"Beleg 5" (cf. ibid.). Man bemerke, dass der obige Algorith- mus C00 mit den beiden vorhergegangenen Algorithmen A1 sowol als C1 überhaupt keine dem Gebiet U angehörigen Formeln gemein hat, dass also hierselbst: A1 · C00 = 0 und C1 · C00 = 0 ist. Darnach haben wir auch: A1 · C00 + C1 · C00 = 0 + 0 = 0. Im Gegensatz dazu ist aber: (A1 + C1) · C00 = O1 · C00 = E1 nach dem unter O1 und C00 Gesagten.
Eine Unterordnung: (A1 + C1) · C00A1 · C00 + C1 · C00 ist folglich hier unmöglich. Denn diese, nämlich E1 = 0, müsste wegen der ohnehin gültigen Subsumtion 0 E1 -- cf. Def. (2x) -- nach der Definition (1) der Gleichheit auf E1 = 0 hinauslaufen, während doch E1 von 0 verschieden ist.
Da nun 0 E1 stetsfort in Geltung bleibt, während, wie gesagt, die Gleichheit 0 = E1 ausgeschlossen ist, so bleibt nur die andere Alternative: 0 E1 übrig, d. h. wir haben hier: A1 · C00 + C1 · C00 (A1 + C1) · C00 und zwar definitiv untergeordnet, , aber nicht gleich, =.
Dieses Ergebniss findet sich im Einklang mit der anderweitig be-
[Abbildung]
[Abbildung]
Fig. 33.
reits erkannten Thatsache, dass die erste Subsumtion des Distributionsgesetzes not- wendig gilt.
Der Sachverhalt wird -- in Anbe- tracht, dass auch A1 und C1 innerhalb U keine Formel gemein haben -- versinn- licht durch die Fig. 33, bei der wir auch die Zahl der Formeln jeweils in die Ge- biete eingetragen haben.
Ein zweites Beispiel, wo wirklich Unter- ordnung eintritt, würde im Anschluss an das vorstehende erste erhalten, indem man den Algorithmus C00 ersetzte durch das ebenfalls als ein Algorithmus: E0 = E1 + E2 + E3 nachweisbare Formelsystem seines dritten Sternecks, und ein drittes
Anhang 5.
Der Hauptbeleg.
„Beleg 5“ (cf. ibid.). Man bemerke, dass der obige Algorith- mus C00 mit den beiden vorhergegangenen Algorithmen A1 sowol als C1 überhaupt keine dem Gebiet U angehörigen Formeln gemein hat, dass also hierselbst: A1 · C00 = 0 und C1 · C00 = 0 ist. Darnach haben wir auch: A1 · C00 + C1 · C00 = 0 + 0 = 0. Im Gegensatz dazu ist aber: (A1 + C1) · C00 = O1 · C00 = E1 nach dem unter O1 und C00 Gesagten.
Eine Unterordnung: (A1 + C1) · C00 ⋹ A1 · C00 + C1 · C00 ist folglich hier unmöglich. Denn diese, nämlich E1 = 0, müsste wegen der ohnehin gültigen Subsumtion 0 ⋹ E1 — cf. Def. (2×) — nach der Definition (1) der Gleichheit auf E1 = 0 hinauslaufen, während doch E1 von 0 verschieden ist.
Da nun 0 ⋹ E1 stetsfort in Geltung bleibt, während, wie gesagt, die Gleichheit 0 = E1 ausgeschlossen ist, so bleibt nur die andere Alternative: 0 ⊂ E1 übrig, d. h. wir haben hier: A1 · C00 + C1 · C00 ⊂ (A1 + C1) · C00 und zwar definitiv untergeordnet, ⊂, aber nicht gleich, =.
Dieses Ergebniss findet sich im Einklang mit der anderweitig be-
[Abbildung]
[Abbildung]
Fig. 33.
reits erkannten Thatsache, dass die erste Subsumtion des Distributionsgesetzes not- wendig gilt.
Der Sachverhalt wird — in Anbe- tracht, dass auch A1 und C1 innerhalb U keine Formel gemein haben — versinn- licht durch die Fig. 33, bei der wir auch die Zahl der Formeln jeweils in die Ge- biete eingetragen haben.
Ein zweites Beispiel, wo wirklich Unter- ordnung eintritt, würde im Anschluss an das vorstehende erste erhalten, indem man den Algorithmus C00 ersetzte durch das ebenfalls als ein Algorithmus: E0 = E1 + E2 + E3 nachweisbare Formelsystem seines dritten Sternecks, und ein drittes
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0662"n="642"/><fwplace="top"type="header">Anhang 5.</fw><lb/><divn="3"><head><hirendition="#b">Der Hauptbeleg.</hi></head><lb/><p>„<hirendition="#g">Beleg</hi> 5“ (cf. ibid.). Man bemerke, dass der obige Algorith-<lb/>
mus <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> mit den beiden vorhergegangenen Algorithmen <hirendition="#i">A</hi><hirendition="#sub">1</hi> sowol als <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">1</hi><lb/>
überhaupt keine dem Gebiet <hirendition="#i">U</hi> angehörigen Formeln gemein hat, dass<lb/>
also hierselbst:<lb/><hirendition="#c"><hirendition="#i">A</hi><hirendition="#sub">1</hi> · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> = 0 und <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">1</hi> · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> = 0</hi><lb/>
ist. Darnach haben wir auch:<lb/><hirendition="#c"><hirendition="#i">A</hi><hirendition="#sub">1</hi> · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> + <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">1</hi> · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> = 0 + 0 = 0.</hi><lb/>
Im Gegensatz dazu ist aber:<lb/><hirendition="#c">(<hirendition="#i">A</hi><hirendition="#sub">1</hi> + <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">1</hi>) · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> = <hirendition="#i">O</hi><hirendition="#sub">1</hi> · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> = <hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">1</hi></hi><lb/>
nach dem unter <hirendition="#i">O</hi><hirendition="#sub">1</hi> und <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> Gesagten.</p><lb/><p>Eine Unterordnung:<lb/><hirendition="#c">(<hirendition="#i">A</hi><hirendition="#sub">1</hi> + <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">1</hi>) · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi>⋹<hirendition="#i">A</hi><hirendition="#sub">1</hi> · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> + <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">1</hi> · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi></hi><lb/>
ist folglich hier <hirendition="#i">unmöglich</hi>. Denn diese, nämlich <hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">1</hi> = 0, müsste wegen<lb/>
der ohnehin gültigen Subsumtion 0 ⋹<hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">1</hi>— cf. Def. (2<hirendition="#sub">×</hi>) — nach der<lb/>
Definition (1) der Gleichheit auf <hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">1</hi> = 0 hinauslaufen, während doch <hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">1</hi><lb/>
von 0 verschieden ist.</p><lb/><p>Da nun 0 ⋹<hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">1</hi> stetsfort in Geltung bleibt, während, wie gesagt,<lb/>
die Gleichheit 0 = <hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">1</hi> ausgeschlossen ist, so bleibt nur die andere<lb/>
Alternative: 0 ⊂<hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">1</hi> übrig, d. h. wir haben hier:<lb/><hirendition="#c"><hirendition="#i">A</hi><hirendition="#sub">1</hi> · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> + <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">1</hi> · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi>⊂ (<hirendition="#i">A</hi><hirendition="#sub">1</hi> + <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">1</hi>) · <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi></hi><lb/>
und zwar <hirendition="#i">definitiv untergeordnet,</hi>⊂, aber nicht gleich, =.</p><lb/><p>Dieses Ergebniss findet sich im Einklang mit der anderweitig be-<lb/><figure/><figure><head>Fig. 33.</head></figure><lb/>
reits erkannten Thatsache, dass die erste<lb/>
Subsumtion des Distributionsgesetzes not-<lb/>
wendig gilt.</p><lb/><p>Der Sachverhalt wird — in Anbe-<lb/>
tracht, dass auch <hirendition="#i">A</hi><hirendition="#sub">1</hi> und <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">1</hi> innerhalb <hirendition="#i">U</hi><lb/>
keine Formel gemein haben — versinn-<lb/>
licht durch die Fig. 33, bei der wir auch<lb/>
die Zahl der Formeln jeweils in die Ge-<lb/>
biete eingetragen haben.</p><lb/><p>Ein <hirendition="#i">zweites</hi> Beispiel, wo wirklich Unter-<lb/>
ordnung eintritt, würde im Anschluss an<lb/>
das vorstehende erste erhalten, indem man den Algorithmus <hirendition="#i">C</hi><hirendition="#sub">00</hi> ersetzte<lb/>
durch das ebenfalls als ein Algorithmus:<lb/><hirendition="#c"><hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">0</hi> = <hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">1</hi> + <hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">2</hi> + <hirendition="#i">E</hi><hirendition="#sub">3</hi></hi><lb/>
nachweisbare Formelsystem seines dritten Sternecks, und ein <hirendition="#i">drittes</hi><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[642/0662]
Anhang 5.
Der Hauptbeleg.
„Beleg 5“ (cf. ibid.). Man bemerke, dass der obige Algorith-
mus C00 mit den beiden vorhergegangenen Algorithmen A1 sowol als C1
überhaupt keine dem Gebiet U angehörigen Formeln gemein hat, dass
also hierselbst:
A1 · C00 = 0 und C1 · C00 = 0
ist. Darnach haben wir auch:
A1 · C00 + C1 · C00 = 0 + 0 = 0.
Im Gegensatz dazu ist aber:
(A1 + C1) · C00 = O1 · C00 = E1
nach dem unter O1 und C00 Gesagten.
Eine Unterordnung:
(A1 + C1) · C00 ⋹ A1 · C00 + C1 · C00
ist folglich hier unmöglich. Denn diese, nämlich E1 = 0, müsste wegen
der ohnehin gültigen Subsumtion 0 ⋹ E1 — cf. Def. (2×) — nach der
Definition (1) der Gleichheit auf E1 = 0 hinauslaufen, während doch E1
von 0 verschieden ist.
Da nun 0 ⋹ E1 stetsfort in Geltung bleibt, während, wie gesagt,
die Gleichheit 0 = E1 ausgeschlossen ist, so bleibt nur die andere
Alternative: 0 ⊂ E1 übrig, d. h. wir haben hier:
A1 · C00 + C1 · C00 ⊂ (A1 + C1) · C00
und zwar definitiv untergeordnet, ⊂, aber nicht gleich, =.
Dieses Ergebniss findet sich im Einklang mit der anderweitig be-
[Abbildung]
[Abbildung Fig. 33.]
reits erkannten Thatsache, dass die erste
Subsumtion des Distributionsgesetzes not-
wendig gilt.
Der Sachverhalt wird — in Anbe-
tracht, dass auch A1 und C1 innerhalb U
keine Formel gemein haben — versinn-
licht durch die Fig. 33, bei der wir auch
die Zahl der Formeln jeweils in die Ge-
biete eingetragen haben.
Ein zweites Beispiel, wo wirklich Unter-
ordnung eintritt, würde im Anschluss an
das vorstehende erste erhalten, indem man den Algorithmus C00 ersetzte
durch das ebenfalls als ein Algorithmus:
E0 = E1 + E2 + E3
nachweisbare Formelsystem seines dritten Sternecks, und ein drittes
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 642. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/662>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.