Seckendorff, Veit Ludwig von: Teutscher Fürsten Stat. Frankfurt (Main), 1656.Cap. V. Von der Administration vnd Verwaltung deß weltlichen Regiments nach vorher gesetzter Masse/ wie solche dem Landsherrn obliege/ vnd er dazu Rähte vnd Diener habe. Cont. DAß der Landsherr das Hauptwerck seiner Regierung durch Wie er zu dem Ende seines Landes müsse kündig/ vnd Daß er nothwendig zu der Regiments-Last/ Rähte vnnd Diener Was er für Vmbstände bey annehmung eines jeden Dieners in Cap. VI. Von bestellung einer Rahtstuben oder der Cantzler vnd Rähte/ vnd der Cantzley. Cont. VOn dem Namen vnd Stand der Cantzler vnd Rähte. Was für sonderbahre Wissenschafft vnnd Graviteten an Was ihre Verrichtung in gemein sey/ so allhier in etliche Punc- )( iij
Cap. V. Von der Adminiſtration vnd Verwaltung deß weltlichen Regiments nach vorher geſetzter Maſſe/ wie ſolche dem Landsherrn obliege/ vnd er dazu Raͤhte vnd Diener habe. Cont. DAß der Landsherr das Hauptwerck ſeiner Regierung durch Wie er zu dem Ende ſeines Landes muͤſſe kuͤndig/ vnd Daß er nothwendig zu der Regiments-Laſt/ Raͤhte vnnd Diener Was er fuͤr Vmbſtaͤnde bey annehmung eines jeden Dieners in Cap. VI. Von beſtellung einer Rahtſtuben oder der Cantzler vnd Raͤhte/ vnd der Cantzley. Cont. VOn dem Namen vnd Stand der Cantzler vnd Raͤhte. Was fuͤr ſonderbahre Wiſſenſchafft vnnd Graviteten an Was ihre Verrichtung in gemein ſey/ ſo allhier in etliche Punc- )( iij
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Cap. V.
Von der Adminiſtration vnd Verwaltung deß
weltlichen Regiments nach vorher geſetzter Maſſe/ wie
ſolche dem Landsherrn obliege/ vnd er dazu Raͤhte vnd
Diener habe.
Cont.
DAß der Landsherr das Hauptwerck ſeiner Regierung durch
ſeine eigene Perſohn verwalte/ vnd was ihn darzu bewege.
Wie er zu dem Ende ſeines Landes muͤſſe kuͤndig/ vnd
der Regierung erfahren ſeyn/ vnd wie er darzu gelange/ auch worin ſei-
ne perſoͤhnliche Bemuͤhung eigentlich beſtehe.
Daß er nothwendig zu der Regiments-Laſt/ Raͤhte vnnd Diener
haben muͤſſe.
Was er fuͤr Vmbſtaͤnde bey annehmung eines jeden Dieners in
acht zu nehmen pflege.
Cap. VI.
Von beſtellung einer Rahtſtuben oder der
Cantzler vnd Raͤhte/ vnd der Cantzley.
Cont.
VOn dem Namen vnd Stand der Cantzler vnd Raͤhte.
Was fuͤr ſonderbahre Wiſſenſchafft vnnd Graviteten an
ſolchen Perſonen erfordert werden.
Was ihre Verrichtung in gemein ſey/ ſo allhier in etliche Punc-
ten zuſammen gezogen.
)( iij
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