Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Pabst Eugenio IV legitimiren. Ferdinando succedirte in Neapoli sein Sohn Alphonsus II, der von*** König Carolo VIII zwar anno 1494 vertrieben wurde , sein Sohn Ferdinandus II aber recuperirte das Reich wieder mit Hülffe seines Vettern Königs Ferdinandi Catholici in Spanien , nach dessen bald darauff erfolgtem Tode succedirte sein Vater Bruder Fridericus Dieser hatte die Regierung so bald nicht angetreten, als die Frantzosen wieder auff Neapolis loß giengen; Weil König Ferdinandus Catholicus in Spanien aber in den Gedancken stund, König Fridrich zu Neapolis colludire mit Franckreich , und besorgte, falls sich die Frantzosen in Neapoli wieder fest setzen solten, ihme alle Hoffnung der künfftigen Succession benommen würde, dabey auch zugleich vermeinte, daß des Königs Alphonsi V. zu Arragon. und Neapol. unechter Sohn, Ferdinandus, kein Recht zur Succession gehabt, sondern des Ferdinandi Catholici Vater Johannes, wie in Arragonien, also auch in Neapoli billig succediren sollen, so vereinigte er sich mit König Ludovico XII in Franckreich heimlich, das Königreich Neapol mit gesampter Hand anzufallen, und nach der Eroberung unter sich zu theilen. Damit solche Eroberung aber so viel leichter geschehen möchte, so offerirte König Ferdinandus Catholicus in Spanien dem König Fridrich zu Neapol Hülffs-Völcker wider die Frantzosen, welche auch in Sicilien und Calabrien wohl auffgenommen wurden; Es merckte Fridericus aber bald, daß er hintergangen worden, und daß man ihn zu unterdrucken suchte, resolvirte sich dahero aus Verdruß nach Franckreich zu seinem ehemahligen Freunde zu retiriren, hinterlassend seinen Sohn Ferdinand Hertzog zu Calabrien, mit Order, daß, im Fall er genöthiget würde das Königreich zu verlassen, er ihm nach Franckreich folgen solte; Wie sich dieser aber dem Spanischen General Consalvo zu Tarento ergeben muste, wurd er wieder gegebene Parole im Arrest behalten, und nach Spanien geschicket ; wo selbst er nach langer vergeblicher Hoffnung seiner Befreyung und Wiedererhaltung des väterlichen Reichs, endlich anno 1559 ohne Kinder verstorben.

Dieser Praetension aber näher zu kommen, so ist zu mercken, daß König Fridericus zu Neapolis nebst obgemeldeten Sohn Ferdinand auch noch eine Tochter hatte, Nahmens Charlotta, welche anno 1500 an Graf Guidonem XVI. zu Laval in Franckreich vermählet worden, und mit demselben eine Tochter, Annam, gezeuget, die sich an Franciscum de la Tremoille vermählet, und eine Stamm-Mutter aller itzigen Hertzoge von Tremoille ist, welche dahero nach des Ferdinandi Tod, als nechste Erben, Praetension auff dieses Königreich gemachet; übergaben auch zu dem Ende bey den Westpfählischen Friedens-Tractaten eine weitläufftige Deduction ihres Rechtes: vorstellend, daß könig Fridrich zu Neapolis von König Ferdinando Catholico in Spanien wieder alles Recht aus seinem Reiche vertrieben, und dessen Kindern solches vorenthalten worden, dahero nach des Friderici Sohnes Ferdinandi Tod, das Recht daran auff dessen Tochter Charlotta, und deren Posterität gekommen; Und ob sie sich zwar in mehr als 100 Jahren nicht gemeldet hätten. so könte ihnen doch solches nicht praejudiciren, weil die Spanier in mala fide wären, und dieses Königreich ohne rechtmässigen Titul besäßen, und es also nicht praescribiren können; die von Tremoille aber hätten keine Gelegenheit gehabt bey dem nechstgefolgten verwierten Zustande von Franckreich, ihr Recht zu prosequiren. sc.

Ob nun zwar bey solcher Friedens-Handlung auff diese Praetension keine Reflexion gemachet wurde, so haben sich die Hertzoge von Tremoille deshalb doch ihres Rechtes nicht begeben wollen, sondern haben sich anno 1678 bey der Nimwegischen Friedens-Handlung mit dieser Praetension abermahl angemeldet , und da sie kein Gehör gefunden, ihr Recht ihnen protestando reserviret; Führen zu Conservirung solcher Praetension auch das Wapen von Sicilien und Arragonien in ihrem Schilde.

Mariana L. 22. hist. Hisp. c. 3 & 18.
vid. Cominae. de bell. Neap. L. 1. & 2. Guicciardin. L. 1. histor. Naucler. Vol. 3. gen. 50. ad ann. 1494.
vid. Cominae d. L. 2. & seqq. Guicciard. L. 2. in fin. ad an. 1496.
Mariana L. 26. hist. Hisp. c. 14.
vid Zurita L. 4. Rer. Arragon. c. 43. Guicciardin. L. 5. hist. Pacific. 7. de ann. 1501.
vid. Guicciardin. d. L. 5. p. 455. Mariana. L. 26. c. 7. Bzovii Annal. Eccles. ad ann. 1499. n. 6. Thuan. L. 1. hist.
Mariana. d. L. 26. c. 8. seqq. Guicciardin. d. L. 5.
vid. Mariana. d. l. c. 10 Guicciardin. d. l.
vid. Marian. d. l. c. 12. Guicciardin. d. L. 5.
Spener. hist. Insign. L. 1. c. 90. §. 6.
cui Titulus: De Regni Neapolitani jure pro Tremollio Duce. impress. Paris. 1648 fol. welches auch ins Frantzösische übersetzet worden/ sub Tit. Trete du droit hereditaire appartenant au Duc de la Tremoille au Royaume de Naples, a Paris 1654.
vid. Memoires des Negotiations de la Paix de Nimegue. Tom. IV. p. 1. seqq.
Protestation extat ibidem. p. 13.
Spen. hist. Insign. L. 1. c. 90. §. 6.

Pabst Eugenio IV legitimiren. Ferdinando succedirte in Neapoli sein Sohn Alphonsus II, der von*** König Carolo VIII zwar anno 1494 vertrieben wurde , sein Sohn Ferdinandus II aber recuperirte das Reich wieder mit Hülffe seines Vettern Königs Ferdinandi Catholici in Spanien , nach dessen bald darauff erfolgtem Tode succedirte sein Vater Bruder Fridericus Dieser hatte die Regierung so bald nicht angetreten, als die Frantzosen wieder auff Neapolis loß giengen; Weil König Ferdinandus Catholicus in Spanien aber in den Gedancken stund, König Fridrich zu Neapolis colludire mit Franckreich , und besorgte, falls sich die Frantzosen in Neapoli wieder fest setzen solten, ihme alle Hoffnung der künfftigen Succession benommen würde, dabey auch zugleich vermeinte, daß des Königs Alphonsi V. zu Arragon. und Neapol. unechter Sohn, Ferdinandus, kein Recht zur Succession gehabt, sondern des Ferdinandi Catholici Vater Johannes, wie in Arragonien, also auch in Neapoli billig succediren sollen, so vereinigte er sich mit König Ludovico XII in Franckreich heimlich, das Königreich Neapol mit gesampter Hand anzufallen, und nach der Eroberung unter sich zu theilen. Damit solche Eroberung aber so viel leichter geschehen möchte, so offerirte König Ferdinandus Catholicus in Spanien dem König Fridrich zu Neapol Hülffs-Völcker wider die Frantzosen, welche auch in Sicilien und Calabrien wohl auffgenommen wurden; Es merckte Fridericus aber bald, daß er hintergangen worden, und daß man ihn zu unterdrucken suchte, resolvirte sich dahero aus Verdruß nach Franckreich zu seinem ehemahligen Freunde zu retiriren, hinterlassend seinen Sohn Ferdinand Hertzog zu Calabrien, mit Order, daß, im Fall er genöthiget würde das Königreich zu verlassen, er ihm nach Franckreich folgen solte; Wie sich dieser aber dem Spanischen General Consalvo zu Tarento ergeben muste, wurd er wieder gegebene Parole im Arrest behalten, und nach Spanien geschicket ; wo selbst er nach langer vergeblicher Hoffnung seiner Befreyung und Wiedererhaltung des väterlichen Reichs, endlich anno 1559 ohne Kinder verstorben.

Dieser Praetension aber näher zu kommen, so ist zu mercken, daß König Fridericus zu Neapolis nebst obgemeldeten Sohn Ferdinand auch noch eine Tochter hatte, Nahmens Charlotta, welche anno 1500 an Graf Guidonem XVI. zu Laval in Franckreich vermählet worden, und mit demselben eine Tochter, Annam, gezeuget, die sich an Franciscum de la Tremoille vermählet, und eine Stamm-Mutter aller itzigen Hertzoge von Tremoille ist, welche dahero nach des Ferdinandi Tod, als nechste Erben, Praetension auff dieses Königreich gemachet; übergaben auch zu dem Ende bey den Westpfählischen Friedens-Tractaten eine weitläufftige Deduction ihres Rechtes: vorstellend, daß könig Fridrich zu Neapolis von König Ferdinando Catholico in Spanien wieder alles Recht aus seinem Reiche vertrieben, und dessen Kindern solches vorenthalten worden, dahero nach des Friderici Sohnes Ferdinandi Tod, das Recht daran auff dessen Tochter Charlotta, und deren Posterität gekommen; Und ob sie sich zwar in mehr als 100 Jahren nicht gemeldet hätten. so könte ihnen doch solches nicht praejudiciren, weil die Spanier in mala fide wären, und dieses Königreich ohne rechtmässigen Titul besäßen, und es also nicht praescribiren können; die von Tremoille aber hätten keine Gelegenheit gehabt bey dem nechstgefolgten verwierten Zustande von Franckreich, ihr Recht zu prosequiren. sc.

Ob nun zwar bey solcher Friedens-Handlung auff diese Praetension keine Reflexion gemachet wurde, so haben sich die Hertzoge von Tremoille deshalb doch ihres Rechtes nicht begeben wollen, sondern haben sich anno 1678 bey der Nimwegischen Friedens-Handlung mit dieser Praetension abermahl angemeldet , und da sie kein Gehör gefunden, ihr Recht ihnen protestando reserviret; Führen zu Conservirung solcher Praetension auch das Wapen von Sicilien und Arragonien in ihrem Schilde.

Mariana L. 22. hist. Hisp. c. 3 & 18.
vid. Cominae. de bell. Neap. L. 1. & 2. Guicciardin. L. 1. histor. Naucler. Vol. 3. gen. 50. ad ann. 1494.
vid. Cominae d. L. 2. & seqq. Guicciard. L. 2. in fin. ad an. 1496.
Mariana L. 26. hist. Hisp. c. 14.
vid Zurita L. 4. Rer. Arragon. c. 43. Guicciardin. L. 5. hist. Pacific. 7. de ann. 1501.
vid. Guicciardin. d. L. 5. p. 455. Mariana. L. 26. c. 7. Bzovii Annal. Eccles. ad ann. 1499. n. 6. Thuan. L. 1. hist.
Mariana. d. L. 26. c. 8. seqq. Guicciardin. d. L. 5.
vid. Mariana. d. l. c. 10 Guicciardin. d. l.
vid. Marian. d. l. c. 12. Guicciardin. d. L. 5.
Spener. hist. Insign. L. 1. c. 90. §. 6.
cui Titulus: De Regni Neapolitani jure pro Tremollio Duce. impress. Paris. 1648 fol. welches auch ins Frantzösische übersetzet worden/ sub Tit. Treté du droit hereditaire appartenant au Duc de la Tremoille au Royaume de Naples, a Paris 1654.
vid. Memoires des Negotiations de la Paix de Nimegue. Tom. IV. p. 1. seqq.
Protestation extat ibidem. p. 13.
Spen. hist. Insign. L. 1. c. 90. §. 6.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0712" n="801"/>
Pabst Eugenio IV            legitimiren. <note place="foot">Mariana L. 22. hist. Hisp. c. 3 &amp; 18.</note>            Ferdinando succedirte in Neapoli sein Sohn Alphonsus II, der von*** König Carolo VIII zwar            anno 1494 vertrieben wurde <note place="foot">vid. Cominae. de bell. Neap. L. 1. &amp; 2.              Guicciardin. L. 1. histor. Naucler. Vol. 3. gen. 50. ad ann. 1494.</note>, sein Sohn            Ferdinandus II aber recuperirte das Reich wieder mit Hülffe seines Vettern Königs            Ferdinandi Catholici in Spanien <note place="foot">vid. Cominae d. L. 2. &amp; seqq.              Guicciard. L. 2. in fin. ad an. 1496.</note>, nach dessen bald darauff erfolgtem Tode            succedirte sein Vater Bruder Fridericus <note place="foot">Mariana L. 26. hist. Hisp. c.              14.</note> Dieser hatte die Regierung so bald nicht angetreten, als die Frantzosen            wieder auff Neapolis loß giengen; Weil König Ferdinandus Catholicus in Spanien aber in den            Gedancken stund, König Fridrich zu Neapolis colludire mit Franckreich <note place="foot">vid Zurita L. 4. Rer. Arragon. c. 43. Guicciardin. L. 5. hist. Pacific. 7. de ann.              1501.</note>, und besorgte, falls sich die Frantzosen in Neapoli wieder fest setzen            solten, ihme alle Hoffnung der künfftigen Succession benommen würde, dabey auch zugleich            vermeinte, daß des Königs Alphonsi V. zu Arragon. und Neapol. unechter Sohn, Ferdinandus,            kein Recht zur Succession gehabt, sondern des Ferdinandi Catholici Vater Johannes, wie in            Arragonien, also auch in Neapoli billig succediren sollen, so vereinigte er sich mit König            Ludovico XII in Franckreich heimlich, das Königreich Neapol mit gesampter Hand anzufallen,            und nach der Eroberung unter sich zu theilen. <note place="foot">vid. Guicciardin. d. L.              5. p. 455. Mariana. L. 26. c. 7. Bzovii Annal. Eccles. ad ann. 1499. n. 6. Thuan. L. 1.              hist.</note> Damit solche Eroberung aber so viel leichter geschehen möchte, so offerirte            König Ferdinandus Catholicus in Spanien dem König Fridrich zu Neapol Hülffs-Völcker wider            die Frantzosen, welche auch in Sicilien und Calabrien wohl auffgenommen wurden; Es merckte            Fridericus aber bald, daß er hintergangen worden, und daß man ihn zu unterdrucken suchte,              <note place="foot">Mariana. d. L. 26. c. 8. seqq. Guicciardin. d. L. 5.</note>            resolvirte sich dahero aus Verdruß nach Franckreich zu seinem ehemahligen Freunde zu            retiriren, <note place="foot">vid. Mariana. d. l. c. 10 Guicciardin. d. l.</note>            hinterlassend seinen Sohn Ferdinand Hertzog zu Calabrien, mit Order, daß, im Fall er            genöthiget würde das Königreich zu verlassen, er ihm nach Franckreich folgen solte; Wie            sich dieser aber dem Spanischen General Consalvo zu Tarento ergeben muste, wurd er wieder            gegebene Parole im Arrest behalten, und nach Spanien geschicket <note place="foot">vid.              Marian. d. l. c. 12. Guicciardin. d. L. 5.</note>; wo selbst er nach langer vergeblicher            Hoffnung seiner Befreyung und Wiedererhaltung des väterlichen Reichs, endlich anno 1559            ohne Kinder verstorben. <note place="foot">Spener. hist. Insign. L. 1. c. 90. §.            6.</note></p>
        <p>Dieser Praetension aber näher zu kommen, so ist zu mercken, daß König Fridericus zu            Neapolis nebst obgemeldeten Sohn Ferdinand auch noch eine Tochter hatte, Nahmens            Charlotta, welche anno 1500 an Graf Guidonem XVI. zu Laval in Franckreich vermählet            worden, und mit demselben eine Tochter, Annam, gezeuget, die sich an Franciscum de la            Tremoille vermählet, und eine Stamm-Mutter aller itzigen Hertzoge von Tremoille ist,            welche dahero nach des Ferdinandi Tod, als nechste Erben, Praetension auff dieses            Königreich gemachet; übergaben auch zu dem Ende bey den Westpfählischen Friedens-Tractaten            eine weitläufftige Deduction <note place="foot">cui Titulus: De Regni Neapolitani jure pro              Tremollio Duce. impress. Paris. 1648 fol. welches auch ins Frantzösische übersetzet              worden/ sub Tit. Treté du droit hereditaire appartenant au Duc de la Tremoille au              Royaume de Naples, a Paris 1654.</note> ihres Rechtes: vorstellend, daß könig Fridrich            zu Neapolis von König Ferdinando Catholico in Spanien wieder alles Recht aus seinem Reiche            vertrieben, und dessen Kindern solches vorenthalten worden, dahero nach des Friderici            Sohnes Ferdinandi Tod, das Recht daran auff dessen Tochter Charlotta, und deren Posterität            gekommen; Und ob sie sich zwar in mehr als 100 Jahren nicht gemeldet hätten. so könte            ihnen doch solches nicht praejudiciren, weil die Spanier in mala fide wären, und dieses            Königreich ohne rechtmässigen Titul besäßen, und es also nicht praescribiren können; die            von Tremoille aber hätten keine Gelegenheit gehabt bey dem nechstgefolgten verwierten            Zustande von Franckreich, ihr Recht zu prosequiren. sc.</p>
        <p>Ob nun zwar bey solcher Friedens-Handlung auff diese Praetension keine Reflexion gemachet            wurde, so haben sich die Hertzoge von Tremoille deshalb doch ihres Rechtes nicht begeben            wollen, sondern haben sich anno 1678 bey der Nimwegischen Friedens-Handlung mit dieser            Praetension abermahl angemeldet <note place="foot">vid. Memoires des Negotiations de la              Paix de Nimegue. Tom. IV. p. 1. seqq.</note>, und da sie kein Gehör gefunden, ihr Recht            ihnen protestando reserviret; <note place="foot">Protestation extat ibidem. p. 13.</note>            Führen zu Conservirung solcher Praetension auch das Wapen von Sicilien und Arragonien in            ihrem Schilde. <note place="foot">Spen. hist. Insign. L. 1. c. 90. §. 6.</note></p>
      </div>
      <div>
</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[801/0712] Pabst Eugenio IV legitimiren. Ferdinando succedirte in Neapoli sein Sohn Alphonsus II, der von*** König Carolo VIII zwar anno 1494 vertrieben wurde , sein Sohn Ferdinandus II aber recuperirte das Reich wieder mit Hülffe seines Vettern Königs Ferdinandi Catholici in Spanien , nach dessen bald darauff erfolgtem Tode succedirte sein Vater Bruder Fridericus Dieser hatte die Regierung so bald nicht angetreten, als die Frantzosen wieder auff Neapolis loß giengen; Weil König Ferdinandus Catholicus in Spanien aber in den Gedancken stund, König Fridrich zu Neapolis colludire mit Franckreich , und besorgte, falls sich die Frantzosen in Neapoli wieder fest setzen solten, ihme alle Hoffnung der künfftigen Succession benommen würde, dabey auch zugleich vermeinte, daß des Königs Alphonsi V. zu Arragon. und Neapol. unechter Sohn, Ferdinandus, kein Recht zur Succession gehabt, sondern des Ferdinandi Catholici Vater Johannes, wie in Arragonien, also auch in Neapoli billig succediren sollen, so vereinigte er sich mit König Ludovico XII in Franckreich heimlich, das Königreich Neapol mit gesampter Hand anzufallen, und nach der Eroberung unter sich zu theilen. Damit solche Eroberung aber so viel leichter geschehen möchte, so offerirte König Ferdinandus Catholicus in Spanien dem König Fridrich zu Neapol Hülffs-Völcker wider die Frantzosen, welche auch in Sicilien und Calabrien wohl auffgenommen wurden; Es merckte Fridericus aber bald, daß er hintergangen worden, und daß man ihn zu unterdrucken suchte, resolvirte sich dahero aus Verdruß nach Franckreich zu seinem ehemahligen Freunde zu retiriren, hinterlassend seinen Sohn Ferdinand Hertzog zu Calabrien, mit Order, daß, im Fall er genöthiget würde das Königreich zu verlassen, er ihm nach Franckreich folgen solte; Wie sich dieser aber dem Spanischen General Consalvo zu Tarento ergeben muste, wurd er wieder gegebene Parole im Arrest behalten, und nach Spanien geschicket ; wo selbst er nach langer vergeblicher Hoffnung seiner Befreyung und Wiedererhaltung des väterlichen Reichs, endlich anno 1559 ohne Kinder verstorben. Dieser Praetension aber näher zu kommen, so ist zu mercken, daß König Fridericus zu Neapolis nebst obgemeldeten Sohn Ferdinand auch noch eine Tochter hatte, Nahmens Charlotta, welche anno 1500 an Graf Guidonem XVI. zu Laval in Franckreich vermählet worden, und mit demselben eine Tochter, Annam, gezeuget, die sich an Franciscum de la Tremoille vermählet, und eine Stamm-Mutter aller itzigen Hertzoge von Tremoille ist, welche dahero nach des Ferdinandi Tod, als nechste Erben, Praetension auff dieses Königreich gemachet; übergaben auch zu dem Ende bey den Westpfählischen Friedens-Tractaten eine weitläufftige Deduction ihres Rechtes: vorstellend, daß könig Fridrich zu Neapolis von König Ferdinando Catholico in Spanien wieder alles Recht aus seinem Reiche vertrieben, und dessen Kindern solches vorenthalten worden, dahero nach des Friderici Sohnes Ferdinandi Tod, das Recht daran auff dessen Tochter Charlotta, und deren Posterität gekommen; Und ob sie sich zwar in mehr als 100 Jahren nicht gemeldet hätten. so könte ihnen doch solches nicht praejudiciren, weil die Spanier in mala fide wären, und dieses Königreich ohne rechtmässigen Titul besäßen, und es also nicht praescribiren können; die von Tremoille aber hätten keine Gelegenheit gehabt bey dem nechstgefolgten verwierten Zustande von Franckreich, ihr Recht zu prosequiren. sc. Ob nun zwar bey solcher Friedens-Handlung auff diese Praetension keine Reflexion gemachet wurde, so haben sich die Hertzoge von Tremoille deshalb doch ihres Rechtes nicht begeben wollen, sondern haben sich anno 1678 bey der Nimwegischen Friedens-Handlung mit dieser Praetension abermahl angemeldet , und da sie kein Gehör gefunden, ihr Recht ihnen protestando reserviret; Führen zu Conservirung solcher Praetension auch das Wapen von Sicilien und Arragonien in ihrem Schilde. Mariana L. 22. hist. Hisp. c. 3 & 18. vid. Cominae. de bell. Neap. L. 1. & 2. Guicciardin. L. 1. histor. Naucler. Vol. 3. gen. 50. ad ann. 1494. vid. Cominae d. L. 2. & seqq. Guicciard. L. 2. in fin. ad an. 1496. Mariana L. 26. hist. Hisp. c. 14. vid Zurita L. 4. Rer. Arragon. c. 43. Guicciardin. L. 5. hist. Pacific. 7. de ann. 1501. vid. Guicciardin. d. L. 5. p. 455. Mariana. L. 26. c. 7. Bzovii Annal. Eccles. ad ann. 1499. n. 6. Thuan. L. 1. hist. Mariana. d. L. 26. c. 8. seqq. Guicciardin. d. L. 5. vid. Mariana. d. l. c. 10 Guicciardin. d. l. vid. Marian. d. l. c. 12. Guicciardin. d. L. 5. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 90. §. 6. cui Titulus: De Regni Neapolitani jure pro Tremollio Duce. impress. Paris. 1648 fol. welches auch ins Frantzösische übersetzet worden/ sub Tit. Treté du droit hereditaire appartenant au Duc de la Tremoille au Royaume de Naples, a Paris 1654. vid. Memoires des Negotiations de la Paix de Nimegue. Tom. IV. p. 1. seqq. Protestation extat ibidem. p. 13. Spen. hist. Insign. L. 1. c. 90. §. 6.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/712
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 801. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/712>, abgerufen am 21.11.2024.