Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode. Menschen geistig und sittlich beschaffen, technisch geschult, wie ihre Sitten und Bedürf-nisse entwickelt, wie sie in Familien, Höfen, Dörfern und Städten organisiert seien, wie Vermögen und Kapital verteilt, Arbeitsteilung und sociale Klassenbildung gestaltet, wie das Marktwesen, der Handel, das Geldwesen geordnet seien, wie Finanzen und staats- wirtschaftliche Institutionen die Einzelwirtschaften und den wirtschaftlichen Fortschritt beeinflussen. Denn die Volkswirtschaft ist das als ein Ganzes gedachte und wirkende, von dem einheitlichen Volksgeist und von einheitlichen materiellen Ursachen beherrschte System der wirtschaftlich-gesellschaftlichen Vorgänge und Veranstaltungen des Volkes. Zu diesen Veranstaltungen gehört auch der Staat. Ohne eine fest organisierte Wenn wir so die Volkswirtschaft als einen Teilinhalt des gesellschaftlichen Lebens, II. Die psychischen, sittlichen und rechtlichen Grundlagen der Volkswirtschaft und der Gesellschaft überhaupt. 1. Die Zwecke und die Mittel des gesellschaftlichen Zusammenschlusses. Herbert Spencer, Die Principien der Sociologie. 4 Bde. Deutsch 1877--97. -- Schäffle, Bau und Leben des socialen Körpers. 4 Bde. 1875--78. -- Tarde, Les lois de l'imitation. 1895. 2. Aufl. 4. Gehen wir, um zu einem ersten rohen Verständnis des gesellschaftlichen Lebens Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode. Menſchen geiſtig und ſittlich beſchaffen, techniſch geſchult, wie ihre Sitten und Bedürf-niſſe entwickelt, wie ſie in Familien, Höfen, Dörfern und Städten organiſiert ſeien, wie Vermögen und Kapital verteilt, Arbeitsteilung und ſociale Klaſſenbildung geſtaltet, wie das Marktweſen, der Handel, das Geldweſen geordnet ſeien, wie Finanzen und ſtaats- wirtſchaftliche Inſtitutionen die Einzelwirtſchaften und den wirtſchaftlichen Fortſchritt beeinfluſſen. Denn die Volkswirtſchaft iſt das als ein Ganzes gedachte und wirkende, von dem einheitlichen Volksgeiſt und von einheitlichen materiellen Urſachen beherrſchte Syſtem der wirtſchaftlich-geſellſchaftlichen Vorgänge und Veranſtaltungen des Volkes. Zu dieſen Veranſtaltungen gehört auch der Staat. Ohne eine feſt organiſierte Wenn wir ſo die Volkswirtſchaft als einen Teilinhalt des geſellſchaftlichen Lebens, II. Die pſychiſchen, ſittlichen und rechtlichen Grundlagen der Volkswirtſchaft und der Geſellſchaft überhaupt. 1. Die Zwecke und die Mittel des geſellſchaftlichen Zuſammenſchluſſes. Herbert Spencer, Die Principien der Sociologie. 4 Bde. Deutſch 1877—97. — Schäffle, Bau und Leben des ſocialen Körpers. 4 Bde. 1875—78. — Tarde, Les lois de l’imitation. 1895. 2. Aufl. 4. Gehen wir, um zu einem erſten rohen Verſtändnis des geſellſchaftlichen Lebens <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0022" n="6"/><fw place="top" type="header">Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode.</fw><lb/> Menſchen geiſtig und ſittlich beſchaffen, techniſch geſchult, wie ihre Sitten und Bedürf-<lb/> niſſe entwickelt, wie ſie in Familien, Höfen, Dörfern und Städten organiſiert ſeien, wie<lb/> Vermögen und Kapital verteilt, Arbeitsteilung und ſociale Klaſſenbildung geſtaltet, wie<lb/> das Marktweſen, der Handel, das Geldweſen geordnet ſeien, wie Finanzen und ſtaats-<lb/> wirtſchaftliche Inſtitutionen die Einzelwirtſchaften und den wirtſchaftlichen Fortſchritt<lb/> beeinfluſſen. Denn die Volkswirtſchaft iſt das als ein Ganzes gedachte und wirkende,<lb/> von dem einheitlichen Volksgeiſt und von einheitlichen materiellen Urſachen beherrſchte<lb/> Syſtem der wirtſchaftlich-geſellſchaftlichen Vorgänge und Veranſtaltungen des Volkes.</p><lb/> <p>Zu dieſen Veranſtaltungen gehört auch der Staat. Ohne eine feſt organiſierte<lb/> Staatsgewalt mit großen wirtſchaftlichen Funktionen, ohne eine Staatswirtſchaft als<lb/> Centrum aller übrigen Wirtſchaften kann eine hochentwickelte Volkswirtſchaft nicht<lb/> gedacht werden. Dieſe Staatswirtſchaft mag, wie die befehlende und eingreifende Staats-<lb/> gewalt ſelbſt, eine viel größere Rolle in dieſer, eine viel kleinere in jener Volkswirtſchaft<lb/> ſpielen, vorhanden iſt ſie ſtets. Es war ein ſchiefes Phantaſiebild, ſich eine natürliche<lb/> Volkswirtſchaft außerhalb und getrennt von allem Staate und aller Staatseinwirkung<lb/> vorzuſtellen. Es führt auch leicht zu falſchen Schlüſſen, wenn man das ſtaatliche Leben<lb/> ſich ausſchließlich unter dem Bilde eines Syſtems centraliſierter Kräfte, das volkswirt-<lb/> ſchaftliche als unter dem eines Syſtems freier, ſich ſelbſt beſtimmender Einzelkräfte vor-<lb/> ſtellt. Beides ſind die verſchiedenen Seiten eines und desſelben ſocialen Körpers. Im<lb/> Staat wie in der Volkswirtſchaft iſt eine Einheit pſychiſcher Kräfte vorhanden, die<lb/> unabhängig von äußerer Organiſation wirken; im Staat und in der Volkswirtſchaft<lb/> vollziehen ſich zahlreiche Vorgänge auf der Peripherie ohne direkte und bewußte Leitung<lb/> von einem organiſierten Centralpunkt aus. Auch die Volkswirtſchaft hat centrale Organe,<lb/> wie z. B. große Banken, centrale Verkehrsinſtitute, Wirtſchaftsvertretungen, Handels-<lb/> und Ackerbauminiſterien. Nur ſind ſie nicht ſo zahlreich und ſo centraliſiert, wie die<lb/> Organe des Staates. Die politiſchen Funktionen bedürfen in umfaſſenderem Maße der<lb/> einheitlichen Zuſammenfaſſung. Die Volkswirtſchaft iſt ein halb natürlich-techniſches,<lb/> halb geiſtig-ſociales Syſtem von Kräften, welche zunächſt unabhängig vom Staat ihr<lb/> Daſein haben, verkümmern oder ſich entwickeln, die aber bei aller höheren und kompli-<lb/> zierteren Geſtaltung doch von Recht und Staat feſte Schranken geſetzt erhalten, nur<lb/> in Übereinſtimmung mit dieſen Mächten ihre vollendete Form empfangen, in ſteter<lb/> Wechſelwirkung mit ihnen bald die beſtimmenden, bald die beſtimmten ſind. —</p><lb/> <p>Wenn wir ſo die Volkswirtſchaft als einen Teilinhalt des geſellſchaftlichen Lebens,<lb/> als die eine Seite des ſocialen Körpers bezeichnen, ſo liegt es auch nahe, daß ſie nur<lb/> im Zuſammenhang mit den übrigen geſellſchaftlichen Erſcheinungen zu verſtehen iſt.<lb/> Wir verſuchen daher einleitend zu einem Verſtändnis des geſellſchaftlichen Lebens über-<lb/> haupt und hauptſächlich der pſychiſchen, ſittlichen und rechtlichen Grundlagen desſelben<lb/> zu kommen. Dieſe Betrachtungen geben uns zugleich Gelegenheit, einige der principiellen<lb/> Fragen, welche auf dem Grenzgebiete zwiſchen Volkswirtſchaftslehre einerſeits und<lb/> Staatslehre, Pſychologie, Ethik und Rechtsphiloſophie andererſeits liegen, ſchon hier<lb/> zu erledigen. Daran knüpfen ſich dann am paſſendſten die nötigen Bemerkungen<lb/> über die Geſchichte der Litteratur und die Methode unſerer Wiſſenſchaft an.</p> </div> </div><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Die pſychiſchen, ſittlichen und rechtlichen Grundlagen der<lb/> Volkswirtſchaft und der Geſellſchaft überhaupt.</hi> </head><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">1. Die Zwecke und die Mittel des geſellſchaftlichen Zuſammenſchluſſes.</hi> </head><lb/> <listBibl> <bibl><hi rendition="#g">Herbert Spencer</hi>, Die Principien der Sociologie. 4 Bde. Deutſch 1877—97. —</bibl> <bibl><hi rendition="#g">Schäffle</hi>,<lb/> Bau und Leben des ſocialen Körpers. 4 Bde. 1875—78. —</bibl> <bibl><hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">Tarde</hi>, Les lois de l’imitation.</hi><lb/> 1895. 2. Aufl.</bibl> </listBibl><lb/> <p>4. Gehen wir, um zu einem erſten rohen Verſtändnis des geſellſchaftlichen Lebens<lb/> zu kommen, von der ſicherſten und allgemeinſten ſocialen Erfahrung aus, ſo iſt es<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [6/0022]
Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode.
Menſchen geiſtig und ſittlich beſchaffen, techniſch geſchult, wie ihre Sitten und Bedürf-
niſſe entwickelt, wie ſie in Familien, Höfen, Dörfern und Städten organiſiert ſeien, wie
Vermögen und Kapital verteilt, Arbeitsteilung und ſociale Klaſſenbildung geſtaltet, wie
das Marktweſen, der Handel, das Geldweſen geordnet ſeien, wie Finanzen und ſtaats-
wirtſchaftliche Inſtitutionen die Einzelwirtſchaften und den wirtſchaftlichen Fortſchritt
beeinfluſſen. Denn die Volkswirtſchaft iſt das als ein Ganzes gedachte und wirkende,
von dem einheitlichen Volksgeiſt und von einheitlichen materiellen Urſachen beherrſchte
Syſtem der wirtſchaftlich-geſellſchaftlichen Vorgänge und Veranſtaltungen des Volkes.
Zu dieſen Veranſtaltungen gehört auch der Staat. Ohne eine feſt organiſierte
Staatsgewalt mit großen wirtſchaftlichen Funktionen, ohne eine Staatswirtſchaft als
Centrum aller übrigen Wirtſchaften kann eine hochentwickelte Volkswirtſchaft nicht
gedacht werden. Dieſe Staatswirtſchaft mag, wie die befehlende und eingreifende Staats-
gewalt ſelbſt, eine viel größere Rolle in dieſer, eine viel kleinere in jener Volkswirtſchaft
ſpielen, vorhanden iſt ſie ſtets. Es war ein ſchiefes Phantaſiebild, ſich eine natürliche
Volkswirtſchaft außerhalb und getrennt von allem Staate und aller Staatseinwirkung
vorzuſtellen. Es führt auch leicht zu falſchen Schlüſſen, wenn man das ſtaatliche Leben
ſich ausſchließlich unter dem Bilde eines Syſtems centraliſierter Kräfte, das volkswirt-
ſchaftliche als unter dem eines Syſtems freier, ſich ſelbſt beſtimmender Einzelkräfte vor-
ſtellt. Beides ſind die verſchiedenen Seiten eines und desſelben ſocialen Körpers. Im
Staat wie in der Volkswirtſchaft iſt eine Einheit pſychiſcher Kräfte vorhanden, die
unabhängig von äußerer Organiſation wirken; im Staat und in der Volkswirtſchaft
vollziehen ſich zahlreiche Vorgänge auf der Peripherie ohne direkte und bewußte Leitung
von einem organiſierten Centralpunkt aus. Auch die Volkswirtſchaft hat centrale Organe,
wie z. B. große Banken, centrale Verkehrsinſtitute, Wirtſchaftsvertretungen, Handels-
und Ackerbauminiſterien. Nur ſind ſie nicht ſo zahlreich und ſo centraliſiert, wie die
Organe des Staates. Die politiſchen Funktionen bedürfen in umfaſſenderem Maße der
einheitlichen Zuſammenfaſſung. Die Volkswirtſchaft iſt ein halb natürlich-techniſches,
halb geiſtig-ſociales Syſtem von Kräften, welche zunächſt unabhängig vom Staat ihr
Daſein haben, verkümmern oder ſich entwickeln, die aber bei aller höheren und kompli-
zierteren Geſtaltung doch von Recht und Staat feſte Schranken geſetzt erhalten, nur
in Übereinſtimmung mit dieſen Mächten ihre vollendete Form empfangen, in ſteter
Wechſelwirkung mit ihnen bald die beſtimmenden, bald die beſtimmten ſind. —
Wenn wir ſo die Volkswirtſchaft als einen Teilinhalt des geſellſchaftlichen Lebens,
als die eine Seite des ſocialen Körpers bezeichnen, ſo liegt es auch nahe, daß ſie nur
im Zuſammenhang mit den übrigen geſellſchaftlichen Erſcheinungen zu verſtehen iſt.
Wir verſuchen daher einleitend zu einem Verſtändnis des geſellſchaftlichen Lebens über-
haupt und hauptſächlich der pſychiſchen, ſittlichen und rechtlichen Grundlagen desſelben
zu kommen. Dieſe Betrachtungen geben uns zugleich Gelegenheit, einige der principiellen
Fragen, welche auf dem Grenzgebiete zwiſchen Volkswirtſchaftslehre einerſeits und
Staatslehre, Pſychologie, Ethik und Rechtsphiloſophie andererſeits liegen, ſchon hier
zu erledigen. Daran knüpfen ſich dann am paſſendſten die nötigen Bemerkungen
über die Geſchichte der Litteratur und die Methode unſerer Wiſſenſchaft an.
II. Die pſychiſchen, ſittlichen und rechtlichen Grundlagen der
Volkswirtſchaft und der Geſellſchaft überhaupt.
1. Die Zwecke und die Mittel des geſellſchaftlichen Zuſammenſchluſſes.
Herbert Spencer, Die Principien der Sociologie. 4 Bde. Deutſch 1877—97. — Schäffle,
Bau und Leben des ſocialen Körpers. 4 Bde. 1875—78. — Tarde, Les lois de l’imitation.
1895. 2. Aufl.
4. Gehen wir, um zu einem erſten rohen Verſtändnis des geſellſchaftlichen Lebens
zu kommen, von der ſicherſten und allgemeinſten ſocialen Erfahrung aus, ſo iſt es
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |