Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.der Käyser dieses der Ungarn Beginnen rächen möchte. Der Käyser schickte hierauff zwar einige Trouppen nach Ungarn, und ersuchte die Fürsten des Reichs um Hülffe, weil sich aber einer nach dem andern mit der Unmöglichkeit excusirte, so musten Henrici seine Leute unverrichteter Sachen wieder zurück kehren. Nach der Zeit hat zwar Käyser Fridericus I die Ungarn wieder zum Reiche bringen wollen, der Reichs-Fürsten Consens aber, ich weiß nicht warum, nicht erhalten können, dahero er solches anstehen laßen müssen. Nach Friderici Zeiten aber ist von des Reichs wegen nichts mehr wider Ungarn vorgenommen worden. Und ob zu Behauptung des Gegentheils pfleget angeführet zu werden: I. Daß wie Käyser Otto IV von dem Reichstage zu Hagenau nach Sachsen gangen, und sich zu Altenburg eine Zeit lang auffgehalten, unter andern auch Ungarn dahin gekommen, wie Arnoldus Lubecensis melde. II. Daß, nach Matthaei Parisiensis Bericht, Ungarn sich ann. 1248 unter das Reich begeben, weil Käyser Fridericus II sie von den Tartern befreyet. III. Daß auch anno 1417 die Bischöffe, und andere Große aus Ungarn, auff dem Reichstage gewesen, wie das Laudum in der zwischen den Hertzogen zu Berg und der Stadt Cöllen daselbst gesprochen worden; So meynet doch Conring. daß solches zu dessen Behauptung nicht sufficant sey. Dann was das erste und dritte beträffe, so sey es ungewiß, ob die Ungarn als Reichs-Stände, oder anderer Ursachen halber, zu Altenburg, und an. 1417 auff dem Reichs-Tage erschienen; das andere Argument aber angelangend, so wäre solcher Scribent ein Engeländer, und könne demselben kein völliger Glaube beygemessen werden, weil bey keinem eintzigen Teutschen Scribenten das geringste davon zu finden. Itziger Zustand. Und solcher gestalt hätte das Reich sein Recht auff Ungarn längst durch Verjährung verlohren. Anno 1566 hat man zwar von Seiten des Reichs auff dem Reichs-Tage zu Regenspurg von Käyser Maximiliano als König in Ungarn begehret daß er Ungarn mit dem Reiche vereinigen möchte, weil dieses so viel Unkosten zu dessen Conservation und Beschützung wider die Türcken auffgewendet; aber zu Antwort bekommen: Man wolle solches das Röm. Reich anderweit geniessen laßen, und bey vorfallenden Feindseligkeiten mit desto mehrer Hülffe gleichfals beyspringen. ZU denen Praetensionen und Streitigkeiten des Reichs gehören zwar einiger Maßen auch diejenigen, so wegen der Immedietät zwischen einigen Ständen des Reichs entstehen, und weshalb der Reichs-Fiscal öfftere Klage und Processe vor der Reichs-Cammer anzustellen pfleget; weilen davon aber bey denen Special Praetensionen eines ieden Fürsten und Standes des Reichs besser gehandelt wird, so hat man solche unter denen Ständen, oder zwischen dem Reichs-Fiscal und einigen Ständen schwebende Streitigkeiten, dahin remittiret. Bonfin. L. 4. Rerum Hungar. Conring. d. l. §. 14. Lambert. Schafnaburg. ad ann. 1074. Conring. d. l. §. 15. Otto Frising. de Reb. gest. Friderici L. 2. c. 6. Conring. d. c. 17. §. 20. in fin. L. 7. c. 18. ubi ita: Ubi convenere Misnenses, & Cisnenses, Poloni quoque, Boemi & UNGARI, ibique multis negotiis determinatis, & pace jurata, quae in omnibus curiis praecedentibus firmata erat. in hist. Henrici III. Reg. Angl. vid. Goldast. Tom. un. Constit. Imper. p. 394. in Annot. ad L. 1. c. 17. p. 99. verb. tentatum. uti judicat Conring. d. l. §. 21. quem sequitur Schvveder. in jur. publ. Part. gen. c. 4. §. 27. & alii. vid. Rec. Imp. de anno 1566. §. Uber Voriges haben Uns sc. Conring. d. l. §. 21. & L. 4. Addit. ad L. 1. c. 17. p. 24.
der Käyser dieses der Ungarn Beginnen rächen möchte. Der Käyser schickte hierauff zwar einige Trouppen nach Ungarn, und ersuchte die Fürsten des Reichs um Hülffe, weil sich aber einer nach dem andern mit der Unmöglichkeit excusirte, so musten Henrici seine Leute unverrichteter Sachen wieder zurück kehren. Nach der Zeit hat zwar Käyser Fridericus I die Ungarn wieder zum Reiche bringen wollen, der Reichs-Fürsten Consens aber, ich weiß nicht warum, nicht erhalten können, dahero er solches anstehen laßen müssen. Nach Friderici Zeiten aber ist von des Reichs wegen nichts mehr wider Ungarn vorgenommen worden. Und ob zu Behauptung des Gegentheils pfleget angeführet zu werden: I. Daß wie Käyser Otto IV von dem Reichstage zu Hagenau nach Sachsen gangen, und sich zu Altenburg eine Zeit lang auffgehalten, unter andern auch Ungarn dahin gekommen, wie Arnoldus Lubecensis melde. II. Daß, nach Matthaei Parisiensis Bericht, Ungarn sich ann. 1248 unter das Reich begeben, weil Käyser Fridericus II sie von den Tartern befreyet. III. Daß auch anno 1417 die Bischöffe, und andere Große aus Ungarn, auff dem Reichstage gewesen, wie das Laudum in der zwischen den Hertzogen zu Berg und der Stadt Cöllen daselbst gesprochen worden; So meynet doch Conring. daß solches zu dessen Behauptung nicht suffiçant sey. Dann was das erste und dritte beträffe, so sey es ungewiß, ob die Ungarn als Reichs-Stände, oder anderer Ursachen halber, zu Altenburg, und an. 1417 auff dem Reichs-Tage erschienen; das andere Argument aber angelangend, so wäre solcher Scribent ein Engeländer, und könne demselben kein völliger Glaube beygemessen werden, weil bey keinem eintzigen Teutschen Scribenten das geringste davon zu finden. Itziger Zustand. Und solcher gestalt hätte das Reich sein Recht auff Ungarn längst durch Verjährung verlohren. Anno 1566 hat man zwar von Seiten des Reichs auff dem Reichs-Tage zu Regenspurg von Käyser Maximiliano als König in Ungarn begehret daß er Ungarn mit dem Reiche vereinigen möchte, weil dieses so viel Unkosten zu dessen Conservation und Beschützung wider die Türcken auffgewendet; aber zu Antwort bekommen: Man wolle solches das Röm. Reich anderweit geniessen laßen, und bey vorfallenden Feindseligkeiten mit desto mehrer Hülffe gleichfals beyspringen. ZU denen Praetensionen und Streitigkeiten des Reichs gehören zwar einiger Maßen auch diejenigen, so wegen der Immedietät zwischen einigen Ständen des Reichs entstehen, und weshalb der Reichs-Fiscal öfftere Klage und Processe vor der Reichs-Cammer anzustellen pfleget; weilen davon aber bey denen Special Praetensionen eines ieden Fürsten und Standes des Reichs besser gehandelt wird, so hat man solche unter denen Ständen, oder zwischen dem Reichs-Fiscal und einigen Ständen schwebende Streitigkeiten, dahin remittiret. Bonfin. L. 4. Rerum Hungar. Conring. d. l. §. 14. Lambert. Schafnaburg. ad ann. 1074. Conring. d. l. §. 15. Otto Frising. de Reb. gest. Friderici L. 2. c. 6. Conring. d. c. 17. §. 20. in fin. L. 7. c. 18. ubi ita: Ubi convenere Misnenses, & Cisnenses, Poloni quoque, Boemi & UNGARI, ibique multis negotiis determinatis, & pace jurata, quae in omnibus curiis praecedentibus firmata erat. in hist. Henrici III. Reg. Angl. vid. Goldast. Tom. un. Constit. Imper. p. 394. in Annot. ad L. 1. c. 17. p. 99. verb. tentatum. uti judicat Conring. d. l. §. 21. quem sequitur Schvveder. in jur. publ. Part. gen. c. 4. §. 27. & alii. vid. Rec. Imp. de anno 1566. §. Uber Voriges haben Uns sc. Conring. d. l. §. 21. & L. 4. Addit. ad L. 1. c. 17. p. 24.
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der Käyser dieses der Ungarn Beginnen rächen möchte. Der Käyser schickte hierauff zwar einige Trouppen nach Ungarn, und ersuchte die Fürsten des Reichs um Hülffe, weil sich aber einer nach dem andern mit der Unmöglichkeit excusirte, so musten Henrici seine Leute unverrichteter Sachen wieder zurück kehren. Nach der Zeit hat zwar Käyser Fridericus I die Ungarn wieder zum Reiche bringen wollen, der Reichs-Fürsten Consens aber, ich weiß nicht warum, nicht erhalten können, dahero er solches anstehen laßen müssen. Nach Friderici Zeiten aber ist von des Reichs wegen nichts mehr wider Ungarn vorgenommen worden. Und ob zu Behauptung des Gegentheils pfleget angeführet zu werden:
I. Daß wie Käyser Otto IV von dem Reichstage zu Hagenau nach Sachsen gangen, und sich zu Altenburg eine Zeit lang auffgehalten, unter andern auch Ungarn dahin gekommen, wie Arnoldus Lubecensis melde.
II. Daß, nach Matthaei Parisiensis Bericht, Ungarn sich ann. 1248 unter das Reich begeben, weil Käyser Fridericus II sie von den Tartern befreyet.
III. Daß auch anno 1417 die Bischöffe, und andere Große aus Ungarn, auff dem Reichstage gewesen, wie das Laudum in der zwischen den Hertzogen zu Berg und der Stadt Cöllen daselbst gesprochen worden;
So meynet doch Conring. daß solches zu dessen Behauptung nicht suffiçant sey. Dann was das erste und dritte beträffe, so sey es ungewiß, ob die Ungarn als Reichs-Stände, oder anderer Ursachen halber, zu Altenburg, und an. 1417 auff dem Reichs-Tage erschienen; das andere Argument aber angelangend, so wäre solcher Scribent ein Engeländer, und könne demselben kein völliger Glaube beygemessen werden, weil bey keinem eintzigen Teutschen Scribenten das geringste davon zu finden.
Und solcher gestalt hätte das Reich sein Recht auff Ungarn längst durch Verjährung verlohren. Anno 1566 hat man zwar von Seiten des Reichs auff dem Reichs-Tage zu Regenspurg von Käyser Maximiliano als König in Ungarn begehret daß er Ungarn mit dem Reiche vereinigen möchte, weil dieses so viel Unkosten zu dessen Conservation und Beschützung wider die Türcken auffgewendet; aber zu Antwort bekommen: Man wolle solches das Röm. Reich anderweit geniessen laßen, und bey vorfallenden Feindseligkeiten mit desto mehrer Hülffe gleichfals beyspringen.
Itziger Zustand. ZU denen Praetensionen und Streitigkeiten des Reichs gehören zwar einiger Maßen auch diejenigen, so wegen der Immedietät zwischen einigen Ständen des Reichs entstehen, und weshalb der Reichs-Fiscal öfftere Klage und Processe vor der Reichs-Cammer anzustellen pfleget; weilen davon aber bey denen Special Praetensionen eines ieden Fürsten und Standes des Reichs besser gehandelt wird, so hat man solche unter denen Ständen, oder zwischen dem Reichs-Fiscal und einigen Ständen schwebende Streitigkeiten, dahin remittiret.
Bonfin. L. 4. Rerum Hungar. Conring. d. l. §. 14.
Lambert. Schafnaburg. ad ann. 1074. Conring. d. l. §. 15.
Otto Frising. de Reb. gest. Friderici L. 2. c. 6.
Conring. d. c. 17. §. 20. in fin.
L. 7. c. 18. ubi ita: Ubi convenere Misnenses, & Cisnenses, Poloni quoque, Boemi & UNGARI, ibique multis negotiis determinatis, & pace jurata, quae in omnibus curiis praecedentibus firmata erat.
in hist. Henrici III. Reg. Angl.
vid. Goldast. Tom. un. Constit. Imper. p. 394.
in Annot. ad L. 1. c. 17. p. 99. verb. tentatum.
uti judicat Conring. d. l. §. 21. quem sequitur Schvveder. in jur. publ. Part. gen. c. 4. §. 27. & alii.
vid. Rec. Imp. de anno 1566. §. Uber Voriges haben Uns sc. Conring. d. l. §. 21. & L. 4. Addit. ad L. 1. c. 17. p. 24.
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