Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.B. Specialschulen. I. Oeffentliches Bauwesen. Das öffentliche Bauwesen beruht II. Höhere Gewerbelehre. Ecole centrale d'Arts et Manu- III. Ecole superieure de Commerce. Grundlage der Organisation B. Specialſchulen. I. Oeffentliches Bauweſen. Das öffentliche Bauweſen beruht II. Höhere Gewerbelehre. École centrale d’Arts et Manu- III. École supérieure de Commerce. Grundlage der Organiſation <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <pb facs="#f0344" n="316"/> <div n="8"> <head><hi rendition="#aq">B.</hi><hi rendition="#g">Specialſchulen</hi>.</head><lb/> <p><hi rendition="#aq">I.</hi><hi rendition="#g">Oeffentliches Bauweſen</hi>. Das öffentliche Bauweſen beruht<lb/> weſentlich auf der <hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">École des ponts et chaussées,</hi></hi> die bereits 1750 ge-<lb/> gründet, unter der Revolution aufrecht erhalten, und durch das Decret<lb/> vom 13. Oktober 1851 neu organiſirt ward. Bis zu dieſer Organiſation<lb/> war dieſe Schule eine ſtreng franzöſiſche und <hi rendition="#g">ausſchließlich</hi> für die<lb/> Zöglinge der <hi rendition="#aq">École polytechnique</hi> beſtimmt. Erſt jetzt iſt ſie eine all-<lb/> gemeine Fachbildungsanſtalt für Bauweſen; zugleich für Fremde zugäng-<lb/> lich. Aufnahme nach ſtattgefundener Prüfung. Gegenſtand der Bil-<lb/> dung das Hoch- und Straßenbauweſen, Waſſerbau und etwas Bau-<lb/> recht in zehn Curſen; dreijähriger Curſus. Die Schüler der <hi rendition="#aq">École po-<lb/> lytechnique</hi> bedürfen keiner Aufnahmsprüfung; das iſt jetzt die einzige<lb/> Verbindung zwiſchen beiden; Aufnahmsordnung (vom 14. Febr. 1852);<lb/> Lehrordnung (Decret vom 13. Nov. 1851). — Die <hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">École polytechnique</hi></hi><lb/> iſt eine Militär-Ingenieurſchule und ſteht unter dem Kriegsminiſter;<lb/> ſie iſt ein Penſionat (mit 1000 Fr. Penſion). Zulaſſung gegen Auf-<lb/> nahmsprüfung, <hi rendition="#g">ohne</hi> formelle Vorbedingung. Curſus nur zwei Jahr.<lb/> Lehrgegenſtände: <hi rendition="#g">Vorbildung</hi> für die <hi rendition="#aq">Ponts et chaussées,</hi> die <hi rendition="#aq">Mines,</hi><lb/> Telegraphenweſen, <hi rendition="#g">Tabakverwaltung</hi> (!) Waſſerbau, <hi rendition="#aq">„enfin pour<lb/> les autres services publiques qui exigent des connaissances étendues<lb/> dans les sciences mathématiques, physiques et chimiques“</hi> (Decret<lb/> vom 25. Nov. 1852). Das Ganze iſt ſo ſehr eine <hi rendition="#g">untergeordnete</hi><lb/> Militärſchule, daß die mit Abgangszeugniß verſehenen Schüler, wenn<lb/> ſie keine Anſtellung finden oder in die höheren Specialſchulen übergehen,<lb/><hi rendition="#g">Unterlieutenants</hi> werden. Wie dieſelbe als Muſter für die deutſchen<lb/> polytechniſchen Inſtitute hat gelten und in der deutſchen Literatur die<lb/><hi rendition="#aq">École des Ponts et Chaussées,</hi> oder gar das ſo viel wichtigere <hi rendition="#aq">Con-<lb/> servatoire</hi> hat verdunkeln können, bleibt geradezu unbegreiflich!</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">II.</hi><hi rendition="#g">Höhere Gewerbelehre</hi>. <hi rendition="#aq">École centrale d’Arts et Manu-<lb/> facture</hi> hauptſächlich neben Zeichnen und Chemie auch Metallurgie,<lb/> Hüttenbau, Leitung von Werkſtätten und Fabriken. Zulaſſung mit dem<lb/> ſechzehnten Jahr (!). Dreijähriger Curs. Die Anſtalt gehört haupt-<lb/> ſächlich der Stadt Paris, jedoch mit <hi rendition="#aq">bourses, demibourses</hi> und Staats-<lb/> ſubvention. Das Programm ſcheint ſehr unbeſtimmt (<hi rendition="#g">Smith</hi> bei Block<lb/> a. a. O. <hi rendition="#aq">v. Enseignement industriel, <hi rendition="#g">Read</hi>, Instr. publique</hi>).</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">III. <hi rendition="#i">École supérieure de Commerce.</hi></hi> Grundlage der Organiſation<lb/> iſt die Scheidung in <hi rendition="#aq">trois comptoirs;</hi> <hi rendition="#g">erſtes</hi>: allgemeine Bildungs-<lb/> gegenſtände; <hi rendition="#g">zweites</hi>: Correſpondenz und Arithmetik, nebſt fremden<lb/> Sprachen (nicht obligat); <hi rendition="#g">drittes</hi>: angewendete Chemie, Waarenkunde,<lb/> allgemeine volkswirthſchaftliche Vorkenntniſſe. Nach dem dritten Jahr<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [316/0344]
B. Specialſchulen.
I. Oeffentliches Bauweſen. Das öffentliche Bauweſen beruht
weſentlich auf der École des ponts et chaussées, die bereits 1750 ge-
gründet, unter der Revolution aufrecht erhalten, und durch das Decret
vom 13. Oktober 1851 neu organiſirt ward. Bis zu dieſer Organiſation
war dieſe Schule eine ſtreng franzöſiſche und ausſchließlich für die
Zöglinge der École polytechnique beſtimmt. Erſt jetzt iſt ſie eine all-
gemeine Fachbildungsanſtalt für Bauweſen; zugleich für Fremde zugäng-
lich. Aufnahme nach ſtattgefundener Prüfung. Gegenſtand der Bil-
dung das Hoch- und Straßenbauweſen, Waſſerbau und etwas Bau-
recht in zehn Curſen; dreijähriger Curſus. Die Schüler der École po-
lytechnique bedürfen keiner Aufnahmsprüfung; das iſt jetzt die einzige
Verbindung zwiſchen beiden; Aufnahmsordnung (vom 14. Febr. 1852);
Lehrordnung (Decret vom 13. Nov. 1851). — Die École polytechnique
iſt eine Militär-Ingenieurſchule und ſteht unter dem Kriegsminiſter;
ſie iſt ein Penſionat (mit 1000 Fr. Penſion). Zulaſſung gegen Auf-
nahmsprüfung, ohne formelle Vorbedingung. Curſus nur zwei Jahr.
Lehrgegenſtände: Vorbildung für die Ponts et chaussées, die Mines,
Telegraphenweſen, Tabakverwaltung (!) Waſſerbau, „enfin pour
les autres services publiques qui exigent des connaissances étendues
dans les sciences mathématiques, physiques et chimiques“ (Decret
vom 25. Nov. 1852). Das Ganze iſt ſo ſehr eine untergeordnete
Militärſchule, daß die mit Abgangszeugniß verſehenen Schüler, wenn
ſie keine Anſtellung finden oder in die höheren Specialſchulen übergehen,
Unterlieutenants werden. Wie dieſelbe als Muſter für die deutſchen
polytechniſchen Inſtitute hat gelten und in der deutſchen Literatur die
École des Ponts et Chaussées, oder gar das ſo viel wichtigere Con-
servatoire hat verdunkeln können, bleibt geradezu unbegreiflich!
II. Höhere Gewerbelehre. École centrale d’Arts et Manu-
facture hauptſächlich neben Zeichnen und Chemie auch Metallurgie,
Hüttenbau, Leitung von Werkſtätten und Fabriken. Zulaſſung mit dem
ſechzehnten Jahr (!). Dreijähriger Curs. Die Anſtalt gehört haupt-
ſächlich der Stadt Paris, jedoch mit bourses, demibourses und Staats-
ſubvention. Das Programm ſcheint ſehr unbeſtimmt (Smith bei Block
a. a. O. v. Enseignement industriel, Read, Instr. publique).
III. École supérieure de Commerce. Grundlage der Organiſation
iſt die Scheidung in trois comptoirs; erſtes: allgemeine Bildungs-
gegenſtände; zweites: Correſpondenz und Arithmetik, nebſt fremden
Sprachen (nicht obligat); drittes: angewendete Chemie, Waarenkunde,
allgemeine volkswirthſchaftliche Vorkenntniſſe. Nach dem dritten Jahr
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