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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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vermählet, so wurde ihm von seinem gemeldten Bruder Philipp 1564 die Herrschaft Idstein abgetreten. Er selbst Philipp blieb unvermählet und starb 1566, und ward in die Kirche zu Wißbaden begraben. Ihm folgete hierauf gedachter sein Bruder Balthasar in den gesammten Nassau-Wißbadischen Landen. Er hat von dem Kayser Maximilian II eine Erneuerung und Bestätigung der, von alten Zeiten her, in Wißbaden gewöhnlich-gewesenen Wochen- und Jahr-Märckten erhalten, und ist 1568 gestorben, und in die Kirche zu Idstein begraben worden. Dessen eintziger Sohn Joh. Ludwig bekam hierauf die Regierung. Zeit derselben, und zwar im Jahr 1581, wurde ein gewisser Burger in Wißbaden, L. U. von dem Kayserlichen Hof-Gericht zu Rothweil in Schwaben schriftlich befehliget, sich vor diesem Gericht, wegen einer geschehenen Beklagung, zu stellen. Es bewies aber dieser Graf Joh. Ludwig, daß das Gräfliche Haus Nassau von den Kaysern eine Ausnahme von dem Gerichts-Zwang dieses Gerichtes erhalten habe; wodurch denn er gedachte Burger von seiner Verbindung, vor diesem Gerichte zu erscheinen, befreyet wurde. Es hat dieser Herr im Jahr 1596 ein neues Schloß in Wißbaden erbauet, er ist aber noch in eben demselben Jahr gestorben, und in der

vermählet, so wurde ihm von seinem gemeldten Bruder Philipp 1564 die Herrschaft Idstein abgetreten. Er selbst Philipp blieb unvermählet und starb 1566, und ward in die Kirche zu Wißbaden begraben. Ihm folgete hierauf gedachter sein Bruder Balthasar in den gesammten Nassau-Wißbadischen Landen. Er hat von dem Kayser Maximilian II eine Erneuerung und Bestätigung der, von alten Zeiten her, in Wißbaden gewöhnlich-gewesenen Wochen- und Jahr-Märckten erhalten, und ist 1568 gestorben, und in die Kirche zu Idstein begraben worden. Dessen eintziger Sohn Joh. Ludwig bekam hierauf die Regierung. Zeit derselben, und zwar im Jahr 1581, wurde ein gewisser Burger in Wißbaden, L. U. von dem Kayserlichen Hof-Gericht zu Rothweil in Schwaben schriftlich befehliget, sich vor diesem Gericht, wegen einer geschehenen Beklagung, zu stellen. Es bewies aber dieser Graf Joh. Ludwig, daß das Gräfliche Haus Nassau von den Kaysern eine Ausnahme von dem Gerichts-Zwang dieses Gerichtes erhalten habe; wodurch denn er gedachte Burger von seiner Verbindung, vor diesem Gerichte zu erscheinen, befreyet wurde. Es hat dieser Herr im Jahr 1596 ein neues Schloß in Wißbaden erbauet, er ist aber noch in eben demselben Jahr gestorben, und in der

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vermählet, so wurde ihm von seinem gemeldten Bruder Philipp 1564 die Herrschaft Idstein abgetreten. Er selbst Philipp blieb unvermählet und starb 1566, und ward in die Kirche zu Wißbaden begraben. Ihm folgete hierauf gedachter sein Bruder Balthasar in den gesammten Nassau-Wißbadischen Landen. Er hat von dem Kayser Maximilian II eine Erneuerung und Bestätigung der, von alten Zeiten her, in Wißbaden gewöhnlich-gewesenen Wochen- und Jahr-Märckten erhalten, und ist 1568 gestorben, und in die Kirche zu Idstein begraben worden. Dessen eintziger Sohn Joh. Ludwig bekam hierauf die Regierung. Zeit derselben, und zwar im Jahr 1581, wurde ein gewisser Burger in Wißbaden, L. U. von dem Kayserlichen Hof-Gericht zu Rothweil in Schwaben schriftlich befehliget, sich vor diesem Gericht, wegen einer geschehenen Beklagung, zu stellen. Es bewies aber dieser Graf Joh. Ludwig, daß das Gräfliche Haus Nassau von den Kaysern eine Ausnahme von dem Gerichts-Zwang dieses Gerichtes erhalten habe; wodurch denn er gedachte Burger von seiner Verbindung, vor diesem Gerichte zu erscheinen, befreyet wurde. Es hat dieser Herr im Jahr 1596 ein neues Schloß in Wißbaden erbauet, er ist aber noch in eben demselben Jahr gestorben, und in der
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[190/0226] vermählet, so wurde ihm von seinem gemeldten Bruder Philipp 1564 die Herrschaft Idstein abgetreten. Er selbst Philipp blieb unvermählet und starb 1566, und ward in die Kirche zu Wißbaden begraben. Ihm folgete hierauf gedachter sein Bruder Balthasar in den gesammten Nassau-Wißbadischen Landen. Er hat von dem Kayser Maximilian II eine Erneuerung und Bestätigung der, von alten Zeiten her, in Wißbaden gewöhnlich-gewesenen Wochen- und Jahr-Märckten erhalten, und ist 1568 gestorben, und in die Kirche zu Idstein begraben worden. Dessen eintziger Sohn Joh. Ludwig bekam hierauf die Regierung. Zeit derselben, und zwar im Jahr 1581, wurde ein gewisser Burger in Wißbaden, L. U. von dem Kayserlichen Hof-Gericht zu Rothweil in Schwaben schriftlich befehliget, sich vor diesem Gericht, wegen einer geschehenen Beklagung, zu stellen. Es bewies aber dieser Graf Joh. Ludwig, daß das Gräfliche Haus Nassau von den Kaysern eine Ausnahme von dem Gerichts-Zwang dieses Gerichtes erhalten habe; wodurch denn er gedachte Burger von seiner Verbindung, vor diesem Gerichte zu erscheinen, befreyet wurde. Es hat dieser Herr im Jahr 1596 ein neues Schloß in Wißbaden erbauet, er ist aber noch in eben demselben Jahr gestorben, und in der

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/226>, abgerufen am 26.04.2024.