Seckendorff, Veit Ludwig von: Teutscher Fürsten Stat. Frankfurt (Main), 1656.Der dritte Theil/ Von eines Lands-Herrn eigenen Gütern vnd Einkünfften/ Vorzügen vnd Regalien/ dardurch er neben Fürstlicher vnd Herrlicher praeeminentz, vnd Hoheit/ die Mittel zu seiner Fürstl. vnd Standes gebührlicher Vnterhaltung vnnd er- getzligkeit erlanget/ vnd wie er darauß sein Cammer vnd Haußwesen führet vnd bestellet. Cap. I. Von denen Fürstl. Gütern/ Einkünfften vnd Regalien ins gemein Contenta. DJe Nothwendigkeit dieser Mittel/ vnd derselben Vrsprung. Der Vnterscheid der Cammergüter/ daß etliche ohne: Wie alle diese Einkünfften zu sechs Hauptsachen angewendt Das allen Regimenten ordentlicher Weyse diese Mittel bey Cap.
Der dritte Theil/ Von eines Lands-Herrn eigenen Guͤtern vnd Einkuͤnfften/ Vorzuͤgen vnd Regalien/ dardurch er neben Fuͤrſtlicher vnd Herrlicher præeminentz, vnd Hoheit/ die Mittel zu ſeiner Fuͤrſtl. vnd Standes gebuͤhrlicher Vnterhaltung vnnd er- getzligkeit erlanget/ vnd wie er darauß ſein Cammer vnd Haußweſen fuͤhret vnd beſtellet. Cap. I. Von denen Fuͤrſtl. Guͤtern/ Einkuͤnfften vnd Regalien ins gemein Contenta. DJe Nothwendigkeit dieſer Mittel/ vnd derſelben Vrſprung. Der Vnterſcheid der Cammerguͤter/ daß etliche ohne: Wie alle dieſe Einkuͤnfften zu ſechs Hauptſachen angewendt Das allen Regimenten ordentlicher Weyſe dieſe Mittel bey Cap.
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Der dritte Theil/
Von eines Lands-Herrn eigenen Guͤtern
vnd Einkuͤnfften/ Vorzuͤgen vnd Regalien/ dardurch er
neben Fuͤrſtlicher vnd Herrlicher præeminentz, vnd Hoheit/ die Mittel
zu ſeiner Fuͤrſtl. vnd Standes gebuͤhrlicher Vnterhaltung vnnd er-
getzligkeit erlanget/ vnd wie er darauß ſein Cammer vnd
Haußweſen fuͤhret vnd beſtellet.
Cap. I.
Von denen Fuͤrſtl. Guͤtern/ Einkuͤnfften
vnd Regalien ins gemein
Contenta.
DJe Nothwendigkeit dieſer Mittel/ vnd derſelben Vrſprung.
Der Vnterſcheid der Cammerguͤter/ daß etliche ohne:
Regalien in gemeiner Art ſind/ etliche aber Regalien vnd Fuͤrſt-
liche Gerechtigkeiten:
Wie alle dieſe Einkuͤnfften zu ſechs Hauptſachen angewendt
werden:
Das allen Regimenten ordentlicher Weyſe dieſe Mittel bey
handen ſeyn/ wenn damit recht vmbgangen wird.
Cap.
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