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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Demonstrirung der Art und Weise, wie solche am füglichsten geschehen könte, ein öffentliches Scriptum heraus gegeben.

Anderes Capitel/ Von der Fürsten zu Oettingen Praetension auff die Stadt Nördlingen.

WEil diese Stadt in dem Oettingischen Territorio gelegen, so haben die Grafen zu Oettingen zum öfftern gesuchet, selbe unter ihre Bothmäßigkeit zu bringen, und vindicirten sie dieselbe schon zu Zeiten Käysers Sigismundi. Nachdem trachtete Graf Otto Johannes die Stadt mit gewapneter Hand anno 1440 zu überrumpeln; weil aber solches nicht gelingen wolte , so suchte er sie anno 1442 in der Meß durch List zu bekommen, muste aber auch so wieder abziehen , und hat sich diese Stadt bißhero bey der Immedietät souteniret.

Fünff und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Fürsten zu Ost-Frießland.

Erstes Capitel/ Von der Fürsten zu Ost-Frießland Streitigkeiten mit der Landschafft / und sonderlich mit der Stadt Emden.

DIe vielfältigen Unruhen, welche von Graf Edzards II Zeiten an, biß das verwichene Seculum hindurch, in Ost-Frießland regieret haben, rühren mehrentheils daher, weil das arbliche Oberste Gebernement vormahlen nur eine auffgetragene Dignität gewesen, und die Land-Stände sich grosse Freyheiten, sonderlich wegen der Steuren, und gemeinen Landes-Lasten, nicht weniger der Administration und Disposition halber, dabey ausgezogen; sonderlich aber hat die Stadt Embden eine grössere Libertät, als dem neuen Landes-Herrn hernach vorträglich geschienen, behalten, und nachdem, mit zunehmenden Commercien, ihre Macht vergrößert; zu deren Conservation sie auch mit denen Staaten der Vereinigten Niederlande in Alliantz getreten, und Holland das Recht einer immerwährenden Besatzung zugestanden. Wann dahero zwischen den Fürsten und Ständen Mißhelligkeit entstanden, haben diese ihre Zuflucht zu denen Staaten, oder zu denen benachbarten Bischöffen, sonderlich zu Münster, genommen.

Unter vielen Streitigkeiten aber nur einiger zu gedencken, so ward anno 1595 swischen der Stadt Embden und Graf Ezarden ein Vergleich getroffen, und darinnen versehen, daß der Graf weder in noch außerhalb der Stadt, sonderlich an den Ströhmen, keine veste Schantze, noch Blockhauß mehr bauen solte, sintemahlen er dadurch die Schiffarth hindern konte. Weil dem Grafen aber solcher Vergleich nachdem wieder gereuen mochte, so gedachte er der Stadt auff andere Weise einen Kapzaum anzulegen, und ersahe anno 1598 die Gelegenheit 400 Mann in die Stadt zu werffen; allein die Bürger schlugen sie wieder heraus, und diejenigen, welche es mit ihnen gehalten, wurden zur Strafe gezogen. Doch kam es das folgende Jahr, nehmlich anno 1599 im Octob. durch Vermittelung der Herren Staaten wieder zum Vergleich, und wurd dem Grafen von der Stadt die Huldigung geleistet

Dieser Friede aber währete nicht lange, indem Graf Ezards Sohn, Enno, die alte Irrungen durch Mißdeutung der getroffenen Verträge wieder hervor suchte; allein die Staaten der Vereinigten Niederlande

Cui Titulus: Gründlicher Bericht von den gemeinschafftlichen Juribus des Hauses Oettingen/ und wie solche zur Division zu bringen.
Refert haec Imhoff in Not. Proc. L. 7. c. 10. §. 1.
vid. Crus. Annal. Suev. Part. 3. L. 6. c. 10. f. 341.
vid. Crus. d. l. L. 7. c. 2. f. 372. Munster. L. 3. Cosm. c. 306.
Munster. & Crus. dd. ll. Zeiler. in Topograph. Suev. verb. Nördlingen.
Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 582.
Ludolff. Schaubühne der Welt. Tom. 1. ad ann. 1602. c. 2. §. 7.

Demonstrirung der Art und Weise, wie solche am füglichsten geschehen könte, ein öffentliches Scriptum heraus gegeben.

Anderes Capitel/ Von der Fürsten zu Oettingen Praetension auff die Stadt Nördlingen.

WEil diese Stadt in dem Oettingischen Territorio gelegen, so haben die Grafen zu Oettingen zum öfftern gesuchet, selbe unter ihre Bothmäßigkeit zu bringen, und vindicirten sie dieselbe schon zu Zeiten Käysers Sigismundi. Nachdem trachtete Graf Otto Johannes die Stadt mit gewapneter Hand anno 1440 zu überrumpeln; weil aber solches nicht gelingen wolte , so suchte er sie anno 1442 in der Meß durch List zu bekommen, muste aber auch so wieder abziehen , und hat sich diese Stadt bißhero bey der Immedietät souteniret.

Fünff und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Fürsten zu Ost-Frießland.

Erstes Capitel/ Von der Fürsten zu Ost-Frießland Streitigkeiten mit der Landschafft / und sonderlich mit der Stadt Emden.

DIe vielfältigen Unruhen, welche von Graf Edzards II Zeiten an, biß das verwichene Seculum hindurch, in Ost-Frießland regieret haben, rühren mehrentheils daher, weil das arbliche Oberste Gebernement vormahlen nur eine auffgetragene Dignität gewesen, und die Land-Stände sich grosse Freyheiten, sonderlich wegen der Steuren, und gemeinen Landes-Lasten, nicht weniger der Administration uñ Disposition halber, dabey ausgezogen; sonderlich aber hat die Stadt Embden eine grössere Libertät, als dem neuen Landes-Herrn hernach vorträglich geschienen, behalten, und nachdem, mit zunehmenden Commercien, ihre Macht vergrößert; zu deren Conservation sie auch mit denen Staaten der Vereinigten Niederlande in Alliantz getreten, und Holland das Recht einer immerwährenden Besatzung zugestanden. Wann dahero zwischen den Fürsten und Ständen Mißhelligkeit entstanden, haben diese ihre Zuflucht zu denen Staaten, oder zu denen benachbarten Bischöffen, sonderlich zu Münster, genommen.

Unter vielen Streitigkeiten aber nur einiger zu gedencken, so ward anno 1595 swischen der Stadt Embden und Graf Ezarden ein Vergleich getroffen, und darinnen versehen, daß der Graf weder in noch außerhalb der Stadt, sonderlich an den Ströhmen, keine veste Schantze, noch Blockhauß mehr bauen solte, sintemahlen er dadurch die Schiffarth hindern konte. Weil dem Grafen aber solcher Vergleich nachdem wieder gereuen mochte, so gedachte er der Stadt auff andere Weise einen Kapzaum anzulegen, und ersahe anno 1598 die Gelegenheit 400 Mañ in die Stadt zu werffen; allein die Bürger schlugen sie wieder heraus, und diejenigen, welche es mit ihnen gehalten, wurden zur Strafe gezogen. Doch kam es das folgende Jahr, nehmlich anno 1599 im Octob. durch Vermittelung der Herren Staaten wieder zum Vergleich, und wurd dem Grafen von der Stadt die Huldigung geleistet

Dieser Friede aber währete nicht lange, indem Graf Ezards Sohn, Enno, die alte Irrungen durch Mißdeutung der getroffenen Verträge wieder hervor suchte; allein die Staaten der Vereinigten Niederlande

Cui Titulus: Gründlicher Bericht von den gemeinschafftlichen Juribus des Hauses Oettingen/ und wie solche zur Division zu bringen.
Refert haec Imhoff in Not. Proc. L. 7. c. 10. §. 1.
vid. Crus. Annal. Suev. Part. 3. L. 6. c. 10. f. 341.
vid. Crus. d. l. L. 7. c. 2. f. 372. Munster. L. 3. Cosm. c. 306.
Munster. & Crus. dd. ll. Zeiler. in Topograph. Suev. verb. Nördlingen.
Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 582.
Ludolff. Schaubühne der Welt. Tom. 1. ad ann. 1602. c. 2. §. 7.
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        <p>WEil diese Stadt in dem Oettingischen Territorio gelegen, so haben die Grafen zu            Oettingen zum öfftern gesuchet, selbe unter ihre Bothmäßigkeit zu bringen, und vindicirten            sie dieselbe schon zu Zeiten Käysers Sigismundi. <note place="foot">vid. Crus. Annal.              Suev. Part. 3. L. 6. c. 10. f. 341.</note> Nachdem trachtete Graf Otto Johannes die            Stadt mit gewapneter Hand anno 1440 zu überrumpeln; weil aber solches nicht gelingen wolte              <note place="foot">vid. Crus. d. l. L. 7. c. 2. f. 372. Munster. L. 3. Cosm. c.              306.</note>, so suchte er sie anno 1442 in der Meß durch List zu bekommen, muste aber            auch so wieder abziehen <note place="foot">Munster. &amp; Crus. dd. ll. Zeiler. in              Topograph. Suev. verb. Nördlingen.</note>, und hat sich diese Stadt bißhero bey der            Immedietät souteniret.</p>
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        <p>Unter vielen Streitigkeiten aber nur einiger zu gedencken, so ward anno 1595 swischen der            Stadt Embden und Graf Ezarden ein Vergleich getroffen, und darinnen versehen, daß der Graf            weder in noch außerhalb der Stadt, sonderlich an den Ströhmen, keine veste Schantze, noch            Blockhauß mehr bauen solte, sintemahlen er dadurch die Schiffarth hindern konte. Weil dem            Grafen aber solcher Vergleich nachdem wieder gereuen mochte, so gedachte er der Stadt auff            andere Weise einen Kapzaum anzulegen, und ersahe anno 1598 die Gelegenheit 400 Man&#x0303;            in die Stadt zu werffen; allein die Bürger schlugen sie wieder heraus, und diejenigen,            welche es mit ihnen gehalten, wurden zur Strafe gezogen. Doch kam es das folgende Jahr,            nehmlich anno 1599 im Octob. durch Vermittelung der Herren Staaten wieder zum Vergleich,            und wurd dem Grafen von der Stadt die Huldigung geleistet <note place="foot">Ludolff.              Schaubühne der Welt. Tom. 1. ad ann. 1602. c. 2. §. 7.</note></p>
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[698/0609] Demonstrirung der Art und Weise, wie solche am füglichsten geschehen könte, ein öffentliches Scriptum heraus gegeben. Anderes Capitel/ Von der Fürsten zu Oettingen Praetension auff die Stadt Nördlingen. WEil diese Stadt in dem Oettingischen Territorio gelegen, so haben die Grafen zu Oettingen zum öfftern gesuchet, selbe unter ihre Bothmäßigkeit zu bringen, und vindicirten sie dieselbe schon zu Zeiten Käysers Sigismundi. Nachdem trachtete Graf Otto Johannes die Stadt mit gewapneter Hand anno 1440 zu überrumpeln; weil aber solches nicht gelingen wolte , so suchte er sie anno 1442 in der Meß durch List zu bekommen, muste aber auch so wieder abziehen , und hat sich diese Stadt bißhero bey der Immedietät souteniret. Fünff und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Fürsten zu Ost-Frießland. Erstes Capitel/ Von der Fürsten zu Ost-Frießland Streitigkeiten mit der Landschafft / und sonderlich mit der Stadt Emden. DIe vielfältigen Unruhen, welche von Graf Edzards II Zeiten an, biß das verwichene Seculum hindurch, in Ost-Frießland regieret haben, rühren mehrentheils daher, weil das arbliche Oberste Gebernement vormahlen nur eine auffgetragene Dignität gewesen, und die Land-Stände sich grosse Freyheiten, sonderlich wegen der Steuren, und gemeinen Landes-Lasten, nicht weniger der Administration uñ Disposition halber, dabey ausgezogen; sonderlich aber hat die Stadt Embden eine grössere Libertät, als dem neuen Landes-Herrn hernach vorträglich geschienen, behalten, und nachdem, mit zunehmenden Commercien, ihre Macht vergrößert; zu deren Conservation sie auch mit denen Staaten der Vereinigten Niederlande in Alliantz getreten, und Holland das Recht einer immerwährenden Besatzung zugestanden. Wann dahero zwischen den Fürsten und Ständen Mißhelligkeit entstanden, haben diese ihre Zuflucht zu denen Staaten, oder zu denen benachbarten Bischöffen, sonderlich zu Münster, genommen. Unter vielen Streitigkeiten aber nur einiger zu gedencken, so ward anno 1595 swischen der Stadt Embden und Graf Ezarden ein Vergleich getroffen, und darinnen versehen, daß der Graf weder in noch außerhalb der Stadt, sonderlich an den Ströhmen, keine veste Schantze, noch Blockhauß mehr bauen solte, sintemahlen er dadurch die Schiffarth hindern konte. Weil dem Grafen aber solcher Vergleich nachdem wieder gereuen mochte, so gedachte er der Stadt auff andere Weise einen Kapzaum anzulegen, und ersahe anno 1598 die Gelegenheit 400 Mañ in die Stadt zu werffen; allein die Bürger schlugen sie wieder heraus, und diejenigen, welche es mit ihnen gehalten, wurden zur Strafe gezogen. Doch kam es das folgende Jahr, nehmlich anno 1599 im Octob. durch Vermittelung der Herren Staaten wieder zum Vergleich, und wurd dem Grafen von der Stadt die Huldigung geleistet Dieser Friede aber währete nicht lange, indem Graf Ezards Sohn, Enno, die alte Irrungen durch Mißdeutung der getroffenen Verträge wieder hervor suchte; allein die Staaten der Vereinigten Niederlande Cui Titulus: Gründlicher Bericht von den gemeinschafftlichen Juribus des Hauses Oettingen/ und wie solche zur Division zu bringen. Refert haec Imhoff in Not. Proc. L. 7. c. 10. §. 1. vid. Crus. Annal. Suev. Part. 3. L. 6. c. 10. f. 341. vid. Crus. d. l. L. 7. c. 2. f. 372. Munster. L. 3. Cosm. c. 306. Munster. & Crus. dd. ll. Zeiler. in Topograph. Suev. verb. Nördlingen. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 582. Ludolff. Schaubühne der Welt. Tom. 1. ad ann. 1602. c. 2. §. 7.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 698. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/609>, abgerufen am 30.12.2024.