vermuthlich wiederum eine andere Gestalt gewonnen. Man kan aber aus den damaligen Römischen Geschicht-Schreibern weiter keine besondere Nachricht hiervon erlangen, ausser daß Ammianus L. 18. c. 2, L. 27. c. 9, L. 29. c. 4. 9. meldet, daß die Allemannische Könige ihre Regulos, Regales, Primates und Optimates, das ist, ihre besondere Königliche Beamten und vornehme Bedienten in den eroberten Landen, und also auch vermuthlich in Wißbaden, gehabt haben. Worin aber die eigentliche Amts-Verrichtung solcher verschiedenen Unter-Beamten bestanden, und was dieser und jener Ort vor besondere Vorzüge und rechtliche Gewohnheiten, vor dem andern, gehabt habe? davon ist keine weitere Nachricht, weder bey diesem, noch andern Römischen Geschicht-Schreibern anzutreffen, und kan also auch keine von uns mitgetheilet werden.
Religion und Gottes-Dienst der Einwohner des Teutschen und Römischen Wißbads.
So lange das alte Wißbad nur allein Teutsche Einwohner gehabt hat, nemlich Wisebäder und Mattenbäder, so lange
vermuthlich wiederum eine andere Gestalt gewonnen. Man kan aber aus den damaligen Römischen Geschicht-Schreibern weiter keine besondere Nachricht hiervon erlangen, ausser daß Ammianus L. 18. c. 2, L. 27. c. 9, L. 29. c. 4. 9. meldet, daß die Allemannische Könige ihre Regulos, Regales, Primates und Optimates, das ist, ihre besondere Königliche Beamten und vornehme Bedienten in den eroberten Landen, und also auch vermuthlich in Wißbaden, gehabt haben. Worin aber die eigentliche Amts-Verrichtung solcher verschiedenen Unter-Beamten bestanden, und was dieser und jener Ort vor besondere Vorzüge und rechtliche Gewohnheiten, vor dem andern, gehabt habe? davon ist keine weitere Nachricht, weder bey diesem, noch andern Römischen Geschicht-Schreibern anzutreffen, und kan also auch keine von uns mitgetheilet werden.
Religion und Gottes-Dienst der Einwohner des Teutschen und Römischen Wißbads.
So lange das alte Wißbad nur allein Teutsche Einwohner gehabt hat, nemlich Wisebäder und Mattenbäder, so lange
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vermuthlich wiederum eine andere Gestalt gewonnen. Man kan aber aus den damaligen Römischen Geschicht-Schreibern weiter keine besondere Nachricht hiervon erlangen, ausser daß Ammianus L. 18. c. 2, L. 27. c. 9, L. 29. c. 4. 9. meldet, daß die Allemannische Könige ihre Regulos, Regales, Primates und Optimates, das ist, ihre besondere Königliche Beamten und vornehme Bedienten in den eroberten Landen, und also auch vermuthlich in Wißbaden, gehabt haben. Worin aber die eigentliche Amts-Verrichtung solcher verschiedenen Unter-Beamten bestanden, und was dieser und jener Ort vor besondere Vorzüge und rechtliche Gewohnheiten, vor dem andern, gehabt habe? davon ist keine weitere Nachricht, weder bey diesem, noch andern Römischen Geschicht-Schreibern anzutreffen, und kan also auch keine von uns mitgetheilet werden.
Religion und Gottes-Dienst
der Einwohner
des Teutschen und Römischen
Wißbads.
So lange das alte Wißbad nur allein Teutsche Einwohner gehabt hat, nemlich Wisebäder und Mattenbäder, so lange
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/90>, abgerufen am 24.02.2025.
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