Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Der Erfolg und itzige Zustand. Welcher gestalt der Hertzog zu Lüneburg-Zell, von Hertzogs zu Lauenburg hinterlassenen Herrschafften Possession genommen, und was darauff weiter erfolget, solches ist bereits oben bey der Praetension des Hauses Anhalt auff Sachsen-Lauenburg gemeldet, weil man aber am Käyserlichen Hofe, was das Land Hadeln betrifft, auff die Töchter ziemliche Reflexion machte, so wurd dieses, sonderlich da auch der König in Schweden, als Hertzog in Bremen Praetension darauff machte, von dem Käyser sequestriret, und von dem Käyserlichen Minister Baron Goedens von Freytag in Possession genommen , wozu nachdem auch Schwedische und Lüneburgische Völcker gekommen. Sectionis II. subsectio 2. Von der Marggrafen zu Baden-Durlach Praetension ins besondere. Cap. I. Von der Marggrafen zu Baden-Durlach Praetension auff die Herrschafft Hohen-Gerolseck. ES ist diese Herrschafft ein Oesterreichisches Lehen, die Regalia aber davon dependiren von dem H. Röm. Reich; Als nun der letzte Baron von Hohen-Gerolseck Jacobus anno 1634 ohne männliche Leibes-Erben abgieng, vermeinte demselben zwar seine Tochter Anna Maria, des Graf Fridrichs zu Solms Gemahlin, zu succediren, vorgebend, daß es ein Kunckel-Lehen wäre; weil damahls aber im Reiche alles voller Unruhe war, so wurd gedachte Herrschafft vom Käyser Ferdinando II, als ein eröffnetes Lehen, eingezogen, und hiernechst dem Graf Adam Philipp von Cronberg, damahligem General-Wachtmeister unter den Käyserlichen Trouppen zu Lehen gegeben. Es unterließ indessen gedachte Anna Maria dennoch nicht auff diese väterliche Herrschafft Praetension zu machen, sonderlich da Sie sich anno 1644 zum andern mahl Marggraf Fridrich V zu Baden-Durlach vermählete ; brachte es auch bey der Oßnabruggischen Friedens-Handlung dahin, daß dem Friedensschluß inseriret wurde: daß, falls die Marggräfin zu Baden ihr praetendirtes Recht auff die Herrschafft Hohen-Gerolseck mit avthentischen Documenten genugsam beweisen könte, solche Ihr cum omni causa & omni jure restituiret werden solte. sc. Weil die Marggräfin aber darüber verstarb, und in Ermangelung einiger Leibes-Erben ihren Gemahl anno 1649 zum universal Erben einsetzte, so suchte dieser seiner Gemahlin Recht zu prosequiren, konte aber nichts erhalten. Wie es aber nach einiger Zeit schiene, daß des Grafen zu Cronberg Sohn, Crato Adolph Otto, ohne Kinder versterben würde, haben die Marggrafen zu Baden-Durlach eine Anwartung auff solche Herrschafft gesuchet, sonderlich da Sie in dem Frantzösischen Kriege so viele erlitten , und meldet Obrechtus , daß darauff am Käyserlichen Hofe auch ziemlich reflectiret worden. Dritte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Churfürstlichen Hauses Bayern. Von der Streitigkeit/ so die Churfürsten zu Bayern mit Pfaltz wegen des Reichs-Vicariats haben/ wird unten bey denen Pfältzischen Praetensionen Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff alles dasjenige/ so ehemahlen zu Bayern gehöret/ als Oesterreich/ Steyermarck/ Kärnthen/ Carin &c. Autor des Staats von Sachsen-Lauenburg d. l. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. vid. Burgoldens. ad Instr. Pac. Part. 1. Disc. 30. §. 3. Obrecht ad Instr. Pac. Artic. IV. §. 27. Artic. IV. §. 27. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 8. §. 30. ad Instr. Pac. Osnab. d. l.
Der Erfolg und itzige Zustand. Welcher gestalt der Hertzog zu Lüneburg-Zell, von Hertzogs zu Lauenburg hinterlassenen Herrschafften Possession genommen, und was darauff weiter erfolget, solches ist bereits oben bey der Praetension des Hauses Anhalt auff Sachsen-Lauenburg gemeldet, weil man aber am Käyserlichen Hofe, was das Land Hadeln betrifft, auff die Töchter ziemliche Reflexion machte, so wurd dieses, sonderlich da auch der König in Schweden, als Hertzog in Bremen Praetension darauff machte, von dem Käyser sequestriret, und von dem Käyserlichen Minister Baron Goedens von Freytag in Possession genommen , wozu nachdem auch Schwedische und Lüneburgische Völcker gekommen. Sectionis II. subsectio 2. Von der Marggrafen zu Baden-Durlach Praetension ins besondere. Cap. I. Von der Marggrafen zu Baden-Durlach Praetension auff die Herrschafft Hohen-Gerolseck. ES ist diese Herrschafft ein Oesterreichisches Lehen, die Regalia aber davon dependiren von dem H. Röm. Reich; Als nun der letzte Baron von Hohen-Gerolseck Jacobus anno 1634 ohne männliche Leibes-Erben abgieng, vermeinte demselben zwar seine Tochter Anna Maria, des Graf Fridrichs zu Solms Gemahlin, zu succediren, vorgebend, daß es ein Kunckel-Lehen wäre; weil damahls aber im Reiche alles voller Unruhe war, so wurd gedachte Herrschafft vom Käyser Ferdinando II, als ein eröffnetes Lehen, eingezogen, und hiernechst dem Graf Adam Philipp von Cronberg, damahligem General-Wachtmeister unter den Käyserlichen Trouppen zu Lehen gegeben. Es unterließ indessen gedachte Anna Maria dennoch nicht auff diese väterliche Herrschafft Praetension zu machen, sonderlich da Sie sich anno 1644 zum andern mahl Marggraf Fridrich V zu Baden-Durlach vermählete ; brachte es auch bey der Oßnabruggischen Friedens-Handlung dahin, daß dem Friedensschluß inseriret wurde: daß, falls die Marggräfin zu Baden ihr praetendirtes Recht auff die Herrschafft Hohen-Gerolseck mit avthentischen Documenten genugsam beweisen könte, solche Ihr cum omni causa & omni jure restituiret werden solte. sc. Weil die Marggräfin aber darüber verstarb, und in Ermangelung einiger Leibes-Erben ihren Gemahl anno 1649 zum universal Erben einsetzte, so suchte dieser seiner Gemahlin Recht zu prosequiren, konte aber nichts erhalten. Wie es aber nach einiger Zeit schiene, daß des Grafen zu Cronberg Sohn, Crato Adolph Otto, ohne Kinder versterben würde, haben die Marggrafen zu Baden-Durlach eine Anwartung auff solche Herrschafft gesuchet, sonderlich da Sie in dem Frantzösischen Kriege so viele erlitten , und meldet Obrechtus , daß darauff am Käyserlichen Hofe auch ziemlich reflectiret worden. Dritte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Churfürstlichen Hauses Bayern. Von der Streitigkeit/ so die Churfürsten zu Bayern mit Pfaltz wegen des Reichs-Vicariats haben/ wird unten bey denen Pfältzischen Praetensionen Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff alles dasjenige/ so ehemahlen zu Bayern gehöret/ als Oesterreich/ Steyermarck/ Kärnthen/ Carin &c. Autor des Staats von Sachsen-Lauenburg d. l. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. vid. Burgoldens. ad Instr. Pac. Part. 1. Disc. 30. §. 3. Obrecht ad Instr. Pac. Artic. IV. §. 27. Artic. IV. §. 27. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 8. §. 30. ad Instr. Pac. Osnab. d. l.
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Welcher gestalt der Hertzog zu Lüneburg-Zell, von Hertzogs zu Lauenburg hinterlassenen Herrschafften Possession genommen, und was darauff weiter erfolget, solches ist bereits oben bey der Praetension des Hauses Anhalt auff Sachsen-Lauenburg gemeldet, weil man aber am Käyserlichen Hofe, was das Land Hadeln betrifft, auff die Töchter ziemliche Reflexion machte, so wurd dieses, sonderlich da auch der König in Schweden, als Hertzog in Bremen Praetension darauff machte, von dem Käyser sequestriret, und von dem Käyserlichen Minister Baron Goedens von Freytag in Possession genommen , wozu nachdem auch Schwedische und Lüneburgische Völcker gekommen.
Der Erfolg und itzige Zustand. Sectionis II. subsectio 2. Von der Marggrafen zu Baden-Durlach Praetension ins besondere.
Cap. I. Von der Marggrafen zu Baden-Durlach Praetension auff die Herrschafft Hohen-Gerolseck.
ES ist diese Herrschafft ein Oesterreichisches Lehen, die Regalia aber davon dependiren von dem H. Röm. Reich; Als nun der letzte Baron von Hohen-Gerolseck Jacobus anno 1634 ohne männliche Leibes-Erben abgieng, vermeinte demselben zwar seine Tochter Anna Maria, des Graf Fridrichs zu Solms Gemahlin, zu succediren, vorgebend, daß es ein Kunckel-Lehen wäre; weil damahls aber im Reiche alles voller Unruhe war, so wurd gedachte Herrschafft vom Käyser Ferdinando II, als ein eröffnetes Lehen, eingezogen, und hiernechst dem Graf Adam Philipp von Cronberg, damahligem General-Wachtmeister unter den Käyserlichen Trouppen zu Lehen gegeben. Es unterließ indessen gedachte Anna Maria dennoch nicht auff diese väterliche Herrschafft Praetension zu machen, sonderlich da Sie sich anno 1644 zum andern mahl Marggraf Fridrich V zu Baden-Durlach vermählete ; brachte es auch bey der Oßnabruggischen Friedens-Handlung dahin, daß dem Friedensschluß inseriret wurde: daß, falls die Marggräfin zu Baden ihr praetendirtes Recht auff die Herrschafft Hohen-Gerolseck mit avthentischen Documenten genugsam beweisen könte, solche Ihr cum omni causa & omni jure restituiret werden solte. sc. Weil die Marggräfin aber darüber verstarb, und in Ermangelung einiger Leibes-Erben ihren Gemahl anno 1649 zum universal Erben einsetzte, so suchte dieser seiner Gemahlin Recht zu prosequiren, konte aber nichts erhalten. Wie es aber nach einiger Zeit schiene, daß des Grafen zu Cronberg Sohn, Crato Adolph Otto, ohne Kinder versterben würde, haben die Marggrafen zu Baden-Durlach eine Anwartung auff solche Herrschafft gesuchet, sonderlich da Sie in dem Frantzösischen Kriege so viele erlitten , und meldet Obrechtus , daß darauff am Käyserlichen Hofe auch ziemlich reflectiret worden.
Dritte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Churfürstlichen Hauses Bayern. Von der Streitigkeit/ so die Churfürsten zu Bayern mit Pfaltz wegen des Reichs-Vicariats haben/ wird unten bey denen Pfältzischen Praetensionen Meldung geschehen.
Erstes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff alles dasjenige/ so ehemahlen zu Bayern gehöret/ als Oesterreich/ Steyermarck/ Kärnthen/ Carin &c.
Autor des Staats von Sachsen-Lauenburg d. l.
Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514.
vid. Burgoldens. ad Instr. Pac. Part. 1. Disc. 30. §. 3. Obrecht ad Instr. Pac. Artic. IV. §. 27.
Artic. IV. §. 27.
Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 8. §. 30.
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