Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.der Hypothec geblieben, so ließ der Pfaltzgraf anno, 1669 das dem Grafen zu Leiningen gehörige Schloß Oberbron propria autoritate loco repressaliarum occupiren, vorgebend, daß ihme in dem Kauff-Contract alle des Grafen Güter pro evictione verschrieben. Die Grafen zu Leiningen klagten hierauff de spolio & de fracta pace publ. und gaben ein Manifest wider Pfaltzgraff Adolph Johann zu Zweybrück wegen solcher gewaltsamen Einnehmung des Schlosses heraus; worauff der Pfaltzgraff antwortete , und kamen darauff noch ein und andere Schrifften zum öffentlichen Vorschein; die Grafen zu Leiningen aber erhielten indessen von dem Käyserl. Reichs-Hoffrath den 15 Apr. 1669 wider den Pfaltzgrafen Citationem ad videndum se incidisse in poenam fractae pacis, & Mandatorum de restituendo, reparando & relaxandis captivis . Was aber nachdem weiter vorgangen, ob und wie die Sache verglichen, habe nicht gelesen. Oberbrun aber ist seit der Zeit in die Hände der Baasen kommen, welche wegen ihres Vaters, Graf Johann Ludwigs zu Leiningen-Oberbrun, praetension darauff gemachet, auch eine obsiegliche Urthel, und die immission in die Grafschafft Ober-Brun von dem Parlament zu Breysach erhalten. Da es aber durch den Ryswickischen Frieden, worinnen alle reuniones cassiret worden, restituiret, so ist der Vergleich, krafft dessen sie 25000 fl. zu ihrer endlichen Befriedigung haben sollen, seither zweiffels ohne in seine Würckung ergangen. Dreyzehende Section, Von der Grafen zu Limpurg Streitigkeit. VOn der Streitigkeit, so die Grafen zu Limpurg mit dem Stifft Münster wegen der Landes-Hoheit über die Grafschafft Gehmen haben, davon ist oben bey der Bischöffe zu Münster Praetens. Meldung geschehen. Vierzehende Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Grafen von der Lippe. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu der Lippe Praetens. auff die Herrschafft Rheda. DIese Herrschafft hatte vormahlen ihre eigene Herren, wie aber der letzte davon, Nahmens Witikindus, verstarb, brachte dessen eintzige Tochter, Gertrud, dieselbe auff ihren Gemahl Graf Hermann zu der Lipp, mit dem sie 2 Söhne zeugete, Simonem, Bischoff zu Paderborn, und Bernhardum, von welchen dieser mit Hülffe des Bischoffs zu Münster diese Herrschafft Rheda bekam ; Weil Bernhardus aber noch minderjährig war, so machten die Grafen zu Tecklenburg wegen ihrer Schwester, des letzten Besitzers Witekindi Gemahlin, einen Anspruch auff diese Herrschafft, vorgebend, sie wären von Münster damit belehnet worden, und nahmen solche also in Besitz, welche jedoch Bernhardus anno 1244 recuperirte; Wie aber dessen Sohn Hermann, anno 1271 ohne Leibes-Erben verstarb, und ihm sein Bruder Simon succedirte, gaben sich die Grafen zu Tecklenburg quod extat ap. Londorp. d. l. c. 196. p. 666. vid. Londorp. d. l. c. 197. p. 669. sc. Comites Leiningenses edebant scriptum in quo refutabatur responsio Palatina sub tit. Gräfflich-Leining. beständige Widerlegung der von Hn. Pfaltzgrafen jüngst ausgesprengten/ und so genannten Beantwortung den Land-Friedbrüchigen Uberfall des Schlosses und Fleckens Oberbron betreffend/ quod extat pa. Londorp. d. l. c. 198. p. 674. & in Diar. Europ. Contin. XLX. in Append. Ad quod a Palatino respondebatur alio scripto, eui titulus: Nothwendige Antwort des Durchl. Fürsten und Hn. Adolph. Johann Pfaltzgr. beym Rhein sc. auff die Leiningische so genante / aber schlecht erwiesene/ beständige Widerlegung dero von Ihr. Fürstl. Durchl. ohnlängst abgefertigten gründlichen Beantwortung des Graf Ludwig Eberhard zu Leiningen-Westerburg ausgegebene Schmähe-Schrifft/ die Occupation des Schlosses und Fleckens Oberbron betreffend/ quod extat in Diar. Europ. Contin. XVIII. in Append. p. 174. seqq. vid. Londorp. d. l. p. 685. Franckenberg Europ. Herold. Part 1. p. 622. Franckenberg d. l. p. 623. vid. Joh. Piderit. Chron. Lipp. Part. 2. p. 476. 477.
der Hypothec geblieben, so ließ der Pfaltzgraf anno, 1669 das dem Grafen zu Leiningen gehörige Schloß Oberbron propria autoritate loco repressaliarum occupiren, vorgebend, daß ihme in dem Kauff-Contract alle des Grafen Güter pro evictione verschrieben. Die Grafen zu Leiningen klagten hierauff de spolio & de fracta pace publ. und gaben ein Manifest wider Pfaltzgraff Adolph Johann zu Zweybrück wegen solcher gewaltsamen Einnehmung des Schlosses heraus; worauff der Pfaltzgraff antwortete , und kamen darauff noch ein und andere Schrifften zum öffentlichen Vorschein; die Grafen zu Leiningen aber erhielten indessen von dem Käyserl. Reichs-Hoffrath den 15 Apr. 1669 wider den Pfaltzgrafen Citationem ad videndum se incidisse in poenam fractae pacis, & Mandatorum de restituendo, reparando & relaxandis captivis . Was aber nachdem weiter vorgangen, ob und wie die Sache verglichen, habe nicht gelesen. Oberbrun aber ist seit der Zeit in die Hände der Baasen kommen, welche wegen ihres Vaters, Graf Johann Ludwigs zu Leiningen-Oberbrun, praetension darauff gemachet, auch eine obsiegliche Urthel, und die immission in die Grafschafft Ober-Brun von dem Parlament zu Breysach erhalten. Da es aber durch den Ryswickischen Frieden, worinnen alle reuniones cassiret worden, restituiret, so ist der Vergleich, krafft dessen sie 25000 fl. zu ihrer endlichen Befriedigung haben sollen, seither zweiffels ohne in seine Würckung ergangen. Dreyzehende Section, Von der Grafen zu Limpurg Streitigkeit. VOn der Streitigkeit, so die Grafen zu Limpurg mit dem Stifft Münster wegen der Landes-Hoheit über die Grafschafft Gehmen haben, davon ist oben bey der Bischöffe zu Münster Praetens. Meldung geschehen. Vierzehende Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Grafen von der Lippe. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu der Lippe Praetens. auff die Herrschafft Rheda. DIese Herrschafft hatte vormahlen ihre eigene Herren, wie aber der letzte davon, Nahmens Witikindus, verstarb, brachte dessen eintzige Tochter, Gertrud, dieselbe auff ihren Gemahl Graf Hermann zu der Lipp, mit dem sie 2 Söhne zeugete, Simonem, Bischoff zu Paderborn, und Bernhardum, von welchen dieser mit Hülffe des Bischoffs zu Münster diese Herrschafft Rheda bekam ; Weil Bernhardus aber noch minderjährig war, so machten die Grafen zu Tecklenburg wegen ihrer Schwester, des letzten Besitzers Witekindi Gemahlin, einen Anspruch auff diese Herrschafft, vorgebend, sie wären von Münster damit belehnet worden, und nahmen solche also in Besitz, welche jedoch Bernhardus anno 1244 recuperirte; Wie aber dessen Sohn Hermann, anno 1271 ohne Leibes-Erben verstarb, und ihm sein Bruder Simon succedirte, gaben sich die Grafen zu Tecklenburg quod extat ap. Londorp. d. l. c. 196. p. 666. vid. Londorp. d. l. c. 197. p. 669. sc. Comites Leiningenses edebant scriptum in quo refutabatur responsio Palatina sub tit. Gräfflich-Leining. beständige Widerlegung der von Hn. Pfaltzgrafen jüngst ausgesprengten/ und so genannten Beantwortung den Land-Friedbrüchigen Uberfall des Schlosses und Fleckens Oberbron betreffend/ quod extat pa. Londorp. d. l. c. 198. p. 674. & in Diar. Europ. Contin. XLX. in Append. Ad quod a Palatino respondebatur alio scripto, eui titulus: Nothwendige Antwort des Durchl. Fürsten und Hn. Adolph. Johann Pfaltzgr. beym Rhein sc. auff die Leiningische so genante / aber schlecht erwiesene/ beständige Widerlegung dero von Ihr. Fürstl. Durchl. ohnlängst abgefertigten gründlichen Beantwortung des Graf Ludwig Eberhard zu Leiningen-Westerburg ausgegebene Schmähe-Schrifft/ die Occupation des Schlosses und Fleckens Oberbron betreffend/ quod extat in Diar. Europ. Contin. XVIII. in Append. p. 174. seqq. vid. Londorp. d. l. p. 685. Franckenberg Europ. Herold. Part 1. p. 622. Franckenberg d. l. p. 623. vid. Joh. Piderit. Chron. Lipp. Part. 2. p. 476. 477.
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der Hypothec geblieben, so ließ der Pfaltzgraf anno, 1669 das dem Grafen zu Leiningen gehörige Schloß Oberbron propria autoritate loco repressaliarum occupiren, vorgebend, daß ihme in dem Kauff-Contract alle des Grafen Güter pro evictione verschrieben. Die Grafen zu Leiningen klagten hierauff de spolio & de fracta pace publ. und gaben ein Manifest wider Pfaltzgraff Adolph Johann zu Zweybrück wegen solcher gewaltsamen Einnehmung des Schlosses heraus; worauff der Pfaltzgraff antwortete , und kamen darauff noch ein und andere Schrifften zum öffentlichen Vorschein; die Grafen zu Leiningen aber erhielten indessen von dem Käyserl. Reichs-Hoffrath den 15 Apr. 1669 wider den Pfaltzgrafen Citationem ad videndum se incidisse in poenam fractae pacis, & Mandatorum de restituendo, reparando & relaxandis captivis . Was aber nachdem weiter vorgangen, ob und wie die Sache verglichen, habe nicht gelesen. Oberbrun aber ist seit der Zeit in die Hände der Baasen kommen, welche wegen ihres Vaters, Graf Johann Ludwigs zu Leiningen-Oberbrun, praetension darauff gemachet, auch eine obsiegliche Urthel, und die immission in die Grafschafft Ober-Brun von dem Parlament zu Breysach erhalten. Da es aber durch den Ryswickischen Frieden, worinnen alle reuniones cassiret worden, restituiret, so ist der Vergleich, krafft dessen sie 25000 fl. zu ihrer endlichen Befriedigung haben sollen, seither zweiffels ohne in seine Würckung ergangen.
Dreyzehende Section, Von der Grafen zu Limpurg Streitigkeit. VOn der Streitigkeit, so die Grafen zu Limpurg mit dem Stifft Münster wegen der Landes-Hoheit über die Grafschafft Gehmen haben, davon ist oben bey der Bischöffe zu Münster Praetens. Meldung geschehen.
Vierzehende Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Grafen von der Lippe. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu der Lippe Praetens. auff die Herrschafft Rheda.
DIese Herrschafft hatte vormahlen ihre eigene Herren, wie aber der letzte davon, Nahmens Witikindus, verstarb, brachte dessen eintzige Tochter, Gertrud, dieselbe auff ihren Gemahl Graf Hermann zu der Lipp, mit dem sie 2 Söhne zeugete, Simonem, Bischoff zu Paderborn, und Bernhardum, von welchen dieser mit Hülffe des Bischoffs zu Münster diese Herrschafft Rheda bekam ; Weil Bernhardus aber noch minderjährig war, so machten die Grafen zu Tecklenburg wegen ihrer Schwester, des letzten Besitzers Witekindi Gemahlin, einen Anspruch auff diese Herrschafft, vorgebend, sie wären von Münster damit belehnet worden, und nahmen solche also in Besitz, welche jedoch Bernhardus anno 1244 recuperirte; Wie aber dessen Sohn Hermann, anno 1271 ohne Leibes-Erben verstarb, und ihm sein Bruder Simon succedirte, gaben sich die Grafen zu Tecklenburg
quod extat ap. Londorp. d. l. c. 196. p. 666.
vid. Londorp. d. l. c. 197. p. 669.
sc. Comites Leiningenses edebant scriptum in quo refutabatur responsio Palatina sub tit. Gräfflich-Leining. beständige Widerlegung der von Hn. Pfaltzgrafen jüngst ausgesprengten/ und so genannten Beantwortung den Land-Friedbrüchigen Uberfall des Schlosses und Fleckens Oberbron betreffend/ quod extat pa. Londorp. d. l. c. 198. p. 674. & in Diar. Europ. Contin. XLX. in Append. Ad quod a Palatino respondebatur alio scripto, eui titulus: Nothwendige Antwort des Durchl. Fürsten und Hn. Adolph. Johann Pfaltzgr. beym Rhein sc. auff die Leiningische so genante / aber schlecht erwiesene/ beständige Widerlegung dero von Ihr. Fürstl. Durchl. ohnlängst abgefertigten gründlichen Beantwortung des Graf Ludwig Eberhard zu Leiningen-Westerburg ausgegebene Schmähe-Schrifft/ die Occupation des Schlosses und Fleckens Oberbron betreffend/ quod extat in Diar. Europ. Contin. XVIII. in Append. p. 174. seqq.
vid. Londorp. d. l. p. 685.
Franckenberg Europ. Herold. Part 1. p. 622.
Franckenberg d. l. p. 623.
vid. Joh. Piderit. Chron. Lipp. Part. 2. p. 476. 477.
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