Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 4. Stuttgart, 1867.Einleitung. Es war eine der Hauptaufgaben, die ich mir bei der Be- Das nun zwingt mich, über den Gegenstand des folgenden Ich darf sagen, daß als ich diese Arbeit begann, alle einzelnen Nur auf Einem Punkte sehe ich jetzt, nachdem der folgende Einleitung. Es war eine der Hauptaufgaben, die ich mir bei der Be- Das nun zwingt mich, über den Gegenſtand des folgenden Ich darf ſagen, daß als ich dieſe Arbeit begann, alle einzelnen Nur auf Einem Punkte ſehe ich jetzt, nachdem der folgende <TEI> <text> <front> <pb facs="#f0011" n="[V]"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">Einleitung.</hi> </head><lb/> <p>Es war eine der Hauptaufgaben, die ich mir bei der Be-<lb/> arbeitung der innern Verwaltungslehre geſtellt, einmal das ganze<lb/> Syſtem derſelben auf ſeine organiſchen Grundbegriffe zurückzuführen,<lb/> und dadurch eine ſyſtematiſche Eintheilung der ganzen Wiſſenſchaft<lb/> und aller ihrer Theile in der Weiſe feſtzuſtellen, daß jede von der-<lb/> ſelben umfaßte Thatſache, jede in derſelben enthaltene Rechtsfrage<lb/> ſofort ihre natürliche Stellung im Syſtem finden und damit eben<lb/> durch dieſen organiſchen Zuſammenhang mit dem Ganzen ihren<lb/> Werth und ihre Löſung finden möge.</p><lb/> <p>Das nun zwingt mich, über den Gegenſtand des folgenden<lb/> Werkes ein paar Worte hinzuzufügen.</p><lb/> <p>Ich darf ſagen, daß als ich dieſe Arbeit begann, alle einzelnen<lb/> Theile nach langjährigen Vorarbeiten mir vollkommen klar ſchienen.<lb/> Das Syſtem, in allen Punkten abgeſchloſſen, lag als ein fertiges<lb/> vor mir, und meine Arbeit beſtand und beſteht nur noch darin,<lb/> daſſelbe mit ſeinem Material und mit der Ausführung im Einzelnen<lb/> auszufüllen. Richtig oder nicht richtig — die Entſcheidung darüber<lb/> muß ich der Wiſſenſchaft der Verwaltung anheimgeben — mir<lb/> ſelbſt war kein Theil des Ganzen mehr in ſeinem organiſchen Zu-<lb/> ſammenhang und ſeiner Stellung unbeſtimmt, als ich die Aus-<lb/> arbeitung begann.</p><lb/> <p>Nur auf Einem Punkte ſehe ich jetzt, nachdem der folgende<lb/> vierte Theil mir fertig vorliegt, daß ich mich in der ſyſtematiſchen<lb/> Ordnung geirrt habe. Er betraf die formell ſchwierigſte aller Fragen,<lb/> die Frage nach der <hi rendition="#g">Polizei</hi> und ihrer Rechte.</p><lb/> </div> </front> </text> </TEI> [[V]/0011]
Einleitung.
Es war eine der Hauptaufgaben, die ich mir bei der Be-
arbeitung der innern Verwaltungslehre geſtellt, einmal das ganze
Syſtem derſelben auf ſeine organiſchen Grundbegriffe zurückzuführen,
und dadurch eine ſyſtematiſche Eintheilung der ganzen Wiſſenſchaft
und aller ihrer Theile in der Weiſe feſtzuſtellen, daß jede von der-
ſelben umfaßte Thatſache, jede in derſelben enthaltene Rechtsfrage
ſofort ihre natürliche Stellung im Syſtem finden und damit eben
durch dieſen organiſchen Zuſammenhang mit dem Ganzen ihren
Werth und ihre Löſung finden möge.
Das nun zwingt mich, über den Gegenſtand des folgenden
Werkes ein paar Worte hinzuzufügen.
Ich darf ſagen, daß als ich dieſe Arbeit begann, alle einzelnen
Theile nach langjährigen Vorarbeiten mir vollkommen klar ſchienen.
Das Syſtem, in allen Punkten abgeſchloſſen, lag als ein fertiges
vor mir, und meine Arbeit beſtand und beſteht nur noch darin,
daſſelbe mit ſeinem Material und mit der Ausführung im Einzelnen
auszufüllen. Richtig oder nicht richtig — die Entſcheidung darüber
muß ich der Wiſſenſchaft der Verwaltung anheimgeben — mir
ſelbſt war kein Theil des Ganzen mehr in ſeinem organiſchen Zu-
ſammenhang und ſeiner Stellung unbeſtimmt, als ich die Aus-
arbeitung begann.
Nur auf Einem Punkte ſehe ich jetzt, nachdem der folgende
vierte Theil mir fertig vorliegt, daß ich mich in der ſyſtematiſchen
Ordnung geirrt habe. Er betraf die formell ſchwierigſte aller Fragen,
die Frage nach der Polizei und ihrer Rechte.
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