Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.ergriffen. Das ist ein Beweis, daß die deutsche höhere Pädagogik IV. Das staatsbürgerliche Bildungswesen. In der eben dargelegten Weise bestanden nur die alten ständischen ergriffen. Das iſt ein Beweis, daß die deutſche höhere Pädagogik IV. Das ſtaatsbürgerliche Bildungsweſen. In der eben dargelegten Weiſe beſtanden nur die alten ſtändiſchen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0359" n="331"/> ergriffen. Das iſt ein Beweis, daß die deutſche höhere Pädagogik<lb/> ganz dazu angethan iſt, den Geiſt dieſer engliſchen Inſtitute ſich an-<lb/> zueignen. Die Verfaſſung der Univerſitäten bei <hi rendition="#g">Gneiſt</hi> <hi rendition="#aq">I.</hi> §. 142.<lb/> Warum hat er die <hi rendition="#aq">Colleges</hi> nicht aufgenommen? Das <hi rendition="#aq">Stat. 25. 26<lb/> Vict.</hi> 26 hat der Univerſität Oxford das Recht gegeben, für neue<lb/> Lehrkanzeln <hi rendition="#aq">(Professorships) Regulations</hi> zu geben, die dann dem<lb/> Staatsrath (<hi rendition="#aq">King in Council</hi>) zur Genehmigung vorgelegt werden. Wich-<lb/> tig, weil hier ſpeciell die Nationalökonomie, Geologie und Chemie auf-<lb/> genommen ſind (<hi rendition="#g">Auſtria</hi> 1864, S. 373). Die Darſtellung der <hi rendition="#aq">Colleges</hi><lb/> nebſt Studienplan bei <hi rendition="#g">Schöll</hi> a. a. O., S. 132 ff. Es gibt ihrer<lb/><hi rendition="#g">zehn</hi>: die beiden älteſten ſind Wincheſter (1387) und Eton (1441),<lb/> die gegenwärtig fortgeſchrittenſte iſt wohl Rugby (ſeit 1567). „Was<lb/> Eton für den Adel und die höhere Mittelklaſſe, das iſt <hi rendition="#aq">Christs Ho-<lb/> spital</hi> (ſeit 1552) für die Mittelklaſſe überhaupt und zum Theil für<lb/> die untere Klaſſe“ (ebendaſ. S. 145). <hi rendition="#g">Leider</hi> hat Schöll die Univerſitäten<lb/> nicht berückſichtigt; die Beziehung auf die Verfaſſung fehlt auch ihm,<lb/> wie den meiſten Pädagogen. Da hatten doch die „Conſtitutionellen“<lb/> wie Aretin, Zachariä u. A. im Anfange unſeres Jahrhunderts, wenn<lb/> auch nicht richtiger, ſo doch weiter geſehen; nur entging ihnen wieder<lb/> der Einfluß der Selbſtverwaltung, deren Einwirkung auf das Bildungs-<lb/> weſen wieder bei Gneiſt fehlt. Eine engliſche Literatur über das Univer-<lb/> ſitätsweſen ſcheint nicht zu exiſtiren (<hi rendition="#g">Schöll</hi> S. 159).</p> </div><lb/> <div n="6"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">IV.</hi> Das ſtaatsbürgerliche Bildungsweſen.</hi> </head><lb/> <p>In der eben dargelegten Weiſe beſtanden nur die alten ſtändiſchen<lb/> Grundformen der höheren Bildung fort, und beſtehen ſie noch gegen-<lb/> wärtig; und da der Staat keine Prüfungen braucht und keine Unter-<lb/> ſtützung gibt, ſo iſt auch kein Anlaß, jene Ordnung zu ändern. Allein<lb/> daß dieſelbe in unſerer Zeit nicht genügt, iſt wohl klar. Während<lb/> allerdings kein neues Syſtem von Seiten einer Schulbehörde kommen<lb/> kann, gelangt das Bedürfniß der feineren Geſellſchaft namentlich auf<lb/> zwei Punkten zum Ausdruck. Einerſeits nämlich zwang die Entwick-<lb/> lung des höheren gewerblichen Lebens die mittlere und niedere Bürger-<lb/> ſchaft, auch in England an eine Realbildung ſowohl der beſitzenden<lb/> als der nichtbeſitzenden Gewerbsklaſſen zu denken, und andererſeits<lb/> konnten jene wenigen hiſtoriſchen Schulen denn doch auch entfernt nicht<lb/> dem Bedürfniß der wiſſenſchaftlichen Schulen entſprechen. Da nun das<lb/> Volk von ſeiner Regierung nichts fordern wollte und nichts zu erwarten<lb/> hatte, ſo ſchuf es ſich ſelbſt neben jenen ſtändiſchen Bildungsanſtalten<lb/> ein eigenes, den Bedürfniſſen der Zeit entſprechendes Bildungsſyſtem,<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [331/0359]
ergriffen. Das iſt ein Beweis, daß die deutſche höhere Pädagogik
ganz dazu angethan iſt, den Geiſt dieſer engliſchen Inſtitute ſich an-
zueignen. Die Verfaſſung der Univerſitäten bei Gneiſt I. §. 142.
Warum hat er die Colleges nicht aufgenommen? Das Stat. 25. 26
Vict. 26 hat der Univerſität Oxford das Recht gegeben, für neue
Lehrkanzeln (Professorships) Regulations zu geben, die dann dem
Staatsrath (King in Council) zur Genehmigung vorgelegt werden. Wich-
tig, weil hier ſpeciell die Nationalökonomie, Geologie und Chemie auf-
genommen ſind (Auſtria 1864, S. 373). Die Darſtellung der Colleges
nebſt Studienplan bei Schöll a. a. O., S. 132 ff. Es gibt ihrer
zehn: die beiden älteſten ſind Wincheſter (1387) und Eton (1441),
die gegenwärtig fortgeſchrittenſte iſt wohl Rugby (ſeit 1567). „Was
Eton für den Adel und die höhere Mittelklaſſe, das iſt Christs Ho-
spital (ſeit 1552) für die Mittelklaſſe überhaupt und zum Theil für
die untere Klaſſe“ (ebendaſ. S. 145). Leider hat Schöll die Univerſitäten
nicht berückſichtigt; die Beziehung auf die Verfaſſung fehlt auch ihm,
wie den meiſten Pädagogen. Da hatten doch die „Conſtitutionellen“
wie Aretin, Zachariä u. A. im Anfange unſeres Jahrhunderts, wenn
auch nicht richtiger, ſo doch weiter geſehen; nur entging ihnen wieder
der Einfluß der Selbſtverwaltung, deren Einwirkung auf das Bildungs-
weſen wieder bei Gneiſt fehlt. Eine engliſche Literatur über das Univer-
ſitätsweſen ſcheint nicht zu exiſtiren (Schöll S. 159).
IV. Das ſtaatsbürgerliche Bildungsweſen.
In der eben dargelegten Weiſe beſtanden nur die alten ſtändiſchen
Grundformen der höheren Bildung fort, und beſtehen ſie noch gegen-
wärtig; und da der Staat keine Prüfungen braucht und keine Unter-
ſtützung gibt, ſo iſt auch kein Anlaß, jene Ordnung zu ändern. Allein
daß dieſelbe in unſerer Zeit nicht genügt, iſt wohl klar. Während
allerdings kein neues Syſtem von Seiten einer Schulbehörde kommen
kann, gelangt das Bedürfniß der feineren Geſellſchaft namentlich auf
zwei Punkten zum Ausdruck. Einerſeits nämlich zwang die Entwick-
lung des höheren gewerblichen Lebens die mittlere und niedere Bürger-
ſchaft, auch in England an eine Realbildung ſowohl der beſitzenden
als der nichtbeſitzenden Gewerbsklaſſen zu denken, und andererſeits
konnten jene wenigen hiſtoriſchen Schulen denn doch auch entfernt nicht
dem Bedürfniß der wiſſenſchaftlichen Schulen entſprechen. Da nun das
Volk von ſeiner Regierung nichts fordern wollte und nichts zu erwarten
hatte, ſo ſchuf es ſich ſelbſt neben jenen ſtändiſchen Bildungsanſtalten
ein eigenes, den Bedürfniſſen der Zeit entſprechendes Bildungsſyſtem,
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