Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

Bild:
<< vorherige Seite

Historische Anmerckungen.

§. 1. Der Ursprung der Reichs-Grafen von Manderscheid ist aus dem Geblüte der Könige von Austrusien, und im XI. Jahrhundert findet man schon Henricum Graf von Manderscheid, dessen Nachkommen aber wieder abgestorben.

§. 2. Kayser Fridericus V. hat hernach im Jahr 1450. seinen Anverwandten den Reichs-Gräflichen Titul vom neuen verliehen.

§. 3. Ulricus, Herr von Manderscheid, ist im Jahr 1430. zum Churfürsten von Trier, Johannes, Graf von Manderscheid, im Jahr 1569. zum Bischoff zu Straßburg, und im Jahr 1722. Graf Johannes Mauritius zu Manderscheid-Blanckenheim zum Bischoff zu Neustadt in Oesterreich erwählet worden.

§. 4. Robertus, Graf von Manderscheid, war zu Kaysers Ferdinandi I. Zeiten Cammer-Praesident zu Speyer, Carolus Ferdinandus, Graf von Manderscheid, unter Kaysers Leopoldi M. glückseligen Regierung Cammer-Gerichts-Praesident zu Wetzlar. Auch haben die Grafen von Manderscheid durch ansehnliche Verdienste das Erb-Hofmeister-Amt des Ertz-Stiffts Cölln erhalten.

§. 5. Ihre Länder sind durch glückliche Vermählungen sehr angewachsen, denn sie besitzen die Grafschafften Manderscheid, Geroldstein, Blanckenheim, einen Theil der Grafschafft-Falckenstein, nebst denen Herrlichkeiten und Herrschafften Erp, Hachenburg, Bittingen, Junckeroth, Daun, Kayl, Wartenstein, Dollendorff, u. a. m. wiewol sie vor alten Zeiten, ehe ein gutes Theil ihrer Güther an die Grafen von der Marck, von Löwenstein und von Königseck durch Heyrath, gediehen, fast noch einmal so viel besessen.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Der Ursprung der Reichs-Grafen von Manderscheid ist aus dem Geblüte der Könige von Austrusien, und im XI. Jahrhundert findet man schon Henricum Graf von Manderscheid, dessen Nachkommen aber wieder abgestorben.

§. 2. Kayser Fridericus V. hat hernach im Jahr 1450. seinen Anverwandten den Reichs-Gräflichen Titul vom neuen verliehen.

§. 3. Ulricus, Herr von Manderscheid, ist im Jahr 1430. zum Churfürsten von Trier, Johannes, Graf von Manderscheid, im Jahr 1569. zum Bischoff zu Straßburg, und im Jahr 1722. Graf Johannes Mauritius zu Manderscheid-Blanckenheim zum Bischoff zu Neustadt in Oesterreich erwählet worden.

§. 4. Robertus, Graf von Manderscheid, war zu Kaysers Ferdinandi I. Zeiten Cammer-Praesident zu Speyer, Carolus Ferdinandus, Graf von Manderscheid, unter Kaysers Leopoldi M. glückseligen Regierung Cammer-Gerichts-Praesident zu Wetzlar. Auch haben die Grafen von Manderscheid durch ansehnliche Verdienste das Erb-Hofmeister-Amt des Ertz-Stiffts Cölln erhalten.

§. 5. Ihre Länder sind durch glückliche Vermählungen sehr angewachsen, denn sie besitzen die Grafschafften Manderscheid, Geroldstein, Blanckenheim, einen Theil der Grafschafft-Falckenstein, nebst denen Herrlichkeiten und Herrschafften Erp, Hachenburg, Bittingen, Junckeroth, Daun, Kayl, Wartenstein, Dollendorff, u. a. m. wiewol sie vor alten Zeiten, ehe ein gutes Theil ihrer Güther an die Grafen von der Marck, von Löwenstein und von Königseck durch Heyrath, gediehen, fast noch einmal so viel besessen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0643" n="623"/>
        <p>Historische Anmerckungen.</p>
        <p>§. 1. Der Ursprung der Reichs-Grafen von Manderscheid ist aus dem Geblüte der                      Könige von Austrusien, und im XI. Jahrhundert findet man schon Henricum Graf von                      Manderscheid, dessen Nachkommen aber wieder abgestorben.</p>
        <p>§. 2. Kayser Fridericus V. hat hernach im Jahr 1450. seinen Anverwandten den                      Reichs-Gräflichen Titul vom neuen verliehen.</p>
        <p>§. 3. Ulricus, Herr von Manderscheid, ist im Jahr 1430. zum Churfürsten von                      Trier, Johannes, Graf von Manderscheid, im Jahr 1569. zum Bischoff zu Straßburg,                      und im Jahr 1722. Graf Johannes Mauritius zu Manderscheid-Blanckenheim zum                      Bischoff zu Neustadt in Oesterreich erwählet worden.</p>
        <p>§. 4. Robertus, Graf von Manderscheid, war zu Kaysers Ferdinandi I. Zeiten                      Cammer-Praesident zu Speyer, Carolus Ferdinandus, Graf von Manderscheid, unter                      Kaysers Leopoldi M. glückseligen Regierung Cammer-Gerichts-Praesident zu                      Wetzlar. Auch haben die Grafen von Manderscheid durch ansehnliche Verdienste das                      Erb-Hofmeister-Amt des Ertz-Stiffts Cölln erhalten.</p>
        <p>§. 5. Ihre Länder sind durch glückliche Vermählungen sehr angewachsen, denn sie                      besitzen die Grafschafften Manderscheid, Geroldstein, Blanckenheim, einen Theil                      der Grafschafft-Falckenstein, nebst denen Herrlichkeiten und Herrschafften Erp,                      Hachenburg, Bittingen, Junckeroth, Daun, Kayl, Wartenstein, Dollendorff, u. a.                      m. wiewol sie vor alten Zeiten, ehe ein gutes Theil ihrer Güther an die Grafen                      von der Marck, von Löwenstein und von Königseck durch Heyrath, gediehen, fast                      noch einmal so viel besessen.</p>
      </div>
      <div>
</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[623/0643] Historische Anmerckungen. §. 1. Der Ursprung der Reichs-Grafen von Manderscheid ist aus dem Geblüte der Könige von Austrusien, und im XI. Jahrhundert findet man schon Henricum Graf von Manderscheid, dessen Nachkommen aber wieder abgestorben. §. 2. Kayser Fridericus V. hat hernach im Jahr 1450. seinen Anverwandten den Reichs-Gräflichen Titul vom neuen verliehen. §. 3. Ulricus, Herr von Manderscheid, ist im Jahr 1430. zum Churfürsten von Trier, Johannes, Graf von Manderscheid, im Jahr 1569. zum Bischoff zu Straßburg, und im Jahr 1722. Graf Johannes Mauritius zu Manderscheid-Blanckenheim zum Bischoff zu Neustadt in Oesterreich erwählet worden. §. 4. Robertus, Graf von Manderscheid, war zu Kaysers Ferdinandi I. Zeiten Cammer-Praesident zu Speyer, Carolus Ferdinandus, Graf von Manderscheid, unter Kaysers Leopoldi M. glückseligen Regierung Cammer-Gerichts-Praesident zu Wetzlar. Auch haben die Grafen von Manderscheid durch ansehnliche Verdienste das Erb-Hofmeister-Amt des Ertz-Stiffts Cölln erhalten. §. 5. Ihre Länder sind durch glückliche Vermählungen sehr angewachsen, denn sie besitzen die Grafschafften Manderscheid, Geroldstein, Blanckenheim, einen Theil der Grafschafft-Falckenstein, nebst denen Herrlichkeiten und Herrschafften Erp, Hachenburg, Bittingen, Junckeroth, Daun, Kayl, Wartenstein, Dollendorff, u. a. m. wiewol sie vor alten Zeiten, ehe ein gutes Theil ihrer Güther an die Grafen von der Marck, von Löwenstein und von Königseck durch Heyrath, gediehen, fast noch einmal so viel besessen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/643
Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 623. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/643>, abgerufen am 21.11.2024.