Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Acht und zwantzigste Section, Von der Baronen zu Schwartzenberg Praetens. auff die Herrschafften Schwartzenberg und Hohen-Landsberg. Zu mehrer Erläuterung dieser Praetension kan nachfolgende genealogische Tabel dienen: [unleserliches Material] ERckinger, Herr von Seinsheim und Stephansberg, hat von dem Stifft Würtzburg das Schloß und Ampt Hohen-Landsberg, nebst dem Dorff Dornheim, von Ottone von Vestenberg und Wilhelmo von Abensperg aber anno 1420 das in Francken gelegene Schloß Schwartzenberg (davon die Familie nachdem den Nahmen bekommen) mit dessen Pertinentien gekauffet, und dem H. Röm. Reich zu Lehen auffgetragen, auch deshalb den Titul eines Reichs-Baronen erhalten. Seine beyde Söhne, Michael und Sigismund, theileten sich in 2 Linien, und propagirte dieser (der durch väterliche Disposition Schwartzenberg und Hohenlandsberg erhalten, und den Marggrafen zu Brandenburg nachdem zu Lehen auffgetragen) die Hohenlandsbergische, jener aber die Stephansbergische, welche letztere sich hiernechst, nach Ausweisung obiger Tabel, in unterschiedliche Aeste wider getheilet, so daß sich davon einige in Ost-Frießland, und andere in den Niederlanden, da sie durch Heyrath einige Güter erhalten, befinden ; Von des Sigismundi posterität war der letzte Graf Georg Ludwig zu Schwartzenberg, welcher, weil er keine Kinder hatte, anno 1642 ein Testament machte, und seinen Vetter, Johannem Adolphum Grafen, und nachdem Fürsten zu Schwartzenberg, zum Erben einsetzte, demselben auch die in Francken gelegene altväterliche Güter, nehmlich die Grafschafft Schwartzenberg und Herrschafft Hohen-Landsberg noch bey seinem Leben übergab, und anno 1646 verstarb; Mit solcher disposition aber waren die andern in Ost-Frießland und Holland sich befindende Vettern durchaus nicht zu frieden, sondern deducirten in öffentlich publicirten Schrifften, daß solche in diesen altväterlichen Lehen nicht statt hätte, und daß sie dem letztverstorbenen Grafen zu Schwartzenburg näher, als Graf oder Fürst Johann Adolph, verwand sc. haben aber nichts damit erhalten. Neun und zwantzigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Grafen zu Stolberg. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Stolberg Praetens. auff die Grafschafft Rütschenfahrt und die Herrschafft Breuberg. NAch Graf Ottonis zu Stolberg Tod theileten sich zwar dessen Söhne in die väterliche Länder, richteten aber anno 1548 den 19 Mart. eine Erb-Verbrüderung unter sich auff, und verordneten darinnen, daß alle Güter, so sie der Zeit hätten, und ins künfftige acquiriren würden (ausgenommen die Mobilia, die zu alieniren freygelassen seyn solten) Imhoff in Notit. Proc. L. 5. c. 10. §. 3. vid. Imhoff d. l. §. 4. seqq., Imhoff d. l. §. 9.
Acht und zwantzigste Section, Von der Baronen zu Schwartzenberg Praetens. auff die Herrschafften Schwartzenberg und Hohen-Landsberg. Zu mehrer Erläuterung dieser Praetension kan nachfolgende genealogische Tabel dienen: [unleserliches Material] ERckinger, Herr von Seinsheim und Stephansberg, hat von dem Stifft Würtzburg das Schloß und Ampt Hohen-Landsberg, nebst dem Dorff Dornheim, von Ottone von Vestenberg und Wilhelmo von Abensperg aber anno 1420 das in Francken gelegene Schloß Schwartzenberg (davon die Familie nachdem den Nahmen bekommen) mit dessen Pertinentien gekauffet, und dem H. Röm. Reich zu Lehen auffgetragen, auch deshalb den Titul eines Reichs-Baronen erhalten. Seine beyde Söhne, Michael und Sigismund, theileten sich in 2 Linien, und propagirte dieser (der durch väterliche Disposition Schwartzenberg und Hohenlandsberg erhalten, und den Marggrafen zu Brandenburg nachdem zu Lehen auffgetragen) die Hohenlandsbergische, jener aber die Stephansbergische, welche letztere sich hiernechst, nach Ausweisung obiger Tabel, in unterschiedliche Aeste wider getheilet, so daß sich davon einige in Ost-Frießland, und andere in den Niederlanden, da sie durch Heyrath einige Güter erhalten, befinden ; Von des Sigismundi posterität war der letzte Graf Georg Ludwig zu Schwartzenberg, welcher, weil er keine Kinder hatte, anno 1642 ein Testament machte, uñ seinen Vetter, Johannem Adolphum Grafen, und nachdem Fürsten zu Schwartzenberg, zum Erben einsetzte, demselben auch die in Francken gelegene altväterliche Güter, nehmlich die Grafschafft Schwartzenberg und Herrschafft Hohen-Landsberg noch bey seinem Leben übergab, und anno 1646 verstarb; Mit solcher disposition aber waren die andern in Ost-Frießland und Holland sich befindende Vettern durchaus nicht zu frieden, sondern deducirten in öffentlich publicirten Schrifften, daß solche in diesen altväterlichen Lehen nicht statt hätte, uñ daß sie dem letztverstorbenen Grafen zu Schwartzenburg näher, als Graf oder Fürst Johann Adolph, verwand sc. haben aber nichts damit erhalten. Neun und zwantzigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Grafen zu Stolberg. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Stolberg Praetens. auff die Grafschafft Rütschenfahrt und die Herrschafft Breuberg. NAch Graf Ottonis zu Stolberg Tod theileten sich zwar dessen Söhne in die väterliche Länder, richteten aber anno 1548 den 19 Mart. eine Erb-Verbrüderung unter sich auff, und verordneten darinnen, daß alle Güter, so sie der Zeit hätten, und ins künfftige acquiriren würden (ausgenommen die Mobilia, die zu alieniren freygelassen seyn solten) Imhoff in Notit. Proc. L. 5. c. 10. §. 3. vid. Imhoff d. l. §. 4. seqq., Imhoff d. l. §. 9.
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Acht und zwantzigste Section, Von der Baronen zu Schwartzenberg Praetens. auff die Herrschafften Schwartzenberg und Hohen-Landsberg. Zu mehrer Erläuterung dieser Praetension kan nachfolgende genealogische Tabel dienen: _
ERckinger, Herr von Seinsheim und Stephansberg, hat von dem Stifft Würtzburg das Schloß und Ampt Hohen-Landsberg, nebst dem Dorff Dornheim, von Ottone von Vestenberg und Wilhelmo von Abensperg aber anno 1420 das in Francken gelegene Schloß Schwartzenberg (davon die Familie nachdem den Nahmen bekommen) mit dessen Pertinentien gekauffet, und dem H. Röm. Reich zu Lehen auffgetragen, auch deshalb den Titul eines Reichs-Baronen erhalten. Seine beyde Söhne, Michael und Sigismund, theileten sich in 2 Linien, und propagirte dieser (der durch väterliche Disposition Schwartzenberg und Hohenlandsberg erhalten, und den Marggrafen zu Brandenburg nachdem zu Lehen auffgetragen) die Hohenlandsbergische, jener aber die Stephansbergische, welche letztere sich hiernechst, nach Ausweisung obiger Tabel, in unterschiedliche Aeste wider getheilet, so daß sich davon einige in Ost-Frießland, und andere in den Niederlanden, da sie durch Heyrath einige Güter erhalten, befinden ; Von des Sigismundi posterität war der letzte Graf Georg Ludwig zu Schwartzenberg, welcher, weil er keine Kinder hatte, anno 1642 ein Testament machte, uñ seinen Vetter, Johannem Adolphum Grafen, und nachdem Fürsten zu Schwartzenberg, zum Erben einsetzte, demselben auch die in Francken gelegene altväterliche Güter, nehmlich die Grafschafft Schwartzenberg und Herrschafft Hohen-Landsberg noch bey seinem Leben übergab, und anno 1646 verstarb; Mit solcher disposition aber waren die andern in Ost-Frießland und Holland sich befindende Vettern durchaus nicht zu frieden, sondern deducirten in öffentlich publicirten Schrifften, daß solche in diesen altväterlichen Lehen nicht statt hätte, uñ daß sie dem letztverstorbenen Grafen zu Schwartzenburg näher, als Graf oder Fürst Johann Adolph, verwand sc. haben aber nichts damit erhalten.
Neun und zwantzigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Grafen zu Stolberg. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Stolberg Praetens. auff die Grafschafft Rütschenfahrt und die Herrschafft Breuberg.
NAch Graf Ottonis zu Stolberg Tod theileten sich zwar dessen Söhne in die väterliche Länder, richteten aber anno 1548 den 19 Mart. eine Erb-Verbrüderung unter sich auff, und verordneten darinnen, daß alle Güter, so sie der Zeit hätten, und ins künfftige acquiriren würden (ausgenommen die Mobilia, die zu alieniren freygelassen seyn solten)
Imhoff in Notit. Proc. L. 5. c. 10. §. 3.
vid. Imhoff d. l. §. 4. seqq.,
Imhoff d. l. §. 9.
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Zitationshilfe: | Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 882. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/793>, abgerufen am 04.03.2025. |