Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.Auf den Unterschied der obigen Formen der gelehrten Schulen hat II. Elemente der Entwicklung des hohen Schulwesens zum Gymnasialwesen der Gegenwart. (Die Gymnasialfragen.) Die Geschichte des hohen Schulwesens muß davon ausgehen, daß In diesem Sinne erscheint die Geschichte des hohen Schulwesens Auf den Unterſchied der obigen Formen der gelehrten Schulen hat II. Elemente der Entwicklung des hohen Schulweſens zum Gymnaſialweſen der Gegenwart. (Die Gymnaſialfragen.) Die Geſchichte des hohen Schulweſens muß davon ausgehen, daß In dieſem Sinne erſcheint die Geſchichte des hohen Schulweſens <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <pb facs="#f0224" n="196"/> <p>Auf den Unterſchied der obigen Formen der gelehrten Schulen hat<lb/> namentlich <hi rendition="#g">Pfaff</hi> in einem leider ſehr kurzen Aufſatz im deutſchen<lb/> Staatswörterbuch Bd. <hi rendition="#aq">IV</hi> Rückſicht genommen. Er bezeichnet die Ver-<lb/> hältniſſe annähernd richtig, aber es läßt ſich das Ganze eben gar nicht<lb/> anders als auf hiſtoriſchem Wege verſtehen. <hi rendition="#g">Palmer</hi> und <hi rendition="#g">Pfaff</hi><lb/> waren offenbar berufen, in dieſem Sinne die ganze Frage zu einer end-<lb/> gültigen Entſcheidung zu bringen. <hi rendition="#g">Rümelin, Thaulow</hi> und andere<lb/> ſtehen dagegen ganz auf dem Standpunkte, den wir als die „Gymnaſial-<lb/> frage“ bezeichnen werden. Wir würden eine viel leichtere Aufgabe haben,<lb/> wenn wir überhaupt eine Geſchichte der hohen Schulen von einem höheren<lb/> Standpunkte beſäßen; denn <hi rendition="#g">Meiners</hi> hat bei allem Fleiße im Einzelnen<lb/> dafür nicht einmal rechtes Material gegeben und <hi rendition="#g">Raumer</hi> ſie in dem Be-<lb/> griff der allgemeinen Culturentwicklung verloren. Vielleicht daß die Ver-<lb/> waltungslehre dafür den Anſtoß zu geben berufen iſt; gewiß iſt es, daß ſie<lb/> ohne dieſelbe das Gymnaſialrecht <hi rendition="#g">nicht</hi> zu beherrſchen im Stande ſein wird.</p> </div><lb/> <div n="8"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Elemente der Entwicklung des hohen Schulweſens zum Gymnaſialweſen<lb/> der Gegenwart. (Die Gymnaſialfragen.)</hi> </head><lb/> <p>Die Geſchichte des hohen Schulweſens muß davon ausgehen, daß<lb/> die concrete Geſtalt und das poſitive Recht deſſelben nicht eben bloß<lb/> auf Zufälligkeiten und örtlichen Verhältniſſen und ebenſo wenig auf<lb/> den Anſichten der Einzelnen oder der Willkür der Geſetzgeber beruht.<lb/> Die hohe Schule als allgemeine germaniſche Inſtitution hat vielmehr<lb/> ihre eigene, in ihrer organiſchen Beſtimmung liegende Natur und dieſe<lb/> iſt es, welche das Recht derſelben, wenn auch langſam und in ſehr ver-<lb/> ſchiedenen Formen, ausgebildet hat. Das Ziel dieſer Geſchichte iſt, wie<lb/> ſchon bemerkt, die Ausbildung des ſpecifiſch deutſchen Gymnaſialweſens;<lb/> den Inhalt derſelben bilden die verſchiedenen Geſtalten, welche dieſe<lb/> Geſchichte hervorgebracht hat; aber die eigentlich bewegende, den Wechſel<lb/> dieſer Geſtaltungen erzeugende Kraft iſt jener Unterſchied in der großen<lb/> civiliſatoriſchen Funktion der gelehrten Schule, die wir oben bezeichnet<lb/> haben und die ſich allmählig an dem Verhältniß zur Univerſität als<lb/> ſpecifiſche öffentliche Fachbildungsanſtalt herausbildet.</p><lb/> <p>In dieſem Sinne erſcheint die Geſchichte des hohen Schulweſens<lb/> in drei großen Abſchnitten; unſere Gegenwart ſteht im Beginn des<lb/> letzten; der Charakter jeder dieſer Abſchnitte iſt im Allgemeinen leicht<lb/> zu bezeichnen, aber im Einzelnen bieten dieſelben ein reiches, leider noch<lb/> viel zu wenig beachtetes Bild, deſſen Hauptmerkmale wiederum nicht<lb/> ſo ſehr in dem didaktiſchen und pädagogiſchen Elemente zu ſuchen<lb/> ſind. Es muß vielmehr feſtgehalten werden, daß eben dieſe didaktiſche<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [196/0224]
Auf den Unterſchied der obigen Formen der gelehrten Schulen hat
namentlich Pfaff in einem leider ſehr kurzen Aufſatz im deutſchen
Staatswörterbuch Bd. IV Rückſicht genommen. Er bezeichnet die Ver-
hältniſſe annähernd richtig, aber es läßt ſich das Ganze eben gar nicht
anders als auf hiſtoriſchem Wege verſtehen. Palmer und Pfaff
waren offenbar berufen, in dieſem Sinne die ganze Frage zu einer end-
gültigen Entſcheidung zu bringen. Rümelin, Thaulow und andere
ſtehen dagegen ganz auf dem Standpunkte, den wir als die „Gymnaſial-
frage“ bezeichnen werden. Wir würden eine viel leichtere Aufgabe haben,
wenn wir überhaupt eine Geſchichte der hohen Schulen von einem höheren
Standpunkte beſäßen; denn Meiners hat bei allem Fleiße im Einzelnen
dafür nicht einmal rechtes Material gegeben und Raumer ſie in dem Be-
griff der allgemeinen Culturentwicklung verloren. Vielleicht daß die Ver-
waltungslehre dafür den Anſtoß zu geben berufen iſt; gewiß iſt es, daß ſie
ohne dieſelbe das Gymnaſialrecht nicht zu beherrſchen im Stande ſein wird.
II. Elemente der Entwicklung des hohen Schulweſens zum Gymnaſialweſen
der Gegenwart. (Die Gymnaſialfragen.)
Die Geſchichte des hohen Schulweſens muß davon ausgehen, daß
die concrete Geſtalt und das poſitive Recht deſſelben nicht eben bloß
auf Zufälligkeiten und örtlichen Verhältniſſen und ebenſo wenig auf
den Anſichten der Einzelnen oder der Willkür der Geſetzgeber beruht.
Die hohe Schule als allgemeine germaniſche Inſtitution hat vielmehr
ihre eigene, in ihrer organiſchen Beſtimmung liegende Natur und dieſe
iſt es, welche das Recht derſelben, wenn auch langſam und in ſehr ver-
ſchiedenen Formen, ausgebildet hat. Das Ziel dieſer Geſchichte iſt, wie
ſchon bemerkt, die Ausbildung des ſpecifiſch deutſchen Gymnaſialweſens;
den Inhalt derſelben bilden die verſchiedenen Geſtalten, welche dieſe
Geſchichte hervorgebracht hat; aber die eigentlich bewegende, den Wechſel
dieſer Geſtaltungen erzeugende Kraft iſt jener Unterſchied in der großen
civiliſatoriſchen Funktion der gelehrten Schule, die wir oben bezeichnet
haben und die ſich allmählig an dem Verhältniß zur Univerſität als
ſpecifiſche öffentliche Fachbildungsanſtalt herausbildet.
In dieſem Sinne erſcheint die Geſchichte des hohen Schulweſens
in drei großen Abſchnitten; unſere Gegenwart ſteht im Beginn des
letzten; der Charakter jeder dieſer Abſchnitte iſt im Allgemeinen leicht
zu bezeichnen, aber im Einzelnen bieten dieſelben ein reiches, leider noch
viel zu wenig beachtetes Bild, deſſen Hauptmerkmale wiederum nicht
ſo ſehr in dem didaktiſchen und pädagogiſchen Elemente zu ſuchen
ſind. Es muß vielmehr feſtgehalten werden, daß eben dieſe didaktiſche
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |