§. 1. Die Reichs-Gräfliche Familie von Wied ist sehr alt, und in alten Urkunden schon im XI. Jahrhundert zu finden; da aber ums Ende des XIV. Jahrhundertes Johannes, der letzte von den alten Grafen zu Wied, ohne männliche Erben mit Tod abging, und dessen Tochter Anastasia sich an Theodericum Herrn von Runckel vermählte, wurde der aus dieser Ehe erzeugte Sohn Fridericus der erste Graf zu Wied und Runckel.
§. 2. Unter dessen Söhnen ist Hermannus im Jahr 1525. zum Ertz-Bischoff und Churfürsten zu Cölln, auch im Jahr 1532. zum Bischoff zu Paderborn, und Fridericus im Jahr 1522. zum Bischoff zu Münster erwählet worden, beyde aber verlohren ihre Stiffter, als sie die Evangelische Lehre einzuführen suchten; wiewol abermals im Jahr 1562. Fridericus, Graf zu Wied und Runckel, den Churfürstlichen Sitz zu Cölln eingenommen, und bis aufs Jahr 1657. da er freywillig abgedancket, und kurtz hernach gestorben, regieret.
§. 3. Also hat den noch blühenden Stamm der Grafen zu Wied und Runckel allein obgedachten Grafens Friderici Sohn, Johannes, fortgepflantzet, welcher sich zu Ende des vorigen Jahrhunderts, da kurtz hernach die Durdorffische Linie eingegangen, in zwey besondere Aeste, nemlich der Grafen von Wied und Runckel und der Grafen zu Neuen-Wied ausgebreitet. Ihnen gehöret die Grafschafft Wied auf dem Westerwalde, die Grafschafft Runckel auf dem Westerwalde an der Lahn, und die Herrschafft Isenburg, oder die Helffte der Nieder-Grafschafft Isenburg, welche schon von dem alten Grafen zu Wied, Graf Wilhelm, mit seiner Gem. Louyse, Graf Gerlachs von Isenburg T. an sein Haus gebracht.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Die Reichs-Gräfliche Familie von Wied ist sehr alt, und in alten Urkunden schon im XI. Jahrhundert zu finden; da aber ums Ende des XIV. Jahrhundertes Johannes, der letzte von den alten Grafen zu Wied, ohne männliche Erben mit Tod abging, und dessen Tochter Anastasia sich an Theodericum Herrn von Runckel vermählte, wurde der aus dieser Ehe erzeugte Sohn Fridericus der erste Graf zu Wied und Runckel.
§. 2. Unter dessen Söhnen ist Hermannus im Jahr 1525. zum Ertz-Bischoff und Churfürsten zu Cölln, auch im Jahr 1532. zum Bischoff zu Paderborn, und Fridericus im Jahr 1522. zum Bischoff zu Münster erwählet worden, beyde aber verlohren ihre Stiffter, als sie die Evangelische Lehre einzuführen suchten; wiewol abermals im Jahr 1562. Fridericus, Graf zu Wied und Runckel, den Churfürstlichen Sitz zu Cölln eingenommen, und bis aufs Jahr 1657. da er freywillig abgedancket, und kurtz hernach gestorben, regieret.
§. 3. Also hat den noch blühenden Stamm der Grafen zu Wied und Runckel allein obgedachten Grafens Friderici Sohn, Johannes, fortgepflantzet, welcher sich zu Ende des vorigen Jahrhunderts, da kurtz hernach die Durdorffische Linie eingegangen, in zwey besondere Aeste, nemlich der Grafen von Wied und Runckel und der Grafen zu Neuen-Wied ausgebreitet. Ihnen gehöret die Grafschafft Wied auf dem Westerwalde, die Grafschafft Runckel auf dem Westerwalde an der Lahn, und die Herrschafft Isenburg, oder die Helffte der Nieder-Grafschafft Isenburg, welche schon von dem alten Grafen zu Wied, Graf Wilhelm, mit seiner Gem. Louyse, Graf Gerlachs von Isenburg T. an sein Haus gebracht.
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0670"n="650"/><p>Historische Anmerckungen.</p><p>§. 1. Die Reichs-Gräfliche Familie von Wied ist sehr alt, und in alten Urkunden schon im XI. Jahrhundert zu finden; da aber ums Ende des XIV. Jahrhundertes Johannes, der letzte von den alten Grafen zu Wied, ohne männliche Erben mit Tod abging, und dessen Tochter Anastasia sich an Theodericum Herrn von Runckel vermählte, wurde der aus dieser Ehe erzeugte Sohn Fridericus der erste Graf zu Wied und Runckel.</p><p>§. 2. Unter dessen Söhnen ist Hermannus im Jahr 1525. zum Ertz-Bischoff und Churfürsten zu Cölln, auch im Jahr 1532. zum Bischoff zu Paderborn, und Fridericus im Jahr 1522. zum Bischoff zu Münster erwählet worden, beyde aber verlohren ihre Stiffter, als sie die Evangelische Lehre einzuführen suchten; wiewol abermals im Jahr 1562. Fridericus, Graf zu Wied und Runckel, den Churfürstlichen Sitz zu Cölln eingenommen, und bis aufs Jahr 1657. da er freywillig abgedancket, und kurtz hernach gestorben, regieret.</p><p>§. 3. Also hat den noch blühenden Stamm der Grafen zu Wied und Runckel allein obgedachten Grafens Friderici Sohn, Johannes, fortgepflantzet, welcher sich zu Ende des vorigen Jahrhunderts, da kurtz hernach die Durdorffische Linie eingegangen, in zwey besondere Aeste, nemlich der Grafen von Wied und Runckel und der Grafen zu Neuen-Wied ausgebreitet. Ihnen gehöret die Grafschafft Wied auf dem Westerwalde, die Grafschafft Runckel auf dem Westerwalde an der Lahn, und die Herrschafft Isenburg, oder die Helffte der Nieder-Grafschafft Isenburg, welche schon von dem alten Grafen zu Wied, Graf Wilhelm, mit seiner Gem. Louyse, Graf Gerlachs von Isenburg T. an sein Haus gebracht.</p></div><div></div></body></text></TEI>
[650/0670]
Historische Anmerckungen.
§. 1. Die Reichs-Gräfliche Familie von Wied ist sehr alt, und in alten Urkunden schon im XI. Jahrhundert zu finden; da aber ums Ende des XIV. Jahrhundertes Johannes, der letzte von den alten Grafen zu Wied, ohne männliche Erben mit Tod abging, und dessen Tochter Anastasia sich an Theodericum Herrn von Runckel vermählte, wurde der aus dieser Ehe erzeugte Sohn Fridericus der erste Graf zu Wied und Runckel.
§. 2. Unter dessen Söhnen ist Hermannus im Jahr 1525. zum Ertz-Bischoff und Churfürsten zu Cölln, auch im Jahr 1532. zum Bischoff zu Paderborn, und Fridericus im Jahr 1522. zum Bischoff zu Münster erwählet worden, beyde aber verlohren ihre Stiffter, als sie die Evangelische Lehre einzuführen suchten; wiewol abermals im Jahr 1562. Fridericus, Graf zu Wied und Runckel, den Churfürstlichen Sitz zu Cölln eingenommen, und bis aufs Jahr 1657. da er freywillig abgedancket, und kurtz hernach gestorben, regieret.
§. 3. Also hat den noch blühenden Stamm der Grafen zu Wied und Runckel allein obgedachten Grafens Friderici Sohn, Johannes, fortgepflantzet, welcher sich zu Ende des vorigen Jahrhunderts, da kurtz hernach die Durdorffische Linie eingegangen, in zwey besondere Aeste, nemlich der Grafen von Wied und Runckel und der Grafen zu Neuen-Wied ausgebreitet. Ihnen gehöret die Grafschafft Wied auf dem Westerwalde, die Grafschafft Runckel auf dem Westerwalde an der Lahn, und die Herrschafft Isenburg, oder die Helffte der Nieder-Grafschafft Isenburg, welche schon von dem alten Grafen zu Wied, Graf Wilhelm, mit seiner Gem. Louyse, Graf Gerlachs von Isenburg T. an sein Haus gebracht.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 650. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/670>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.