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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870.

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Einleitung.

Zweck und Gegenstand der Untersuchungen. Die bisherigen
Bearbeitungen der Gewerbestatistik. Die Quellen der Ge-
werbestatistik und der kritische Werth gewerbestatistischer Auf-
nahmen. Die Trennung der Aufnahmen in Fabrik- und
Handwerkertabellen.


Das Gesetz vom 8. Juli 1868, betreffend den
Betrieb der stehenden Gewerbe, hat für das ganze
Gebiet des norddeutschen Bundes die Gewerbefreiheit,
soweit sie nicht vorher schon existirte, gebracht. Lange
Angestrebtes ist damit erreicht, eine für alle Gewerbe
nothwendige Gesetzesänderung erzielt. Aber irren würde
man sicher, wenn man einen allzugroßen schnellen Ein-
fluß dieser Aenderung auf die Lage und Entwickelung der
Handwerke erwartete, wenn man glaubte, die Gewerbe-
freiheit bringe den bestehenden Kleingewerben zunächst
Vortheil. Ihre Entwickelung ist mehr durch andere
Umstände, als durch die Gewerbegesetzgebung bedingt.
Die Technik in den einzelnen Gewerben, die Konkurrenz
mit der Großindustrie, die Bildung und Rührigkeit
der Handwerker selbst, die landwirthschaftliche und die
sonstige industrielle Entwickelung einer Gegend, die Dich-
tigkeit der Bevölkerung, die Verkehrsmittel sind eben so
wichtig oder wichtiger, als die Gewerbeverfassung.

Schmoller, Gesch. d. Kleingewerbe. 1
Einleitung.

Zweck und Gegenſtand der Unterſuchungen. Die bisherigen
Bearbeitungen der Gewerbeſtatiſtik. Die Quellen der Ge-
werbeſtatiſtik und der kritiſche Werth gewerbeſtatiſtiſcher Auf-
nahmen. Die Trennung der Aufnahmen in Fabrik- und
Handwerkertabellen.


Das Geſetz vom 8. Juli 1868, betreffend den
Betrieb der ſtehenden Gewerbe, hat für das ganze
Gebiet des norddeutſchen Bundes die Gewerbefreiheit,
ſoweit ſie nicht vorher ſchon exiſtirte, gebracht. Lange
Angeſtrebtes iſt damit erreicht, eine für alle Gewerbe
nothwendige Geſetzesänderung erzielt. Aber irren würde
man ſicher, wenn man einen allzugroßen ſchnellen Ein-
fluß dieſer Aenderung auf die Lage und Entwickelung der
Handwerke erwartete, wenn man glaubte, die Gewerbe-
freiheit bringe den beſtehenden Kleingewerben zunächſt
Vortheil. Ihre Entwickelung iſt mehr durch andere
Umſtände, als durch die Gewerbegeſetzgebung bedingt.
Die Technik in den einzelnen Gewerben, die Konkurrenz
mit der Großinduſtrie, die Bildung und Rührigkeit
der Handwerker ſelbſt, die landwirthſchaftliche und die
ſonſtige induſtrielle Entwickelung einer Gegend, die Dich-
tigkeit der Bevölkerung, die Verkehrsmittel ſind eben ſo
wichtig oder wichtiger, als die Gewerbeverfaſſung.

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[[1]/0023] Einleitung. Zweck und Gegenſtand der Unterſuchungen. Die bisherigen Bearbeitungen der Gewerbeſtatiſtik. Die Quellen der Ge- werbeſtatiſtik und der kritiſche Werth gewerbeſtatiſtiſcher Auf- nahmen. Die Trennung der Aufnahmen in Fabrik- und Handwerkertabellen. Das Geſetz vom 8. Juli 1868, betreffend den Betrieb der ſtehenden Gewerbe, hat für das ganze Gebiet des norddeutſchen Bundes die Gewerbefreiheit, ſoweit ſie nicht vorher ſchon exiſtirte, gebracht. Lange Angeſtrebtes iſt damit erreicht, eine für alle Gewerbe nothwendige Geſetzesänderung erzielt. Aber irren würde man ſicher, wenn man einen allzugroßen ſchnellen Ein- fluß dieſer Aenderung auf die Lage und Entwickelung der Handwerke erwartete, wenn man glaubte, die Gewerbe- freiheit bringe den beſtehenden Kleingewerben zunächſt Vortheil. Ihre Entwickelung iſt mehr durch andere Umſtände, als durch die Gewerbegeſetzgebung bedingt. Die Technik in den einzelnen Gewerben, die Konkurrenz mit der Großinduſtrie, die Bildung und Rührigkeit der Handwerker ſelbſt, die landwirthſchaftliche und die ſonſtige induſtrielle Entwickelung einer Gegend, die Dich- tigkeit der Bevölkerung, die Verkehrsmittel ſind eben ſo wichtig oder wichtiger, als die Gewerbeverfaſſung. Schmoller, Geſch. d. Kleingewerbe. 1

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/23>, abgerufen am 21.12.2024.