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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Dritte Section, Von der Grafen zu Bronchorst und Gronsfeld Praetensionen.

Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Bronchorst-Gronsfeld Praetens. auff die Grafschafft Bronchorst/ Borculoha &c.

GRaf Wilhelm zu Bronchorst hatte 2 Söhne Gisbertum und Theodoricum, welche 2 Linien machten, nehmlich jener die Bronchorstische, dieser aber die Batenburgische, welche letztere sich wiederumb in 3 Linien, als die Anhaltische, Batenburgische und Gronsfeldische theilete. Wie nun des Gisberti männliche Nachkommen anno 1553 mit Graf Justo oder Jodoco abgieng, gab es wegen der Succession grosse Streitigkeit, dann es praetendirte solche I) Jrmgardis Wischia, des Graf zu Limburg-Styrum Gemahlin, welche von des Graf Justi Mutter Schwester Walpurgi von Bergen gebohren war, und ohne dem von Graf Gisberto II des Justi Elter-Vater abstammete. 2) Jrmgardis von Diepolt, Aebtißin zu Essen, und dero Bruders Friderici Sohn, Graf Rudolph von Diepholt, derer respective Groß-Mutter und Elter-Mutter Hedwig, des Graf Justi Vater Schwester gewesen war, und 3) alle von der andern Linie abstammende Agnaten, sonderlich aber Graf Theodoricus von Batenburg. Es behielte aber die erste, nehmlich die Jrmengardis, des Grafen zu Limburg-Styrum Gemahlin, als des Graf Justi nechste Verwandtin die Oberhand. Die Agnati aber alle nahmen, zu Conservirung ihres Rechtes, den Titul und das Wapen der Grafen zu Bronchorst an , welche sie auch noch itzo führen.

Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Bronchorst-Gronsfeld Praetens. auff die Herrschafften Batenberg und Anholt.

ES ist in vorhergehendem Cap. gemeldet worden, daß Graff Theodoricus II zu Batenburg 4 Söhne, nehmlich Gisbertum, Henricum, Hermannum, und Theodoricum III hinterlassen; davon der älteste, Gisbertus, Batenberg und Anholt, Henricus aber Gronsfeld bekam. Wie nun des Gisberti Linie mit dessen Enckel gleiches Nahmens abging, nahmen des Theodorici beyde jüngste Söhne, Hermann und Theodoricus, die Erbschafft alleine zu sich, und excludirten des Graf Henrici zu Gronsfeld Söhne, Theodoricum und Elbertum ; Dahero diese vor der Cammer zu Speier wider ihre Vettern Process erhuben, welcher von des Elberti Sohn, Johanne, prosequiret worden, und noch nicht ausgemachet. Und ob indessen zwar des Hermanni so wohl als des Theodorici männliche Nachkommen abgangen, so sind diese Herrschafften doch nebst ihren andern Gütern auff dero weibliche Nachkommen transferiret worden, und soll Batenberg der Graf Johann zu Horn itzo haben, Anholt aber ist an die Grafen zu Salm kommen.

Vierdte Section, Von den Praetens. und Streitigk. der Grafen zu Crichingen.
vid. Spener hist. Insign. L. 2. c. 51. §. 11. Imhoff Notit. Proc. L. 9. c. 2. §. 4.
vid. Spener hist. Insign. L. 3. c. 7. §. 3. & 12. Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 668.
Imhoff in Notit. Proc. L. 9. c. 3. §. 3.
teste Imhoff d. l. & §. 6.
Imhoff d. l. §. 4.
Imhoff d. l. §. 5. add. supr. Holländische Praetens. auff Anholt.
Dritte Section, Von der Grafen zu Bronchorst und Gronsfeld Praetensionen.

Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Bronchorst-Gronsfeld Praetens. auff die Grafschafft Bronchorst/ Borculoha &c.

GRaf Wilhelm zu Bronchorst hatte 2 Söhne Gisbertum und Theodoricum, welche 2 Linien machten, nehmlich jener die Bronchorstische, dieser aber die Batenburgische, welche letztere sich wiederumb in 3 Linien, als die Anhaltische, Batenburgische und Gronsfeldische theilete. Wie nun des Gisberti männliche Nachkommen anno 1553 mit Graf Justo oder Jodoco abgieng, gab es wegen der Succession grosse Streitigkeit, dann es praetendirte solche I) Jrmgardis Wischia, des Graf zu Limburg-Styrum Gemahlin, welche von des Graf Justi Mutter Schwester Walpurgi von Bergen gebohren war, und ohne dem von Graf Gisberto II des Justi Elter-Vater abstammete. 2) Jrmgardis von Diepolt, Aebtißin zu Essen, und dero Bruders Friderici Sohn, Graf Rudolph von Diepholt, derer respective Groß-Mutter und Elter-Mutter Hedwig, des Graf Justi Vater Schwester gewesen war, und 3) alle von der andern Linie abstammende Agnaten, sonderlich aber Graf Theodoricus von Batenburg. Es behielte aber die erste, nehmlich die Jrmengardis, des Grafen zu Limburg-Styrum Gemahlin, als des Graf Justi nechste Verwandtin die Oberhand. Die Agnati aber alle nahmen, zu Conservirung ihres Rechtes, den Titul und das Wapen der Grafen zu Bronchorst an , welche sie auch noch itzo führen.

Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Bronchorst-Gronsfeld Praetens. auff die Herrschafften Batenberg und Anholt.

ES ist in vorhergehendem Cap. gemeldet worden, daß Graff Theodoricus II zu Batenburg 4 Söhne, nehmlich Gisbertum, Henricum, Hermannum, und Theodoricum III hinterlassen; davon der älteste, Gisbertus, Batenberg und Anholt, Henricus aber Gronsfeld bekam. Wie nun des Gisberti Linie mit dessen Enckel gleiches Nahmens abging, nahmen des Theodorici beyde jüngste Söhne, Hermann und Theodoricus, die Erbschafft alleine zu sich, und excludirten des Graf Henrici zu Gronsfeld Söhne, Theodoricum und Elbertum ; Dahero diese vor der Cammer zu Speier wider ihre Vettern Process erhuben, welcher von des Elberti Sohn, Johanne, prosequiret worden, und noch nicht ausgemachet. Und ob indessen zwar des Hermanni so wohl als des Theodorici männliche Nachkommen abgangen, so sind diese Herrschafften doch nebst ihren andern Gütern auff dero weibliche Nachkommen transferiret worden, und soll Batenberg der Graf Johann zu Horn itzo haben, Anholt aber ist an die Grafen zu Salm kommen.

Vierdte Section, Von den Praetens. und Streitigk. der Grafen zu Crichingen.
vid. Spener hist. Insign. L. 2. c. 51. §. 11. Imhoff Notit. Proc. L. 9. c. 2. §. 4.
vid. Spener hist. Insign. L. 3. c. 7. §. 3. & 12. Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 668.
Imhoff in Notit. Proc. L. 9. c. 3. §. 3.
teste Imhoff d. l. & §. 6.
Imhoff d. l. §. 4.
Imhoff d. l. §. 5. add. supr. Holländische Praetens. auff Anholt.
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[841/0752] Dritte Section, Von der Grafen zu Bronchorst und Gronsfeld Praetensionen. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Bronchorst-Gronsfeld Praetens. auff die Grafschafft Bronchorst/ Borculoha &c. GRaf Wilhelm zu Bronchorst hatte 2 Söhne Gisbertum und Theodoricum, welche 2 Linien machten, nehmlich jener die Bronchorstische, dieser aber die Batenburgische, welche letztere sich wiederumb in 3 Linien, als die Anhaltische, Batenburgische und Gronsfeldische theilete. Wie nun des Gisberti männliche Nachkommen anno 1553 mit Graf Justo oder Jodoco abgieng, gab es wegen der Succession grosse Streitigkeit, dann es praetendirte solche I) Jrmgardis Wischia, des Graf zu Limburg-Styrum Gemahlin, welche von des Graf Justi Mutter Schwester Walpurgi von Bergen gebohren war, und ohne dem von Graf Gisberto II des Justi Elter-Vater abstammete. 2) Jrmgardis von Diepolt, Aebtißin zu Essen, und dero Bruders Friderici Sohn, Graf Rudolph von Diepholt, derer respective Groß-Mutter und Elter-Mutter Hedwig, des Graf Justi Vater Schwester gewesen war, und 3) alle von der andern Linie abstammende Agnaten, sonderlich aber Graf Theodoricus von Batenburg. Es behielte aber die erste, nehmlich die Jrmengardis, des Grafen zu Limburg-Styrum Gemahlin, als des Graf Justi nechste Verwandtin die Oberhand. Die Agnati aber alle nahmen, zu Conservirung ihres Rechtes, den Titul und das Wapen der Grafen zu Bronchorst an , welche sie auch noch itzo führen. Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Bronchorst-Gronsfeld Praetens. auff die Herrschafften Batenberg und Anholt. ES ist in vorhergehendem Cap. gemeldet worden, daß Graff Theodoricus II zu Batenburg 4 Söhne, nehmlich Gisbertum, Henricum, Hermannum, und Theodoricum III hinterlassen; davon der älteste, Gisbertus, Batenberg und Anholt, Henricus aber Gronsfeld bekam. Wie nun des Gisberti Linie mit dessen Enckel gleiches Nahmens abging, nahmen des Theodorici beyde jüngste Söhne, Hermann und Theodoricus, die Erbschafft alleine zu sich, und excludirten des Graf Henrici zu Gronsfeld Söhne, Theodoricum und Elbertum ; Dahero diese vor der Cammer zu Speier wider ihre Vettern Process erhuben, welcher von des Elberti Sohn, Johanne, prosequiret worden, und noch nicht ausgemachet. Und ob indessen zwar des Hermanni so wohl als des Theodorici männliche Nachkommen abgangen, so sind diese Herrschafften doch nebst ihren andern Gütern auff dero weibliche Nachkommen transferiret worden, und soll Batenberg der Graf Johann zu Horn itzo haben, Anholt aber ist an die Grafen zu Salm kommen. Vierdte Section, Von den Praetens. und Streitigk. der Grafen zu Crichingen. vid. Spener hist. Insign. L. 2. c. 51. §. 11. Imhoff Notit. Proc. L. 9. c. 2. §. 4. vid. Spener hist. Insign. L. 3. c. 7. §. 3. & 12. Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 668. Imhoff in Notit. Proc. L. 9. c. 3. §. 3. teste Imhoff d. l. & §. 6. Imhoff d. l. §. 4. Imhoff d. l. §. 5. add. supr. Holländische Praetens. auff Anholt.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 841. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/752>, abgerufen am 03.12.2024.