Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.praetension daran gemachet/ und Klage vor dem Käyserl. Cammer-Gericht zu Speier angestellet, worauff das Fundament solcher praetension aber beruhet habe nicht gelesen; In dem Westpfähl. Frieden-Schluß wurde pacisciret, daß diese Streitigkeit innerhalb 2 Jahren entweder gütlich oder gerichtlich ausgemachet werden solte; man findet aber nicht, daß sich Bamberg gemeldet, ob gleich zwischen dem Bischoffe zu Würtzburg und den Marggrafen zu Brandenburg-Onoltzbach und Bareuth große Irrung wegen dieses Klosters so wohl, als der Stadt Kitzingen entstanden. Anderes Capitel, Von der Bischöffe zu Bamberg Praetension auf die Stadt Brandenburg/ und die Brauneckische Lehen. ES ist oben bey des Königs in Preussen Praetensionen gemeldet worden, daß zwischen Sr. Königl. Maj. als Churfürsten zu Brandenburg, und dem Bischoff zu Bamberg, wegen der zum Ober-Cämmerer-Amt des Stiffts gehörigen Lehen, ein Streit sey; und daß man Bambergischer Seiten die Brauneckische Lehen in Francken, und die Stadt Brandenburg als Stücke, die zum Ober-Amt gehörig, angeben wolle; was aber Chur-Brandenburgischer Seiten dawider eingewendet wird, ist daselbst ebenfals gemeldet worden. Vierdte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Bischöffe zu Basel. Erstes Capitel/ Von der Bischöffe zu Basel Praetension auf die Grafschafft Pfirt. Historie. NAchdem Graf Fridrich zu Pfirt mit dem Bischoff Henrico zu Basel und andern Nachbahren immer in Uneinigkeit gelebt, so ward endlich anno 1232 zwischen dem Bischoff und dem Grafen ein Vergleich getroffen, Krafft dessen der Graf dem Bischoff etliche Dörffer zu Lehen auftrug, und von demselben wieder erhielte; Einige Zeit hernach, nehmlich um das Jahr 1271 oder 1278 trug Graf Udalricus und Theobaldus dem Bischoff zu Basel, gegen Erlegung 1000 Marck, die gantze Grafschafft Pfirt, oder doch den grösten Theil davon, gleichfals zu Lehen auf, mit angehängter Clausul, daß die Grafen solcher Lehens-Pflicht zuwider, durch Kauff, Verpfändung oder sonst etwas vorzunehmen keine Macht haben, nach deren Abgang aber die Grafschafft dem Stifft Basel heimfallen solte. Dieser Casus nun schiene sich zuzutragen, da des Graf Theobaldi Sohn Udalricus um das Jahr 1320 ohne männliche Erben verstarb, und wolte der Bischoff also die Grafschafft als ein eröffnet Lehen einziehen; Es widersetzten sich demselben aber das Udalrici Schwester Johannae Söhne, Rudolphus, Fridericus, Al- Ita traditur in Scripto cui Tit. Manuductio für das Hauß Brandenburg wieder die Neben-Wege der Würtzburger in der Kitzingischen Pfandlösung. Artic. IV. §. Controversia. 23. de quibus vid. der Marggr. zu Brandenb. praetens. auf Kitzingen. add. Annal. Colmar. ap. Urstis. Tom. 2. p. 9.
praetension daran gemachet/ und Klage vor dem Käyserl. Cammer-Gericht zu Speier angestellet, worauff das Fundament solcher praetension aber beruhet habe nicht gelesen; In dem Westpfähl. Frieden-Schluß wurde pacisciret, daß diese Streitigkeit innerhalb 2 Jahren entweder gütlich oder gerichtlich ausgemachet werden solte; man findet aber nicht, daß sich Bamberg gemeldet, ob gleich zwischen dem Bischoffe zu Würtzburg und den Marggrafen zu Brandenburg-Onoltzbach und Bareuth große Irrung wegen dieses Klosters so wohl, als der Stadt Kitzingen entstanden. Anderes Capitel, Von der Bischöffe zu Bamberg Praetension auf die Stadt Brandenburg/ und die Brauneckische Lehen. ES ist oben bey des Königs in Preussen Praetensionen gemeldet worden, daß zwischen Sr. Königl. Maj. als Churfürsten zu Brandenburg, und dem Bischoff zu Bamberg, wegen der zum Ober-Cämmerer-Amt des Stiffts gehörigen Lehen, ein Streit sey; und daß man Bambergischer Seiten die Brauneckische Lehen in Francken, und die Stadt Brandenburg als Stücke, die zum Ober-Amt gehörig, angeben wolle; was aber Chur-Brandenburgischer Seiten dawider eingewendet wird, ist daselbst ebenfals gemeldet worden. Vierdte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Bischöffe zu Basel. Erstes Capitel/ Von der Bischöffe zu Basel Praetension auf die Grafschafft Pfirt. Historie. NAchdem Graf Fridrich zu Pfirt mit dem Bischoff Henrico zu Basel und andern Nachbahren immer in Uneinigkeit gelebt, so ward endlich anno 1232 zwischen dem Bischoff und dem Grafen ein Vergleich getroffen, Krafft dessen der Graf dem Bischoff etliche Dörffer zu Lehen auftrug, und von demselben wieder erhielte; Einige Zeit hernach, nehmlich um das Jahr 1271 oder 1278 trug Graf Udalricus und Theobaldus dem Bischoff zu Basel, gegen Erlegung 1000 Marck, die gantze Grafschafft Pfirt, oder doch den grösten Theil davon, gleichfals zu Lehen auf, mit angehängter Clausul, daß die Grafen solcher Lehens-Pflicht zuwider, durch Kauff, Verpfändung oder sonst etwas vorzunehmen keine Macht haben, nach deren Abgang aber die Grafschafft dem Stifft Basel heimfallen solte. Dieser Casus nun schiene sich zuzutragen, da des Graf Theobaldi Sohn Udalricus um das Jahr 1320 ohne männliche Erben verstarb, und wolte der Bischoff also die Grafschafft als ein eröffnet Lehen einziehen; Es widersetzten sich demselben aber das Udalrici Schwester Johannae Söhne, Rudolphus, Fridericus, Al- Ita traditur in Scripto cui Tit. Manuductio für das Hauß Brandenburg wieder die Neben-Wege der Würtzburger in der Kitzingischen Pfandlösung. Artic. IV. §. Controversia. 23. de quibus vid. der Marggr. zu Brandenb. praetens. auf Kitzingen. add. Annal. Colmar. ap. Urstis. Tom. 2. p. 9.
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praetension daran gemachet/ und Klage vor dem Käyserl. Cammer-Gericht zu Speier angestellet, worauff das Fundament solcher praetension aber beruhet habe nicht gelesen; In dem Westpfähl. Frieden-Schluß wurde pacisciret, daß diese Streitigkeit innerhalb 2 Jahren entweder gütlich oder gerichtlich ausgemachet werden solte; man findet aber nicht, daß sich Bamberg gemeldet, ob gleich zwischen dem Bischoffe zu Würtzburg und den Marggrafen zu Brandenburg-Onoltzbach und Bareuth große Irrung wegen dieses Klosters so wohl, als der Stadt Kitzingen entstanden.
Anderes Capitel, Von der Bischöffe zu Bamberg Praetension auf die Stadt Brandenburg/ und die Brauneckische Lehen.
ES ist oben bey des Königs in Preussen Praetensionen gemeldet worden, daß zwischen Sr. Königl. Maj. als Churfürsten zu Brandenburg, und dem Bischoff zu Bamberg, wegen der zum Ober-Cämmerer-Amt des Stiffts gehörigen Lehen, ein Streit sey; und daß man Bambergischer Seiten die Brauneckische Lehen in Francken, und die Stadt Brandenburg als Stücke, die zum Ober-Amt gehörig, angeben wolle; was aber Chur-Brandenburgischer Seiten dawider eingewendet wird, ist daselbst ebenfals gemeldet worden.
Vierdte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Bischöffe zu Basel. Erstes Capitel/ Von der Bischöffe zu Basel Praetension auf die Grafschafft Pfirt.
NAchdem Graf Fridrich zu Pfirt mit dem Bischoff Henrico zu Basel und andern Nachbahren immer in Uneinigkeit gelebt, so ward endlich anno 1232 zwischen dem Bischoff und dem Grafen ein Vergleich getroffen, Krafft dessen der Graf dem Bischoff etliche Dörffer zu Lehen auftrug, und von demselben wieder erhielte; Einige Zeit hernach, nehmlich um das Jahr 1271 oder 1278 trug Graf Udalricus und Theobaldus dem Bischoff zu Basel, gegen Erlegung 1000 Marck, die gantze Grafschafft Pfirt, oder doch den grösten Theil davon, gleichfals zu Lehen auf, mit angehängter Clausul, daß die Grafen solcher Lehens-Pflicht zuwider, durch Kauff, Verpfändung oder sonst etwas vorzunehmen keine Macht haben, nach deren Abgang aber die Grafschafft dem Stifft Basel heimfallen solte. Dieser Casus nun schiene sich zuzutragen, da des Graf Theobaldi Sohn Udalricus um das Jahr 1320 ohne männliche Erben verstarb, und wolte der Bischoff also die Grafschafft als ein eröffnet Lehen einziehen; Es widersetzten sich demselben aber das Udalrici Schwester Johannae Söhne, Rudolphus, Fridericus, Al-
Historie.
Ita traditur in Scripto cui Tit. Manuductio für das Hauß Brandenburg wieder die Neben-Wege der Würtzburger in der Kitzingischen Pfandlösung.
Artic. IV. §. Controversia. 23.
de quibus vid. der Marggr. zu Brandenb. praetens. auf Kitzingen.
add. Annal. Colmar. ap. Urstis. Tom. 2. p. 9.
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