Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.nach Knichenii Bericht, das Stifft und die Stadt Straßburg die Fürsten und Grafen von Hanau vor keine Ober-Vögte und Marschalle erkennen wollen, sondern solches Recht so wohl als den Titul impugniren, aus was Ursache aber, meldet er nicht. Judessen schreiben sich die Fürsten und Grafen von Hanau noch beständig Erb-Marschalle und Ober-Land-Vögte des hohen Stiffts Straßburg. Drittes Capitel/ Von des Hauses Hanau Praetension auff den Flecken Rodheim. DIesen ohnweit Franckfurt gelegenen Flecken verpfändete anno 1669 den 4. Jul. Graf Fridrich Casimir zu Hanau dem Langrafen Georgio Christiano zu Hessen, vor 16000 Rth. cum jure antichretico. Hiewider aber protestirten solennissime dessen Brudern Sohnes, des itzt regierenden Fürsten zu Hanau Philippi Reinhardi, damahlige Vormundere, nehmlich Fr. Anna Magdalena, Pfaltzgräfin beym Rhein, verwitbete Gräfin zu Hanau, seine Fr. Mutter, Hertzog Christian Pfaltzgraf am Rhein, und Graf Philipp zu Hanau, vorgebend, die in dem Hoch-Gräflichen Hause Hanau verhandene Acta specialia, und Erb-Statuta, welche von den Röm. Käysern confirmiret, und von allen Grafen beschworen würden, verböthen alle Veräußerungen der Lande außerhalb der Familie; und weil sich Graf Friderich Casimir daran nicht kehrete, so fuhren sie nicht allein eigenmächtig zu, und occupirten die obere Grafschafft und das Schloß-Lichtenberg; sondern stelleten auch vor der Reichs-Cammer zu Speyer Klage an, und extrahirten daselbst ein Mandatum cassatorium & revocatorium ; wolten auch die occupirte Oerter nicht ehe restituiren, als biß Graf Friderich Casimir den Schaden ersetzete, und real caution de non alienando & melius administrando praestirte . Endlich wurd diese Streitigkeit durch die von Ihr. Käyserl. Majest. sowohl, als auch dem Churfürsten Johann Philipp zu Mayntz, Churfürst Johann Georg zu Sachsen und Landgraf Ludwig zu Hessen nach Hanau respective geschickte Commissarien und Ministros anno 1670 den 19 April. durch einen Vergleich beygeleget. Zwölffte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Churfürstl. Hauses Hannover. Von dieses Hauses Praetensionen ist oben unter dem Titul Braunschweig-Hannover gehandelt worden. Dreyzehende Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen. Von der Streitigkeit dieses Fürstl. Hauses mit dem Hause Braunschweig wegen Höxter, ist oben bey den Praetensionen des Fürstl. Hauses Braunschweig-Wolffenbüttel gehandelt worden. Erstes Capitel/ Von des Hauses Hessen Praetension auff Brabant. Zu besserer Begreiffung dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabel dienen. in Oper. polit. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 409. lit. C. & Sect. 4. c. 1. p. 469. lit. D. vid. Spener. d. l. & Durchl. Welt. Part. 2. p. 32. vid. haec omnia late cum Documentis in Diar. Europ. Tom. XIX. in Append. vid. ibid. & Imhoff Not. Proc. L. 6. c. 5. §. 8. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 1. p. 613.
nach Knichenii Bericht, das Stifft und die Stadt Straßburg die Fürsten und Grafen von Hanau vor keine Ober-Vögte und Marschalle erkennen wollen, sondern solches Recht so wohl als den Titul impugniren, aus was Ursache aber, meldet er nicht. Judessen schreiben sich die Fürsten und Grafen von Hanau noch beständig Erb-Marschalle und Ober-Land-Vögte des hohen Stiffts Straßburg. Drittes Capitel/ Von des Hauses Hanau Praetension auff den Flecken Rodheim. DIesen ohnweit Franckfurt gelegenen Flecken verpfändete anno 1669 den 4. Jul. Graf Fridrich Casimir zu Hanau dem Langrafen Georgio Christiano zu Hessen, vor 16000 Rth. cum jure antichretico. Hiewider aber protestirten solennissime dessen Brudern Sohnes, des itzt regierenden Fürsten zu Hanau Philippi Reinhardi, damahlige Vormundere, nehmlich Fr. Anna Magdalena, Pfaltzgräfin beym Rhein, verwitbete Gräfin zu Hanau, seine Fr. Mutter, Hertzog Christian Pfaltzgraf am Rhein, und Graf Philipp zu Hanau, vorgebend, die in dem Hoch-Gräflichen Hause Hanau verhandene Acta specialia, und Erb-Statuta, welche von den Röm. Käysern confirmiret, und von allen Grafen beschworen würden, verböthen alle Veräußerungen der Lande außerhalb der Familie; und weil sich Graf Friderich Casimir daran nicht kehrete, so fuhren sie nicht allein eigenmächtig zu, und occupirten die obere Grafschafft und das Schloß-Lichtenberg; sondern stelleten auch vor der Reichs-Cammer zu Speyer Klage an, und extrahirten daselbst ein Mandatum cassatorium & revocatorium ; wolten auch die occupirte Oerter nicht ehe restituiren, als biß Graf Friderich Casimir den Schaden ersetzete, und real caution de non alienando & melius administrando praestirte . Endlich wurd diese Streitigkeit durch die von Ihr. Käyserl. Majest. sowohl, als auch dem Churfürsten Johann Philipp zu Mayntz, Churfürst Johann Georg zu Sachsen und Landgraf Ludwig zu Hessen nach Hanau respective geschickte Commissarien und Ministros anno 1670 den 19 April. durch einen Vergleich beygeleget. Zwölffte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Churfürstl. Hauses Hannover. Von dieses Hauses Praetensionen ist oben unter dem Titul Braunschweig-Hannover gehandelt worden. Dreyzehende Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen. Von der Streitigkeit dieses Fürstl. Hauses mit dem Hause Braunschweig wegen Höxter, ist oben bey den Praetensionen des Fürstl. Hauses Braunschweig-Wolffenbüttel gehandelt worden. Erstes Capitel/ Von des Hauses Hessen Praetension auff Brabant. Zu besserer Begreiffung dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabel dienen. in Oper. polit. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 409. lit. C. & Sect. 4. c. 1. p. 469. lit. D. vid. Spener. d. l. & Durchl. Welt. Part. 2. p. 32. vid. haec omnia late cum Documentis in Diar. Europ. Tom. XIX. in Append. vid. ibid. & Imhoff Not. Proc. L. 6. c. 5. §. 8. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 1. p. 613.
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nach Knichenii Bericht, das Stifft und die Stadt Straßburg die Fürsten und Grafen von Hanau vor keine Ober-Vögte und Marschalle erkennen wollen, sondern solches Recht so wohl als den Titul impugniren, aus was Ursache aber, meldet er nicht. Judessen schreiben sich die Fürsten und Grafen von Hanau noch beständig Erb-Marschalle und Ober-Land-Vögte des hohen Stiffts Straßburg.
Drittes Capitel/ Von des Hauses Hanau Praetension auff den Flecken Rodheim.
DIesen ohnweit Franckfurt gelegenen Flecken verpfändete anno 1669 den 4. Jul. Graf Fridrich Casimir zu Hanau dem Langrafen Georgio Christiano zu Hessen, vor 16000 Rth. cum jure antichretico. Hiewider aber protestirten solennissime dessen Brudern Sohnes, des itzt regierenden Fürsten zu Hanau Philippi Reinhardi, damahlige Vormundere, nehmlich Fr. Anna Magdalena, Pfaltzgräfin beym Rhein, verwitbete Gräfin zu Hanau, seine Fr. Mutter, Hertzog Christian Pfaltzgraf am Rhein, und Graf Philipp zu Hanau, vorgebend, die in dem Hoch-Gräflichen Hause Hanau verhandene Acta specialia, und Erb-Statuta, welche von den Röm. Käysern confirmiret, und von allen Grafen beschworen würden, verböthen alle Veräußerungen der Lande außerhalb der Familie; und weil sich Graf Friderich Casimir daran nicht kehrete, so fuhren sie nicht allein eigenmächtig zu, und occupirten die obere Grafschafft und das Schloß-Lichtenberg; sondern stelleten auch vor der Reichs-Cammer zu Speyer Klage an, und extrahirten daselbst ein Mandatum cassatorium & revocatorium ; wolten auch die occupirte Oerter nicht ehe restituiren, als biß Graf Friderich Casimir den Schaden ersetzete, und real caution de non alienando & melius administrando praestirte . Endlich wurd diese Streitigkeit durch die von Ihr. Käyserl. Majest. sowohl, als auch dem Churfürsten Johann Philipp zu Mayntz, Churfürst Johann Georg zu Sachsen und Landgraf Ludwig zu Hessen nach Hanau respective geschickte Commissarien und Ministros anno 1670 den 19 April. durch einen Vergleich beygeleget.
Zwölffte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Churfürstl. Hauses Hannover. Von dieses Hauses Praetensionen ist oben unter dem Titul Braunschweig-Hannover gehandelt worden.
Dreyzehende Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen. Von der Streitigkeit dieses Fürstl. Hauses mit dem Hause Braunschweig wegen Höxter, ist oben bey den Praetensionen des Fürstl. Hauses Braunschweig-Wolffenbüttel gehandelt worden.
Erstes Capitel/ Von des Hauses Hessen Praetension auff Brabant.
Zu besserer Begreiffung dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabel dienen.
in Oper. polit. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 409. lit. C. & Sect. 4. c. 1. p. 469. lit. D.
vid. Spener. d. l. & Durchl. Welt. Part. 2. p. 32.
vid. haec omnia late cum Documentis in Diar. Europ. Tom. XIX. in Append.
vid. ibid. & Imhoff Not. Proc. L. 6. c. 5. §. 8.
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