ung, dieses oder jenes ersprießlicher zu seyn, auf daß insgesamt alles dahin ge- richtet werde, daß in dero gemüth, in welchem von mehrern jahren aus einigen geistreichen betrachtungen mit freuden einen heil. trieb von oben und andacht be- mercket habe, das beygelegte mehr und mehr erwecket, aufgemuntert und zu vielen gottgefälligen ferner fruchtbar gemacht werde.
28. Dec. 1688.
SECTIO XXX. Daß von dem ehestand nicht verächtlich halte/ noch darein getreten zu seyn mich gereuen lasse.
NAch dem mir von freundlicher hand zugekommen, daß sich einige darauf be- ruffen haben solten, daß ich von dem ehestand verächtlich hielte, und bezeu- gen, ich hätte ausdrücklich bekant, daß mir leid wäre, in denselben getreten zu seyn, ich aber nicht weiß, an wem ich mich solcher beschuldigung wegen zu halten, o- der auch zu verantworten habe, so habe allein diese zeilen aufsetzen, und dieselbe den- jenigen, so dergleichen von mir ausgeben, so deroselben überzeugung vorzuweisen bitten wollen: Nemlich bezeugende 1. daß ich den ehestand samt dessen gebrauch vor einen heiligen, und denjenigen, welche GOtt auch ernstlich dienen wollen, so dann an der kirchen dienst stehen, nicht unziemlichen stand halte: und ob wol er- kenne, daß um der gegenwärtigen noth willen manchen gut möchte seyn, ausser der ehe zu bleiben, welches ich auch an predigern, denen die gabe gegeben, und nach be- wandnüß der umstände mehr lobe als schelte, sodann erkenne, daß solcher lediger stand in geistlich- und leiblichem seine vortheil vor dem ehelichen hat, daß dannoch ich nicht nur niemand zu enthaltung der ehe obligire, oder wo er sich nicht sonders dazu getrieben fühlet, solches angelegenlich rathe, sondern auch gewiß bin, daß hin- gegen eben so wol der ehelich stand in geistlich und leiblichen und nach andern stü- cken hinwieder sein vortheil vor dem ledigen habe: daher keiner GOtt deswegen ge- falle, weil er ledig oder ehelich ist, sondern wie er seines standes sich gebrauchet. 2. Daß wie in mein hertz, meines besinnens, und in meinen mund nicht gekommen ist, zu sagen, daß mich reue, in den ehestand getreten zu seyn, welches ich auch nicht ohne undanckbarkeit gegen GOtt sagen könte, als der mich darein beruffen, in demselben seine gnade vielfältig erzeiget, ja in währendem selben meiner seelen noch mehr als in meinem ledigen zustand gutes erwiesen hat: daß ihm deßwegen auch vor solchen beruff hertzlich zu dancken habe. Wer also anders von mir redet, gegen den könte ohne verletzung der wahrheit, herbe worte brauchen, ich wil aber auch die liebe nicht verletzen, und sage also allein, daß mir solcher unrecht thue, und falsches zumesse. Der HERR gebe solches unrecht auch denjenigen, von denen es kommen mag, bußfer- tig zu erkennen, verzeihe es ihnen, und lehre uns alle in der wahrheit in allen stücken wandeln.
den 28. Jan. 1689.
SECTIO
Das ſiebende Capitel.
ung, dieſes oder jenes erſprießlicher zu ſeyn, auf daß insgeſamt alles dahin ge- richtet werde, daß in dero gemuͤth, in welchem von mehrern jahren aus einigen geiſtreichen betrachtungen mit freuden einen heil. trieb von oben und andacht be- mercket habe, das beygelegte mehr und mehr erwecket, aufgemuntert und zu vielen gottgefaͤlligen ferner fruchtbar gemacht werde.
28. Dec. 1688.
SECTIO XXX. Daß von dem eheſtand nicht veraͤchtlich halte/ noch darein getreten zu ſeyn mich gereuen laſſe.
NAch dem mir von freundlicher hand zugekommen, daß ſich einige darauf be- ruffen haben ſolten, daß ich von dem eheſtand veraͤchtlich hielte, und bezeu- gen, ich haͤtte ausdruͤcklich bekant, daß mir leid waͤre, in denſelben getreten zu ſeyn, ich aber nicht weiß, an wem ich mich ſolcher beſchuldigung wegen zu halten, o- der auch zu verantworten habe, ſo habe allein dieſe zeilen aufſetzen, und dieſelbe den- jenigen, ſo dergleichen von mir ausgeben, ſo deroſelben uͤberzeugung vorzuweiſen bitten wollen: Nemlich bezeugende 1. daß ich den eheſtand ſamt deſſen gebrauch vor einen heiligen, und denjenigen, welche GOtt auch ernſtlich dienen wollen, ſo dann an der kirchen dienſt ſtehen, nicht unziemlichen ſtand halte: und ob wol er- kenne, daß um der gegenwaͤrtigen noth willen manchen gut moͤchte ſeyn, auſſer der ehe zu bleiben, welches ich auch an predigern, denen die gabe gegeben, und nach be- wandnuͤß der umſtaͤnde mehr lobe als ſchelte, ſodann erkenne, daß ſolcher lediger ſtand in geiſtlich- und leiblichem ſeine vortheil vor dem ehelichen hat, daß dannoch ich nicht nur niemand zu enthaltung der ehe obligire, oder wo er ſich nicht ſonders dazu getrieben fuͤhlet, ſolches angelegenlich rathe, ſondern auch gewiß bin, daß hin- gegen eben ſo wol der ehelich ſtand in geiſtlich und leiblichen und nach andern ſtuͤ- cken hinwieder ſein vortheil vor dem ledigen habe: daher keiner GOtt deswegen ge- falle, weil er ledig oder ehelich iſt, ſondern wie er ſeines ſtandes ſich gebrauchet. 2. Daß wie in mein hertz, meines beſinnens, und in meinen mund nicht gekommen iſt, zu ſagen, daß mich reue, in den eheſtand getreten zu ſeyn, welches ich auch nicht ohne undanckbarkeit gegen GOtt ſagen koͤnte, als der mich darein beruffen, in demſelben ſeine gnade vielfaͤltig erzeiget, ja in waͤhrendem ſelben meiner ſeelen noch mehr als in meinem ledigen zuſtand gutes erwieſen hat: daß ihm deßwegen auch vor ſolchen beruff hertzlich zu dancken habe. Wer alſo anders von mir redet, gegen den koͤnte ohne verletzung der wahrheit, herbe worte brauchen, ich wil aber auch die liebe nicht veꝛletzen, und ſage alſo allein, daß mir ſolcher unrecht thue, und falſches zumeſſe. Der HERR gebe ſolches unrecht auch denjenigen, von denen es kommen mag, bußfer- tig zu erkennen, verzeihe es ihnen, und lehre uns alle in der wahrheit in allen ſtuͤcken wandeln.
den 28. Jan. 1689.
SECTIO
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Das ſiebende Capitel.
ung, dieſes oder jenes erſprießlicher zu ſeyn, auf daß insgeſamt alles dahin ge-
richtet werde, daß in dero gemuͤth, in welchem von mehrern jahren aus einigen
geiſtreichen betrachtungen mit freuden einen heil. trieb von oben und andacht be-
mercket habe, das beygelegte mehr und mehr erwecket, aufgemuntert und zu vielen
gottgefaͤlligen ferner fruchtbar gemacht werde.
28. Dec. 1688.
SECTIO XXX.
Daß von dem eheſtand nicht veraͤchtlich halte/ noch
darein getreten zu ſeyn mich gereuen laſſe.
NAch dem mir von freundlicher hand zugekommen, daß ſich einige darauf be-
ruffen haben ſolten, daß ich von dem eheſtand veraͤchtlich hielte, und bezeu-
gen, ich haͤtte ausdruͤcklich bekant, daß mir leid waͤre, in denſelben getreten zu
ſeyn, ich aber nicht weiß, an wem ich mich ſolcher beſchuldigung wegen zu halten, o-
der auch zu verantworten habe, ſo habe allein dieſe zeilen aufſetzen, und dieſelbe den-
jenigen, ſo dergleichen von mir ausgeben, ſo deroſelben uͤberzeugung vorzuweiſen
bitten wollen: Nemlich bezeugende 1. daß ich den eheſtand ſamt deſſen gebrauch
vor einen heiligen, und denjenigen, welche GOtt auch ernſtlich dienen wollen, ſo
dann an der kirchen dienſt ſtehen, nicht unziemlichen ſtand halte: und ob wol er-
kenne, daß um der gegenwaͤrtigen noth willen manchen gut moͤchte ſeyn, auſſer der
ehe zu bleiben, welches ich auch an predigern, denen die gabe gegeben, und nach be-
wandnuͤß der umſtaͤnde mehr lobe als ſchelte, ſodann erkenne, daß ſolcher lediger
ſtand in geiſtlich- und leiblichem ſeine vortheil vor dem ehelichen hat, daß dannoch
ich nicht nur niemand zu enthaltung der ehe obligire, oder wo er ſich nicht ſonders
dazu getrieben fuͤhlet, ſolches angelegenlich rathe, ſondern auch gewiß bin, daß hin-
gegen eben ſo wol der ehelich ſtand in geiſtlich und leiblichen und nach andern ſtuͤ-
cken hinwieder ſein vortheil vor dem ledigen habe: daher keiner GOtt deswegen ge-
falle, weil er ledig oder ehelich iſt, ſondern wie er ſeines ſtandes ſich gebrauchet. 2.
Daß wie in mein hertz, meines beſinnens, und in meinen mund nicht gekommen iſt,
zu ſagen, daß mich reue, in den eheſtand getreten zu ſeyn, welches ich auch nicht ohne
undanckbarkeit gegen GOtt ſagen koͤnte, als der mich darein beruffen, in demſelben
ſeine gnade vielfaͤltig erzeiget, ja in waͤhrendem ſelben meiner ſeelen noch mehr als
in meinem ledigen zuſtand gutes erwieſen hat: daß ihm deßwegen auch vor ſolchen
beruff hertzlich zu dancken habe. Wer alſo anders von mir redet, gegen den koͤnte
ohne verletzung der wahrheit, herbe worte brauchen, ich wil aber auch die liebe nicht
veꝛletzen, und ſage alſo allein, daß mir ſolcher unrecht thue, und falſches zumeſſe. Der
HERR gebe ſolches unrecht auch denjenigen, von denen es kommen mag, bußfer-
tig zu erkennen, verzeihe es ihnen, und lehre uns alle in der wahrheit in allen ſtuͤcken
wandeln.
den 28. Jan. 1689.
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Spener, Philipp Jakob: Theologische Bedencken. Bd. 4. 3. Aufl. Halle (Saale), 1715, S. 614. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/spener_bedencken04_1702/626>, abgerufen am 21.11.2024.
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