Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Crichingen Praetens. auff die Herrschafft Puttingen. DIese bey Lützenburg gelegene Herrschafft bekam der Freyherr von Crichingen Johannes II mit seiner Gemahlin Irmgardis, des Herrn Arnoldi in Puttingen Tochter, dessen Enckel aber, Johannes IV, verlohr solche wieder; Dann wie er sich nach des Hertzogs Caroli Audacis zu Burgund Tode, dessen Tochter Mariae, wegen der Erbfolge in dem Lützenburgischen, nebst andern widersetzte, und es mit dem Könige in Böhmen hielte, ließ der Ertz-Hertzog Maximilian von Oesterreich, der Mariae Gemahl, die Herrschafft Puttingen confisciren, und belehnte damit den Grafen zu Bitsch, der solche hinwiederum den Marggrafen zu Baden vor 3000 Goldfl. verkauffte. Ob sich nun zwar die Herren Johannes V und Georgius von Crichingen sehr bemüheten, solche Herrschafft wieder zu erlangen, und deshalben wider die Marggrafen zu Baaden Klage anstelleten, so bekamen sie doch anno 1532 ein widriges Urthel. Doch haben sie nicht unterlassen den Titul von Puttingen bißhero zu führen , so daß es scheinet, sie haben sich ihres Anspruches noch nicht völlig begeben. Wiewohl sie auch itzo ein Stück von Puttingen wieder besitzen sollen. Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Crichingen Streitigk. mit den Grafen zu Rollingen wegen des Erb-Marschallats des Hertzogthumbs Luxenburg. DIeses Marchallat brachte des Graff Richardi zu Daun Erb-Tochter, Anna, an ihren Gemahl Johannem von Rollingen, und die Rollingische Familie ; von dieser kam es durch des Graff Wilhelmi zu Rollingen, Daun und Sibenhorn Tochter Jrmgard, auff den Freyherrn, Johannem von Crichingen; Deme aber die andern Grafen zu Rollingen widersprachen, vorgebend, daß solches durch eine Frauens-persohn nicht transferiret werden können, und sollen die Grafen zu Crichingen dahero mit diesen noch im Streit seyn. Fünffte Section, Von den Praetens. und Streitigk. der Grafen zu Fugger. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Fugger Praetension auff die Herrschafft Mündelheim. DIese Herrschafft gehörte vormahlen denen Baronen von Freunsberg, wie aber der letzte solcher Linie Georgius ohne Erben verstarb, nahm Graf Christoph von Fugger diese Herrschafft in Besitz, theils seiner Gemahlin Mariae wegen, die von des Georgii Schwester Catharina und Graf Ottone Henrico zu Schwartzenberg gebohren, theils auch wegen Schuldfoderung, weil sein Vater, Johann von Fugger, auff die Heredität des Hn. Georgii von Freundsberg ein grosses verwendet und vorgeschossen; Es widersetzte sich denselben aber nicht allein vorgedachter Graf zu Schwartzenberg, sondern auch der Freyherr, Wolffgang Wilhelm von Maxelrein, der Georgii des ältern Baron von Freunsberg Tochter, Annam, zur Ehe hatte, und kam es dahero zu ziemlichen Streit, der auch unter des Grafen zu Fuggers und Freyherren zu Maxelrein Söhnen continuirte; vid. Christinae. Dec. 88. Imhoff Notit. Proc. L. 6. c. 2. §. 2. Spener hist. Insign. L. 3. c. 9. §. Imhoff d. l. §. 7. Imhoff d. l. §. 2. Spener L. 3. hist. Insign. c. 13. §. 1. Spener d. L. 3. c. 9. §. 6. Imhoff Notit. Proc. L. 6. c. 2. §. 3.
Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Crichingen Praetens. auff die Herrschafft Puttingen. DIese bey Lützenburg gelegene Herrschafft bekam der Freyherr von Crichingen Johannes II mit seiner Gemahlin Irmgardis, des Herrn Arnoldi in Puttingen Tochter, dessen Enckel aber, Johannes IV, verlohr solche wieder; Dann wie er sich nach des Hertzogs Caroli Audacis zu Burgund Tode, dessen Tochter Mariae, wegen der Erbfolge in dem Lützenburgischen, nebst andern widersetzte, und es mit dem Könige in Böhmen hielte, ließ der Ertz-Hertzog Maximilian von Oesterreich, der Mariae Gemahl, die Herrschafft Puttingen confisciren, und belehnte damit den Grafen zu Bitsch, der solche hinwiederum den Marggrafen zu Baden vor 3000 Goldfl. verkauffte. Ob sich nun zwar die Herren Johannes V und Georgius von Crichingen sehr bemüheten, solche Herrschafft wieder zu erlangen, und deshalben wider die Marggrafen zu Baaden Klage anstelleten, so bekamen sie doch anno 1532 ein widriges Urthel. Doch haben sie nicht unterlassen den Titul von Puttingen bißhero zu führen , so daß es scheinet, sie haben sich ihres Anspruches noch nicht völlig begeben. Wiewohl sie auch itzo ein Stück von Puttingen wieder besitzen sollen. Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Crichingen Streitigk. mit den Grafen zu Rollingen wegen des Erb-Marschallats des Hertzogthumbs Luxenburg. DIeses Marchallat brachte des Graff Richardi zu Daun Erb-Tochter, Anna, an ihren Gemahl Johannem von Rollingen, und die Rollingische Familie ; von dieser kam es durch des Graff Wilhelmi zu Rollingen, Daun und Sibenhorn Tochter Jrmgard, auff den Freyherrn, Johannem von Crichingen; Deme aber die andern Grafen zu Rollingen widersprachen, vorgebend, daß solches durch eine Frauens-persohn nicht transferiret werden können, und sollen die Grafen zu Crichingen dahero mit diesen noch im Streit seyn. Fünffte Section, Von den Praetens. und Streitigk. der Grafen zu Fugger. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Fugger Praetension auff die Herrschafft Mündelheim. DIese Herrschafft gehörte vormahlen denen Baronen von Freunsberg, wie aber der letzte solcher Linie Georgius ohne Erben verstarb, nahm Graf Christoph von Fugger diese Herrschafft in Besitz, theils seiner Gemahlin Mariae wegen, die von des Georgii Schwester Catharina und Graf Ottone Henrico zu Schwartzenberg gebohren, theils auch wegen Schuldfoderung, weil sein Vater, Johann von Fugger, auff die Heredität des Hn. Georgii von Freundsberg ein grosses verwendet und vorgeschossen; Es widersetzte sich denselben aber nicht allein vorgedachter Graf zu Schwartzenberg, sondern auch der Freyherr, Wolffgang Wilhelm von Maxelrein, der Georgii des ältern Baron von Freunsberg Tochter, Annam, zur Ehe hatte, und kam es dahero zu ziemlichen Streit, der auch unter des Grafen zu Fuggers und Freyherren zu Maxelrein Söhnen continuirte; vid. Christinae. Dec. 88. Imhoff Notit. Proc. L. 6. c. 2. §. 2. Spener hist. Insign. L. 3. c. 9. §. Imhoff d. l. §. 7. Imhoff d. l. §. 2. Spener L. 3. hist. Insign. c. 13. §. 1. Spener d. L. 3. c. 9. §. 6. Imhoff Notit. Proc. L. 6. c. 2. §. 3.
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Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Crichingen Praetens. auff die Herrschafft Puttingen.
DIese bey Lützenburg gelegene Herrschafft bekam der Freyherr von Crichingen Johannes II mit seiner Gemahlin Irmgardis, des Herrn Arnoldi in Puttingen Tochter, dessen Enckel aber, Johannes IV, verlohr solche wieder; Dann wie er sich nach des Hertzogs Caroli Audacis zu Burgund Tode, dessen Tochter Mariae, wegen der Erbfolge in dem Lützenburgischen, nebst andern widersetzte, und es mit dem Könige in Böhmen hielte, ließ der Ertz-Hertzog Maximilian von Oesterreich, der Mariae Gemahl, die Herrschafft Puttingen confisciren, und belehnte damit den Grafen zu Bitsch, der solche hinwiederum den Marggrafen zu Baden vor 3000 Goldfl. verkauffte. Ob sich nun zwar die Herren Johannes V und Georgius von Crichingen sehr bemüheten, solche Herrschafft wieder zu erlangen, und deshalben wider die Marggrafen zu Baaden Klage anstelleten, so bekamen sie doch anno 1532 ein widriges Urthel. Doch haben sie nicht unterlassen den Titul von Puttingen bißhero zu führen , so daß es scheinet, sie haben sich ihres Anspruches noch nicht völlig begeben. Wiewohl sie auch itzo ein Stück von Puttingen wieder besitzen sollen.
Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Crichingen Streitigk. mit den Grafen zu Rollingen wegen des Erb-Marschallats des Hertzogthumbs Luxenburg.
DIeses Marchallat brachte des Graff Richardi zu Daun Erb-Tochter, Anna, an ihren Gemahl Johannem von Rollingen, und die Rollingische Familie ; von dieser kam es durch des Graff Wilhelmi zu Rollingen, Daun und Sibenhorn Tochter Jrmgard, auff den Freyherrn, Johannem von Crichingen; Deme aber die andern Grafen zu Rollingen widersprachen, vorgebend, daß solches durch eine Frauens-persohn nicht transferiret werden können, und sollen die Grafen zu Crichingen dahero mit diesen noch im Streit seyn.
Fünffte Section, Von den Praetens. und Streitigk. der Grafen zu Fugger. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Fugger Praetension auff die Herrschafft Mündelheim.
DIese Herrschafft gehörte vormahlen denen Baronen von Freunsberg, wie aber der letzte solcher Linie Georgius ohne Erben verstarb, nahm Graf Christoph von Fugger diese Herrschafft in Besitz, theils seiner Gemahlin Mariae wegen, die von des Georgii Schwester Catharina und Graf Ottone Henrico zu Schwartzenberg gebohren, theils auch wegen Schuldfoderung, weil sein Vater, Johann von Fugger, auff die Heredität des Hn. Georgii von Freundsberg ein grosses verwendet und vorgeschossen; Es widersetzte sich denselben aber nicht allein vorgedachter Graf zu Schwartzenberg, sondern auch der Freyherr, Wolffgang Wilhelm von Maxelrein, der Georgii des ältern Baron von Freunsberg Tochter, Annam, zur Ehe hatte, und kam es dahero zu ziemlichen Streit, der auch unter des Grafen zu Fuggers und Freyherren zu Maxelrein Söhnen continuirte;
vid. Christinae. Dec. 88. Imhoff Notit. Proc. L. 6. c. 2. §. 2.
Spener hist. Insign. L. 3. c. 9. §. Imhoff d. l. §. 7.
Imhoff d. l. §. 2.
Spener L. 3. hist. Insign. c. 13. §. 1.
Spener d. L. 3. c. 9. §. 6. Imhoff Notit. Proc. L. 6. c. 2. §. 3.
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