Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866.daß dieselbe nicht richtig ist, bei andern, und dadurch die Unklatheit Die Untersuchung des Begriffes und Wesens beider ergibt nun, Wenn wir nun in der Geschichte der Idee der Verwaltung den a) Das Wesen der Polizei und ihr Verhältniß zur Verwaltung. Wir glauben, daß wenn man den von uns oben dargelegten Be- Die innere Verwaltung soll die Bedingungen der selbstthätigen Diese Bedingungen bestehen nun in gewissen Zuständen und Ver- daß dieſelbe nicht richtig iſt, bei andern, und dadurch die Unklatheit Die Unterſuchung des Begriffes und Weſens beider ergibt nun, Wenn wir nun in der Geſchichte der Idee der Verwaltung den a) Das Weſen der Polizei und ihr Verhältniß zur Verwaltung. Wir glauben, daß wenn man den von uns oben dargelegten Be- Die innere Verwaltung ſoll die Bedingungen der ſelbſtthätigen Dieſe Bedingungen beſtehen nun in gewiſſen Zuſtänden und Ver- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0085" n="63"/> daß dieſelbe nicht richtig iſt, bei andern, und dadurch die Unklatheit<lb/> über das Weſen beider und die Verwirrung der Begriffe und Ausdrücke<lb/> bei allen.</p><lb/> <p>Die Unterſuchung des Begriffes und Weſens beider ergibt nun,<lb/> daß allerdings die Polizei ein der <hi rendition="#g">ganzen</hi> Verwaltung immanentes<lb/> Element bildet, daß ſie dagegen keineswegs die ganze Verwaltung ent-<lb/> hält oder erſchöpft; daß ſie aber aus geſchichtlichen Gründen dieſe ganze<lb/> Verwaltung Jahrhunderte hindurch bedeutet hat, und daß ſich erſt lang-<lb/> ſam und unſicher der Begriff der Verwaltung aus dem der Polizei her-<lb/> ausgearbeitet, unter den verſchiedenſten Namen jener gegenüber Selb-<lb/> ſtändigkeit gewonnen, aber ſich doch noch nicht zu einem organiſchen Ganzen<lb/> erhoben hat, bis wir in unſerer Zeit gezwungen ſind, die Verwaltung<lb/> als das organiſche Ganze anzuerkennen, in welchem wir der Polizei mit<lb/> ihrem ſpecifiſchen Weſen und ihrer eigenthümlichen Function ihre Stelle<lb/> anweiſen. Dieß in Kürze auszuführen, iſt die Aufgabe des Folgenden.<lb/> Und darum wünſchen wir uns auf keinem Punkte mehr die Gabe der<lb/> Ueberzeugung, als hier. Denn es iſt bei dem bisherigen Zuſtande keine<lb/> Verwaltungswiſſenſchaft möglich, und dennoch iſt ſie das höchſte Gebiet<lb/> der Staatswiſſenſchaft.</p><lb/> <p>Wenn wir nun in der Geſchichte der Idee der Verwaltung den<lb/> Entwicklungsgang des poſitiven, ethiſchen Inhalts derſelben und ihr<lb/> lebendiges Verhältniß zur Idee des Staates angedeutet, ſo kommt es<lb/> hier vielmehr darauf an, die Geſchichte der Namen, der Ausdrücke, der<lb/> Formen zu geben, in denen ſich jene geäußert und durch die ſie ſich<lb/> verwirrt hat. Wir können dabei ohne eine gewiſſe Wiederholung nicht<lb/> auskommen. Aber unſer Troſt mag ſein, daß wenigſtens dieſe Aufgabe<lb/> nicht zweimal gelöst zu werden braucht.</p><lb/> <div n="6"> <head><hi rendition="#aq">a</hi>) <hi rendition="#g">Das Weſen der Polizei und ihr Verhältniß zur Verwaltung</hi>.</head><lb/> <p>Wir glauben, daß wenn man den von uns oben dargelegten Be-<lb/> griff der innern Verwaltung einen Augenblick feſthalten will, Begriff<lb/> und Weſen der Polizei und ihr organiſches Verhalten zur Verwaltung<lb/> leicht verſtändlich ſein wird.</p><lb/> <p>Die innere Verwaltung ſoll die Bedingungen der ſelbſtthätigen<lb/> Entwicklung des Einzelnen durch die Macht des Staats in ſo weit her-<lb/> ſtellen, als der Einzelne ſich dieſelben als ſolcher nicht zu bereiten<lb/> vermag.</p><lb/> <p>Dieſe Bedingungen beſtehen nun in gewiſſen Zuſtänden und Ver-<lb/> hältniſſen des äußern Lebens der Perſönlichkeit. Dieſe Zuſtände und<lb/> Verhältniſſe aber ſind theils wirkliche Thatſachen, theils aber ſind ſie<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [63/0085]
daß dieſelbe nicht richtig iſt, bei andern, und dadurch die Unklatheit
über das Weſen beider und die Verwirrung der Begriffe und Ausdrücke
bei allen.
Die Unterſuchung des Begriffes und Weſens beider ergibt nun,
daß allerdings die Polizei ein der ganzen Verwaltung immanentes
Element bildet, daß ſie dagegen keineswegs die ganze Verwaltung ent-
hält oder erſchöpft; daß ſie aber aus geſchichtlichen Gründen dieſe ganze
Verwaltung Jahrhunderte hindurch bedeutet hat, und daß ſich erſt lang-
ſam und unſicher der Begriff der Verwaltung aus dem der Polizei her-
ausgearbeitet, unter den verſchiedenſten Namen jener gegenüber Selb-
ſtändigkeit gewonnen, aber ſich doch noch nicht zu einem organiſchen Ganzen
erhoben hat, bis wir in unſerer Zeit gezwungen ſind, die Verwaltung
als das organiſche Ganze anzuerkennen, in welchem wir der Polizei mit
ihrem ſpecifiſchen Weſen und ihrer eigenthümlichen Function ihre Stelle
anweiſen. Dieß in Kürze auszuführen, iſt die Aufgabe des Folgenden.
Und darum wünſchen wir uns auf keinem Punkte mehr die Gabe der
Ueberzeugung, als hier. Denn es iſt bei dem bisherigen Zuſtande keine
Verwaltungswiſſenſchaft möglich, und dennoch iſt ſie das höchſte Gebiet
der Staatswiſſenſchaft.
Wenn wir nun in der Geſchichte der Idee der Verwaltung den
Entwicklungsgang des poſitiven, ethiſchen Inhalts derſelben und ihr
lebendiges Verhältniß zur Idee des Staates angedeutet, ſo kommt es
hier vielmehr darauf an, die Geſchichte der Namen, der Ausdrücke, der
Formen zu geben, in denen ſich jene geäußert und durch die ſie ſich
verwirrt hat. Wir können dabei ohne eine gewiſſe Wiederholung nicht
auskommen. Aber unſer Troſt mag ſein, daß wenigſtens dieſe Aufgabe
nicht zweimal gelöst zu werden braucht.
a) Das Weſen der Polizei und ihr Verhältniß zur Verwaltung.
Wir glauben, daß wenn man den von uns oben dargelegten Be-
griff der innern Verwaltung einen Augenblick feſthalten will, Begriff
und Weſen der Polizei und ihr organiſches Verhalten zur Verwaltung
leicht verſtändlich ſein wird.
Die innere Verwaltung ſoll die Bedingungen der ſelbſtthätigen
Entwicklung des Einzelnen durch die Macht des Staats in ſo weit her-
ſtellen, als der Einzelne ſich dieſelben als ſolcher nicht zu bereiten
vermag.
Dieſe Bedingungen beſtehen nun in gewiſſen Zuſtänden und Ver-
hältniſſen des äußern Lebens der Perſönlichkeit. Dieſe Zuſtände und
Verhältniſſe aber ſind theils wirkliche Thatſachen, theils aber ſind ſie
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |