mit Freuden sterben, und so das schöne Feyer-Kleid durch JEsum Christum erben, ich leb und sterb auch als ein Christ, der da bey GOtt in Gnaden ist, und werde nicht verderben.
9. Und hiemit schlaff ich sanffte ein, weil sich mein Leben endet, mein JEsus wird auch bey mir seyn, der sich schon zu mir wendet: Fahr hin, mein Geist, zu deinem GOtt, fahr hin zur Freude nach der Noth, mein Lauff ist nun vollendet.
Der Sterbende befiehlt sich GOtt.
Aufmunterung.
Psalm XXXI, 6. In deine Hände befehl ich meinen Geist, du hast mich erlöset, HErr! du getreuer GOtt. Vater! in deine Hände befehl ich meinen Geist. Luc. XXIII, 46.
ES haben Sterbende offtmahls vor ihrem Tode noch vielerley zu befehlen und anzu- ordnen, sie wollen ihr Haus bestellen, und ver- gessen darüber das beste, nemlich ihre Seele. 1) Ein jeder rechtschaffener Christ sol täglich, wenn er sich des Abends schlaffen leget, oder am Mor- gen aufstehet, seine Seele samt dem Leibe in GOttes Schutz befehlen, und das billig, weil er nicht weiß, was GOtt den Tag oder die Nacht über ihn gebieten werde. Thun aber das from- me Christen täglich, so sollen es auch 2) thun
Ster-
und gibt den Seinigen den Segen.
mit Freuden ſterben, und ſo das ſchoͤne Feyer-Kleid durch JEſum Chriſtum erben, ich leb und ſterb auch als ein Chriſt, der da bey GOtt in Gnaden iſt, und werde nicht verderben.
9. Und hiemit ſchlaff ich ſanffte ein, weil ſich mein Leben endet, mein JEſus wird auch bey mir ſeyn, der ſich ſchon zu mir wendet: Fahr hin, mein Geiſt, zu deinem GOtt, fahr hin zur Freude nach der Noth, mein Lauff iſt nun vollendet.
Der Sterbende befiehlt ſich GOtt.
Aufmunterung.
Pſalm XXXI, 6. In deine Haͤnde befehl ich meinen Geiſt, du haſt mich erloͤſet, HErr! du getreuer GOtt. Vater! in deine Haͤnde befehl ich meinen Geiſt. Luc. XXIII, 46.
ES haben Sterbende offtmahls vor ihrem Tode noch vielerley zu befehlen und anzu- ordnen, ſie wollen ihr Haus beſtellen, und ver- geſſen daruͤber das beſte, nemlich ihre Seele. 1) Ein jeder rechtſchaffener Chriſt ſol taͤglich, wenn er ſich des Abends ſchlaffen leget, oder am Mor- gen aufſtehet, ſeine Seele ſamt dem Leibe in GOttes Schutz befehlen, und das billig, weil er nicht weiß, was GOtt den Tag oder die Nacht uͤber ihn gebieten werde. Thun aber das from- me Chriſten taͤglich, ſo ſollen es auch 2) thun
Ster-
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und gibt den Seinigen den Segen.
mit Freuden ſterben, und ſo das ſchoͤne Feyer-Kleid
durch JEſum Chriſtum erben, ich leb und ſterb
auch als ein Chriſt, der da bey GOtt in Gnaden
iſt, und werde nicht verderben.
9. Und hiemit ſchlaff ich ſanffte ein, weil ſich
mein Leben endet, mein JEſus wird auch bey mir
ſeyn, der ſich ſchon zu mir wendet: Fahr hin, mein
Geiſt, zu deinem GOtt, fahr hin zur Freude
nach der Noth, mein Lauff iſt nun vollendet.
Der Sterbende befiehlt ſich GOtt.
Aufmunterung.
Pſalm XXXI, 6.
In deine Haͤnde befehl ich meinen Geiſt, du
haſt mich erloͤſet, HErr! du getreuer
GOtt. Vater! in deine Haͤnde befehl
ich meinen Geiſt. Luc. XXIII, 46.
ES haben Sterbende offtmahls vor ihrem
Tode noch vielerley zu befehlen und anzu-
ordnen, ſie wollen ihr Haus beſtellen, und ver-
geſſen daruͤber das beſte, nemlich ihre Seele.
1) Ein jeder rechtſchaffener Chriſt ſol taͤglich, wenn
er ſich des Abends ſchlaffen leget, oder am Mor-
gen aufſtehet, ſeine Seele ſamt dem Leibe in
GOttes Schutz befehlen, und das billig, weil er
nicht weiß, was GOtt den Tag oder die Nacht
uͤber ihn gebieten werde. Thun aber das from-
me Chriſten taͤglich, ſo ſollen es auch 2) thun
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Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesiche… [mehr]
Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesichert. Die 3. Auflage erschien 1738 (z.B. VD 18 10928979).
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
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Matthias Boenig, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Li Xang: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2023-05-24T12:24:22Z)
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Starck, Johann Friedrich: Tägliches Hand-Buch in guten und bösen Tagen. Frankfurt/Leipzig, 1749, S. 543. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/starck_handbuch_1749/573>, abgerufen am 21.11.2024.
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