Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.den St. Martins Abend ein Faß Wein durch einen Stadt-Diener, die man Roth-Rocke nennet, nebst Notarien und Zeugen auf einem Wagen nach Schwerin abzusenden pfleget; da dann der Stadt-Diener in vollem Courier auff das Schloß rennet, und dem Hertzoglichen Hauß-Voigt den Wein mit diesen Worten über giebet: Die Stadt Lübeck schicket Ihr. Fürstl. Durchl. aus nach bahr licher Freundschafft diesen Trunck Wein, wor auff der Hauß-Voigt antwortet: Nicht aus nachbarlicher Freundschafft, sondern aus Schuldigkeit; dawider der Stadt-Diener feyerlichst protestiret, und solches durch den Notarium, in beyseyn der Zeugen, protocolliren lässet. Nach diesem wird er zur Mahlzeit geladen, und mit einem guten Stück Wiltpret beschencket. Wiewohl nun dieses würcklich keine Schuldigkeit seyn soll, so ist doch der Stadt bey dessen Unterbleibung von den Hertzogen viele Ungelegenheit wiederfahren, so daß man jezuweilen, den fernern Weiterungen vorzubauen, den Martins-Mann in Pfingsten abgeschicket hat. Ein und zwantzigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Hertzoge von Modena. Erstes Capitel, Von des Hertzogs zu Modena Praetension auff das Hertzogthum Ferrara. UMb das Jahr 658 ist die Stadt Ferrara von Pabst Vitalitio mit Consens des Käysers zum Bischoffthum gemachet, und mit Gesetzen und Verordnungen versehen worden. Nachdem ist die Stadt vielen Zufällen unterworffen gewesen, biß sie endlich, nach abgeworffener Tyranney des Salingerrae, unter dem Gouverno der Fürsten von Este etwas zur Ruhe gekommen; dahero Pabst Johannes XXII anno 1332 die Marggrafen zu Este Reinaldum, Azonem und Nicolaum daselbst zu Vicarien gemachet, jedoch nur auff 10 Jahr, und ihnen eine jährliche Pension von 10000 fl. assigniret; welches Vicariat nach verflossener solcher Zeit anno 1344 Azoni auff 9 Jahr renoviret worden: Und weil in solcher Zeit der Vischoff zu Ferrara, auff Befehl des Pabsts Clementis VI die von Azone gezeugte Söhne zu Lehen, JCtionen, und Marggrafthümern legitimiret, so hat gedachter Pabst Clemens, nach abermahl fast verlauffener Zeit, anno 1351 nicht allein offt gemeldetem Azoni, sondern auch dessen legitimirten Söhnen Fulco, Ugoni und Alberto, noch auf andere 10 Jahr solches concediret. Nach Azonis Tod, und verflossener Zeit der 10 Jahre, haben des Azonis Söhne Aldobrandinus, Ugo und Albertus, anno 1361 von Pabst Innocentio VI zwar gebethen, er möchte ihnen die Stadt Jure feudi vel Emphyteusis nur auff 29 Jahr aufftragen, haben aber solches nicht erhalten, sondern das Vicariat ist ihnen noch auff 7 Jahr prolongiret worden; auff welche nachdem noch andere Prorogationes gefolget, biß endlich Pabst Bonifacius IX anno 1396 das Vicariat Alberto von Este auff seine, und seiner rechtmässigen Söhne Lebens-Zeit, und, dafern er ohne solche verstürbe, auch auff seines natürlichen Sohnes, Nicolai, Lebens Zeit concediret. Dessen Exempel auch Pabst Johannes XXIII anno 1431 gefolget, und Nicolaum sowohl als dessen ehrliche, und, in Ermangelung derer, dessen uneheliche Söhne auf ihre Lebens-Zeit in dem Vicariat confirmiret. Und ob dieser Nicolaus zwar eheliche Söhne gehabt, so hat Pabst Martinus V nichts desto weniger dessen natürlichen und legitimirten Sohn, Leonellum, anno 1431 vor den andern mit dem Vicariat begabet; doch gab Pabst Eugenius IV auch dessen ehelichen und unehelichen Brüdern anno 1452 die Anwartung, im Fall Leonellus ohne Kinder abgehen solte. Leonellus hatte zwar einen ehelichen Sohn, Nahmens Nicolaum, den er aber von der Succession excludirete, und seinen Bruder, Borsium, zum Nachfolger benandte, welchen das Volck auch zu ihren Fürsten annahm, Refert haec Franckenberg im Europ. Herold Part. 1. p. 743. Es meldet jedoch Machiavel. in hist. Florent. L. 1. p. 32. daß schon zu Käysers Friderici I Zeiten Azo von Este von dem Pabste mit Ferrara belehnet worden/ weil er die Stadt mit den Soldaten/ so der Pabst noch in der Lombardie gehabt/ wider den Käyser tapffer defendiret.
den St. Martins Abend ein Faß Wein durch einen Stadt-Diener, die man Roth-Rocke nennet, nebst Notarien und Zeugen auf einem Wagen nach Schwerin abzusenden pfleget; da dañ der Stadt-Diener in vollem Courier auff das Schloß rennet, und dem Hertzoglichen Hauß-Voigt den Wein mit diesen Worten über giebet: Die Stadt Lübeck schicket Ihr. Fürstl. Durchl. aus nach bahr licher Freundschafft diesen Trunck Wein, wor auff der Hauß-Voigt antwortet: Nicht aus nachbarlicher Freundschafft, sondern aus Schuldigkeit; dawider der Stadt-Diener feyerlichst protestiret, und solches durch den Notarium, in beyseyn der Zeugen, protocolliren lässet. Nach diesem wird er zur Mahlzeit geladen, und mit einem guten Stück Wiltpret beschencket. Wiewohl nun dieses würcklich keine Schuldigkeit seyn soll, so ist doch der Stadt bey dessen Unterbleibung von den Hertzogen viele Ungelegenheit wiederfahren, so daß man jezuweilen, den fernern Weiterungen vorzubauen, den Martins-Mann in Pfingsten abgeschicket hat. Ein und zwantzigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Hertzoge von Modena. Erstes Capitel, Von des Hertzogs zu Modena Praetension auff das Hertzogthum Ferrara. UMb das Jahr 658 ist die Stadt Ferrara von Pabst Vitalitio mit Consens des Käysers zum Bischoffthum gemachet, und mit Gesetzen und Verordnungen versehen worden. Nachdem ist die Stadt vielen Zufällen unterworffen gewesen, biß sie endlich, nach abgeworffener Tyranney des Salingerrae, unter dem Gouverno der Fürsten von Este etwas zur Ruhe gekommen; dahero Pabst Johannes XXII anno 1332 die Marggrafen zu Este Reinaldum, Azonem und Nicolaum daselbst zu Vicarien gemachet, jedoch nur auff 10 Jahr, und ihnen eine jährliche Pension von 10000 fl. assigniret; welches Vicariat nach verflossener solcher Zeit anno 1344 Azoni auff 9 Jahr renoviret worden: Und weil in solcher Zeit der Vischoff zu Ferrara, auff Befehl des Pabsts Clementis VI die von Azone gezeugte Söhne zu Lehen, JCtionen, und Marggrafthümern legitimiret, so hat gedachter Pabst Clemens, nach abermahl fast verlauffener Zeit, anno 1351 nicht allein offt gemeldetem Azoni, sondern auch dessen legitimirten Söhnen Fulco, Ugoni und Alberto, noch auf andere 10 Jahr solches concediret. Nach Azonis Tod, und verflossener Zeit der 10 Jahre, haben des Azonis Söhne Aldobrandinus, Ugo und Albertus, anno 1361 von Pabst Innocentio VI zwar gebethen, er möchte ihnen die Stadt Jure feudi vel Emphyteusis nur auff 29 Jahr aufftragen, haben aber solches nicht erhalten, sondern das Vicariat ist ihnen noch auff 7 Jahr prolongiret worden; auff welche nachdem noch andere Prorogationes gefolget, biß endlich Pabst Bonifacius IX anno 1396 das Vicariat Alberto von Este auff seine, und seiner rechtmässigen Söhne Lebens-Zeit, und, dafern er ohne solche verstürbe, auch auff seines natürlichen Sohnes, Nicolai, Lebens Zeit concediret. Dessen Exempel auch Pabst Johannes XXIII anno 1431 gefolget, und Nicolaum sowohl als dessen ehrliche, und, in Ermangelung derer, dessen uneheliche Söhne auf ihre Lebens-Zeit in dem Vicariat confirmiret. Und ob dieser Nicolaus zwar eheliche Söhne gehabt, so hat Pabst Martinus V nichts desto weniger dessen natürlichen und legitimirten Sohn, Leonellum, anno 1431 vor den andern mit dem Vicariat begabet; doch gab Pabst Eugenius IV auch dessen ehelichen und unehelichen Brüdern anno 1452 die Anwartung, im Fall Leonellus ohne Kinder abgehen solte. Leonellus hatte zwar einen ehelichen Sohn, Nahmens Nicolaum, den er aber von der Succession excludirete, und seinen Bruder, Borsium, zum Nachfolger benandte, welchen das Volck auch zu ihren Fürsten annahm, Refert haec Franckenberg im Europ. Herold Part. 1. p. 743. Es meldet jedoch Machiavel. in hist. Florent. L. 1. p. 32. daß schon zu Käysers Friderici I Zeiten Azo von Este von dem Pabste mit Ferrara belehnet worden/ weil er die Stadt mit den Soldaten/ so der Pabst noch in der Lombardie gehabt/ wider den Käyser tapffer defendiret.
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den St. Martins Abend ein Faß Wein durch einen Stadt-Diener, die man Roth-Rocke nennet, nebst Notarien und Zeugen auf einem Wagen nach Schwerin abzusenden pfleget; da dañ der Stadt-Diener in vollem Courier auff das Schloß rennet, und dem Hertzoglichen Hauß-Voigt den Wein mit diesen Worten über giebet: Die Stadt Lübeck schicket Ihr. Fürstl. Durchl. aus nach bahr licher Freundschafft diesen Trunck Wein, wor auff der Hauß-Voigt antwortet: Nicht aus nachbarlicher Freundschafft, sondern aus Schuldigkeit; dawider der Stadt-Diener feyerlichst protestiret, und solches durch den Notarium, in beyseyn der Zeugen, protocolliren lässet. Nach diesem wird er zur Mahlzeit geladen, und mit einem guten Stück Wiltpret beschencket. Wiewohl nun dieses würcklich keine Schuldigkeit seyn soll, so ist doch der Stadt bey dessen Unterbleibung von den Hertzogen viele Ungelegenheit wiederfahren, so daß man jezuweilen, den fernern Weiterungen vorzubauen, den Martins-Mann in Pfingsten abgeschicket hat.
Ein und zwantzigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Hertzoge von Modena. Erstes Capitel, Von des Hertzogs zu Modena Praetension auff das Hertzogthum Ferrara.
UMb das Jahr 658 ist die Stadt Ferrara von Pabst Vitalitio mit Consens des Käysers zum Bischoffthum gemachet, und mit Gesetzen und Verordnungen versehen worden. Nachdem ist die Stadt vielen Zufällen unterworffen gewesen, biß sie endlich, nach abgeworffener Tyranney des Salingerrae, unter dem Gouverno der Fürsten von Este etwas zur Ruhe gekommen; dahero Pabst Johannes XXII anno 1332 die Marggrafen zu Este Reinaldum, Azonem und Nicolaum daselbst zu Vicarien gemachet, jedoch nur auff 10 Jahr, und ihnen eine jährliche Pension von 10000 fl. assigniret; welches Vicariat nach verflossener solcher Zeit anno 1344 Azoni auff 9 Jahr renoviret worden: Und weil in solcher Zeit der Vischoff zu Ferrara, auff Befehl des Pabsts Clementis VI die von Azone gezeugte Söhne zu Lehen, JCtionen, und Marggrafthümern legitimiret, so hat gedachter Pabst Clemens, nach abermahl fast verlauffener Zeit, anno 1351 nicht allein offt gemeldetem Azoni, sondern auch dessen legitimirten Söhnen Fulco, Ugoni und Alberto, noch auf andere 10 Jahr solches concediret. Nach Azonis Tod, und verflossener Zeit der 10 Jahre, haben des Azonis Söhne Aldobrandinus, Ugo und Albertus, anno 1361 von Pabst Innocentio VI zwar gebethen, er möchte ihnen die Stadt Jure feudi vel Emphyteusis nur auff 29 Jahr aufftragen, haben aber solches nicht erhalten, sondern das Vicariat ist ihnen noch auff 7 Jahr prolongiret worden; auff welche nachdem noch andere Prorogationes gefolget, biß endlich Pabst Bonifacius IX anno 1396 das Vicariat Alberto von Este auff seine, und seiner rechtmässigen Söhne Lebens-Zeit, und, dafern er ohne solche verstürbe, auch auff seines natürlichen Sohnes, Nicolai, Lebens Zeit concediret. Dessen Exempel auch Pabst Johannes XXIII anno 1431 gefolget, und Nicolaum sowohl als dessen ehrliche, und, in Ermangelung derer, dessen uneheliche Söhne auf ihre Lebens-Zeit in dem Vicariat confirmiret. Und ob dieser Nicolaus zwar eheliche Söhne gehabt, so hat Pabst Martinus V nichts desto weniger dessen natürlichen und legitimirten Sohn, Leonellum, anno 1431 vor den andern mit dem Vicariat begabet; doch gab Pabst Eugenius IV auch dessen ehelichen und unehelichen Brüdern anno 1452 die Anwartung, im Fall Leonellus ohne Kinder abgehen solte. Leonellus hatte zwar einen ehelichen Sohn, Nahmens Nicolaum, den er aber von der Succession excludirete, und seinen Bruder, Borsium, zum Nachfolger benandte, welchen das Volck auch zu ihren Fürsten annahm,
Refert haec Franckenberg im Europ. Herold Part. 1. p. 743.
Es meldet jedoch Machiavel. in hist. Florent. L. 1. p. 32. daß schon zu Käysers Friderici I Zeiten Azo von Este von dem Pabste mit Ferrara belehnet worden/ weil er die Stadt mit den Soldaten/ so der Pabst noch in der Lombardie gehabt/ wider den Käyser tapffer defendiret.
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