Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Erstes Capitel, Von des Abts zu Corvey Praetension auf die Insul Rügen. WIe anno 1645 bey denen Westpfählischen Friedens-Tractaten wegen restitution des Hertzogthums Pommern an das Hauß Brandenburg gehandelt wurde, gab sich auch der Abt zu Corvey an, und machte praetension auf die Insul Rügen; Corveyscher Grund. anführend, daß diese Insul ein von der Abtey Corvey dependirendes Lehen, und nach Abgang der Hertzoge zu Pommern demselben also zurück fallen müste: Dann weil die Münche aus solchem Kloster die Pommern und Rügianer zu erst zum Christl. Glauben bekehret hätten, so hätte Käyser Lotharius dem Abt Warino zu Corvey, und den München desselben Klosters solche Insul zum recompence geschencket. Ob nun die Rügianer zwar bald darauff die Christliche Religion wieder verlassen, so hätten die Aebte sich doch niemahlen ihres dominii begeben. Chur Brandenburg. Antwort. Es wandten aber die Chur-Brandenburgische Gesandten dawider ein; Daß ihnen von des Abts Gerechtigkeit nichts bewust wäre, dieses wüsten sie aber wohl, daß der letzte Hertzog in Pommern nicht ohne Successore in solchem Reichs-Lehn gestorben, und daß Se. Churfürstl. Durchl zu Brandenb. auch von dem Käyser damit wäre belehnet worden. Fals die Aebte aber auch einiges Recht auf diese Insul möchten gehabt haben, so sey solches doch längst durch die Hertzoge zu Pommern praescribiret worden, weil sich die Aebte in so vielen Seculis nicht gemeldet hätten. Der Erfolg Es schiene zwar, daß die Käyserlichen sich des Abts annahmen, indem sie dem Chur-Brandenburgischen Abgesandten vorstelleten, es sey Se. Churfürstl. Durchl. zwar ohne Widerrede ein rechtmäßiger Successor der Hertzoge zu Pommern, weil sie aber doch nichts wider des Abts Recht einzuwenden hätten, so würde das beste Mittel seyn, diese Insul als ein Lehen von dem Abt zu Corvey zu erkennen; Allein Chur-Brandenburg, wolte sich dazu durchaus nicht verstehen, vorstellend, daß er den Abt vor keinen Herrn von Rügen erkenne, sondern er hielte es vor ein pures Reichs-Lehen, hätte deshalb auch die Belehnung von Ihr. Käyserl. Maj. darüber empfangen. Erhielte der Abt also nichts sondern die Insul wurd hiernechst in dem Frieden-Schluß, nebst Vorpommern, an die Cron Schweden cediret, ohne des Abts zu Corvey zu gedencken; bey der sie auch bißhero geblieben. Siebende Section, Von des Bischoffs zu Costantz Streitigk. VOn der Streitigkeit, so dieser Bischoff mit den Fürsten von Fürstenberg wegen der Schiffarth auff dem Boden-Seehat, wird bey den Fürstl. Fürstenbergischen Praetensionen Meldung geschehen. vid. Pufendorf. L. 2. hist. Brandenb. §. 37. Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 390. Conf. Helmoldi Chron. Slav. L. 1. c. 6. & 52. & L. 2. c. 12. Adam. Bremens. L 1. hist. Eccles. c. 15. p. 17. Crameri Pom. Kirchen-Chronic. L 1. c. 41. Consentit Autor Annalium Paderbornens. L. 2. p. 127. qui p. 128. etiam Diploma Imperatoris exhibet. Pufendorf. d. l. Pufendorf. d. l. Franckenberg. d. l. vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. X. §. 1.
Erstes Capitel, Von des Abts zu Corvey Praetension auf die Insul Rügen. WIe anno 1645 bey denen Westpfählischen Friedens-Tractaten wegen restitution des Hertzogthums Pommern an das Hauß Brandenburg gehandelt wurde, gab sich auch der Abt zu Corvey an, und machte praetension auf die Insul Rügen; Corveyscher Grund. anführend, daß diese Insul ein von der Abtey Corvey dependirendes Lehen, und nach Abgang der Hertzoge zu Pommern demselben also zurück fallen müste: Dann weil die Münche aus solchem Kloster die Pommern und Rügianer zu erst zum Christl. Glauben bekehret hätten, so hätte Käyser Lotharius dem Abt Warino zu Corvey, und den München desselben Klosters solche Insul zum recompence geschencket. Ob nun die Rügianer zwar bald darauff die Christliche Religion wieder verlassen, so hätten die Aebte sich doch niemahlen ihres dominii begeben. Chur Brandenburg. Antwort. Es wandten aber die Chur-Brandenburgische Gesandten dawider ein; Daß ihnen von des Abts Gerechtigkeit nichts bewust wäre, dieses wüsten sie aber wohl, daß der letzte Hertzog in Pommern nicht ohne Successore in solchem Reichs-Lehn gestorben, und daß Se. Churfürstl. Durchl zu Brandenb. auch von dem Käyser damit wäre belehnet worden. Fals die Aebte aber auch einiges Recht auf diese Insul möchten gehabt haben, so sey solches doch längst durch die Hertzoge zu Pommern praescribiret worden, weil sich die Aebte in so vielen Seculis nicht gemeldet hätten. Der Erfolg Es schiene zwar, daß die Käyserlichen sich des Abts annahmen, indem sie dem Chur-Brandenburgischen Abgesandten vorstelleten, es sey Se. Churfürstl. Durchl. zwar ohne Widerrede ein rechtmäßiger Successor der Hertzoge zu Pommern, weil sie aber doch nichts wider des Abts Recht einzuwenden hätten, so würde das beste Mittel seyn, diese Insul als ein Lehen von dem Abt zu Corvey zu erkennen; Allein Chur-Brandenburg, wolte sich dazu durchaus nicht verstehen, vorstellend, daß er den Abt vor keinen Herrn von Rügen erkenne, sondern er hielte es vor ein pures Reichs-Lehen, hätte deshalb auch die Belehnung von Ihr. Käyserl. Maj. darüber empfangen. Erhielte der Abt also nichts sondern die Insul wurd hiernechst in dem Frieden-Schluß, nebst Vorpommern, an die Cron Schweden cediret, ohne des Abts zu Corvey zu gedencken; bey der sie auch bißhero geblieben. Siebende Section, Von des Bischoffs zu Costantz Streitigk. VOn der Streitigkeit, so dieser Bischoff mit den Fürsten von Fürstenberg wegen der Schiffarth auff dem Boden-Seehat, wird bey den Fürstl. Fürstenbergischen Praetensionen Meldung geschehen. vid. Pufendorf. L. 2. hist. Brandenb. §. 37. Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 390. Conf. Helmoldi Chron. Slav. L. 1. c. 6. & 52. & L. 2. c. 12. Adam. Bremens. L 1. hist. Eccles. c. 15. p. 17. Crameri Pom. Kirchen-Chronic. L 1. c. 41. Consentit Autor Annalium Paderbornens. L. 2. p. 127. qui p. 128. etiam Diploma Imperatoris exhibet. Pufendorf. d. l. Pufendorf. d. l. Franckenberg. d. l. vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. X. §. 1.
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0405" n="376"/> <p>Erstes Capitel, Von des Abts zu Corvey Praetension auf die Insul Rügen.</p> <p>WIe anno 1645 bey denen Westpfählischen Friedens-Tractaten wegen restitution des Hertzogthums Pommern an das Hauß Brandenburg gehandelt wurde, gab sich auch der Abt zu Corvey an, und machte praetension auf die Insul Rügen; <note place="left">Corveyscher Grund.</note> anführend, <note place="foot">vid. Pufendorf. L. 2. hist. Brandenb. §. 37. Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 390.</note> daß diese Insul ein von der Abtey Corvey dependirendes Lehen, und nach Abgang der Hertzoge zu Pommern demselben also zurück fallen müste: Dann weil die Münche aus solchem Kloster die Pommern und Rügianer zu erst zum Christl. Glauben bekehret hätten, <note place="foot">Conf. Helmoldi Chron. Slav. L. 1. c. 6. & 52. & L. 2. c. 12. Adam. Bremens. L 1. hist. Eccles. c. 15. p. 17. Crameri Pom. Kirchen-Chronic. L 1. c. 41.</note> so hätte Käyser Lotharius dem Abt Warino zu Corvey, und den München desselben Klosters solche Insul zum recompence geschencket. <note place="foot">Consentit Autor Annalium Paderbornens. L. 2. p. 127. qui p. 128. etiam Diploma Imperatoris exhibet.</note> Ob nun die Rügianer zwar bald darauff die Christliche Religion wieder verlassen, so hätten die Aebte sich doch niemahlen ihres dominii begeben.</p> <p><note place="left">Chur Brandenburg. Antwort.</note> Es wandten aber die Chur-Brandenburgische Gesandten dawider ein; Daß ihnen von des Abts Gerechtigkeit nichts bewust wäre, dieses wüsten sie aber wohl, daß der letzte Hertzog in Pommern nicht ohne Successore in solchem Reichs-Lehn gestorben, und daß Se. Churfürstl. Durchl zu Brandenb. auch von dem Käyser damit wäre belehnet worden. Fals die Aebte aber auch einiges Recht auf diese Insul möchten gehabt haben, so sey solches doch längst durch die Hertzoge zu Pommern praescribiret worden, weil sich die Aebte in so vielen Seculis nicht gemeldet hätten. <note place="foot">Pufendorf. d. l.</note></p> <p><note place="right">Der Erfolg</note> Es schiene zwar, daß die Käyserlichen sich des Abts annahmen, indem sie dem Chur-Brandenburgischen Abgesandten vorstelleten, es sey Se. Churfürstl. Durchl. zwar ohne Widerrede ein rechtmäßiger Successor der Hertzoge zu Pommern, weil sie aber doch nichts wider des Abts Recht einzuwenden hätten, so würde das beste Mittel seyn, diese Insul als ein Lehen von dem Abt zu Corvey zu erkennen; Allein Chur-Brandenburg, wolte sich dazu durchaus nicht verstehen, vorstellend, daß er den Abt vor keinen Herrn von Rügen erkenne, sondern er hielte es vor ein pures Reichs-Lehen, hätte deshalb auch die Belehnung von Ihr. Käyserl. Maj. darüber empfangen. <note place="foot">Pufendorf. d. l. Franckenberg. d. l.</note> Erhielte der Abt also nichts sondern die Insul wurd hiernechst in dem Frieden-Schluß, <note place="foot">vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. X. §. 1.</note> nebst Vorpommern, an die Cron Schweden cediret, ohne des Abts zu Corvey zu gedencken; bey der sie auch bißhero geblieben.</p> </div> <div> <head>Siebende Section, Von des Bischoffs zu Costantz Streitigk.</head> <p>VOn der Streitigkeit, so dieser Bischoff mit den Fürsten von Fürstenberg wegen der Schiffarth auff dem Boden-Seehat, wird bey den Fürstl. Fürstenbergischen Praetensionen Meldung geschehen.</p> </div> <div> </div> </body> </text> </TEI> [376/0405]
Erstes Capitel, Von des Abts zu Corvey Praetension auf die Insul Rügen.
WIe anno 1645 bey denen Westpfählischen Friedens-Tractaten wegen restitution des Hertzogthums Pommern an das Hauß Brandenburg gehandelt wurde, gab sich auch der Abt zu Corvey an, und machte praetension auf die Insul Rügen; anführend, daß diese Insul ein von der Abtey Corvey dependirendes Lehen, und nach Abgang der Hertzoge zu Pommern demselben also zurück fallen müste: Dann weil die Münche aus solchem Kloster die Pommern und Rügianer zu erst zum Christl. Glauben bekehret hätten, so hätte Käyser Lotharius dem Abt Warino zu Corvey, und den München desselben Klosters solche Insul zum recompence geschencket. Ob nun die Rügianer zwar bald darauff die Christliche Religion wieder verlassen, so hätten die Aebte sich doch niemahlen ihres dominii begeben.
Corveyscher Grund. Es wandten aber die Chur-Brandenburgische Gesandten dawider ein; Daß ihnen von des Abts Gerechtigkeit nichts bewust wäre, dieses wüsten sie aber wohl, daß der letzte Hertzog in Pommern nicht ohne Successore in solchem Reichs-Lehn gestorben, und daß Se. Churfürstl. Durchl zu Brandenb. auch von dem Käyser damit wäre belehnet worden. Fals die Aebte aber auch einiges Recht auf diese Insul möchten gehabt haben, so sey solches doch längst durch die Hertzoge zu Pommern praescribiret worden, weil sich die Aebte in so vielen Seculis nicht gemeldet hätten.
Chur Brandenburg. Antwort. Es schiene zwar, daß die Käyserlichen sich des Abts annahmen, indem sie dem Chur-Brandenburgischen Abgesandten vorstelleten, es sey Se. Churfürstl. Durchl. zwar ohne Widerrede ein rechtmäßiger Successor der Hertzoge zu Pommern, weil sie aber doch nichts wider des Abts Recht einzuwenden hätten, so würde das beste Mittel seyn, diese Insul als ein Lehen von dem Abt zu Corvey zu erkennen; Allein Chur-Brandenburg, wolte sich dazu durchaus nicht verstehen, vorstellend, daß er den Abt vor keinen Herrn von Rügen erkenne, sondern er hielte es vor ein pures Reichs-Lehen, hätte deshalb auch die Belehnung von Ihr. Käyserl. Maj. darüber empfangen. Erhielte der Abt also nichts sondern die Insul wurd hiernechst in dem Frieden-Schluß, nebst Vorpommern, an die Cron Schweden cediret, ohne des Abts zu Corvey zu gedencken; bey der sie auch bißhero geblieben.
Der Erfolg Siebende Section, Von des Bischoffs zu Costantz Streitigk. VOn der Streitigkeit, so dieser Bischoff mit den Fürsten von Fürstenberg wegen der Schiffarth auff dem Boden-Seehat, wird bey den Fürstl. Fürstenbergischen Praetensionen Meldung geschehen.
vid. Pufendorf. L. 2. hist. Brandenb. §. 37. Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 390.
Conf. Helmoldi Chron. Slav. L. 1. c. 6. & 52. & L. 2. c. 12. Adam. Bremens. L 1. hist. Eccles. c. 15. p. 17. Crameri Pom. Kirchen-Chronic. L 1. c. 41.
Consentit Autor Annalium Paderbornens. L. 2. p. 127. qui p. 128. etiam Diploma Imperatoris exhibet.
Pufendorf. d. l.
Pufendorf. d. l. Franckenberg. d. l.
vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. X. §. 1.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/405 |
Zitationshilfe: | Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/405>, abgerufen am 04.03.2025. |