Der glaubige Christ betet/ weun er sich von Haus auf eine Reise begiebt.
Aufmunterung.
Psalm CXXI, 5. 8. Der HErr behütet dich, der HErr ist dein Schatten über deiner rechten Hand; daß dich des Tages die Sonne nicht steche, noch der Mond des Nachts. Der HErr be- hütet dich vor allem Ubel, er behüte deine Seele. Der HErr behüte deinen Aus- gang und Eingang, von nun an biß in Ewigkeit.
VOn Hause zu reisen, können einen glaubigen Christen vielerley Ursachen antreiben, theils die Beruffs-Geschäffte, theils die Liebe des Näch- sten, theils der Züstand der Gesundheit; denn Up- pigkeit-und Wollusts-Reisen stehen einem wah- ren Kinde GOttes nicht an. Ist aber eine noth- wendige Ursach vorhanden, warum ein glaubi- ger Christ eine Zeitlang sein Haus und das Sei- nige verlassen muß, so soll er solche Reise 1) mit Gebet antreten, und gedencken, wenn er von Hause reiset, daß GOtt aller Orten bey ihm in fremden Landen sey, der alles siehet und höret, dahero er sich auch selbst, als vor GOttes An- gesicht, erbar, züchtig, fromm und Christlich aufführen soll. 2) Soll ein glaubiger Christ sich GOttes Schutz und Gnade bey dem An- tritt seine Reise empfehlen, daß er ihn in guter
Gesund-
Der glaubige Chriſt betet,
Der glaubige Chriſt betet/ weun er ſich von Haus auf eine Reiſe begiebt.
Aufmunterung.
Pſalm CXXI, 5. 8. Der HErr behuͤtet dich, der HErr iſt dein Schatten uͤber deiner rechten Hand; daß dich des Tages die Sonne nicht ſteche, noch der Mond des Nachts. Der HErr be- huͤtet dich vor allem Ubel, er behuͤte deine Seele. Der HErr behuͤte deinen Aus- gang und Eingang, von nun an biß in Ewigkeit.
VOn Hauſe zu reiſen, koͤnnen einen glaubigen Chriſten vielerley Urſachen antreiben, theils die Beruffs-Geſchaͤffte, theils die Liebe des Naͤch- ſten, theils der Zuͤſtand der Geſundheit; denn Up- pigkeit-und Wolluſts-Reiſen ſtehen einem wah- ren Kinde GOttes nicht an. Iſt aber eine noth- wendige Urſach vorhanden, warum ein glaubi- ger Chriſt eine Zeitlang ſein Haus und das Sei- nige verlaſſen muß, ſo ſoll er ſolche Reiſe 1) mit Gebet antreten, und gedencken, wenn er von Hauſe reiſet, daß GOtt aller Orten bey ihm in fremden Landen ſey, der alles ſiehet und hoͤret, dahero er ſich auch ſelbſt, als vor GOttes An- geſicht, erbar, zuͤchtig, fromm und Chriſtlich auffuͤhren ſoll. 2) Soll ein glaubiger Chriſt ſich GOttes Schutz und Gnade bey dem An- tritt ſeine Reiſe empfehlen, daß er ihn in guter
Geſund-
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Der glaubige Chriſt betet,
Der glaubige Chriſt betet/ weun er
ſich von Haus auf eine Reiſe begiebt.
Aufmunterung.
Pſalm CXXI, 5. 8.
Der HErr behuͤtet dich, der HErr iſt dein
Schatten uͤber deiner rechten Hand; daß
dich des Tages die Sonne nicht ſteche, noch
der Mond des Nachts. Der HErr be-
huͤtet dich vor allem Ubel, er behuͤte deine
Seele. Der HErr behuͤte deinen Aus-
gang und Eingang, von nun an biß in
Ewigkeit.
VOn Hauſe zu reiſen, koͤnnen einen glaubigen
Chriſten vielerley Urſachen antreiben, theils
die Beruffs-Geſchaͤffte, theils die Liebe des Naͤch-
ſten, theils der Zuͤſtand der Geſundheit; denn Up-
pigkeit-und Wolluſts-Reiſen ſtehen einem wah-
ren Kinde GOttes nicht an. Iſt aber eine noth-
wendige Urſach vorhanden, warum ein glaubi-
ger Chriſt eine Zeitlang ſein Haus und das Sei-
nige verlaſſen muß, ſo ſoll er ſolche Reiſe 1) mit
Gebet antreten, und gedencken, wenn er von
Hauſe reiſet, daß GOtt aller Orten bey ihm in
fremden Landen ſey, der alles ſiehet und hoͤret,
dahero er ſich auch ſelbſt, als vor GOttes An-
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auffuͤhren ſoll. 2) Soll ein glaubiger Chriſt
ſich GOttes Schutz und Gnade bey dem An-
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Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesiche… [mehr]
Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesichert. Die 3. Auflage erschien 1738 (z.B. VD 18 10928979).
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Matthias Boenig, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Li Xang: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2023-05-24T12:24:22Z)
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Starck, Johann Friedrich: Tägliches Hand-Buch in guten und bösen Tagen. Frankfurt/Leipzig, 1749, S. 268. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/starck_handbuch_1749/292>, abgerufen am 21.12.2024.
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