Hr. G. besonders machte sich seit der Zeit ein Geschäfte daraus, fast in allen seinen Schriften und Aufsätzen auf mich zu hacken. Jch erführ die ersten Angriffe, und schwieg: mein Schweigen aber, das mir bei meinem hiesigen Publico augen- scheinlich nicht schädlich, sondern vorteilhaft, war, machte ihn nur zu neuen und mereren Angriffen dreiste. Diese neuen Verunglimpfungen wußte ich nicht: ich erfuhr sie, teils durch meine auswärtige Correspondenten teils durch ein auswärtiges ohnlängst gedrucktes Zeitungsblatt. Nun suchte ich; und oh- ne langes Suchen fand ich wenigstens 6 Stellen, (sie sollen künftig specificiret werden), wo Hr. G., wenn er auf Ehre und Gewissen sprechen will, selbst nicht läugnen wird, daß er auf mich gestichelt habe; und dies auf eine Art, die kein Unpartei- ischer den besondern Pflichten, die wir als Collegen einander gegenseitig schuldig sind, gemäß finden wird.
§. 4.
Verantworten darf ich mich. Oeffentlichen Angriff ver- wehren unsre Statuta, aber öffentliche Verteidigung nicht.
Verantworten muß ich mich. Wären auch die Din- ge selbst, die man mir fälschlich aufbürdet, an sich so uner- heblich, daß ich sie ohne Schaden auf mir sitzen lassen könnte: so werden sie mir doch durch den Ton, in dem man mir sie schuld giebt, und die Absicht, in der man sie publicirt, erheblicher. -- Und dann ist nicht blos von Jrrtümern, sondern von weit em- pfindlicheren Beschuldigungen, die Rede. -- Noch mer, Ein und eben derselbe Mann setzt seine Angriffe oh- ne Aufhören fort. Diese Beschuldigungen kommen an Orte, wo ich mich nicht verantworten kann, weil ich nicht gefragt werde. Auswärtige können mir mein beständiges Stillschwei- gen, als Feigheit, und meinem Ankläger seine beständige unge- rügte Verunglimpfungen, als Furchtbarkeit, auslegen; sie kön- nen argwohnen, daß wenigstens etwas wahres daran sei; sie
haben
Hr. G. beſonders machte ſich ſeit der Zeit ein Geſchäfte daraus, faſt in allen ſeinen Schriften und Aufſätzen auf mich zu hacken. Jch erführ die erſten Angriffe, und ſchwieg: mein Schweigen aber, das mir bei meinem hieſigen Publico augen- ſcheinlich nicht ſchädlich, ſondern vorteilhaft, war, machte ihn nur zu neuen und mereren Angriffen dreiſte. Dieſe neuen Verunglimpfungen wußte ich nicht: ich erfuhr ſie, teils durch meine auswärtige Correſpondenten teils durch ein auswärtiges ohnlängſt gedrucktes Zeitungsblatt. Nun ſuchte ich; und oh- ne langes Suchen fand ich wenigſtens 6 Stellen, (ſie ſollen künftig ſpecificiret werden), wo Hr. G., wenn er auf Ehre und Gewiſſen ſprechen will, ſelbſt nicht läugnen wird, daß er auf mich geſtichelt habe; und dies auf eine Art, die kein Unpartei- iſcher den beſondern Pflichten, die wir als Collegen einander gegenſeitig ſchuldig ſind, gemäß finden wird.
§. 4.
Verantworten darf ich mich. Oeffentlichen Angriff ver- wehren unſre Statuta, aber öffentliche Verteidigung nicht.
Verantworten muß ich mich. Wären auch die Din- ge ſelbſt, die man mir fälſchlich aufbürdet, an ſich ſo uner- heblich, daß ich ſie ohne Schaden auf mir ſitzen laſſen könnte: ſo werden ſie mir doch durch den Ton, in dem man mir ſie ſchuld giebt, und die Abſicht, in der man ſie publicirt, erheblicher. — Und dann iſt nicht blos von Jrrtümern, ſondern von weit em- pfindlicheren Beſchuldigungen, die Rede. — Noch mer, Ein und eben derſelbe Mann ſetzt ſeine Angriffe oh- ne Aufhören fort. Dieſe Beſchuldigungen kommen an Orte, wo ich mich nicht verantworten kann, weil ich nicht gefragt werde. Auswärtige können mir mein beſtändiges Stillſchwei- gen, als Feigheit, und meinem Ankläger ſeine beſtändige unge- rügte Verunglimpfungen, als Furchtbarkeit, auslegen; ſie kön- nen argwohnen, daß wenigſtens etwas wahres daran ſei; ſie
haben
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[406[182]/0202]
Hr. G. beſonders machte ſich ſeit der Zeit ein Geſchäfte
daraus, faſt in allen ſeinen Schriften und Aufſätzen auf mich zu
hacken. Jch erführ die erſten Angriffe, und ſchwieg: mein
Schweigen aber, das mir bei meinem hieſigen Publico augen-
ſcheinlich nicht ſchädlich, ſondern vorteilhaft, war, machte ihn
nur zu neuen und mereren Angriffen dreiſte. Dieſe neuen
Verunglimpfungen wußte ich nicht: ich erfuhr ſie, teils durch
meine auswärtige Correſpondenten teils durch ein auswärtiges
ohnlängſt gedrucktes Zeitungsblatt. Nun ſuchte ich; und oh-
ne langes Suchen fand ich wenigſtens 6 Stellen, (ſie ſollen
künftig ſpecificiret werden), wo Hr. G., wenn er auf Ehre und
Gewiſſen ſprechen will, ſelbſt nicht läugnen wird, daß er auf
mich geſtichelt habe; und dies auf eine Art, die kein Unpartei-
iſcher den beſondern Pflichten, die wir als Collegen einander
gegenſeitig ſchuldig ſind, gemäß finden wird.
§. 4.
Verantworten darf ich mich. Oeffentlichen Angriff ver-
wehren unſre Statuta, aber öffentliche Verteidigung nicht.
Verantworten muß ich mich. Wären auch die Din-
ge ſelbſt, die man mir fälſchlich aufbürdet, an ſich ſo uner-
heblich, daß ich ſie ohne Schaden auf mir ſitzen laſſen könnte:
ſo werden ſie mir doch durch den Ton, in dem man mir ſie ſchuld
giebt, und die Abſicht, in der man ſie publicirt, erheblicher. —
Und dann iſt nicht blos von Jrrtümern, ſondern von weit em-
pfindlicheren Beſchuldigungen, die Rede. — Noch mer,
Ein und eben derſelbe Mann ſetzt ſeine Angriffe oh-
ne Aufhören fort. Dieſe Beſchuldigungen kommen an Orte,
wo ich mich nicht verantworten kann, weil ich nicht gefragt
werde. Auswärtige können mir mein beſtändiges Stillſchwei-
gen, als Feigheit, und meinem Ankläger ſeine beſtändige unge-
rügte Verunglimpfungen, als Furchtbarkeit, auslegen; ſie kön-
nen argwohnen, daß wenigſtens etwas wahres daran ſei; ſie
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Schlözer, August Ludwig von: August Ludwig Schlözers [...] Vorstellung seiner Universal-Historie. Bd. 2. Göttingen u. a., 1773, S. 406[182]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schloezer_universalhistorie02_1773/202>, abgerufen am 22.02.2025.
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