letzteren in Einzelheiten. Uebrigens aber fehlt, ſo viel wir ſehen<lb/> — wohl eng mit dem obigen zuſammenhängend — das theoretiſche Ver-<lb/> ſtändniß der Preſſe als eines organiſchen <hi rendition="#g">Bildungs</hi>mittels, das im<lb/> vorigen Jahrhundert viel klarer und bewußter als im gegenwärtigen iſt;<lb/> auch in der Staatswiſſenſchaft, z. B. <hi rendition="#g">Berg</hi>, Polizeirecht Bd. <hi rendition="#aq">II.</hi> Buch 3,<lb/> S. 336 ff.; ſie erſcheint ſpäter beinahe ausſchließlich als ein Faktor der<lb/> Entwicklung der <hi rendition="#g">Verfaſſung</hi>; daher auch die <hi rendition="#g">polizeiliche</hi> Anſchauung<lb/> bei der Behandlung der Preſſe vorwaltet.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Die ethiſche und die ſociale Funktion der Preſſe.</hi> </head><lb/> <p>Obwohl nämlich jede einzelne Erſcheinung der Preſſe zunächſt als<lb/> freie Aeußerung des Einzelnen, als der höchſte Ausdruck der Indi-<lb/> vidualität auftritt, und obgleich ſie ſich vermöge ihrer vollkommenen<lb/> Freiheit in Umfang, Form und Inhalt in ſo verſchiedenen Gebieten<lb/> bewegt, daß ſogar die innere geiſtige Verbindung für das Bewußtſein<lb/> des Einzelnen verſchwindet, ſo iſt ſie dennoch im Großen und Ganzen<lb/> von einem und demſelben Geſetze beherrſcht, das aus dem Zuſammen-<lb/> wirken ihres geiſtigen Inhalts und ihrer äußeren Form entſteht. <hi rendition="#g">Alles<lb/> was ſie producirt, producirt ſie für alle</hi>. Sie kann gar nicht<lb/> anders, als die geiſtigen Güter, die ſie enthält, allen Perſönlichkeiten,<lb/> ohne Unterſchied der Vorbildung, des Ranges und Standes, darbieten.<lb/> Sie iſt das einzige Mittel, die geiſtigen Güter des Einzelnen zum<lb/> Gemeingut aller zu machen, und zwar in der einzigen Form, in der<lb/> ein jeder fähig iſt, faſt ohne Unterſchied ſeiner Lebensverhältniſſe, ſich<lb/> dieſelben anzueignen. Sie iſt daher, mag ſie erſcheinen, wie und wor-<lb/> unter ſie will, ein organiſcher Theil, ja der eigentliche Träger des<lb/><hi rendition="#g">allgemeinen Bildungsweſens</hi>. Allein ſie iſt nicht bloß das. Je<lb/> weiter unſere Erkenntniß menſchlicher Dinge ſchreitet, um ſo klarer wird<lb/> es uns, daß die geiſtigen Güter die erſte Bedingung des wahren Fort-<lb/> ſchrittes ſind. Durch die Preſſe gelangt daher die eigentliche höchſte<lb/> Gewalt der geiſtigen, und mit ihr der volkswirthſchaftlichen und geſell-<lb/> ſchaftlichen Entwicklung zum Ausdruck; ohne ſie iſt dieſelbe gar nicht<lb/> zu erreichen; jede Arbeit für ſie, mag ſie in was immer für einer<lb/> Form erſcheinen, iſt eine Arbeit für dieſen Fortſchritt, und jede in ihr<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [47/0063]
fordert das Verſtändniß der äußeren und inneren Natur der Preſſe,
dieſe aber iſt eben die rechtliche Conſequenz derſelben. Eine Reihe von
Gründen hat bewirkt, daß die Verwaltungslehre ſich mit der erſtern ſo
gut als gar nicht beſchäftigt, und bloß beim Recht ſtehen geblieben iſt.
Daher ſtammt unſerer Ueberzeugung nach der Mangel einer Geſchichte,
auch des Preßrechts, und das theilweiſe ſich Verlieren der Literatur
des letzteren in Einzelheiten. Uebrigens aber fehlt, ſo viel wir ſehen
— wohl eng mit dem obigen zuſammenhängend — das theoretiſche Ver-
ſtändniß der Preſſe als eines organiſchen Bildungsmittels, das im
vorigen Jahrhundert viel klarer und bewußter als im gegenwärtigen iſt;
auch in der Staatswiſſenſchaft, z. B. Berg, Polizeirecht Bd. II. Buch 3,
S. 336 ff.; ſie erſcheint ſpäter beinahe ausſchließlich als ein Faktor der
Entwicklung der Verfaſſung; daher auch die polizeiliche Anſchauung
bei der Behandlung der Preſſe vorwaltet.
II. Die ethiſche und die ſociale Funktion der Preſſe.
Obwohl nämlich jede einzelne Erſcheinung der Preſſe zunächſt als
freie Aeußerung des Einzelnen, als der höchſte Ausdruck der Indi-
vidualität auftritt, und obgleich ſie ſich vermöge ihrer vollkommenen
Freiheit in Umfang, Form und Inhalt in ſo verſchiedenen Gebieten
bewegt, daß ſogar die innere geiſtige Verbindung für das Bewußtſein
des Einzelnen verſchwindet, ſo iſt ſie dennoch im Großen und Ganzen
von einem und demſelben Geſetze beherrſcht, das aus dem Zuſammen-
wirken ihres geiſtigen Inhalts und ihrer äußeren Form entſteht. Alles
was ſie producirt, producirt ſie für alle. Sie kann gar nicht
anders, als die geiſtigen Güter, die ſie enthält, allen Perſönlichkeiten,
ohne Unterſchied der Vorbildung, des Ranges und Standes, darbieten.
Sie iſt das einzige Mittel, die geiſtigen Güter des Einzelnen zum
Gemeingut aller zu machen, und zwar in der einzigen Form, in der
ein jeder fähig iſt, faſt ohne Unterſchied ſeiner Lebensverhältniſſe, ſich
dieſelben anzueignen. Sie iſt daher, mag ſie erſcheinen, wie und wor-
unter ſie will, ein organiſcher Theil, ja der eigentliche Träger des
allgemeinen Bildungsweſens. Allein ſie iſt nicht bloß das. Je
weiter unſere Erkenntniß menſchlicher Dinge ſchreitet, um ſo klarer wird
es uns, daß die geiſtigen Güter die erſte Bedingung des wahren Fort-
ſchrittes ſind. Durch die Preſſe gelangt daher die eigentliche höchſte
Gewalt der geiſtigen, und mit ihr der volkswirthſchaftlichen und geſell-
ſchaftlichen Entwicklung zum Ausdruck; ohne ſie iſt dieſelbe gar nicht
zu erreichen; jede Arbeit für ſie, mag ſie in was immer für einer
Form erſcheinen, iſt eine Arbeit für dieſen Fortſchritt, und jede in ihr
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