und beten, so lange die Zunge lallen kan seuff- zen, so lange der Athem in mir ist, ja daß ich den Zuspruch der Umstehenden mit Freuden und zu meinem Trost vernehmen kan: gib mir ein fröliches Ende, wann es dir gefällt, daß ich möge deiner Gemeinschafft, o JEsu! im Sterben geniessen, die Süßigkeit deiner Einwohnung empfinden und durch den Trost und Beystand des Heiligen Geistes erquicket werden. Gib mir auch ein seliges Ende, daß ich im Glauben sanfft und selig einschlaffe, und mit dir vereinigt bleibe, vor dem Tode, in dem Tode, und nach dem To- de. Damit das möge geschehen, so überge- be ich dir meine Seele, und
Befiehl sie, HERR, in deine Händ.
O wie wohl wird fie darin verwahret seyn! Siehe, ich habe dir meine Seele alle Tage an- befohlen, so sol auch jetzo diß mein Gebet seyn: HERR JEsu! nimm meinen Geist auf Mein JEsu, du hast ja meine Seele mit deinem heiligen Blut erlöset, von der Sünde, und von der Gewalt des Teufels, dar- um befehl ich sie dir, sie ist dein Eigenthum, und sol auch dein bleiben in Ewigkeit. Nimm sie auf zu deiner ewigen Himmels-Freude; zur Wonne, zur Herrlichkeit, da wird ihr wohl seyn. Deine Hände sind mächtige
Hän-
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eines Sterbenden.
und beten, ſo lange die Zunge lallen kan ſeuff- zen, ſo lange der Athem in mir iſt, ja daß ich den Zuſpruch der Umſtehenden mit Freuden und zu meinem Troſt vernehmen kan: gib mir ein froͤliches Ende, wann es dir gefaͤllt, daß ich moͤge deiner Gemeinſchafft, o JEſu! im Sterben genieſſen, die Suͤßigkeit deiner Einwohnung empfinden und durch den Troſt und Beyſtand des Heiligen Geiſtes erquicket werden. Gib mir auch ein ſeliges Ende, daß ich im Glauben ſanfft und ſelig einſchlaffe, und mit dir vereinigt bleibe, vor dem Tode, in dem Tode, und nach dem To- de. Damit das moͤge geſchehen, ſo uͤberge- be ich dir meine Seele, und
Befiehl ſie, HERR, in deine Haͤnd.
O wie wohl wird fie darin verwahret ſeyn! Siehe, ich habe dir meine Seele alle Tage an- befohlen, ſo ſol auch jetzo diß mein Gebet ſeyn: HERR JEſu! nimm meinen Geiſt auf Mein JEſu, du haſt ja meine Seele mit deinem heiligen Blut erloͤſet, von der Suͤnde, und von deꝛ Gewalt des Teufels, daꝛ- um befehl ich ſie dir, ſie iſt dein Eigenthum, und ſol auch dein bleiben in Ewigkeit. Nim̃ ſie auf zu deiner ewigen Himmels-Freude; zur Wonne, zur Herrlichkeit, da wird ihr wohl ſeyn. Deine Haͤnde ſind maͤchtige
Haͤn-
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eines Sterbenden.
und beten, ſo lange die Zunge lallen kan ſeuff-
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den Zuſpruch der Umſtehenden mit Freuden
und zu meinem Troſt vernehmen kan: gib
mir ein froͤliches Ende, wann es dir gefaͤllt,
daß ich moͤge deiner Gemeinſchafft, o JEſu!
im Sterben genieſſen, die Suͤßigkeit deiner
Einwohnung empfinden und durch den
Troſt und Beyſtand des Heiligen Geiſtes
erquicket werden. Gib mir auch ein ſeliges
Ende, daß ich im Glauben ſanfft und ſelig
einſchlaffe, und mit dir vereinigt bleibe, vor
dem Tode, in dem Tode, und nach dem To-
de. Damit das moͤge geſchehen, ſo uͤberge-
be ich dir meine Seele, und
Befiehl ſie, HERR, in deine Haͤnd.
O wie wohl wird fie darin verwahret ſeyn!
Siehe, ich habe dir meine Seele alle Tage an-
befohlen, ſo ſol auch jetzo diß mein Gebet
ſeyn: HERR JEſu! nimm meinen Geiſt
auf Mein JEſu, du haſt ja meine Seele
mit deinem heiligen Blut erloͤſet, von der
Suͤnde, und von deꝛ Gewalt des Teufels, daꝛ-
um befehl ich ſie dir, ſie iſt dein Eigenthum,
und ſol auch dein bleiben in Ewigkeit. Nim̃
ſie auf zu deiner ewigen Himmels-Freude;
zur Wonne, zur Herrlichkeit, da wird ihr
wohl ſeyn. Deine Haͤnde ſind maͤchtige
Haͤn-
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Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesiche… [mehr]
Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesichert. Die 3. Auflage erschien 1738 (z.B. VD 18 10928979).
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
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Matthias Boenig, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Li Xang: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2023-05-24T12:24:22Z)
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Starck, Johann Friedrich: Tägliches Hand-Buch in guten und bösen Tagen. Frankfurt/Leipzig, 1749, S. 625. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/starck_handbuch_1749/655>, abgerufen am 21.11.2024.
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