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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Historische Anmerckungen.

§. 1. Das dermalen nur noch auf dem eintzigen regierenden Grafen und Herrn bestehende Reichs-Gräfliche Haus Wolffstein stammet her aus dem Geblüte der alten Teutschen Ritter von Sultzberg, welche schon im XIII. Jahrhunderte sich durch ansehnliche Stifftungen einen grossen Namen erworben.

§. 2. Von dem Schlosse Wolffstein schrieben sie sich schon im Jahr 1382. nach Aussage alter Urkunden. Kayser Carl IV. erlaubte ihnen, daselbst eine Stadt zu bauen im Jahr 1349. Kayser Carl V. ertheilte dem gantzen Geschlechte des Heiligen Römischen Reichs Freyherrn-Stand d. 15. Maj. 1522. und Kayser Leopold der Grosse im Jahr 1673. die Reichs-Gräfliche Würde.

§. 3. Nach Abgang der männlichen Linie dieses Hauses fällt, krafft der von Kayserl. Majestät erhaltenen Expectanz, die Grafschafft an Chur-Bayern.

III. Auf der Fränckischen Banck.
I. Die Grafen von Castell.

I) Aus der Remlingischen Linie:

CAROLUS FRIDERICUS GOTTLIEB, Graf und Herr zu Castell, Remlingen und Rüdenhausen, geb. 1679. 16. Apr.

Gem. FRIDERICA ELEONORA, Johannis Friderici Grafens zu Castell in Rüdenhausen T. geb. 1701. verm 1721.

Seine Kinder:

1. FRANCISCA HENRIETTE, geb. 1725. 7. Jan.

2. ALBERTINA DOROTHEA, geb. 1727. 20. Dec.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Das dermalen nur noch auf dem eintzigen regierenden Grafen und Herrn bestehende Reichs-Gräfliche Haus Wolffstein stammet her aus dem Geblüte der alten Teutschen Ritter von Sultzberg, welche schon im XIII. Jahrhunderte sich durch ansehnliche Stifftungen einen grossen Namen erworben.

§. 2. Von dem Schlosse Wolffstein schrieben sie sich schon im Jahr 1382. nach Aussage alter Urkunden. Kayser Carl IV. erlaubte ihnen, daselbst eine Stadt zu bauen im Jahr 1349. Kayser Carl V. ertheilte dem gantzen Geschlechte des Heiligen Römischen Reichs Freyherrn-Stand d. 15. Maj. 1522. und Kayser Leopold der Grosse im Jahr 1673. die Reichs-Gräfliche Würde.

§. 3. Nach Abgang der männlichen Linie dieses Hauses fällt, krafft der von Kayserl. Majestät erhaltenen Expectanz, die Grafschafft an Chur-Bayern.

III. Auf der Fränckischen Banck.
I. Die Grafen von Castell.

I) Aus der Remlingischen Linie:

CAROLUS FRIDERICUS GOTTLIEB, Graf und Herr zu Castell, Remlingen und Rüdenhausen, geb. 1679. 16. Apr.

Gem. FRIDERICA ELEONORA, Johannis Friderici Grafens zu Castell in Rüdenhausen T. geb. 1701. verm 1721.

Seine Kinder:

1. FRANCISCA HENRIETTE, geb. 1725. 7. Jan.

2. ALBERTINA DOROTHEA, geb. 1727. 20. Dec.

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        <p>Historische Anmerckungen.</p>
        <p>§. 1. Das dermalen nur noch auf dem eintzigen regierenden Grafen und Herrn                      bestehende Reichs-Gräfliche Haus Wolffstein stammet her aus dem Geblüte der                      alten Teutschen Ritter von Sultzberg, welche schon im XIII. Jahrhunderte sich                      durch ansehnliche Stifftungen einen grossen Namen erworben.</p>
        <p>§. 2. Von dem Schlosse Wolffstein schrieben sie sich schon im Jahr 1382. nach                      Aussage alter Urkunden. Kayser Carl IV. erlaubte ihnen, daselbst eine Stadt zu                      bauen im Jahr 1349. Kayser Carl V. ertheilte dem gantzen Geschlechte des                      Heiligen Römischen Reichs Freyherrn-Stand d. 15. Maj. 1522. und Kayser Leopold                      der Grosse im Jahr 1673. die Reichs-Gräfliche Würde.</p>
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        <p>I) Aus der Remlingischen Linie:</p>
        <p>CAROLUS FRIDERICUS GOTTLIEB, Graf und Herr zu Castell, Remlingen und Rüdenhausen,                      geb. 1679. 16. Apr.</p>
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        <p>Seine Kinder:</p>
        <p>1. FRANCISCA HENRIETTE, geb. 1725. 7. Jan.</p>
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[562/0582] Historische Anmerckungen. §. 1. Das dermalen nur noch auf dem eintzigen regierenden Grafen und Herrn bestehende Reichs-Gräfliche Haus Wolffstein stammet her aus dem Geblüte der alten Teutschen Ritter von Sultzberg, welche schon im XIII. Jahrhunderte sich durch ansehnliche Stifftungen einen grossen Namen erworben. §. 2. Von dem Schlosse Wolffstein schrieben sie sich schon im Jahr 1382. nach Aussage alter Urkunden. Kayser Carl IV. erlaubte ihnen, daselbst eine Stadt zu bauen im Jahr 1349. Kayser Carl V. ertheilte dem gantzen Geschlechte des Heiligen Römischen Reichs Freyherrn-Stand d. 15. Maj. 1522. und Kayser Leopold der Grosse im Jahr 1673. die Reichs-Gräfliche Würde. §. 3. Nach Abgang der männlichen Linie dieses Hauses fällt, krafft der von Kayserl. Majestät erhaltenen Expectanz, die Grafschafft an Chur-Bayern. III. Auf der Fränckischen Banck. I. Die Grafen von Castell. I) Aus der Remlingischen Linie: CAROLUS FRIDERICUS GOTTLIEB, Graf und Herr zu Castell, Remlingen und Rüdenhausen, geb. 1679. 16. Apr. Gem. FRIDERICA ELEONORA, Johannis Friderici Grafens zu Castell in Rüdenhausen T. geb. 1701. verm 1721. Seine Kinder: 1. FRANCISCA HENRIETTE, geb. 1725. 7. Jan. 2. ALBERTINA DOROTHEA, geb. 1727. 20. Dec.

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 562. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/582>, abgerufen am 21.12.2024.