Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Achtes Capitel, Von des Ertz-Stiffts Cöllen Praetension auf den Mäuse-Pfadt. IN dem Hertzogthum Bergen ist ein gewisser Strich Landes, welcher der Mauß-Pfadt, oder Mäuse-Pfadt genant wird, auf welchen Chur-Cöllen praetension mahcen soll, worauff sich dieselbe aber gründet, habe nicht gelesen. Neundtes Capitel. Von der Ertz-Bischöffe zu Cöllen Streitigkeit wegen der Dörffer Linz, Neuerburg / Altenwid/ und deren Dependentien. DIese Dörffer und dero dependentien hat das Capitulum zu Cöllen, dem Graf Salentino zu Isenburg in Grensau der in dem Kriege wider Carolum von Truchses Krieges Director war, und zur Werbung viel vorgeschossen hatte, zur hypothec übergeben, um solche so lange zu genüssen, biß das vorgeschossene Geld wieder abgetragen worden; Weil des Salentini Sohn Ernestus aber keine Kinder hatte, so setzte er Graf Philippum zu Belmont, des Fürstens Alberti zu Chimay Bruder, zu seinem Erben ein; allein Chur-Cöllen zoch obbenannte Güter wieder ein; ob nun der Graf von Belmont um die restitution anhielte, mit Vorstellung, daß der Graf Salentin solche Dörffer nicht als Cölnisch Lehen, sondern als ein Unterpfand besessen, welche hypothec nicht expiriret, ob gleich des Creditoris Familie mit Ernesto abgangen, so wolte man sich doch Chur-Cöllnicher Seiten dazu nicht verstehen, dahero der Graf zu Belmont an. 1673 vor dem Hof zu Braband wieder den Churfürsten zu Cöllen Klage erhoben, und gebethen, diesen entweder zu Restituirung der Güter oder Abtragung dre darauf hafftenden Schuld anzuhalten. Der Hof zu Braband ertheilte dem Churfürsten zu Cöllen hierauff Copiam libelli und setzte einen Terminum auf 6 Wochen zum Verhör; Welches Chur-Cöllen aber so übel aufnahm, daß er es auch an die zu Regenspurg versammlete Reichs-Stände gelangen ließ, und sich über des Hofes von Braband Unternehmen, einen Churfürsten des Reichs vor sich zu citiren, höchst beschwerte. Was nach der Zeit weiter in dieser Sache vorgangen, hab nacht gelesen, es zweiffelt aber Franckenberg, ob sie bißhero beygeleget worden. Indessen ist gedachter Graf Philipp. zu Belmont anno 1675 verstorben, dessen eintziger Sohn aber Ernestus Hertzog zu Arenberg, Fürst Chimay und des H. Röm. Reichs Graf zu Belmont, ist anno 1686 ohne Leibes-Erben abgangen, und ist denselben in dem Fürstenthum Chimay seiner Vater Schwester Sohn Graf Philipp. Henning von Bassu succediret. Sechste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Abts zu Corvey. VOn der Streitigkeit, so dieser Abt mit dem Fürstl. Hause Wolffenbüttel wegen des Erbschutzes und anderer Gerechtigkeiten in der Stadt Höxter hat, wird unten bey den Praetens. des Fürstl. Hauses Braunschweig-Wolffenbüttel gehandelt. Teste Sprengero in Lucern. stat. p. 1719. & Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 214. Habet haec Imhoff. in Not. Proc. L. 5. c. 1. §. 20. & Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 550. im Europ. Herold. d. l. vid. Imhoff. d. l.
Achtes Capitel, Von des Ertz-Stiffts Cöllen Praetension auf den Mäuse-Pfadt. IN dem Hertzogthum Bergen ist ein gewisser Strich Landes, welcher der Mauß-Pfadt, oder Mäuse-Pfadt genant wird, auf welchen Chur-Cöllen praetension mahcen soll, worauff sich dieselbe aber gründet, habe nicht gelesen. Neundtes Capitel. Von der Ertz-Bischöffe zu Cöllen Streitigkeit wegen der Dörffer Linz, Neuerburg / Altenwid/ und deren Dependentien. DIese Dörffer und dero dependentien hat das Capitulum zu Cöllen, dem Graf Salentino zu Isenburg in Grensau der in dem Kriege wider Carolum von Truchses Krieges Director war, und zur Werbung viel vorgeschossen hatte, zur hypothec übergeben, um solche so lange zu genüssen, biß das vorgeschossene Geld wieder abgetragen worden; Weil des Salentini Sohn Ernestus aber keine Kinder hatte, so setzte er Graf Philippum zu Belmont, des Fürstens Alberti zu Chimay Bruder, zu seinem Erben ein; allein Chur-Cöllen zoch obbenannte Güter wieder ein; ob nun der Graf von Belmont um die restitution anhielte, mit Vorstellung, daß der Graf Salentin solche Dörffer nicht als Cölnisch Lehen, sondern als ein Unterpfand besessen, welche hypothec nicht expiriret, ob gleich des Creditoris Familie mit Ernesto abgangen, so wolte man sich doch Chur-Cöllnicher Seiten dazu nicht verstehen, dahero der Graf zu Belmont an. 1673 vor dem Hof zu Braband wieder den Churfürsten zu Cöllen Klage erhoben, und gebethen, diesen entweder zu Restituirung der Güter oder Abtragung dre darauf hafftenden Schuld anzuhalten. Der Hof zu Braband ertheilte dem Churfürsten zu Cöllen hierauff Copiam libelli und setzte einen Terminum auf 6 Wochen zum Verhör; Welches Chur-Cöllen aber so übel aufnahm, daß er es auch an die zu Regenspurg versammlete Reichs-Stände gelangen ließ, und sich über des Hofes von Braband Unternehmen, einen Churfürsten des Reichs vor sich zu citiren, höchst beschwerte. Was nach der Zeit weiter in dieser Sache vorgangen, hab nacht gelesen, es zweiffelt aber Franckenberg, ob sie bißhero beygeleget worden. Indessen ist gedachter Graf Philipp. zu Belmont anno 1675 verstorben, dessen eintziger Sohn aber Ernestus Hertzog zu Arenberg, Fürst Chimay und des H. Röm. Reichs Graf zu Belmont, ist anno 1686 ohne Leibes-Erben abgangen, und ist denselben in dem Fürstenthum Chimay seiner Vater Schwester Sohn Graf Philipp. Henning von Bassu succediret. Sechste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Abts zu Corvey. VOn der Streitigkeit, so dieser Abt mit dem Fürstl. Hause Wolffenbüttel wegen des Erbschutzes und anderer Gerechtigkeiten in der Stadt Höxter hat, wird unten bey den Praetens. des Fürstl. Hauses Braunschweig-Wolffenbüttel gehandelt. Teste Sprengero in Lucern. stat. p. 1719. & Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 214. Habet haec Imhoff. in Not. Proc. L. 5. c. 1. §. 20. & Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 550. im Europ. Herold. d. l. vid. Imhoff. d. l.
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Achtes Capitel, Von des Ertz-Stiffts Cöllen Praetension auf den Mäuse-Pfadt.
IN dem Hertzogthum Bergen ist ein gewisser Strich Landes, welcher der Mauß-Pfadt, oder Mäuse-Pfadt genant wird, auf welchen Chur-Cöllen praetension mahcen soll, worauff sich dieselbe aber gründet, habe nicht gelesen.
Neundtes Capitel.
Von der Ertz-Bischöffe zu Cöllen Streitigkeit wegen der Dörffer Linz, Neuerburg / Altenwid/ und deren Dependentien.
DIese Dörffer und dero dependentien hat das Capitulum zu Cöllen, dem Graf Salentino zu Isenburg in Grensau der in dem Kriege wider Carolum von Truchses Krieges Director war, und zur Werbung viel vorgeschossen hatte, zur hypothec übergeben, um solche so lange zu genüssen, biß das vorgeschossene Geld wieder abgetragen worden; Weil des Salentini Sohn Ernestus aber keine Kinder hatte, so setzte er Graf Philippum zu Belmont, des Fürstens Alberti zu Chimay Bruder, zu seinem Erben ein; allein Chur-Cöllen zoch obbenannte Güter wieder ein; ob nun der Graf von Belmont um die restitution anhielte, mit Vorstellung, daß der Graf Salentin solche Dörffer nicht als Cölnisch Lehen, sondern als ein Unterpfand besessen, welche hypothec nicht expiriret, ob gleich des Creditoris Familie mit Ernesto abgangen, so wolte man sich doch Chur-Cöllnicher Seiten dazu nicht verstehen, dahero der Graf zu Belmont an. 1673 vor dem Hof zu Braband wieder den Churfürsten zu Cöllen Klage erhoben, und gebethen, diesen entweder zu Restituirung der Güter oder Abtragung dre darauf hafftenden Schuld anzuhalten. Der Hof zu Braband ertheilte dem Churfürsten zu Cöllen hierauff Copiam libelli und setzte einen Terminum auf 6 Wochen zum Verhör; Welches Chur-Cöllen aber so übel aufnahm, daß er es auch an die zu Regenspurg versammlete Reichs-Stände gelangen ließ, und sich über des Hofes von Braband Unternehmen, einen Churfürsten des Reichs vor sich zu citiren, höchst beschwerte. Was nach der Zeit weiter in dieser Sache vorgangen, hab nacht gelesen, es zweiffelt aber Franckenberg, ob sie bißhero beygeleget worden. Indessen ist gedachter Graf Philipp. zu Belmont anno 1675 verstorben, dessen eintziger Sohn aber Ernestus Hertzog zu Arenberg, Fürst Chimay und des H. Röm. Reichs Graf zu Belmont, ist anno 1686 ohne Leibes-Erben abgangen, und ist denselben in dem Fürstenthum Chimay seiner Vater Schwester Sohn Graf Philipp. Henning von Bassu succediret.
Sechste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Abts zu Corvey. VOn der Streitigkeit, so dieser Abt mit dem Fürstl. Hause Wolffenbüttel wegen des Erbschutzes und anderer Gerechtigkeiten in der Stadt Höxter hat, wird unten bey den Praetens. des Fürstl. Hauses Braunschweig-Wolffenbüttel gehandelt.
Teste Sprengero in Lucern. stat. p. 1719. & Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 214.
Habet haec Imhoff. in Not. Proc. L. 5. c. 1. §. 20. & Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 550.
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