Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870.Lotz, Polizei S. 379. Soden, Staatsnationalbildung (Nationalökonomie Bd. 8) Geschichtliche Epochen des Bildungswesens. Die Geschichte des Bildungswesens in Europa bietet einen solchen Thut man das aber, so erkennt man, daß bei aller noch so tief Kein Erwerb der Bildung ist denkbar, ohne Selbstthätigkeit des Die Geschlechterordnung zuerst hat kein staatliches Bildungswesen; Lotz, Polizei S. 379. Soden, Staatsnationalbildung (Nationalökonomie Bd. 8) Geſchichtliche Epochen des Bildungsweſens. Die Geſchichte des Bildungsweſens in Europa bietet einen ſolchen Thut man das aber, ſo erkennt man, daß bei aller noch ſo tief Kein Erwerb der Bildung iſt denkbar, ohne Selbſtthätigkeit des Die Geſchlechterordnung zuerſt hat kein ſtaatliches Bildungsweſen; <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0133" n="109"/><hi rendition="#g">Lotz</hi>, Polizei S. 379. <hi rendition="#g">Soden</hi>, Staatsnationalbildung (Nationalökonomie Bd. 8)<lb/> letztere das bedeutendſte; <hi rendition="#g">Mohl</hi>, Polizeiwiſſenſchaft <hi rendition="#aq">I. II.</hi> 2. Bezeichnend, daß<lb/> die ganze Lehre von der Preſſe gar nicht als Theil des Bildungsweſens be-<lb/> handelt war, ſondern nur als Polizeirecht erſcheint. <hi rendition="#g">Stein</hi>, Bildungsweſen<lb/> (Verwaltungslehre Bd. <hi rendition="#aq">V</hi>) S. 17 ff. — Die Geſchichte und Theorie der Päda-<lb/> gogik meiſt auf die Elementarſchulen bezogen, während die Methodologie für<lb/> die Berufsbildung gilt; Literatur erſt ſeit dem vorigen Jahrhundert; in unſerem<lb/> Jahrhundert gründlich und ſyſtematiſch, aber immer nur für den Volksunter-<lb/> richt behandelt. (Vergl. <hi rendition="#g">Stein</hi> S. 87 f.)</p> </div><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#b">Geſchichtliche Epochen des Bildungsweſens.</hi> </head><lb/> <p>Die Geſchichte des Bildungsweſens in Europa bietet einen ſolchen<lb/> Reichthum an Erſcheinungen und Einzelheiten, daß man ſie nur von<lb/> dem höchſten Standpunkt aus als ein Ganzes zu betrachten vermag.</p><lb/> <p>Thut man das aber, ſo erkennt man, daß bei aller noch ſo tief<lb/> greifenden Verſchiedenheit dennoch Eine große Thatſache dieß ganze Leben<lb/> beherrſcht, die zuletzt auch die Individualität der Culturſtaaten allein<lb/> ganz verſtändlich macht.</p><lb/> <p>Kein Erwerb der Bildung iſt denkbar, ohne Selbſtthätigkeit des<lb/> Einzelnen; keine erworbene Bildung iſt denkbar ohne Gleichheit des Ge-<lb/> bildeten. Jedes Werden der Bildung iſt daher die durch die geiſtigen<lb/> Faktoren ſich vollziehende Entwicklung der Völker zur freien Geſittung.<lb/> Die großen Geſtaltungen der Geſittung aber ſind die Geſellſchaftsord-<lb/> nungen. Jede Geſellſchaftsordnung hat daher <hi rendition="#g">ihr</hi> Bildungsweſen; <hi rendition="#g">jedes</hi><lb/> beſtimmte Bildungsweſen iſt der Ausdruck einer beſtimmten Geſellſchafts-<lb/> ordnung. Und dieß nun gilt nicht bloß für jedes der drei Gebiete,<lb/> ſondern auch für das Verhältniß derſelben zu einander und den<lb/> Organismus des Bildungsweſens.</p><lb/> <p>Die Geſchlechterordnung zuerſt hat kein ſtaatliches Bildungsweſen;<lb/> die Bildung iſt und bleibt Sache der Familie und des Einzelnen; es<lb/> kann unter ihr eine große (Griechenland) und eine geringe (das alte<lb/> Deutſchland) Arbeit des geiſtigen Lebens, aber nie eine Verwaltung<lb/> deſſelben geben. Daher mangelt <hi rendition="#g">gänzlich</hi> und unbedingt die Scheidung<lb/> der drei Gebiete, und der Hauptgegenſtand der Bildung bleibt ſtets<lb/> die <hi rendition="#g">phyſiſche</hi> Bildung in Kraft, Waffen und Schönheit. Die ſtändiſche<lb/> Ordnung dagegen, durch das höhere Weſen des Berufes organiſirt, er-<lb/> zeugt nothwendig die <hi rendition="#g">Berufsbildung</hi>, während ſie gegen die Volks-<lb/> bildung gleichgültig bleibt, und der allgemeinen Bildung ſogar feindlich<lb/> iſt. Dadurch wird ſie die Mutter der „Wiſſenſchaft;“ denn die Wiſſen-<lb/> ſchaft iſt ihr die zu einem ſelbſtändigen Ganzen zuſammengefaßte Berufs-<lb/> bildung. Aus demſelben Grunde hat jeder Stand <hi rendition="#g">ſeine</hi> Bildung und<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [109/0133]
Lotz, Polizei S. 379. Soden, Staatsnationalbildung (Nationalökonomie Bd. 8)
letztere das bedeutendſte; Mohl, Polizeiwiſſenſchaft I. II. 2. Bezeichnend, daß
die ganze Lehre von der Preſſe gar nicht als Theil des Bildungsweſens be-
handelt war, ſondern nur als Polizeirecht erſcheint. Stein, Bildungsweſen
(Verwaltungslehre Bd. V) S. 17 ff. — Die Geſchichte und Theorie der Päda-
gogik meiſt auf die Elementarſchulen bezogen, während die Methodologie für
die Berufsbildung gilt; Literatur erſt ſeit dem vorigen Jahrhundert; in unſerem
Jahrhundert gründlich und ſyſtematiſch, aber immer nur für den Volksunter-
richt behandelt. (Vergl. Stein S. 87 f.)
Geſchichtliche Epochen des Bildungsweſens.
Die Geſchichte des Bildungsweſens in Europa bietet einen ſolchen
Reichthum an Erſcheinungen und Einzelheiten, daß man ſie nur von
dem höchſten Standpunkt aus als ein Ganzes zu betrachten vermag.
Thut man das aber, ſo erkennt man, daß bei aller noch ſo tief
greifenden Verſchiedenheit dennoch Eine große Thatſache dieß ganze Leben
beherrſcht, die zuletzt auch die Individualität der Culturſtaaten allein
ganz verſtändlich macht.
Kein Erwerb der Bildung iſt denkbar, ohne Selbſtthätigkeit des
Einzelnen; keine erworbene Bildung iſt denkbar ohne Gleichheit des Ge-
bildeten. Jedes Werden der Bildung iſt daher die durch die geiſtigen
Faktoren ſich vollziehende Entwicklung der Völker zur freien Geſittung.
Die großen Geſtaltungen der Geſittung aber ſind die Geſellſchaftsord-
nungen. Jede Geſellſchaftsordnung hat daher ihr Bildungsweſen; jedes
beſtimmte Bildungsweſen iſt der Ausdruck einer beſtimmten Geſellſchafts-
ordnung. Und dieß nun gilt nicht bloß für jedes der drei Gebiete,
ſondern auch für das Verhältniß derſelben zu einander und den
Organismus des Bildungsweſens.
Die Geſchlechterordnung zuerſt hat kein ſtaatliches Bildungsweſen;
die Bildung iſt und bleibt Sache der Familie und des Einzelnen; es
kann unter ihr eine große (Griechenland) und eine geringe (das alte
Deutſchland) Arbeit des geiſtigen Lebens, aber nie eine Verwaltung
deſſelben geben. Daher mangelt gänzlich und unbedingt die Scheidung
der drei Gebiete, und der Hauptgegenſtand der Bildung bleibt ſtets
die phyſiſche Bildung in Kraft, Waffen und Schönheit. Die ſtändiſche
Ordnung dagegen, durch das höhere Weſen des Berufes organiſirt, er-
zeugt nothwendig die Berufsbildung, während ſie gegen die Volks-
bildung gleichgültig bleibt, und der allgemeinen Bildung ſogar feindlich
iſt. Dadurch wird ſie die Mutter der „Wiſſenſchaft;“ denn die Wiſſen-
ſchaft iſt ihr die zu einem ſelbſtändigen Ganzen zuſammengefaßte Berufs-
bildung. Aus demſelben Grunde hat jeder Stand ſeine Bildung und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |