Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.werden vom Minister ernannt; Prüfung nach dreijährigem Curs; darauf diplome "d'archiviste paleographe," mit dem Recht auf An- stellung als öffentlicher Archivar. Organisation durch Verordnung vom 31. December 1846, neuere Bestimmungen Verordnung vom 16. Mai und 18. Oktober 1849 und 4. Februar 1850. B. Die selbständige wirthschaftliche Berufsbildung in Frankreich. (Außerhalb der Universite). Wenn wir nunmehr neben dem obigen System der Universite werden vom Miniſter ernannt; Prüfung nach dreijährigem Curs; darauf diplome „d’archiviste paléographe,“ mit dem Recht auf An- ſtellung als öffentlicher Archivar. Organiſation durch Verordnung vom 31. December 1846, neuere Beſtimmungen Verordnung vom 16. Mai und 18. Oktober 1849 und 4. Februar 1850. B. Die ſelbſtändige wirthſchaftliche Berufsbildung in Frankreich. (Außerhalb der Université). Wenn wir nunmehr neben dem obigen Syſtem der Université <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <list> <item><pb facs="#f0341" n="313"/> werden vom Miniſter ernannt; Prüfung nach dreijährigem Curs;<lb/> darauf <hi rendition="#aq">diplome „d’archiviste paléographe,“</hi> mit dem Recht auf An-<lb/> ſtellung als öffentlicher Archivar. Organiſation durch Verordnung vom<lb/> 31. December 1846, neuere Beſtimmungen Verordnung vom 16. Mai<lb/> und 18. Oktober 1849 und 4. Februar 1850.</item> </list> </div> </div> </div><lb/> <div n="7"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">B.</hi><hi rendition="#g">Die ſelbſtändige wirthſchaftliche Berufsbildung in Frankreich</hi>.</hi> </head><lb/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">(Außerhalb der <hi rendition="#aq">Université</hi>).</hi> </hi> </p><lb/> <p>Wenn wir nunmehr neben dem obigen Syſtem der <hi rendition="#aq">Université</hi><lb/> und ihrer verfehlten Bifurcation noch von einer ſelbſtändigen wirth-<lb/> ſchaftlichen Berufsbildung reden, ſo liegt es auf der Hand, daß es ſich<lb/> hier nicht um ein Syſtem derſelben handelt. Und zwar kann man wohl<lb/> jetzt mit einfacher Hinweiſung auf das Bisherige ſagen, daß ſo weit es<lb/> neben der <hi rendition="#aq">Université</hi> und ihrer <hi rendition="#aq">sciences</hi> noch wirthſchaftliche Bildungs-<lb/> anſtalten gibt, dieſelben weder auf einem Vorbildungsſyſteme ruhen,<lb/> noch durch irgend einen höheren Gedanken zuſammengehalten werden,<lb/> ſondern einfach die Erzeugniſſe unabweisbarer praktiſcher Bedürfniſſe ſind.<lb/> Man darf daher hier auch nicht die für Deutſchland geltende äußerliche<lb/> Scheidung der Vorbildungsanſtalten, noch weniger ein rationelles Klaſſen-<lb/> ſyſtem erwarten. Vorbildung und Fachbildung gehen, mit Ausnahme<lb/> der Specialſchulen, ſo in einander über, daß man nicht zu einem Syſteme<lb/> gelangt. Scheidet man jedoch das gewerbliche Vorbildungsweſen von<lb/> dem in der <hi rendition="#aq">Université</hi> gebotenen theoretiſchen, ſo iſt daſſelbe theils in<lb/> einer Reihe von <hi rendition="#aq">Etablissements particuliers</hi> vertreten, theils aber durch<lb/> eine Anzahl von <hi rendition="#g">Zeichnenſchulen</hi>, den ſog. <hi rendition="#aq">Cours de dessin appliqué<lb/> à l’industrie,</hi> die in den meiſten größeren Städten eingerichtet ſind,<lb/> aber <hi rendition="#g">ohne</hi> weitere gewerbliche Bildung ſich bloß auf das Zeichnen be-<lb/> ſchränken. Das Muſter derſelben war die ſeit 1764 in Paris ein-<lb/> gerichtete Zeichenſchule für die <hi rendition="#aq">six métiers.</hi> Sie iſt jetzt ausgebildet zu<lb/> der Pariſer <hi rendition="#aq">„École imp. de dessin et de mathématique appliqué à<lb/> l’industrie.“</hi> Hier iſt, ſo viel wir wiſſen, ausnahmsweiſe die Grundlage<lb/> breiter angelegt und aus ihr eine allgemeine Gewerbeſchule für alle<lb/> bildenden Handwerke mit Abendcurſen geworden. Daneben beſtehen<lb/> noch niedere Schulen für bloßes Zeichnen. In dieſen Anſtalten er-<lb/> ſcheinen allerdings die Fortbildungsſchulen für Handwerker vertreten.<lb/> Charakteriſtik derſelben von <hi rendition="#g">Franz Kugler</hi>, Kleine Schriften 3. Thl.<lb/> S. 431—433 (von 1846). Die <hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">Écoles imp. d’arts et métiers,</hi></hi> deren erſte<lb/> bereits durch Decret vom 6 <hi rendition="#aq">Vent. an XI.</hi> in Compi<hi rendition="#aq">è</hi>gne errichtet ward und<lb/> zu der 1815 die von Beaupreau, 1843 die von Aix hinzugekommen iſt,<lb/> ſind im Grunde nur höhere Gewerbeſchulen, aber wieder mit ganz<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [313/0341]
werden vom Miniſter ernannt; Prüfung nach dreijährigem Curs;
darauf diplome „d’archiviste paléographe,“ mit dem Recht auf An-
ſtellung als öffentlicher Archivar. Organiſation durch Verordnung vom
31. December 1846, neuere Beſtimmungen Verordnung vom 16. Mai
und 18. Oktober 1849 und 4. Februar 1850.
B. Die ſelbſtändige wirthſchaftliche Berufsbildung in Frankreich.
(Außerhalb der Université).
Wenn wir nunmehr neben dem obigen Syſtem der Université
und ihrer verfehlten Bifurcation noch von einer ſelbſtändigen wirth-
ſchaftlichen Berufsbildung reden, ſo liegt es auf der Hand, daß es ſich
hier nicht um ein Syſtem derſelben handelt. Und zwar kann man wohl
jetzt mit einfacher Hinweiſung auf das Bisherige ſagen, daß ſo weit es
neben der Université und ihrer sciences noch wirthſchaftliche Bildungs-
anſtalten gibt, dieſelben weder auf einem Vorbildungsſyſteme ruhen,
noch durch irgend einen höheren Gedanken zuſammengehalten werden,
ſondern einfach die Erzeugniſſe unabweisbarer praktiſcher Bedürfniſſe ſind.
Man darf daher hier auch nicht die für Deutſchland geltende äußerliche
Scheidung der Vorbildungsanſtalten, noch weniger ein rationelles Klaſſen-
ſyſtem erwarten. Vorbildung und Fachbildung gehen, mit Ausnahme
der Specialſchulen, ſo in einander über, daß man nicht zu einem Syſteme
gelangt. Scheidet man jedoch das gewerbliche Vorbildungsweſen von
dem in der Université gebotenen theoretiſchen, ſo iſt daſſelbe theils in
einer Reihe von Etablissements particuliers vertreten, theils aber durch
eine Anzahl von Zeichnenſchulen, den ſog. Cours de dessin appliqué
à l’industrie, die in den meiſten größeren Städten eingerichtet ſind,
aber ohne weitere gewerbliche Bildung ſich bloß auf das Zeichnen be-
ſchränken. Das Muſter derſelben war die ſeit 1764 in Paris ein-
gerichtete Zeichenſchule für die six métiers. Sie iſt jetzt ausgebildet zu
der Pariſer „École imp. de dessin et de mathématique appliqué à
l’industrie.“ Hier iſt, ſo viel wir wiſſen, ausnahmsweiſe die Grundlage
breiter angelegt und aus ihr eine allgemeine Gewerbeſchule für alle
bildenden Handwerke mit Abendcurſen geworden. Daneben beſtehen
noch niedere Schulen für bloßes Zeichnen. In dieſen Anſtalten er-
ſcheinen allerdings die Fortbildungsſchulen für Handwerker vertreten.
Charakteriſtik derſelben von Franz Kugler, Kleine Schriften 3. Thl.
S. 431—433 (von 1846). Die Écoles imp. d’arts et métiers, deren erſte
bereits durch Decret vom 6 Vent. an XI. in Compiègne errichtet ward und
zu der 1815 die von Beaupreau, 1843 die von Aix hinzugekommen iſt,
ſind im Grunde nur höhere Gewerbeſchulen, aber wieder mit ganz
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