Spindler, Christian Gotthold: Unschuldige Jugend-Früchte. Leipzig, 1745.Vermischte Send-Schreiben. Jm andern Titul sind die Strafen zu erwägen, womit die Liebenden bisweilen zu belegen. §. 1. Wer seine Liebste küßt, und hat sich nicht barbiert,Und seinen Tobacks-Mund nicht reinlich aus- purgiert; Wenn er ihr auf dem Arm ein blaues Maal geknippen, Und bisse sie noch wohl im Küssen in die Lippen, Ja, unterläst er gar vor ihr sein Compliment, So hilfft da nichts dafür, es kostet ein Präsent. §. 2. Wenn der, dem es erlaubt, ein Mäulgen anzu-bringen, Von seinen lieben Schatz ein mehrers wolt erzwingen; So geht er ja zu weit drum schließ er sich nicht aus, Und bringe durch Music ein Ständgen vor das Hauß. §. 3. Wer truncken zu ihr kömmt, der mag sich nur be-quemen, So starck als ihrs gefällt, den Wischer anzunehmen. §. 4. Wer ihr was abgewinnt, der zahle den Gewinn,Nebst dem was er gesetzt, gedultig wieder hin. §. 5. Wer in der Liebe sich zu viel erkühnen solte,Und mehr als erbar ist, die Hand gebrauchen wolte, Dem wird, nachdem er sich zu lüstern hat gewagt, Vier auch acht Wochen lang, die Praxis untersagt. §. 6. Die Extra. Wege gehn, und gleich den Wetter-Hähnen, Nach-
Vermiſchte Send-Schreiben. Jm andern Titul ſind die Strafen zu erwaͤgen, womit die Liebenden bisweilen zu belegen. §. 1. Wer ſeine Liebſte kuͤßt, und hat ſich nicht barbiert,Und ſeinen Tobacks-Mund nicht reinlich aus- purgiert; Weñ er ihr auf dem Arm ein blaues Maal geknippen, Und biſſe ſie noch wohl im Kuͤſſen in die Lippen, Ja, unterlaͤſt er gar vor ihr ſein Compliment, So hilfft da nichts dafuͤr, es koſtet ein Praͤſent. §. 2. Wenn der, dem es erlaubt, ein Maͤulgen anzu-bringen, Von ſeinen lieben Schatz ein mehrers wolt erzwingẽ; So geht er ja zu weit drum ſchließ er ſich nicht aus, Und bringe durch Muſic ein Staͤndgen vor das Hauß. §. 3. Wer truncken zu ihr koͤmmt, der mag ſich nur be-quemen, So ſtarck als ihrs gefaͤllt, den Wiſcher anzunehmen. §. 4. Wer ihr was abgewinnt, der zahle den Gewinn,Nebſt dem was er geſetzt, gedultig wieder hin. §. 5. Wer in der Liebe ſich zu viel erkuͤhnen ſolte,Und mehr als erbar iſt, die Hand gebrauchen wolte, Dem wird, nachdem er ſich zu luͤſtern hat gewagt, Vier auch acht Wochen lang, die Praxis unterſagt. §. 6. Die Extra. Wege gehn, und gleich den Wetter-Haͤhnen, Nach-
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Vermiſchte Send-Schreiben.
Jm andern Titul ſind die Strafen zu erwaͤgen,
womit die Liebenden bisweilen zu belegen.
§. 1.
Wer ſeine Liebſte kuͤßt, und hat ſich nicht barbiert,
Und ſeinen Tobacks-Mund nicht reinlich aus-
purgiert;
Weñ er ihr auf dem Arm ein blaues Maal geknippen,
Und biſſe ſie noch wohl im Kuͤſſen in die Lippen,
Ja, unterlaͤſt er gar vor ihr ſein Compliment,
So hilfft da nichts dafuͤr, es koſtet ein Praͤſent.
§. 2.
Wenn der, dem es erlaubt, ein Maͤulgen anzu-
bringen,
Von ſeinen lieben Schatz ein mehrers wolt erzwingẽ;
So geht er ja zu weit drum ſchließ er ſich nicht aus,
Und bringe durch Muſic ein Staͤndgen vor das
Hauß.
§. 3.
Wer truncken zu ihr koͤmmt, der mag ſich nur be-
quemen,
So ſtarck als ihrs gefaͤllt, den Wiſcher anzunehmen.
§. 4.
Wer ihr was abgewinnt, der zahle den Gewinn,
Nebſt dem was er geſetzt, gedultig wieder hin.
§. 5.
Wer in der Liebe ſich zu viel erkuͤhnen ſolte,
Und mehr als erbar iſt, die Hand gebrauchen wolte,
Dem wird, nachdem er ſich zu luͤſtern hat gewagt,
Vier auch acht Wochen lang, die Praxis unterſagt.
§. 6.
Die Extra. Wege gehn, und gleich den Wetter-
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